Presseerklärung v.
10.02.2004
Irak: Keine Zwangsauslieferung von
Volksmudjahedin in den Iran
Wiederaufnahme von asylberechtigten
Betroffenen in Deutschland
Die Internationale Liga für Menschenrechte ist um die Situation der iranischen Volksmudjahedin im Irak zutiefst besorgt. Diese Organisation steht im Widerstand gegen das Regime der islamischen Republik Iran. Sie flüchtete bereits in den 80er Jahren in den Irak, um der massiven politischen Verfolgung, um Folter und Hinrichtung ihrer Mitglieder durch den Iran zu entkommen.
Seit Ende des Irak-Kriegs im vorigen Jahr werden die meisten der mehr als 4.000 Mitglieder der Volksmudjahedin, die im Krieg neutral blieben und mittlerweile entwaffnet wurden, im irakischen Militärlager Ashraf festgehalten. Sie sind akut von der Auslieferung an den Iran bedroht, seit das iranische Regime ihre Auslieferung fordert und seitdem der provisorische Regierungsrat im Irak beabsichtigt, sie gegen ihren Willen auszuweisen und ihr Eigentum zu konfiszieren.
Wie immer man politisch zu den Volksmudjahedin und
ihren früheren Aktivitäten stehen mag: Eine solche Zwangsauslieferung muss unter allen Umständen verhindert werden, denn im Iran drohen den Betroffenen
Folter und Hinrichtung. Eine solche von
den Besatzungsmächten im Irak geduldete oder gar unterstützte Auslieferung an
den Iran wäre eine menschenrechtliche Katastrophe und ein Verstoß
gegen die internationalen humanitären Rechte der Betroffenen. Die
universelle Gültigkeit der Menschenrechte darf nicht dem internationalen
Anti-Terror-Kampf zum Opfer fallen. Die Volksmudjahedin dürfen nicht zum
Spielball diplomatischer Taktik werden; sie dürfen nicht zum „Verhandlungschip“
des Westens gegenüber dem Regime des Iran werden, das die Menschenrechte nach
wie vor mit Füßen tritt.
Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die UNO, die Besatzungsmächte im Irak sowie an den provisorischen Regierungsrat des Irak und fordert sie auf,
die Zwangsauslieferung der Volksmudjahedin an den
Iran unter allen Umständen zu verhindern und sie als Flüchtlinge entsprechend
der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen,
·
eine Delegation des Roten Kreuzes und des UNHCR
zusammenzustellen und damit zu beauftragen, vor Ort im Camp Ashraf die
Einhaltung der humanitären Rechte der Betroffenen zu überwachen sowie für Aufnahme
der Mitglieder der Volksmudjahedin in sichere und aufnahmebereite Länder zu
sorgen, wo sie nicht von Abschiebungen in den Iran bedroht sind.
Die Internationale Liga für
Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf,
jene von Auslieferung bedrohten Mitglieder der
Volksmudjahedin, die hier in Deutschland als Asyl- oder Aufenthaltsberechtigte
anerkannt worden sind, wieder aufzunehmen, sofern sie es wünschen;
·
alle Widerrufsverfahren einzustellen, die unter Berufung
auf die sog. EU-Terrorliste mit dem Ziel eingeleitet worden sind, die Asyl-
oder Aufenthaltsberechtigung wieder aufzuheben.
Die Volksmudjahedin sind
ausgerechnet auf Druck des iranischen Regimes, das von der UNO wegen massiver
Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden ist, in diese Liste aufgenommen worden.
Diese Liste muss insgesamt dringend revidiert werden.
Dr. Rolf Gössner Mila
Mossafer
Liga-Präsident Iran-Ausschuss
der Liga