von
Dr. Rolf Gössner
Präsident der
Internationalen Liga für Menschenrechte
Die „Internationale Liga für Menschenrechte“
verleiht die Carl-von-Ossietzky-Medaille jährlich zum Tag der Menschenrechte. Vor 55 Jahren, es war der 10. Dezember 1948, proklamierten
die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Das war ein wichtiger Schritt auf dem langen Weg zu einem wirksamen Schutz der
Menschenrechte – den wir noch lange nicht erreicht haben, von dem wir uns immer
wieder weit entfernen. Die Allgemeine Menschenrechtserklärung ist eine
Konsequenz aus den leidvollen Menschheitserfahrungen mit zwei verheerenden
Weltkriegen – genauso wie die Charta der Vereinten Nationen, die zur Wahrung
des Weltfriedens und internationaler Sicherheit auf das Prinzip der Gewaltfreiheit
setzt.
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001
kommen Menschenrechte weltweit mehr und mehr unter die Räder. Im Windschatten
der sogenannten Terrorismusbekämpfung werden Menschenrechte zunehmend
relativiert und instrumentalisiert, wird das Selbstverständnis der Vereinten
Nationen in Frage gestellt, wird ein aggressiver „Anti-Terror“-Krieg geführt
gegen das Völkerrecht – ein Krieg ohne Ende, der im Namen der Sicherheit
letztlich globale Unsicherheit produziert. Und wir erleben auch in der Innenpolitik
teils aberwitzige staatliche „Anti-Terror“-Reaktionen, die die Menschen- und
Bürgerrechte vieler demokratischer Staaten erodieren lassen, zu einem
dramatischen Verlust an Freiheit und Privatheit führen, und damit zu einem
Verlust an Sicherheit. Eine selbstzerstörerische Tendenz, wie sie in letzter
Zeit von nahezu allen Menschenrechtsorganisationen diagnostiziert worden ist.
I. Das Jahr 2003 ist
ein Kriegsjahr – das Jahr des Irakkrieges. Unter Saddam Hussein herrschte
im Irak zweifelsohne eine barbarische Diktatur, ein Folterregime, das in aller
erster Linie das irakische Volk bedrohte und drangsalierte. Der Diktator war
einst ein Mann der USA, solange er den Stellvertreterkrieg gegen den Iran
führte (ähnlich wie Bin Laden, solange der in Afghanistan gegen die
sowjetischen Invasoren kämpfte). Saddam Hussein wurde zum Widersacher und
„Schurken“, als er sich anschickte, die Ölpreise zu gestalten und mit seinem
Überfall auf Kuwait die Hegemoniebestrebungen der USA gefährdete. Die Iraker
sind also doppelt bestraft, erst mit seiner Ermächtigung und dann mit seiner
gewaltsamen Entmachtung – beides im Interesse der USA, im Interesse westlicher
ökonomisch-militärischer Hegemonie im Nahen und Mittleren Osten. Mit dem Krieg
der USA, Großbritanniens und ihrer „Allianz der Willigen“ wurde dieses Regime
beseitigt. War dieser vorgebliche Schlag gegen den internationalen Terrorismus
nun ein moderner Menschenrechtskrieg, ein gerechter oder zumindest ein gerechtfertigter
Krieg – oder aber übermächtiger Gegenterror einer Kriegsallianz, die eigentlich
ganz andere Interessen verfolgte? Über diese Fragen ist in den vergangenen
Monaten viel geschrieben und kontrovers debattiert worden.
Unsere Position ist
klar: So sehr wir menschenverachtende Terroranschläge gegen Zivilpersonen als
Verbrechen verurteilen, so sehr verurteilen wir den Krieg – denn Krieg ist
Terror. Und der moderne Krieg bleibt Terror, auch wenn er zur „humanitären Intervention“
erklärt, im Namen der Sicherheit und Freiheit geführt, zur Rettung der Menschenrechte
hochstilisiert, als „gerechter Krieg“ moralisch aufgeladen wird. Doch Zweifel
bleiben: Gibt es nicht doch im Falle von systematischen Menschenrechtsverletzungen
eine moralische Pflicht zur Intervention – als „ultima ratio“ auch zum Angriffskrieg?
Eine Antwort hierauf ist: Friedenstiftende und -sichernde Intervention ja, aber
Krieg, ob Angriffs- oder Präventivkrieg, steht in krassem Widerspruch zu Menschenrechten
und Gerechtigkeit. Sie lassen sich genauso wenig herbeibomben wie Freiheit und
Demokratie.
Tatsache ist, dass die
Demokratisierung des Irak, sollte sie wirklich angestrebt worden sein, in
weiter Ferne liegt. Tatsache ist, dass Terrorgefahr und Terrorakte nicht abgenommen,
sondern zugenommen haben. Tatsache bleibt, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg ohne Mandat der UNO handelte, massenmedial gerechtfertigt und
propagiert mit Hilfe von mittlerweile belegten Lügen und Manipulationen,
durchgeführt unter mutmaßlicher Begehung von Kriegsverbrechen gegen Zivilpersonen
und menschenrechtswidriger Behandlung von Gefangenen, die eines zivilisierten
Landes unwürdig ist.
Die jahrzehntelangen systematischen
Menschenrechtsverletzungen des verbrecherischen Saddam-Regimes müssen
aufgearbeitet und geahndet werden. Zu diesem Zweck wird auf Beschluss des
irakischen Regierungsrats gegenwärtig ein Sondertribunal eingerichtet. Eine
solche Untersuchung, in die auch die langjährige Unterstützung der Diktatur
durch westliche Länder einbezogen werden muss, kann dazu beitragen, zukünftige
Menschenrechtsverletzungen verhindern zu helfen. Sie muss unabhängig geführt
werden – unabhängig von den Besatzungsmächten im Irak.
Aber auch der
Angriffskrieg gegen den Irak ist einer gründlichen Untersuchung zu unterziehen.
Die politisch und militärisch Verantwortlichen müssen für Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb bereiten gegenwärtig
internationale Menschenrechts- und Friedensorganisationen, wie die Russell
Peace Foundation, ein „Welt-Tribunal zum Irakkrieg“ vor, an dem sich auch die
„Internationale Liga für Menschenrechte“ beteiligen wird. Eine solche
Initiative ist umso dringlicher, als sich die USA bekanntlich gegen den neu
eingerichteten Internationalen Strafgerichtshof immunisiert haben.
Die überwältigende
Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung hat den Irakkrieg abgelehnt. Diese
Ablehnung und massenhafte Proteste haben die rot-grüne Bundesregierung im
Wahljahr 2002 dazu gebracht, sich dem Druck der USA standhaft zu verweigern und
die „Koalition der Willigen“ zu meiden. Das ist ihr zwar hoch anzurechnen –
aber die „Unwillige“ war dennoch höchst willfährig: Mit Überflugrechten,
Awacs-Aufklärungsflügen, Logistik und Waffenlieferungen an die Kriegsparteien
hat sie tatkräftige Unterstützung und damit Beihilfe zu diesem Angriffskrieg
geleistet. Völkerrechtswidrig handelt auch derjenige Staat, der den
militärischen Aggressor in seinem völkerrechtswidrigen Tun unterstützt.
II. Das Kriegsjahr 2003
war auch ein Jahr der Massenproteste gegen diesen Krieg. Weltweit gingen
Millionen von Menschen auf die Straße oder widersetzten sich mit Aktionen des
zivilen Ungehorsams. Entwickelt hat sich ein neues Selbstbewusstsein
politisch-sozialer Initiativen. Die Friedensbewegung ist wieder auferstanden,
hat neue Kooperationspartner im weltweiten Globalisierungsprotest gefunden. Das
Kriegsjahr 2003 und dieser wiedererstarkte Protest haben das Kuratorium
veranlasst, mit den ausgewählten Preisträgern ein friedenspolitisches Zeichen
zu setzen. Der Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte hat den
Beschluss des Kuratoriums einhellig begrüßt, Gerit von Leitner und die
Bürgerinitiative „Freie Heide“ in diesem Jahr mit der
Carl-von-Ossietzky-Medaille auszuzeichnen.
1. Die Historikerin und
Publizistin Dr. Gerit von Leitner wird geehrt, weil sie in ihren Publikationen
die individuelle Verantwortung von Wissenschaftlern einklagt, die Mittel zur
Kriegsführung entwickeln und bereitstellen. Sie appelliert an ihre spezielle
Verantwortung für den Frieden. Und sie erinnert an Schicksale von mutigen
Frauen im Wissenschaftsbetrieb, die sich dieser Verantwortung stellten, für
eine humane Wissenschaft kämpften und sich dem Militarismus in der Gesellschaft
energisch widersetzten. Frau von Leitner leistet mit ihren Publikationen eine
Erinnerungsarbeit, die gerade in heutiger Zeit wieder von höchstem Interesse
ist, insbesondere für Menschen, die sich dem Kriegs- und Rüstungswahnsinn
individuell oder kollektiv entgegenstemmen.
2. Die Bürgerinitiative "Freie Heide"
wehrt sich seit Jahren kollektiv gegen die weitere militärische Nutzung des
sogenannten Bombodroms – eines über 140 Quadratkilometer großen Areals in der
Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock in Brandenburg. Dieses Areal, etwa hundert
Kilometer von Berlin entfernt, hatte der sowjetischen Roten Armee vierzig Jahre
als Schieß- und Bombenabwurfgelände gedient und soll nach dem Willen der
Bundesregierung künftig für die deutsche Luftwaffe die gleiche Funktion
erfüllen. Es wäre der größte Luft-Boden-Schießplatz in der Bundesrepublik und
europaweit, der für die Bundeswehr und für die NATO zur Verfügung stehen soll.
Die 1992 gegründete Bürgerinitiative stellt
sich, nunmehr schon elf Jahre lang, der militärischen Nutzung des Geländes
entgegen. Sie betreibt nicht nur den Schutz von Natur und Umwelt, sondern
leistet Widerstand gegen den modernen Bombenkrieg, gegen die systematische
Ausbildung zum Töten durch Luftangriffe. Sie versteht sich als Teil der
Friedensbewegung, findet Unterstützung quer durch die politischen Lager.
Wir zeichnen heute also zwei Preisträgerinnen
aus, die vergleichbare Ziele mit höchst unterschiedlichen Mitteln verfolgen –
und das mit viel Kraft und großer Ausdauer. Die gemeinsame Klammer ist ihr
Einsatz gegen Militarisierung, Krieg und Rüstungsinteressen – ein Engagement
wie aus dem Vermächtnis Carl von Ossietzkys. Es geht um individuelle und
politische Verantwortlichkeit: Welche Verantwortung tragen Wissenschaftler,
Techniker und Politiker für den Frieden? Wie kann der Protest gegen den
Missbrauch der Wissenschaft zu Kriegszwecken geleistet, wie der Widerstand
gegen eine militaristische Politik organisiert werden?
III. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang drei
Beispiele präsentieren, die grelle Schlaglichter auf die
friedenspolitische Lage in Zeiten des sogenannten Antiterrorkampfes werfen.
1. Wussten Sie bis vor kurzem, dass die Bundeswehr
mehrere Tausend Streubomben besitzt, obwohl diese heimtückischen Waffen
völkerrechtlich höchst umstritten sind. Die modernen Kriege werden unter
anderem mit Streubomben und Antipersonenminen geführt, ob im Kosovo, in
Afghanistan oder zuletzt im Irak. Streubomben detonieren kurz vor dem
Aufschlag. Sie setzen dabei mehrere hundert kleinere Sprengkörper in der Größe
von Cola-Dosen oder kleinen Bällen frei, die sich in der Fläche verteilen. Die
nicht explodierten Minibomben verminen das Gebiet, auf das sie nieder regnen
und stellen großflächig und jahrelang eine tödliche Gefahr vor allem für die
Zivilbevölkerung dar.
Tausende Menschen fallen solchen Streubomben zum
Opfer, werden getötet oder verstümmelt. Im Irak sollen es laut „Human Rights
Watch“ mehr als tausend Zivilisten sein. Ihre Zahl wächst von Tag
zu Tag, auch wenn die Kriege schon längst beendet sind. Zusammen mit vielen
Menschenrechtsorganisationen fordert die Liga mit Nachdruck, Streubomben
endlich international zu ächten und die Bestände im Arsenal der Bundeswehr
unverzüglich zu vernichten.
2. Auch NATO-Staaten
sollen über dem „Bombodrom“ das Bomben üben können – das erinnert mich
unweigerlich an jene Luftangriffe, die Kampfbomber der NATO am 30. Mai
1999 im ehemaligen Jugoslawien durchführten. Ohne Vorwarnung bombardierten
sie eine militärisch unbedeutende Brücke über den Fluss Morava. Zwei Bomben
schlugen ein, mehrere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen starben, ein
Auto mit zwei Insassen stürzte in die Tiefe. Die Einwohner der nahegelegenen
Kleinstadt Varvarin feierten an diesem Tag, weit ab von jeder Kampfhandlung im
Kosovokrieg, das orthodoxe Dreifaltigkeitsfest. Als Hilfswillige herbeieilten,
um die Verletzten zu retten, die Toten zu bergen, da kehrte ein NATO-Bomber
zurück und feuerte auf die Retter. Ingesamt starben an jenem Tag 10
Zivilpersonen, über 30 wurden verletzt.
Seit Oktober diesen Jahres wurden diese
sogenannten Kollateralschäden vor einem bundesdeutschen Gericht, dem Bonner
Landgericht, verhandelt. Die Eltern ihrer damals 15jährigen Tochter Sonja, die
bei dem Luftangriff starb, klagten zusammen mit 33 weiteren Betroffenen gegen
die Bundesrepublik. Sie verlangen Entschädigung und Schmerzensgeld für das Leid
der Opfer oder der Hinterbliebenen. Der deutsche Staat trage als
kriegsbeteiligter NATO-Partner für diese Tragödie Mitverantwortung, auch wenn
die Bundeswehr die Angriffe nicht selbst geflogen habe. Die Bundesregierung und
ihr Kriegsminister hätten nach der Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung
die Pflicht gehabt, ein Veto gegen diesen Luftangriff einzulegen. Am Tag der Menschenrechte
verkündete das Landgericht sein Urteil: Die Schadensersatzklage wird abgewiesen.
Ein Zivilgericht, so der Tenor, sei nicht der Ort, um individuelle Folgen eines
Krieges zu bewältigen. Nur Staaten untereinander können über Reparationsforderungen
verhandeln, so die herrschende Meinung. Diese Entscheidung, die sich das Gericht
im übrigen nicht leicht gemacht hat, darf jedoch nicht das letzte Wort sein.
Der Angriff der NATO-Verbündeten auf Jugoslawien
war der erste Krieg, den Deutschland nach 1945 mitgeführt hat. Im
NATO-Bombenhagel starben insgesamt 2.000 jugoslawische Zivilisten, darunter
etwa 700 Kinder. Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg, den die NATO ohne
UN-Mandat begonnen hatte. Ein Angriffskrieg, der nach Artikel 26 Grundgesetz
und nach § 80 Strafgesetzbuch verboten und strafbar ist – bis heute allerdings
ungesühnt blieb.
3. Im Zusammenhang mit Luftangriffen werde ich
auch unweigerlich an die bewundernswerte Zivilcourage von Militärangehörigen
erinnert. Ich meine – ganz im Sinne von Gerit von Leitner - den mutigen Schritt
von 27 Piloten der israelischen Luftwaffe, als sie vor knapp drei
Monaten dem Chef der israelischen Luftstreitkräfte ein Manifest gegen die
Politik der gezielten Tötung überreichten. In diesem Schreiben erklären die
Kampfpiloten, dass sie es künftig ablehnen, ”Befehle auszuführen, die
rechtswidrig und unmoralisch sind wie die Angriffe, die der Staat Israel in den
besetzten (palästinensischen) Gebieten unternimmt”, dass sie es ablehnen, ”an
Luftangriffen auf Wohngebiete teilzunehmen” und dass sie sich weigern,
”unschuldigen Zivilisten weiterhin Schaden zuzufügen”.
Inzwischen haben sich zahlreiche Menschenrechtsorganisationen,
unter ihnen auch die Liga und die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in
Nahost“ mit den Piloten solidarisiert. Ihr Brief sei ein beeindruckendes
Dokument moralischer Aufrichtigkeit und Entschiedenheit, heißt es in der
Solidaritätserklärung. Ich zitiere weiter: „Wir wenden uns gegen alle
Versuche..., die mutigen Piloten als ‚Verräter’ und ‚Putschisten’ zu beschimpfen
und sie in ihrer Reputation zu beschädigen. Der Staat Israel und seine Bevölkerung
können stolz darauf sein, dass hochrangige Offiziere... blinden
Kadaver-Gehorsam ablehnen und die Mitwirkung an Kriegsverbrechen verweigern.
Dabei stellen sie ebenso wenig wie wir das Recht Israels in Frage, sich gegen
terroristische Gewalt mit angemessenen - legalen - Mitteln zur Wehr zu setzen.“
Soweit die Erklärung.
IV. Zurück nach Europa: Warum sollen Soldaten der
Bundeswehr und anderer NATO-Staaten in der Ruppiner Heide den Abwurf von Bomben
erlernen und trainieren? Antwort: Um sich auf kommende Kriege vorzubereiten.
Doch diese Kriege werden nicht mehr Verteidigungskriege sein, wie es im
Grundgesetz festgeschrieben ist, sondern entsprechend der neuen
Militärstrategien Interventionskriege in aller Welt. Angesichts des
internationalen Terrorismus und im Zeichen des weltweiten Anti-Terror-Kampfes
werden seit geraumer Zeit sämtliche Prinzipien militärischer Beschränkung
aufgeweicht, wird die Unterordnung unter die Regeln des Völkerrechts
aufgekündigt.
1. Die NATO wurde inzwischen zum
weltweiten Interventionsbündnis entwickelt. Begründet wird dieses strategische
Konzept mit „neuen Risiken“, die an jedem Ort der Welt die eigene Sicherheit
gefährden könnten. Neben Terrorismus werden auch „regionale Krisen an der
Peripherie des Bündnisses“ genannt sowie die „Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger
Ressourcen“ in anderen Ländern.
2. Eine ganz ähnliche Entwicklung ist in Europa
zu verzeichnen, das sich im Rahmen der NATO, aber auch parallel
dazu und in Abgrenzung zu den USA zu einer militärischen Großmacht entwickelt.
Auch hier die Tendenz zu weltweiten Krisen- und „out of area“-Einsätzen und zur
militärischen Sicherung europäischer (Wirtschafts-)Interessen. Mit der
geplanten EU-Verfassung sollen die Mitgliedstaaten zur Aufrüstung ihrer Armeen
verpflichtet werden – ein skandalöser und einzigartiger Vorgang in der europäischen
Verfassungsgeschichte, wie erst kürzlich der „friedenspolitische Ratschlag“
festgestellt hat.
3. Die neuen Verteidigungspolitischen
Richtlinien der Bundesregierung stellen die „Landesverteidigung“ auf
„Krisenbewältigung“ und „Terrorismusbekämpfung“ um – das bedeutet: bewaffnete
Einsätze der Bundeswehr in aller Welt. Damit droht ihr Einsatz zum
normalen Instrument der Außenpolitik zu werden. Ein sogenanntes Entsendegesetz
mit reduzierten Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages soll diesen Prozess
absichern.
Die Bundeswehr ist bereits seit längerem auf dem
Weg zur internationalen Einsatztruppe – obwohl ein solches Mandat mit Artikel
87a GG kaum vereinbar ist. Dort heißt es unmissverständlich: „Der Bund stellt
Streitkräfte zur Verteidigung auf“. Um diesen ausschließlichen
Verteidigungsauftrag mit dem neuen Mandat doch irgendwie in Einklang zu
bringen, verfiel der zuständige Regierungsvertreter Peter Struck – das ist der
mit dem irreführenden Titel „Verteidigungsminister“ – auf die Formel: „Die
Sicherheit der Bundesrepublik wird auch am Hindukusch verteidigt“. Struck
kündigte damit einen permanenten Bruch des Völker- und Verfassungsrechts an.
V. Wie viel Völkerrechts- und Verfassungsbruch
verträgt eigentlich dieses Land? Wird hier, wo Recht zu Unrecht wird, nicht
Widerstand zur Pflicht? Widerstand gegen völkerrechtswidrige Kriegseinsätze.
Widerstand gegen die Militarisierung der EU. Widerstand gegen eine
Umorientierung der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer verfassungswidrigen
Interventionstruppe. Nicht zuletzt geht es darum, den auf Gewaltfreiheit
setzenden Prinzipien der UNO-Charta wieder Geltung zu verschaffen und sie
vehement gegen das schrankenlose und willkürliche „Recht des Stärkeren“ zu
verteidigen.
Eine friedliche Entwicklung der Welt kann es nur
geben, wenn es gelingt, gegenüber der zunehmenden Militarisierung der
Außenpolitik eine Politik der Kooperation, der Deeskalation und der Hilfe
durchzusetzen – also gewaltfreie Krisenprävention durch strukturelle Bekämpfung
von Armut, Hunger und Elend, Strategien ziviler Konfliktbearbeitung sowie eine
humane Flüchtlings- und Asylpolitik. Dazu brauchen wir ein globales Netzwerk
für Menschenrechte und soziale Intervention, das sich allmählich zu einem
politischen Gegengewicht im Kampf um den Frieden entwickeln kann. Die Genfer
Initiative von Israelis und Palästinensern zur Lösung des Nahostkonflikts
übrigens ist ein spätes, aber ermutigendes Beispiel für eine alternative
Konfliktlösungsstrategie.
Bei all diesen Forderungen geht es um Fragen der individuellen und politischen Verantwortung, wie sie Gerit von Leitner thematisiert. Und es geht um kollektive Oppositionsarbeit, wie sie auf regionaler Ebene die Bürgerinitiative „Freie Heide“ gegen das „Bombodrom“ leistet. Das sind wichtige Elemente einer erstarkenden internationalen Antikriegsbewegung, die sich in diesem Jahr mit dem Globalisierungsprotest gegen neoliberale Ausbeutung zu vernetzen begonnen hat. Diese Bewegungsperspektive ist zukunftsweisend – schließlich führt kein Weg daran vorbei, den Kampf für eine andere Welt, für eine gerechtere Weltordnung zu verstärken, die auf Demokratie und Menschenrechten beruht, auf ökonomischer Gerechtigkeit und einem nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Denn nur eine solche Welt wird letztlich sowohl dem internationalen Terror als auch dem kriegerischen Gegenterror den Nährboden entziehen können.
Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt,
Publizist und parlamentarischer Berater. Seit März 2003 Präsident der
"Internationalen Liga für Menschenrechte". Mitherausgeber der
Zweiwochenschrift "Ossietzky". Autor zahlreicher Sachbücher zu
"Innerer Sicherheit", Bürgerrechten und Demokratie. Kürzlich erschien
im Knaur-Taschenbuchverlag sein Buch "Geheime Informanten: V-Leute des
Verfassungsschutzes - Kriminelle im Dienst des Staates", München 2003.
Internet: www.rolf-goessner.de