Liga-Intern 1/2003
Informationsbrief der INTERNATIONALEN LIGA FÜR
MENSCHENRECHTE
Berlin, im Juni/Juli 2003
An alle Mitglieder und Freunde der
„Internationalen Liga für Menschenrechte“
Liebe Mitstreiterinnen und
Mitstreiter,
wie Sie möglicherweise inzwischen erfahren haben,
bin ich im März von der Mitgliederversammlung zum neuen Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte
gewählt worden. Damit trete ich die Nachfolge von Wahied Wahdathagh an. Zugleich wurde Till Wilsdorf als Vize-Präsident gewählt. Er ergänzt Laurent Faasch-Ibrahim, der bereits seit
Längerem als Vize wirkt.
Ich freue mich über das Vertrauen, das mir mit
dieser Wahl entgegengebracht wurde. Die zahlreichen Glückwünsche aus allen
Teilen des Landes zeigen mir, dass die Liga hohes Ansehen genießt und dass in
meine Präsidentschaft hohe Erwartungen gesetzt werden.
Ich
empfinde es als Herausforderung, für eine so renommierte und traditionsreiche
Menschenrechtsvereinigung wie die Internationale
Liga für Menschenrechte verantwortlich zu arbeiten – eine Vereinigung im
übrigen, der ich mich schon lange inhaltlich verbunden fühle und mit der ich in
den vergangenen Jahren bereits punktuell zusammengearbeitet habe. Erinnern
möchte ich etwa an das Memorandum „Umdenken
und Umsteuern in der Politik der ‚Inneren Sicherheit’“, das ich im Herbst
1998 für acht Bürgerrechtsvereinigungen, unter anderem die Liga, verfasste, um
es an die damals neue rot-grüne Bundesregierung zu richten. Damit sollte nach
16 Jahren Kohl-Kanther-Regierung eine bürgerrechtsverträgliche Politik und der
Ausbau demokratischer Strukturen angemahnt werden. Was nach fast fünf Jahren Rot-grün
unter Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf Bundesebene
verwirklicht wurde, ist leider bescheiden zu nennen – wenn nicht gar in wichtigen
Bereichen rückschrittlich (z.B. „Anti-Terror“-Gesetze).
Vielleicht
kennen einige unter Ihnen meine inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte, die in
diversen Publikationen und in meiner Arbeit als Rechtsanwalt, Sachverständiger
und parlamentarischer Berater zum Ausdruck kommen (s. dazu weiter unten): Sie
betreffen vor allem die deutsche und europäische Bürgerrechtspolitik. Im Kern
geht es mir um die Aufklärung über bürgerrechtsschädliche Entwicklungen im
System der sog. Inneren Sicherheit (Polizei, Geheimdienste, Politische Justiz
und Kriminalpolitik). Und es geht mir darum, nach Möglichkeiten bürgerrechtlicher
Einmischung zu suchen sowie die bürgerrechtliche Opposition zu formieren, zu
koordinieren und zu beraten – gegen die Zumutungen des präventiven
Sicherheitsstaats, der sich mehr und mehr zu einem autoritären Sicherheitsstaat
auszuwachsen droht.
Die
Bürgerrechts- und Menschenrechtsarbeit ist seit den Terroranschlägen in den USA
am 11.09. 2001 erheblich schwieriger geworden. Sicher werden uns die
menschenrechtlichen Nachwehen des völkerrechtwidrigen Irak-Krieges noch längere
Zeit beschäftigen, ebenso der eskalierende Israel-Palästina-Konflikt – aber
auch der höchst problematische „Anti-Terror“-Kampf im Innern der Bundesrepublik
und europaweit.
Seit
dem 11.09.2001 sind mit den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen tiefe Einschnitte
in die Substanz der Bürgerrechte vorgenommen worden. Die „Sicherheitspakete“
sind in Windeseile unter Missachtung des Parlaments zustande gekommen; in
weiten Teilen sie sind kaum geeignet, mehr Sicherheit zu schaffen, gefährden
aber die Freiheitsrechte umso mehr.
Doch
die Tabubrüche im Bürgerrechtsbereich gehen munter weiter, denken wir nur an
die unsägliche Folterdebatte, seit in Frankfurt ein stellvertretender
Polizeipräsident Foltermaßnahmen unter Hinzuziehung eines Arztes angedroht hat.
Oder die Forderung des saarländischen CDU-Ministerpräsidenten nach
Zwangskastration von Sexualstraftätern. Oder der von CDU-Politikern geforderte
Einsatz der Bundeswehr im Innern des Landes zur „Heimatverteidigung“. Immer
ungenierter werden Grund- und Freiheitsrechte sowie liberal-rechtsstaatliche
Prinzipien in Frage gestellt, wie übrigens auch soziale und gewerkschaftliche
Rechte.
Angesichts dieser prekären Situation habe ich
mir zum Ziel gesetzt, zusammen mit der Liga verstärkt über die bürgerrechtsschädlichen
Auswirkungen dieser Art von „Sicherheitspolitik“ aufzuklären. Gerade in Zeiten
des „Anti-Terror-Kampfes“, in denen Menschenrechte mehr und mehr als Hindernis
auf dem Weg zur „Sicherheit“ begriffen werden, in Zeiten, in denen Menschenrechte
missbraucht werden als Begründungen für „humanitäre Interventionen“ – sprich
für Menschenrechtsverletzungen im Namen der Menschenrechte –, in solchen Zeiten
müssen wir, so denke ich, verstärkt für die Achtung und Fortentwicklung der
Menschenrechte streiten. Dabei sollten wir als Liga mehr noch als bisher mit anderen
Bürgerrechtsgruppen zusammenarbeiten und Anstrengungen unternehmen, nach und
nach ein bundesdeutsches und europäisches Netzwerk für Menschenrechte und
soziale Intervention zu entwickeln.
Es geht um nicht mehr
und nicht weniger als um die Verteidigung elementarer Freiheits- und
Bürgerrechte – und damit auch um die Aktionsbedingungen von internationalen
Protest- und Widerstandsbewegungen, die für eine andere, für eine gerechtere
Welt kämpfen. Und nur eine solche Welt kann sowohl dem internationalen Terror
als auch dem Gegenterror den Nährboden entziehen.
Liebe Mitstreiterinnen und
Mitstreiter,
liebe
Freundinnen und Freunde,
in
unserem gemeinsamen Kampf für Menschenrechte baue ich auf ihre aktive
Unterstützung, auf die die Liga und auch ich künftig dringend angewiesen sein
werden. Ich bitte Sie eindringlich, Ihre Fähigkeiten und Ihre Kräfte in unser gemeinsames
Projekt zu investieren – wenn es machbar ist, auch Ihre Spenden, auf die die
Liga als gemeinnützige, rein beitrags- und spendenfinanzierte Vereinigung ganz
besonders dringend angewiesen ist. Denn ohne ausreichende finanzielle
Ausstattung lässt sich eine professionelle und öffentlichkeitswirksame
Menschenrechtspolitik kaum bewerkstelligen. Und ich möchte Sie herzlich bitten,
Ihre Anregungen und Ihre Kritik in die Liga-Ausschüsse, den Vorstand oder auch
an mich persönlich zu richten. An einem Kontakt mit Ihnen ist mir sehr gelegen.
Zusammen mit den beiden Vize-Präsidenten und dem Liga-Vorstand will ich
versuchen, den Informationsfluss und Kontakt zwischen der Liga und Ihnen, den
Mitgliedern zu intensivieren. Das bedeutet unter anderem, dass sie etwa viermal
im Jahr die Liga-Nachrichten erhalten werden, in denen die Schwerpunkte und
Aktivitäten erläutert, die Arbeit der Liga-Ausschüsse vorgestellt, Veranstaltungs-
und Literaturhinweise veröffentlicht werden. Außerdem sollen in loser Folge
Debattenbeiträge zu aktuellen Themen erscheinen.
Ich wünsche uns und der Liga eine
produktive und erfolgreiche Arbeit in diesen schwierigen Zeiten voller
menschenrechtlicher Herausforderungen.
In diesem Sinne und mit den besten Grüßen
Bremen, im Juni 2003
Damit Sie besser einschätzen können, wer künftig die Liga als Präsident repräsentiert, hier stichwortartig ein paar biographische Notizen:
Dr. Rolf Gössner, geboren 1948 in Tübingen. Nach dem Abitur in Leonberg Ausbildung zum Bankkaufmann in Stuttgart. Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an der Universität Freiburg. Rechtsreferendar in Bremen. Mehrmonatiges Praktikum bei der „Association Internationale des Juristes Demokrates“ in Brüssel.
Seit 1980 Rechtsanwalt und Publizist in Bremen. 1985 - 1988 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sozialforschung (Forschungsprojekt: “Das Anti-Terror-System”, zusammen mit RA Dr. Heinrich Hannover). 1993 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bremen über das Thema “Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat“.
Von 1990 bis 2001 rechtspolitischer Berater der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag; maßgebliche Mitwirkung an der Liberalisierung des Niedersächsischen Verfassungsschutz- und Polizeigesetzes sowie an der Polizeireform während der rot-grünen Regierungsära in Niedersachsen von 1990-1994. Parlamentarischer Berater von grünen und PDS-Fraktionen auf Bundes- und Länderebene.
Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren des Bundestages und von Landtagen – u.a. zum „Stasi-Unterlagen-Gesetz“, zum “Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität”, zu diversen Verfassungsschutz- und Polizeigesetzen, zum “Großen Lauschangriff” und zu den „Anti-Terror“-Gesetzen (2001). Berater von Bürgerrechtsgruppen im In- und Ausland (u.a. in Österreich, Russland, Schweiz, Süd-Korea) sowie Prozessbeobachter in politischen Verfahren.
Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten: Fernuniversität Hagen (Mentor 1981-86), Universitäten Bremen (1983/84), Marburg (1989/90), Institut für Journalistik der Universität Dortmund (1989/90), Universität Bielefeld (1992), Universität Bremen (1998). Zahlreiche politische Vorträge im gesamten Bundesgebiet und im Ausland.
Mitherausgeber von „Ossietzky“ - Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft (Hannover/ Berlin). Mitglied der Jury zur jährlichen Verleihung des Negativpreises „BigBrotherAward“ an Firmen, Behörden und Politiker, die in besonderem Maße gegen den Datenschutz verstoßen.
Autor zahlreicher Bücher, u.a. Der Apparat - Ermittlungen in Sachen Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1982/1984); Im Schatten des Rechts - Methoden einer neuen Geheim-Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1984, Moskau 1990; beide zusammen mit Uwe Herzog); Handbuch zur Verteidigung der Bürgerrechte, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1988; Das Anti-Terror-System - Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat (VSA, Hamburg 1991); Mythos Sicherheit – Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1995 (Hg.); Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle? (zus. mit Oliver Neß; Campus-Verlag, Frankfurt/New York 1996); Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdrängung im Westen - Abrechnung mit dem Osten? Aufbau-Verlag, Berlin 1998; Erste Rechts-Hilfe – Rechts- und Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Werkstatt-Verlag, Göttingen 1999; Big Brother & Co. – Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2000. Im Herbst 2003 erscheint beim Droemer-Knaur-Verlag in München: Geheime Informanten – V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates.
Wieder Folter in Deutschland?
Was noch vor einigen
Jahren undenkbar gewesen wäre: In Deutschland ist eine breite öffentliche
Debatte über eine Zulassung der Folter in Gang gekommen.
Juristisch ist die Situation an sich eindeutig.
Der Zugang zur Folter scheint für Staaten ein für alle mal durch Rechtsvorschriften
blockiert zu sein. Den Beginn macht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
von 1950 mit ihrem absoluten Verbot der Folter, gefolgt von der Europäischen
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von 1953, der
Anti-Folterkonvention der VN von 1984 und der der EU von 1987. In Deutschland
ist zudem das absolute Verbot staatlicher Folter innerstaatlich verankert (§
343 StGB, Art. 25 GG). Eine Sache ist es, zu foltern, eine andere, an den
Instrumenten Geld zu verdienen. Der Ministerrat der EU wird voraussichtlich,
reichlich verspätet muss man sagen, eine Richtlinie verabschieden, die den
auch von Firmen aus EU-Ländern betriebenen lukrativen Handel mit
Folterinstrumenten beschränken soll.
Dieses juristische Aufgebot imponiert auf
den ersten Blick. Aber jedermann weiß, dass in radikalem Gegensatz zur Rechtslage
zahlreiche Staaten in ihrer militärischen und polizeilichen Praxis dieses
völkerrechtliche Verbot ignoriert haben und weiterhin ignorieren. Es gab und
gibt darin keinen signifikanten Unterschied zwischen parlamentarischen
Demokratien, die mit der Würde des Menschen zu prunken pflegen, und autoritär
regierten Staaten. Von der Bundesrepublik aber lässt sich sagen, dass sie eine
legalisierte Anwendung von Folter bisher nicht gekannt hat. Nach dem Willen
einflussreicher Kräfte könnte sich das nunmehr ändern.
Der Auslöser für die Debatte ist
bekanntlich die Anweisung des Polizeivizepräsidenten von Frankfurt, Daschner,
den Entführer eines Jungen zu foltern, um dessen Aufenthaltsort in Erfahrung zu
bringen. Prominente Politiker, so Ministerpräsident Koch, äußern ihr Verständnis
für Daschner, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes erklärt sich mit
seinem Vorgehen einverstanden, und so auch — je nach Umfrage — die Hälfte oder
zwei Drittel der Bevölkerung, ein besonders alarmierender Umstand. Wenn die Behauptung
Heribert Prantls stimmt (SZ vom 10.3.), denken auch Richter der obersten
Gerichtshöfe in Karlsruhe über eine Relativierung des Folterverbotes nach. Die
FAZ räumte dem Rechtsphilosophen Prof. Brugger, der schon seit Jahren für eine
Aufweichung des Folterverbots trommelt, eine ganze Seite ein (FAZ vom 10.3), weitere
zustimmende Artikel folgten.
Wer würde nicht die Anwendung der Folter durch die Polizei fordern, wenn dadurch das Leben eines ihm nahestehenden Menschen gerettet werden könnte und der Erpresser fest stünde? Und doch setzte er sich ins Unrecht, wenn er aus dem Einzelfall eine Maxime der Gesetzgebung machen wollte. Eine Zulassung der Folter zöge nämlich einen Rattenschwanz von sicheren und möglichen üblen Konsequenzen nach sich.
Es gäbe wieder Schreibtischtäter der Folter, die wie Daschner jeden Kontakt mit dem Delinquenten vermeiden; ausgebildete Spezialisten, Sadisten in der Regel, aber auch für diesen Zweck missbrauchte Menschen; die Folter beobachtende Mediziner; Orte der Folter; Folterinstrumente; die Anwendung der Folter regelnde Verwaltungsvorschriften. Eine staatliche Folterbürokratie also. Unbeteiligte kämen irrtümlich in die Mühlen. Die Folterer könnten entlastet werden, weil sie möglicherweise in einem Irrtum über die Voraussetzungen gewesen seien oder weil ihnen nichts nachweisbar sei. Falsche Geständnisse und Aussagen würden erpresst. Das „Wir können auch anders“ bekäme einen schärferen Klang. Schließlich könnte es dazu kommen, dass der Staat die Grenzen der Anwendung der Folter mehr und mehr erweitert, wenn die Barriere des absoluten Verbots einmal gefallen ist. Am Ende könnte die Folter außer der Erpressung von Aussagen der bewussten und systematischen Verbreitung von awe and shock dienen. Diese Zielsetzung von Folterpraxis führen uns die USA in Guantanamo vor. Gestattet es die Geschichte, für Deutschland eine derartige Entwicklung auszuschließen?
Schutz des palästinensischen Volks
Am
15. März 2003 haben sich Vertreter von 19 israelischen Friedens- und
Menschenrechtsgruppen in Ramallah mit dem Palestinian
Emergency Committee getroffen, das von zahlreichen Organisationen getragen
wird. Beide Seiten befürchteten angesichts des Irak-Krieges eine Eskalation der
israelischen Maßnahmen gegen die palästinensische Bevölkerung, wie z.B.
- Verhängung einer totalen Ausgangssperre,
- Erklärung der besetzten Gebiete zum militärischen Sperrgebiet, zu dem in- und ausländische Beobachter keinen Zutritt hätten,
- weitere Massenverhaftungen und Internierungen ohne Anklage,
- Fortsetzung der Zerstörung von Häusern und der Infrastruktur,
- "Transfer" (Vertreibung) von Palästinensern aus den Teilen der Westbank, die an den Sicherheitszaun grenzen,
- Versuche, die Palästinenser aus den besetzten Gebieten in Nachbarländer zu vertreiben,
- Deportation und womöglich Beseitigung des gewählten Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde.
Aus
diesem Grunde wurde ein "International
Committee for the Protection of the Palestinian People" (ICPPP) mit
Sitz in Paris gebildet. Ziel war es, ein Netzwerk von nationalen Sub-Komitees
zu bilden, um im Falle einer Notsituation in den besetzten Gebieten sofort
reagieren, Informationen aus erster Hand verbreiten und den Medien und
Regierenden in den eigenen Ländern schnell zukommen lassen zu können.
Zu
diesem Netzwerk oder Alarmsystem gehört auch die Internationale Liga für Menschenrechte in Berlin, die zu diesem
Zweck ihr Büro zur Verfügung stellte und die Anfang April 2003, zusammen mit anderen
Gruppen und Persönlichkeiten, folgenden
unterstützte:
„In
einem Augenblick, da das Interesse der Welt sich auf den Irak konzentriert,
erbitten palästinensische und israelische Organisationen, die unser volles
Vertrauen genießen, unsere Aufmerksamkeit für Äußerungen, die in letzter Zeit
von israelischen Regierungsstellen und den Medien gemacht werden. Sie legen den
Verdacht nahe, dass es Pläne für eine Reihe von Maßnahmen gibt, die die
Existenz des palästinensischen Volkes auf dem Grund und Boden, den es zurecht
als den seinen betrachtet, gefährden würden: Massenzerstörungen von Häusern und
Infrastrukturen, Vertreibung von Palästinensern aus ihren Wohngebieten in
andere Bezirke oder in Nachbarländer, Beseitigung der gewählten
palästinensischen Führung.
Das Palestinian Emergency Committee (P.E.C.) und das israelische Alternative Information Center (A.I.C.) werden uns umgehend informieren, sollten diese Drohungen reale Gestalt annehmen. Die Unterzeichner verpflichten sich, in diesem Falle die Weltöffentlichkeit mit allen Kräften zu mobilisieren, um Israel daran zu hindern, im Schatten der Vorgänge im Irak die Normen des internationalen Rechts außer Kraft zu setzen.
Für
weitere Informationen und Kontakt: protectpalestinians@yahoo.com
Die
Internationale Liga für Menschenrechte
wird die Gruppe „Juden und Jüdinnen in
Deutschland für einen gerechten Frieden zwischen Israel und Palästina“ als
Arbeitsgruppe aufnehmen. Diese Gruppe wird gegenwärtig unter anderem von unserer
Liga-Aktivistin Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin aufgebaut, als Teil einer
europäischen Bündnisorganisation „European
Jews for a Just Peace“ (EJJP), die Vertreter und Vertreterinnen aus 18
Ländern Europas im September 2002 in
Amsterdam gegründet haben.
Diese Organisation will eine „andere jüdische Stimme“ als die der Regierungen Israels und der meisten nationalen jüdischen Gemeinden in Europa zu Gehör zu bringen. Ihr Ziel ist ein gerechter Frieden zwischen Israel und Palästina, die Befolgung des Völkerrechts sowie der Grund- und Menschenrechte.
BULLDOZER -
in
Palästina nicht Symbole des Baus, sondern der Zerstörung von Häusern
Jeff Halper aus West-Jerusalem ICAHD - Israeli
Committee Against House Demolition
am 26. Mai
2003 in Berlin (zusammen mit dem AK Nahost und der Stiftung des Hauses der Demokratie
und Menschenrechte)
„Bulldozer könnten neben Panzern die Wahrzeichen
für Israels Beziehungen zu den Palästinensern sein. Beide gehörten auf die Nationalflagge
Israels. Der Panzer als Symbol für den „Existenzkampf“ Israels und dem Können
auf dem Schlachtfeld. Der Bulldozer für die dunkle Kehrseite dieses Kampfes,
die fortwährende Verdrängung der Palästinenser aus dem Land. Israel hat die
Palästinenser immer als Feind wahrgenommen und nie als Volk mit kollektiven
Rechten und legitimen Ansprüchen ...“.
Diese
bitteren Worte spricht einer, der es wissen muss. Seit Jahren widersetzt sich
Jeff Halper an der Seite palästinensischer Familien der grausamen Politik der
Hauszerstörung, die von Israel in den besetzten Gebieten praktiziert wird.
Jeff Halper ist langjähriger Koordinator des Komitees gegen Hauszerstörung und einer der profiliertesten Menschenrechtsaktivisten in Israel.
Im ersten Teil seines Vortrags trug Jeff Halper seine politische Einschätzung zur Okkupation vor, zur Apartheid in Israel, zur Roadmap und zur unverminderten Dringlichkeit der internationalen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die Apartheid innerhalb Israels - Araber sind durch Gesetz benachteiligt – findet nunmehr ihre Manifestation im Bau des Schutzwalls, der – so der Plan – sich über 750 km quer durch die besetzten Gebiete erstrecken soll. Der angestrebte Staat Palästina wird so de facto, noch bevor er gegründet ist, um seine notwendige Souveränität und territoriale Integrität gebracht.
Die Roadmap schätzt Jeff Halper als einen aller letzten Versuch der US-Regierung, eine Regelung in der Region herbeizuführen. Immerhin enthält der Plan die unzweideutige Aussage, dass die Besetzung der Territorien in der Westbank und in Gaza sowie der Siedlungsbau beendet werden müssen und ein palästinensischer Staat von den Palästinensern zu errichten sei. Jeff Halper vertrat die Auffassung, dass die Roadmap zum Scheitern verurteilt sei: Die israelische Regierung sei selbst zu den wenigen – im Vergleich zu den Verzichtsleistungen der Palästinenser – lächerlichen Zugeständnissen nicht bereit, die jedoch unabdingbar seien.
Zu einer guten Botschaft konnte immerhin seine Einschätzung gewendet werden, dass die Roadmap die aller letzte Option der Amerikaner und Israelis ist, eine Regelung zu ihren Bedingungen zu verwirklichen. Wenn diese scheitert – und alles spricht dafür, dass sie scheitern wird – könnten möglicherweise grundlegend neue Politiklinien eingeleitet werden, die – das ist die Hoffnung – den beiden Völkern vor Ort, den Palästinensern und den Israelis, besser gerecht werden als die bisherigen.
Im
zweiten Teil seines Vortrags schilderte Jeff Halper den Zuhörern und
Zuhörerinnen anhand eines Diavortrags die erschütternden Erfahrungen der
Familie von Arabia und Salim, die mit ihren vier Kindern drei Mal durch das
Trauma der Zerstörung des eigenen Zuhauses gegangen sind. In diesem sehr
konkreten Teil des Vortrags wurde deutlich, wie grausam und unentrinnbar die tagtäglich
praktizierte Besatzungsrealität ist. Gleichzeitig wurde auch der Stellenwert
der politischen Arbeit des Israelischen Komitees gegen Hauszerstörung
anschaulich. Die praktische Solidarität, die Verteidigung elementarer Menschen-
und Grundrechte mit den Palästinensern vor Ort und die politischen
Implikationen des gemeinsamen Widerstand gegen die israelische Armee, bereiten
bereits jetzt den Boden für ein friedliches Zusammenleben in der Zukunft. In
kleinen Schritten zwar, aber politisch unverzichtbar.
Fanny-Michaela
Reisin
Die Veranstaltung war mit 60 Teilnehmern und
Teilnehmerinnen an einem Montag Abend gut besucht. Die Ausführungen waren so
eindrucksvoll, dass bei der spontan angeregten Geldsammlung 650,-- €
zusammenkamen.
Bericht des Rechtsausschusses
für 2002 und bis Juni 2003
Ein
Schwerpunkt der Arbeit des Rechtsausschusses war die kritische Begleitung des
europäischen Verfassungsprozesses. Ein Mitglied des Rechtsauschusses hat für
die Liga ein Positionspapier ausgearbeitet, „Auf dem Weg zu einem gerechten
und demokratisch verfassten Europa? Die europäische Verfassungsdebatte“. Im
Juni 2002 hat der Rechtsausschuss eine Diskussion mit dem Titel „Forderungen an
eine Verfassung“ veranstaltet. Da wir in zentralen Fragen mit dem vom Konvent
jetzt dem Rat de Staatspräsidenten und Regierungschefs vorgelegten Verfassungsentwurf
nicht einverstanden sind, werden wir uns, so es unsere Arbeitskraft erlaubt,
mit diesem öffentlich auseinandersetzen.
Wie schon zuvor, war die
zunehmende Militarisierung der Außenpolitik und die drohende Regression des
Völkerrechts der andere Schwerpunkt der Arbeit. Die aggressive Absage der USA
an den Internationalen Strafgerichtshof, die der Rechtsausschuss in Zusammenhang
mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft in den zwischenstaatlichen Beziehungen
sieht, war Gegenstand des Flugblattes „Bushs völkerrechtswidriger Alleingang“,
das anlässlich des Besuches des Präsidenten der USA in Berlin verteilt wurde.
Der Rechtsausschuss war an der Vorbereitung und Durchführung einer Republikanischen Vesper im November 2002 zu dem Thema „Krieg
gegen Irak?“ beteiligt. Er hat ferner für die Liga das Flugblatt „Kein Krieg
gegen den Irak!“ erarbeitet, das bei der Anti-Kriegsdemonstration in Berlin am
15.2.2003 verteilt wurde.
Der
Rechtsausschuss hat sich mit der Debatte um eine Wiedereinführung der Folter in
Deutschland befasst. Dieser Tendenz entgegenzutreten, sieht er als eine
wichtige Aufgabe der Liga an. In Vorbereitung befindet sich eine öffentliche
Intervention gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen. KSt.
Bericht über
ein Treffen
mit Bürgerrechtsgruppen
Im Mai dieses Jahres haben sich, wie alljährlich, Vertreter von
Bürgerrechtsgruppen – der Humanistischen
Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Gustav Heinemann-Stiftung,
der Liga – zu einem
Meinungsaustausch getroffen.
In der Diskussion zeigte
sich, dass es keine Meinungsverschiedenheiten darüber gibt, was derzeit
menschenrechtlich relevant ist. Es gibt aber unterschiedliche
Schwerpunktsetzungen. Die Liga ist auf einigen nur ihr eigenen Gebieten engagiert
– Sinti- und Roma-Ausschuss, Behinderten-Ausschuss, Antifaschistischer
Ausschuss – , in anderen Fragen gibt
es Überschneidungen, so im Bereich der Verteidigung von Bürgerrechten, der
„Euromilitarisierung“, der Regression des Völkerrechts etc., während wohl als
einzige der Gruppen sich das Komitee systematisch mit den Fragen der sozialen
Menschenrechte auseinander setzt. Einigkeit bestand darüber, dass die Zusammenarbeit
und die wechselseitige Information der Gruppen auf den sich überschneidenden
Tätigkeitsgebieten verbessert werden muss, was zu den Aufgaben des künftigen
Rundbriefes der Liga gehören wird.
An konkreten Schritten wurde
ein gemeinsames Vorgehen der Gruppen gegen die Tendenzen zur Zulassung von
Folter vereinbart. Auch vermittels der internationalen Beziehungen der Liga
soll angesichts des gegenseitigen Zuschiebens von Zuständigkeiten zwischen den
Bundesministerien und der Brüsseler Behörde eine größere Klarheit über die
wirklichen Kompetenzverteilungen erreicht werden.
Das nächste
Treffen der Gruppen wurde für den 26. und 27.3. 04 verabredet.
Der BigBrotherAward
Deutschland wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um die öffentliche
Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern. Der Preis wird jährlich
an Behörden, Firmen und Einzelpersonen verliehen, die besonders gegen den
Datenschutz verstoßen – mit anderen Worten: die sich in besonderer Weise um die
Verletzung der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern "verdient"
gemacht haben. Damit soll auf den missbräuchlichen Gebrauch von Technik und
Informationen aufmerksam gemacht und das abstrakte Thema Datenschutz durch konkrete
Beispiele anschaulich und allgemein verständlich gemacht werden.
Die Preise werden in den folgenden Kategorien vergeben: Arbeitswelt und Firmen, Politik und Behörden/Verwaltung, Verbraucherschutz und Kommunikation sowie der Lifetime Award für das „Lebenswerk“. Der Name des Preises ist George Orwells negativer Utopie "1984" entnommen, in der der Autor bereits Ende der vierziger Jahre seine Vision einer zukünftigen Gesellschaft entwarf, die unter totaler Überwachung steht. Die BigBrotherAwards gibt es derzeit in 14 Ländern – in zwölf europäischen und zwei nicht-europäischen, u.a. in Frankreich, Großbritannien, Österreich, Schweiz, USA und Kanada.
Die Verleihung der deutschen Big-Brother-Awards erfolgt in diesem Jahr
zum vierten Mal – traditionellerweise im Herbst in Bielefeld. Eine Jury wählt
die Preisträger aus den eingegangenen Nominierungen aus. In Deutschland werden
sie vom FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung
des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) organisiert. In
der ehrenamtlichen Jury arbeiten folgende Gruppen und Personen: Rena Tangens
und padeluun vom FoeBuD e.V., Dr.
Thilo Weichert von der Deutschen
Vereinigung für Datenschutz, Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, der Journalist Patrick Goltzsch vom Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft,
Peter Bittner vom Forum InformatikerInnen
für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, Dr. Fredrik Roggan für
die Humanistische Union sowie RA Dr. Rolf Gössner, jetzt für die Internationale Liga für Menschenrechte.
Der BigBrotherAward soll das Bewusstsein
für das Grundrecht auf Privatheit – und die wachsende Gefahr ihrer Verletzung
– schärfen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch auf Seiten der
Preisgekrönten. In den vergangenen drei Jahren ist dies den Initiatoren gelungen,
die Preisverleihungen fanden ein großes mediales Echo. Big-Brother-Awards erhielten beispielsweise Bundesinnenminister
Otto Schily (SPD) für seine sogenannten Sicherheitspakete, das Scoringverfahren
der Informa GmbH, die Payback-Karte, das Bundeskriminalamt für die sog.
Gewalttäter-Datei „Links“, das Bundesverwaltungsamt für das Ausländerzentralregister,
der hessische Innenminister Bouffier stellvertretend für die Ausweitung der
Rasterfahndung.
Datenschutz und informationelles
Selbstbestimmungsrecht sind Menschenrechte. Aus bürgerrechtlicher und
Datenschutz-Sicht ist die Beteiligung der Liga an dieser Preisvergabe
sinnvoll, um ihr bürgerrechtliches Engagement auf ein Gebiet auszudehnen, das
in einer modernen Informationsgesellschaft und einer vernetzten Welt immer
wichtiger wird.
Rolf Gössner
Informationen
unter: www.bigbrotherawards.de
Nominierungen
bis Ende August 2003 an:
BigBrotherAwards-Jury, c/o FoeBud e.V., Marktstr. 18,
33602 Bielefeld,
Tel. 0521 – 175254; Fax 0521 – 61172
Presseerklärung
der Liga vom 18. März 2003
„Internationale Liga für Menschenrechte“
befürchtet nach Einstellung
des NPD-Verbotsverfahrens
eine Stärkung der Neonazi-Szene.
„Die
Infiltration der NDP mit zahlreichen bezahlten V-Leuten des Verfassungsschutzes
hat das Parteiverbotsverfahren zu Fall gebracht“, stellt Liga-Präsident Dr.
Rolf Gössner angesichts der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
fest. „Dafür tragen die Antragsteller, insbesondere aber Bundesregierung und
Landesregierungen die Verantwortung.“ Sie seien den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht gerecht geworden. Selbst unmittelbar vor und nach ihren
Verbotsanträgen waren noch V-Leute in den NPD-Vorständen im Einsatz, wie das
Verfassungsgericht monierte, so dass von einer Staatsfreiheit der NPD keine
Rede sein könne. Möglicherweise konnten V-Leute sogar die Verteidigungsstrategie
der NPD ausspähen.
Der
eigentliche Skandal dieses Verfahrens liegt darin, dass die Exekutive die
Beteiligung von V-Leuten in Führungsfunktionen der NPD gegenüber dem
Verfassungsgericht schlicht vertuschen, jedenfalls nicht von vornherein offen
legen wollte – obwohl Teile des Verbotsantrags auf Aussagen solch dubioser
Belastungszeugen basieren. Bis zuletzt wollten die Antragsteller die V-Leute geheim
halten und ihre offene Vernehmung in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren
torpedieren.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht
mit der heutigen Verfahrenseinstellung einen Riegel vorgeschoben. Rolf Gössner:
„Das Gericht hat von Anfang an rechtsstaatliche Sensibilität gegenüber den
geheimdienstlichen Machenschaften bewiesen. Damit konnte verhindert werden,
dass aus dem Verbotsprozess ein Geheimverfahren wurde, in dem die
Öffentlichkeit und die Antragsgegnerin, die NPD, aus Gründen des ‚Quellenschutzes’
und des ‚Staatswohls’ ausgeschlossen werden. Denn Geheimmethoden des Verfassungsschutzes
und ein rechtsstaatlich-faires Gerichtsverfahren sind unvereinbar.“
Der Verfassungsschutz ist mit seiner V-Mann-Verstrickung Teil des Neonazi-Problems geworden, nicht ansatzweise dessen Lösung. Mit dem Verbotsverfahren wollten die Antragsteller einen schweren Schlag gegen den Rechtsextremismus landen. Sie haben stattdessen mit ihrem unverantwortlichen Taktieren dem demokratischen Rechtsstaat einen schweren Schlag versetzt und sämtlichen antirassistischen Bemühungen gleich mit. Die Antragsteller haben den Verbotsprozess diskreditiert und der rechtsextremen NPD zu einem Triumph verholfen. Es steht zu befürchten, dass das gesamte rechte Lager gestärkt aus dieser Affäre hervorgeht, was die gesellschaftliche Ächtung und Auseinandersetzung erheblich erschweren würde.
Liga-Präsident Rolf Gössner:
„Geheimdienstmethoden und rechtsstaatlich-faires
Verfahren sind unvereinbar –
jetzt ist eine unvoreingenommene
Aufarbeitung des V-Leute-Unwesens dringend geboten“
Die skandalöse Verstrickung von
V-Leuten in die NPD, aber auch in die gesamte Neonazi-Szene muss restlos
aufgeklärt werden, fordert Liga-Präsident Gössner. Die Strukturen und die
Arbeit der VS-Behörden gehören auf den Prüfstand – ihre Aufgaben, Befugnisse
und Methoden, aber auch ihre Effizienz, von der niemand auch nur eine leise
Ahnung hat. Letztlich wird sich das V-Mann-Unwesen und das damit verbundene Geheimhaltungssystem
nur aufbrechen lassen, wenn der systematische Einsatz unterbunden, die erkennbar
gewordene Symbiose von Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern beendet
wird. Die Überlegung, den Geheimdienst wegen seiner Unvereinbarkeit mit
Demokratie und rechtsstaatlichen Verfahren aufzulösen, ist wieder hochaktuell.
Das wäre womöglich auch ein schwerer Schlag gegen die Neonazi-Szene, die über
V-Leute vom Verfassungsschutz mitfinanziert und unterstützt wird.
Termine und Veranstaltungen
30.08.03: Berlin: Gedenkveranstaltung des Berliner Flüchtlingsrats und von Asyl in der Kirche für Cemal Altun am (Näheres noch nicht festgelegt)
12.-14.09.2003: Arnoldsheim (Hessen): Jahrestagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie zum Thema „Soziale Menschenrechte“ in der Evangelischen Akademie.
25.09.03: Berlin: Republikanische Vesper im Haus der Demokratie und Menschenrechte.
3.10.03, 11 Uhr: Berlin, Podiumsdiskussion der Zeitschrift Ossietzy und des antifaschistischen Ausschusses der Liga zu dem Thema "Kann man aus der Geschichte lernen?".
Bis 24.8.03: Berlin, Ausstellung "Territories", Kunst-Werke, Augustastr.69, über die politische Rolle von Architektur und Stadt-und Landschaftsplanung, mit dem Schwerpunkt auf der Situation in Israel und Palästina.
Veranstaltungen mit Rolf
Gössner:
04.07.03:
Köln: „MigrantInnen unter Generalverdacht.
Zum Ausbau des ‚Ausländer’-Überwachungssystems in der Bundesrepublik“. Mobilisierungsveranstaltung
zum 6. antirassistischen Grenzcamp in Köln, Alte Feuerwache.
28.07.03:
Erfurt, Polizeiliche Todesschüsse und ihre Aufarbeitung.
09.09.03:
Freising: Veranstaltung der VVN zu den
„Anti-Terror“-Gesetzen und ihren Auswirkungen.
10.09.03:
München: dju-Veranstaltung zu den „Anti-Terror“-Gesetzen.
11.09.03.,
19 h 30: München: dju-Veranstaltung zu
Sicherheit und Freiheit, Podiumsdiskussion, DBG-Haus.
Literaturhinweise
Till
Müller-Heidelberg u.a., Grundrechte-Report
2003. Zur Lage der Bürger und Menschrechte in Deutschland, rororo-Reinbek
2003, 237 S., 9,90 Euro.
Fredrik
Roggan, Handbuch zum Recht der Inneren
Sicherheit, Pahl-Rugenstein, Bonn 2003, 334 S., 39,90 Euro.
Humanistische
Union, Innere Sicherheit als Gefahr,
Berlin 2003, 343 S. 15 Euro.
Gerald
Munier (Hrg.), Kriminalität und Sicherheit,
Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2002, 208 S., 10 Euro.
Grass/Dahn/Strasser,
In einem reichen Land. Zeugnisse
alltäglichen Leidens an der Gesellschaft, Steidl-Göttingen 2002, 640 S., geb.,
34 Euro.
Leggewie/Meier
(Hg.), Verbot der NPD oder Mit
Rechtsradikalen leben? edition suhrkamp, Frankfurt/M. 2002, 193 S., 10
Euro.
Paech/Spoo/Butenschön,
Demokratie – wo und wie? VSA-Hamburg
2002, 240 S.
Norman Paech/Gerhard Stuby, Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen,
984 S., 50,20 € (auch als Nachschlagewerk nützlich).
Michael Ignatieff, Die Politik der Menschenrechte,
eva-Hamburg 2002, 120 S., 16 Euro.
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Wie jedes Jahr verleiht die Liga
zum Tag der Menschenrechte die
Carl-von-Ossietzky-Medaille
an Personen und Gruppen,
die sich im Kampf für die Menschenrechte
besondere Verdienste erworben haben.
Wir bitten um Vorschläge
für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten (Personen oder Gruppen) bis zum
15.
August 2003
an die Liga-Adresse (s. Impressum).
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Impressum
Liga-intern
Informationsbrief der Internationalen Liga für
Menschenrecht,
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin,
Tel.
030 – 396 21 22; Fax 030 – 396 21 47; email: vorstand@ilmr.org;
Internet: www.ilmr.org.
Redaktion 1/2003: Laurent Faasch-Ibrahim, Rolf Gössner,
Kilian Stein. Mitarbeit: Fanny-Michaela Reisin. ViSdP: Kilian Stein.