Liga-Intern              1/2003

   Informationsbrief der INTERNATIONALEN LIGA FÜR MENSCHENRECHTE

   Berlin, im Juni/Juli 2003

 

An alle Mitglieder und Freunde der
„Internationalen Liga für Menschenrechte“

 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wie Sie möglicherweise inzwischen erfahren haben, bin ich im März von der Mitgliederversammlung zum neuen Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte gewählt worden. Damit trete ich die Nachfolge von Wahied Wahdathagh an. Zugleich wurde Till Wilsdorf als Vize-Präsident gewählt. Er ergänzt Laurent Faasch-Ibrahim, der bereits seit Längerem als Vize wirkt.

Ich freue mich über das Vertrauen, das mir mit dieser Wahl entgegengebracht wurde. Die zahlreichen Glückwünsche aus allen Teilen des Landes zeigen mir, dass die Liga hohes Ansehen genießt und dass in meine Präsidentschaft hohe Erwartungen gesetzt werden.

Ich empfinde es als Herausforderung, für eine so renommierte und traditionsreiche Menschen­rechtsvereinigung wie die Internationale Liga für Menschenrechte verantwortlich zu arbeiten – eine Vereinigung im übrigen, der ich mich schon lange inhaltlich verbunden fühle und mit der ich in den vergangenen Jahren bereits punktuell zusammengearbeitet habe. Erinnern möchte ich etwa an das Memorandum „Umdenken und Umsteuern in der Politik der ‚Inneren Sicherheit’“, das ich im Herbst 1998 für acht Bürgerrechtsvereinigungen, unter anderem die Liga, verfasste, um es an die damals neue rot-grüne Bundesregierung zu richten. Damit sollte nach 16 Jahren Kohl-Kanther-Regierung eine bürgerrechtsverträgliche Politik und der Ausbau de­mokratischer Strukturen angemahnt werden. Was nach fast fünf Jahren Rot-grün unter Federführung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) auf Bundesebene verwirklicht wurde, ist leider bescheiden zu nennen – wenn nicht gar in wichtigen Bereichen rückschrittlich (z.B. „Anti-Ter­ror“-Gesetze).

Vielleicht kennen einige unter Ihnen meine inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte, die in diversen Publikationen und in meiner Arbeit als Rechtsanwalt, Sachverständiger und parlamentarischer Berater zum Ausdruck kommen (s. dazu weiter unten): Sie betreffen vor allem die deutsche und europäische Bürgerrechtspolitik. Im Kern geht es mir um die Aufklärung über bürgerrechtsschädliche Entwicklungen im System der sog. Inneren Sicherheit (Polizei, Geheimdienste, Politische Justiz und Kriminalpolitik). Und es geht mir darum, nach Möglichkeiten bürgerrechtlicher Einmischung zu suchen sowie die bürgerrechtliche Opposition zu formieren, zu koordinieren und zu beraten – gegen die Zumutungen des präventiven Sicherheitsstaats, der sich mehr und mehr zu einem autoritären Sicherheitsstaat auszuwachsen droht.

Die Bürgerrechts- und Menschenrechtsarbeit ist seit den Terroranschlägen in den USA am 11.09. 2001 erheblich schwieriger geworden. Sicher werden uns die menschenrechtlichen Nachwehen des völkerrechtwidrigen Irak-Krieges noch längere Zeit beschäftigen, ebenso der eskalierende Israel-Palästina-Konflikt – aber auch der höchst problematische „Anti-Terror“-Kampf im Innern der Bundesrepublik und europaweit.

Seit dem 11.09.2001 sind mit den sogenannten Anti-Terror-Gesetzen tiefe Einschnitte in die Substanz der Bürgerrechte vorgenommen worden. Die „Sicherheitspakete“ sind in Windeseile unter Missachtung des Parlaments zustande gekommen; in weiten Teilen sie sind kaum geeignet, mehr Sicherheit zu schaffen, gefährden aber die Freiheitsrechte umso mehr.

Doch die Tabubrüche im Bürgerrechtsbereich gehen munter weiter, denken wir nur an die unsägliche Folterdebatte, seit in Frankfurt ein stellvertretender Polizeipräsident Foltermaßnahmen unter Hinzuziehung eines Arztes angedroht hat. Oder die Forderung des saarländischen CDU-Ministerpräsidenten nach Zwangskastration von Sexualstraftätern. Oder der von CDU-Politikern geforderte Einsatz der Bundeswehr im Innern des Landes zur „Heimatverteidigung“. Immer ungenierter werden Grund- und Freiheitsrechte sowie liberal-rechtsstaatliche Prinzipien in Frage gestellt, wie übrigens auch soziale und gewerkschaftliche Rechte.

Angesichts dieser prekären Situation habe ich mir zum Ziel gesetzt, zusammen mit der Liga verstärkt über die bürgerrechtsschädlichen Auswirkungen dieser Art von „Sicherheits­politik“ aufzuklären. Gerade in Zeiten des „Anti-Terror-Kampfes“, in denen Menschenrechte mehr und mehr als Hindernis auf dem Weg zur „Sicherheit“ begriffen werden, in Zeiten, in denen Menschenrechte missbraucht werden als Begründungen für „humanitäre Interventionen“ – sprich für Menschenrechtsverletzungen im Namen der Menschenrechte –, in solchen Zeiten müssen wir, so denke ich, verstärkt für die Achtung und Fortentwicklung der Menschenrechte streiten. Dabei sollten wir als Liga mehr noch als bisher mit anderen Bürgerrechtsgruppen zusammenarbeiten und Anstrengungen unternehmen, nach und nach ein bundesdeutsches und europäisches Netzwerk für Menschenrechte und soziale Intervention zu entwickeln.

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Verteidigung elementarer Freiheits- und Bürgerrechte – und damit auch um die Aktionsbedingungen von internationalen Protest- und Widerstandsbewegungen, die für eine andere, für eine gerechtere Welt kämpfen. Und nur eine solche Welt kann sowohl dem internationalen Terror als auch dem Gegenterror den Nährboden entziehen.

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

liebe Freundinnen und Freunde,

in unserem gemeinsamen Kampf für Menschenrechte baue ich auf ihre aktive Unterstützung, auf die die Liga und auch ich künftig dringend angewiesen sein werden. Ich bitte Sie eindringlich, Ihre Fähigkeiten und Ihre Kräfte in unser gemeinsames Projekt zu investieren – wenn es machbar ist, auch Ihre Spenden, auf die die Liga als gemeinnützige, rein beitrags- und spendenfinanzierte Vereinigung ganz besonders dringend angewiesen ist. Denn ohne ausreichende finanzielle Ausstattung lässt sich eine professionelle und öffentlichkeitswirksame Menschenrechtspolitik kaum bewerkstelligen. Und ich möchte Sie herzlich bitten, Ihre Anregungen und Ihre Kritik in die Liga-Ausschüsse, den Vorstand oder auch an mich persönlich zu richten. An einem Kontakt mit Ihnen ist mir sehr gelegen. Zusammen mit den beiden Vize-Präsi­denten und dem Liga-Vor­stand will ich versuchen, den Informationsfluss und Kontakt zwischen der Liga und Ihnen, den Mitgliedern zu intensivieren. Das bedeutet unter anderem, dass sie etwa viermal im Jahr die Liga-Nachrichten erhalten werden, in denen die Schwerpunkte und Aktivitäten erläutert, die Arbeit der Liga-Ausschüsse vorgestellt, Veranstaltungs- und Literaturhinweise veröffentlicht werden. Außerdem sollen in loser Folge Debattenbeiträge zu aktuellen Themen erscheinen.

Ich wünsche uns und der Liga eine produktive und erfolgreiche Arbeit in diesen schwierigen Zeiten voller menschenrechtlicher Herausforderungen.

In diesem Sinne und mit den besten Grüßen

Ihr Rolf Gössner

Bremen, im Juni 2003


Damit Sie besser einschätzen können, wer künftig die Liga als Präsident repräsentiert, hier stichwortartig ein paar biographische Notizen:

 

Dr. Rolf Gössner, geboren 1948 in Tübingen. Nach dem Abitur in Leonberg Ausbildung zum Bankkaufmann in Stuttgart. Studium der Rechts- und Politikwissenschaft an der Universität Freiburg. Rechtsreferendar in Bremen. Mehrmonatiges Praktikum bei der „Association Internationale des Juristes Demokrates“ in Brüssel.

Seit 1980 Rechtsan­walt und Publizist in Bremen. 1985 - 1988 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Hamburger Instituts für Sozialforschung (Forschungsprojekt: “Das Anti-Terror-System”, zusammen mit RA Dr. Heinrich Hannover). 1993 Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bremen über das Thema “Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat“.

Von 1990 bis 2001 rechtspolitischer Berater der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag; maßgebliche Mitwirkung an der Liberalisierung des Niedersächsischen Ver­fas­sungs­schutz- und Polizeigesetzes sowie an der Polizeireform während der rot-grünen Regierungsära in Niedersachsen von 1990-1994. Parlamentarischer Berater von grünen und PDS-Fraktionen auf Bundes- und Länderebene.

Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren des Bundestages und von Landtagen – u.a. zum „Stasi-Unterlagen-Gesetz“, zum “Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität”, zu diversen Verfassungsschutz- und Polizeigesetzen, zum “Großen Lauschangriff” und zu den „Anti-Terror“-Gesetzen (2001). Berater von Bürgerrechtsgruppen im In- und Ausland (u.a. in Österreich, Russland, Schweiz, Süd-Korea) sowie Prozessbeobachter in politischen Verfahren.

Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten: Fernuniversität Hagen (Mentor 1981-86), Universitäten Bremen (1983/84), Marburg (1989/90), Institut für Journalistik der Universität Dortmund (1989/90), Universität Bielefeld (1992), Universität Bremen (1998). Zahlreiche politische Vorträge im gesamten Bundesgebiet und im Ausland.

Mitherausgeber von Ossietzky - Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft (Hannover/ Berlin). Mitglied der Jury zur jährlichen Verleihung des Negativpreises BigBrotherAwardan Firmen, Behörden und Politiker, die in besonderem Maße gegen den Datenschutz verstoßen.

Autor zahlreicher Bücher, u.a. Der Apparat - Ermittlungen in Sachen Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1982/1984); Im Schatten des Rechts - Methoden einer neuen Geheim-Polizei (Kiepenheuer & Witsch, Köln 1984, Moskau 1990; beide zusammen mit Uwe Herzog); Handbuch zur Verteidigung der Bürgerrechte, Konkret Literatur Verlag, Hamburg 1988; Das Anti-Terror-System - Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat (VSA, Hamburg 1991);  Mythos Sicherheit Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1995 (Hg.); Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle? (zus. mit Oliver Neß; Campus-Verlag, Frankfurt/New York 1996); Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs. Verdrängung im Westen - Abrechnung mit dem Osten? Aufbau-Verlag, Berlin 1998; Erste Rechts-Hilfe Rechts- und Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Werkstatt-Verlag, Göttingen 1999; Big Brother & Co.Der moderne Überwachungsstaat in der Informationsgesellschaft, Konkret Literatur Verlag, Ham­burg 2000. Im Herbst 2003 erscheint beim Droemer-Knaur-Verlag in München: Geheime InformantenV-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates.


 

Wieder Folter in Deutschland?

Was noch vor einigen Jahren undenkbar gewesen wäre: In Deutschland ist eine breite öffentliche Debatte über eine Zulas­sung der Folter in Gang gekommen.

   Juristisch ist die Situation an sich ein­deutig. Der Zugang zur Folter scheint für Staaten ein für alle mal durch Rechtsvor­schriften blockiert zu sein. Den Beginn macht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1950 mit ihrem abso­luten Verbot der Folter, gefolgt von der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von 1953, der Anti-Folterkonvention der VN von 1984 und der der EU von 1987. In Deutschland ist zudem das absolute Verbot staatlicher Folter innerstaatlich verankert (§ 343 StGB, Art. 25 GG). Eine Sache ist es, zu foltern, eine andere, an den Instrumenten Geld zu verdienen. Der Ministerrat der EU wird voraussichtlich, reichlich verspätet muss man sagen, eine Richtlinie verab­schieden, die den auch von Firmen aus EU-Ländern betriebenen lukrativen Handel mit Folterinstrumenten beschränken soll.

   Dieses juristische Aufgebot imponiert auf den ersten Blick. Aber jedermann weiß, dass in radikalem Gegensatz zur Rechtslage zahlreiche Staaten in ihrer militärischen und polizeilichen Praxis dieses völkerrechtliche Verbot ignoriert haben und weiterhin ignorieren. Es gab und gibt darin keinen signifikanten Unterschied zwischen parla­mentarischen Demokratien, die mit der Würde des Menschen zu prunken pflegen, und autoritär regierten Staaten. Von der Bundesrepublik aber lässt sich sagen, dass sie eine legalisierte Anwendung von Folter bisher nicht gekannt hat. Nach dem Willen einflussreicher Kräfte könnte sich das nunmehr ändern.

   Der Auslöser für die Debatte ist bekanntlich die Anweisung des Polizeivizepräsidenten von Frankfurt, Daschner, den Entführer eines Jungen zu foltern, um dessen Aufenthaltsort in Erfahrung zu bringen. Prominente Politiker, so Ministerpräsident Koch, äußern ihr Verständnis für Daschner, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes erklärt sich mit seinem Vorgehen einverstanden, und so auch — je nach Umfrage — die Hälfte oder zwei Drittel der Bevölkerung, ein besonders alarmierender Umstand. Wenn die Behauptung Heribert Prantls stimmt (SZ vom 10.3.), denken auch Richter der obersten Gerichtshöfe in Karlsruhe über eine Relativierung des Folter­verbotes nach. Die FAZ räumte dem Rechts­philosophen Prof. Brugger, der schon seit Jahren für eine Aufweichung des Folterverbots trommelt, eine ganze Seite ein (FAZ vom 10.3), weitere zustimmende Artikel folgten.

   Wer würde nicht die Anwendung der Folter durch die Polizei fordern, wenn dadurch das Leben eines ihm nahestehenden Menschen gerettet werden könnte und der Erpresser fest stünde? Und doch setzte er sich ins Unrecht, wenn er aus dem Einzelfall eine Maxime der Gesetzgebung machen wollte. Eine Zulassung der Folter zöge nämlich einen Rattenschwanz von sicheren und möglichen üblen Konsequenzen nach sich.

   Es gäbe wieder Schreibtischtäter der Folter, die wie Daschner jeden Kontakt mit dem Delinquenten vermeiden; ausgebildete Spezialisten, Sadisten in der Regel, aber auch für diesen Zweck missbrauchte Menschen; die Folter beobachtende Mediziner; Orte der Folter; Folterinstrumente; die Anwendung der Folter regelnde Verwaltungsvorschriften. Eine staatliche Folterbürokratie also. Unbeteiligte kämen irrtümlich in die Mühlen. Die Folterer könnten entlastet werden, weil sie möglicherweise in einem Irrtum über die Voraussetzungen gewesen seien oder weil ihnen nichts nachweisbar sei. Falsche Geständnisse und Aussagen würden erpresst. Das „Wir können auch anders“ bekäme einen schärferen Klang. Schließlich könnte es dazu kommen, dass der Staat die Grenzen der Anwendung der Folter mehr und mehr erweitert, wenn die Barriere des absoluten Verbots einmal gefallen ist. Am Ende könnte die Folter außer der Erpressung von Aussagen der bewussten und systematischen Verbreitung von awe and shock dienen. Diese Zielsetzung von Folterpraxis führen uns die USA in Guantanamo vor. Gestattet es die Geschichte, für Deutschland eine derartige Entwicklung auszuschließen?

Kilian Stein


Schutz des palästinensischen Volks

 

Am 15. März 2003 haben sich Vertreter von 19 israelischen Friedens- und Menschenrechtsgruppen in Ramallah mit dem Palestinian Emergency Committee getroffen, das von zahlreichen Organisationen getragen wird. Beide Seiten befürchteten angesichts des Irak-Krieges eine Eskalation der israelischen Maßnahmen gegen die palästinensische Bevölkerung, wie z.B.

-         Verhängung einer totalen Ausgangssperre,

-         Erklärung der besetzten Gebiete zum militärischen Sperrgebiet, zu dem in- und ausländische Beobachter keinen Zutritt hätten,

-         weitere Massenverhaftungen und Internierungen ohne Anklage,

-         Fortsetzung der Zerstörung von Häusern und der Infrastruktur,

-         "Transfer" (Vertreibung) von Palästinensern aus den Teilen der Westbank, die an den Sicherheitszaun grenzen,

-         Versuche, die Palästinenser aus den besetzten Gebieten in Nachbarländer zu vertreiben,

-         Deportation und womöglich Beseitigung des gewählten Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde.

Aus diesem Grunde wurde ein "International Committee for the Protection of the Palestinian People" (ICPPP) mit Sitz in Paris gebildet. Ziel war es, ein Netzwerk von nationalen Sub-Ko­mi­tees zu bilden, um im Falle einer Notsituation in den besetzten Gebieten sofort reagieren, Infor­ma­tionen aus erster Hand verbreiten und den Medien und Regierenden in den eigenen Ländern schnell zukommen lassen zu können.

Zu diesem Netzwerk oder Alarmsystem gehört auch die Internationale Liga für Menschenrechte in Berlin, die zu diesem Zweck ihr Büro zur Verfügung stellte und die Anfang April 2003, zusammen mit anderen Gruppen und Persönlichkeiten, folgenden

Appell an die Weltöffentlichkeit

zur Lage des palästinensischen Volkes

unterstützte:

„In einem Augenblick, da das Interesse der Welt sich auf den Irak konzentriert, erbitten palästinensische und israelische Organisationen, die unser volles Vertrauen genießen, unsere Aufmerksamkeit für Äußerungen, die in letzter Zeit von israelischen Regierungsstellen und den Medien gemacht werden. Sie legen den Verdacht nahe, dass es Pläne für eine Reihe von Maßnahmen gibt, die die Existenz des palästinen­sischen Volkes auf dem Grund und Boden, den es zurecht als den seinen betrachtet, gefährden würden: Massenzerstörungen von Häusern und Infrastrukturen, Vertreibung von Palästinensern aus ihren Wohngebieten in andere Bezirke oder in Nachbarländer, Beseitigung der gewählten palästinensischen Führung.

Das Palestinian Emergency Committee (P.E.C.) und das israelische Alternative Information Center (A.I.C.) werden uns umgehend informieren, sollten diese Drohungen reale Gestalt annehmen. Die Unterzeichner verpflichten sich, in diesem Falle die Weltöffent­lichkeit mit allen Kräften zu mobilisieren, um Israel daran zu hindern, im Schatten der Vorgänge im Irak die Normen des internatio­nalen Rechts außer Kraft zu setzen.

Für weitere Informationen und Kontakt: protectpalestinians@yahoo.com

 

 

„Juden in Deutschland
für einen gerechten Frieden
zwischen Israel und Palästina“

Die Internationale Liga für Menschenrechte wird die Gruppe „Juden und Jüdinnen in Deutschland für einen gerechten Frieden zwischen Israel und Palästina“ als Arbeitsgruppe aufnehmen. Diese Gruppe wird gegenwärtig unter anderem von unserer Liga-Ak­tivistin Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin aufgebaut, als Teil einer europäischen Bündnisorganisation „European Jews for a Just Peace“ (EJJP), die Vertreter und Vertreterinnen aus 18 Ländern Europas im September 2002 in Amsterdam gegründet haben.

Diese Organisation will eine „andere jüdische Stimme“ als die der Regierungen Israels und der meisten nationalen jüdischen Gemeinden in Europa zu Gehör zu bringen. Ihr Ziel ist ein gerechter Frieden zwischen Israel und Palästina, die Befolgung des Völkerrechts sowie der Grund- und Menschenrechte.


BULLDOZER -

in Palästina nicht Symbole des Baus, sondern der Zerstörung von Häusern

Bericht über die LIGA-Veranstaltung mit

Jeff Halper aus West-Jerusalem ICAHD - Israeli Committee Against House Demolition

am 26. Mai 2003 in Berlin (zusammen mit dem AK Nahost und der Stiftung des Hauses der Demokratie und Menschenrechte)

„Bulldozer könnten neben Panzern die Wahrzei­chen für Israels Beziehungen zu den Palästinen­sern sein. Beide gehörten auf die Nationalflagge Israels. Der Panzer als Symbol für den „Existenz­kampf“ Israels und dem Können auf dem Schlachtfeld. Der Bulldozer für die dunkle Kehrseite dieses Kampfes, die fortwähren­de Verdrängung der Palästinenser aus dem Land. Israel hat die Palästinenser immer als Feind wahrgenommen und nie als Volk mit kollektiven Rechten und legitimen Ansprüchen ...“.

Diese bitteren Worte spricht einer, der es wissen muss. Seit Jahren widersetzt sich Jeff Halper an der Seite palästinensischer Familien der grausa­men Politik der Hauszerstörung, die von Israel in den besetzten Gebieten praktiziert wird.

Jeff Halper ist langjähriger Koordinator des Ko­mitees gegen Hauszerstörung und einer der profiliertesten Menschenrechtsaktivisten in Israel.

Im ersten Teil seines Vortrags trug Jeff Halper seine politische Einschätzung zur Okkupation vor, zur Apartheid in Israel, zur Roadmap und zur unverminderten Dringlichkeit der internationalen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die Apart­heid innerhalb Israels - Araber sind durch Gesetz benachteiligt – findet nunmehr ihre Manifestation im Bau des Schutzwalls, der – so der Plan – sich über 750 km quer durch die besetzten Gebiete erstrecken soll. Der angestrebte Staat Palästina wird so de facto, noch bevor er gegründet ist, um seine notwendige Souveränität und territoriale Integrität gebracht.

Die Roadmap schätzt Jeff Halper als einen aller letzten Versuch der US-Regierung, eine Regelung in der Region herbeizuführen. Immerhin enthält der Plan die unzweideutige Aussage, dass die Besetzung der Territorien in der Westbank und in Gaza sowie der Siedlungsbau beendet werden müssen und ein palästinensischer Staat von den Palästinensern zu errichten sei. Jeff Halper vertrat die Auffassung, dass die Roadmap zum Scheitern verurteilt sei: Die israelische Regierung sei selbst zu den wenigen – im Vergleich zu den Verzichtsleistungen der Palästinenser – lächerlichen Zugeständnissen nicht bereit, die jedoch unabdingbar seien.

Zu einer guten Botschaft konnte immerhin seine Einschätzung gewendet werden, dass die Roadmap die aller letzte Option der Amerikaner und Israelis ist, eine Regelung zu ihren Bedin­gungen zu verwirklichen. Wenn diese scheitert – und alles spricht dafür, dass sie scheitern wird – könnten möglicherweise grundlegend neue Politik­linien eingeleitet werden, die – das ist die Hoffnung – den beiden Völkern vor Ort, den Palästinensern und den Israelis, besser gerecht werden als die bisherigen.

Im zweiten Teil seines Vortrags schilderte Jeff Halper den Zuhörern und Zuhörerinnen anhand eines Diavortrags die erschütternden Erfahrungen der Familie von Arabia und Salim, die mit ihren vier Kindern drei Mal durch das Trauma der Zer­störung des eigenen Zuhauses gegangen sind. In diesem sehr konkreten Teil des Vortrags wurde deutlich, wie grausam und unentrinnbar die tagtäglich praktizierte Besatzungsrealität ist. Gleichzeitig wurde auch der Stellenwert der politischen Arbeit des Israelischen Komitees gegen Hauszerstörung anschaulich. Die praktische Solidarität, die Verteidigung elementarer Menschen- und Grundrechte mit den Palästinensern vor Ort und die politischen Implikationen des gemeinsamen Widerstand gegen die israelische Armee, bereiten bereits jetzt den Boden für ein friedliches Zusammenleben in der Zukunft. In kleinen Schritten zwar, aber politisch unverzichtbar.

Fanny-Michaela Reisin

Die Veranstaltung war mit 60 Teilnehmern und Teilnehmerinnen an einem Montag Abend gut besucht. Die Ausführungen waren so eindrucks­voll, dass bei der spontan angeregten Geldsammlung 650,-- €  zusammenkamen.


Bericht des Rechtsausschusses
für 2002 und bis Juni 2003

 Ein Schwerpunkt der Arbeit des Rechtsaus­schusses war die kritische Begleitung des europäischen Verfassungsprozesses. Ein Mitglied des Rechts­auschusses hat für die Liga ein Positions­papier ausgearbeitet, „Auf dem Weg zu einem gerechten und demokratisch verfassten Europa? Die europäische Verfassungsdebatte“. Im Juni 2002 hat der Rechtsausschuss eine Diskussion mit dem Titel „Forderungen an eine Verfassung“ ver­anstaltet. Da wir in zentralen Fragen mit dem vom Konvent jetzt dem Rat de Staatspräsidenten und Regierungschefs vorgelegten Verfassungsentwurf nicht einverstanden sind, werden wir uns, so es unsere Arbeitskraft erlaubt, mit diesem öffentlich aus­einandersetzen.

   Wie schon zuvor, war die zunehmende Militari­sierung der Außenpolitik und die drohende Regression des Völkerrechts der andere Schwerpunkt der Arbeit. Die aggressive Absage der USA an den Internationalen Strafgerichtshof, die der Rechtsausschuss in Zusammenhang mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft in den zwischenstaatlichen Beziehungen sieht, war Gegenstand des Flugblattes „Bushs völkerrechtswidriger Alleingang“, das anlässlich des Besuches des Präsidenten der USA in Berlin verteilt wurde. Der Rechtsausschuss war an der Vorbereitung und Durchführung einer Republikanischen Vesper im November 2002 zu dem Thema „Krieg gegen Irak?“ beteiligt. Er hat ferner für die Liga das Flugblatt „Kein Krieg gegen den Irak!“ erarbeitet, das bei der Anti-Kriegsdemonstration in Berlin am 15.2.2003 verteilt wurde.

   Der Rechtsausschuss hat sich mit der Debatte um eine Wiedereinführung der Folter in Deutschland befasst. Dieser Tendenz entgegenzutreten, sieht er als eine wichtige Aufgabe der Liga an. In Vorbereitung befindet sich eine öffentliche Intervention gemeinsam mit anderen Bürgerrechtsorganisationen.                                                     KSt.

 

 

Bericht über ein Treffen
mit Bürgerrechtsgruppen

 

Im Mai dieses Jahres haben sich, wie alljährlich, Vertreter von Bürgerrechtsgruppen der Huma­nistischen Union, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Gustav Heinemann-Stif­tung, der Liga zu einem Meinungsaustausch getrof­fen.

   In der Diskussion zeigte sich, dass es keine Meinungsverschiedenheiten darüber gibt, was derzeit menschenrechtlich relevant ist. Es gibt aber unterschiedliche Schwerpunktsetzungen. Die Liga ist auf einigen nur ihr eigenen Gebieten engagiert – Sinti- und Roma-Ausschuss, Behinderten-Ausschuss, Antifaschistischer Ausschuss , in anderen Fragen gibt es Überschneidungen, so im Bereich der Verteidigung von Bürger­rechten, der „Euromilitarisierung“, der Regression des Völkerrechts etc., während wohl als einzige der Gruppen sich das Komitee systematisch mit den Fragen der sozialen Menschenrechte auseinander setzt. Einigkeit bestand darüber, dass die Zusammenarbeit und die wechselseitige Information der Gruppen auf den sich überschneidenden Tätigkeitsgebieten verbessert werden muss, was zu den Aufgaben des künftigen Rundbriefes der Liga gehören wird.

   An konkreten Schritten wurde ein gemeinsames Vorgehen der Gruppen gegen die Tendenzen zur Zulassung von Folter vereinbart. Auch vermittels der internationalen Beziehungen der Liga soll an­gesichts des gegenseitigen Zuschiebens von Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien und der Brüsseler Behörde eine größere Klarheit über die wirklichen Kompetenzverteilungen erreicht werden.

   Das nächste Treffen der Gruppen wurde für den 26. und 27.3. 04 verabredet.

 

>BigBrotherAwards<

Liga wird Mitträgerin des
„Negativpreises für Datenkraken“

Der BigBrotherAward Deutschland wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um die öffentliche Diskussion um Privatsphäre und Datenschutz zu fördern. Der Preis wird jährlich an Behörden, Firmen und Einzelpersonen verliehen, die besonders gegen den Datenschutz verstoßen – mit anderen Worten: die sich in besonderer Weise um die Verletzung der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern "verdient" gemacht haben. Damit soll auf den missbräuchlichen Gebrauch von Technik und Informationen aufmerksam gemacht und das abstrakte Thema Datenschutz durch konkrete Beispiele anschaulich und allgemein verständlich gemacht werden.

Die Preise werden in den folgenden Kategorien vergeben: Arbeitswelt und Firmen, Politik und Behörden/Verwaltung, Verbraucherschutz und Kommunikation sowie der Lifetime Award für das „Lebenswerk“. Der Name des Preises ist George Orwells negativer Utopie "1984" ent­nommen, in der der Autor bereits Ende der vier­ziger Jahre seine Vision einer zukünftigen Ge­sellschaft entwarf, die unter totaler Überwachung steht. Die BigBrotherAwards gibt es derzeit in 14 Ländern – in zwölf europäischen und zwei nicht-europäischen, u.a. in Frankreich, Großbri­tannien, Österreich, Schweiz, USA und Kanada.

Die Verleihung der deutschen Big-Brother-Awards erfolgt in diesem Jahr zum vierten Mal – traditionellerweise im Herbst in Bielefeld. Eine Jury wählt die Preisträger aus den eingegangenen Nominierungen aus. In Deutschland werden sie vom FoeBuD e.V. (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Daten­verkehrs) organisiert. In der ehrenamtlichen Jury arbeiten folgende Gruppen und Personen: Rena Tangens und padeluun vom FoeBuD e.V., Dr. Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, der Journalist Patrick Goltzsch vom Förderverein Informationstechnik und Ge­sellschaft, Peter Bittner vom Forum Informatike­rInnen für Frieden und gesellschaftliche Ver­antwortung, Dr. Fredrik Roggan für die Huma­nistische Union sowie RA Dr. Rolf Gössner, jetzt für die Internationale Liga für Menschen­rechte.

Der BigBrotherAward soll das Bewusstsein für das Grundrecht auf Privatheit – und die wach­sende Gefahr ihrer Verletzung – schärfen, sowohl in der Öffentlichkeit als auch auf Seiten der Preisgekrönten. In den vergangenen drei Jahren ist dies den Initiatoren gelungen, die Preisver­leihungen fanden ein großes mediales Echo. Big-Brother-Awards erhielten beispielsweise Bundes­innenminister Otto Schily (SPD) für seine sogenannten Sicherheitspakete, das Scoringverfahren der Informa GmbH, die Payback-Karte, das Bundeskriminalamt für die sog. Gewalttäter-Datei „Links“, das Bundesverwaltungsamt für das Ausländerzentralregister, der hessische Innenminister Bouffier stellvertretend für die Ausweitung der Rasterfahndung.

Datenschutz und informationelles Selbstbestim­mungsrecht sind Menschenrechte. Aus bürger­rechtlicher und Datenschutz-Sicht ist die Beteili­gung der Liga an dieser Preisvergabe sinnvoll, um ihr bürgerrechtliches Engagement auf ein Gebiet auszudehnen, das in einer modernen In­formationsgesellschaft und einer vernetzten Welt immer wichtiger wird.

            Rolf Gössner

 

Informationen unter: www.bigbrotherawards.de

Nominierungen bis Ende August 2003 an:

BigBrotherAwards-Jury, c/o FoeBud e.V., Marktstr. 18, 33602 Bielefeld,
Tel. 0521 – 175254; Fax 0521 – 61172

bba@foebud.org

 


Presseerklärung der Liga vom 18. März 2003

 

„Internationale Liga für Menschenrechte“
befürchtet nach Einstellung
des NPD-Verbotsverfahrens
eine Stärkung der Neonazi-Szene.

„Die Infiltration der NDP mit zahlreichen bezahlten V-Leuten des Verfassungsschutzes hat das Parteiverbotsverfahren zu Fall gebracht“, stellt Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner angesichts der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fest. „Dafür tragen die Antragsteller, insbesondere aber Bundesregierung und Landesregierungen die Verantwortung.“ Sie seien den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht geworden. Selbst unmittelbar vor und nach ihren Verbotsanträgen waren noch V-Leute in den NPD-Vorständen im Einsatz, wie das Verfassungsgericht monierte, so dass von einer Staatsfreiheit der NPD keine Rede sein könne. Möglicherweise konnten V-Leute sogar die Verteidigungsstrategie der NPD ausspähen.

Der eigentliche Skandal dieses Verfahrens liegt darin, dass die Exekutive die Beteiligung von V-Leuten in Führungsfunktionen der NPD gegenüber dem Verfassungsgericht schlicht vertuschen, jedenfalls nicht von vornherein offen legen wollte – obwohl Teile des Verbotsantrags auf Aussagen solch dubioser Belastungszeugen basieren. Bis zuletzt wollten die Antragsteller die V-Leute geheim halten und ihre offene Vernehmung in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren torpedieren.

Dem hat das Bundesverfassungsgericht mit der heutigen Verfahrenseinstellung einen Riegel vorgeschoben. Rolf Gössner: „Das Gericht hat von Anfang an rechtsstaatliche Sensibilität gegenüber den geheimdienstlichen Machenschaften bewie­sen. Damit konnte verhindert werden, dass aus dem Verbotsprozess ein Geheimverfahren wur­de, in dem die Öffentlichkeit und die Antrags­gegnerin, die NPD, aus Gründen des ‚Quellenschutzes’ und des ‚Staatswohls’ ausgeschlossen werden. Denn Geheimmethoden des Verfassungsschutzes und ein rechtsstaatlich-faires Gerichtsverfahren sind unvereinbar.“

Der Verfassungsschutz ist mit seiner V-Mann-Verstrickung Teil des Neonazi-Problems geworden, nicht ansatzweise dessen Lösung. Mit dem Verbotsverfahren wollten die Antragsteller einen schweren Schlag gegen den Rechtsextremismus landen. Sie haben stattdessen mit ihrem unverantwortlichen Taktieren dem demokratischen Rechtsstaat einen schweren Schlag versetzt und sämtlichen antirassistischen Bemühungen gleich mit. Die Antragsteller haben den Verbotsprozess diskreditiert und der rechtsextremen NPD zu einem Triumph verholfen. Es steht zu befürchten, dass das gesamte rechte Lager gestärkt aus dieser Affäre hervorgeht, was die gesellschaftliche Ächtung und Auseinandersetzung erheblich erschweren würde.

Liga-Präsident Rolf Gössner:

„Geheimdienstmethoden und rechtsstaatlich-faires Verfahren sind unvereinbar –
jetzt ist eine unvoreingenommene
Aufarbeitung des V-Leute-Unwesens dringend geboten“

Die skandalöse Verstrickung von V-Leuten in die NPD, aber auch in die gesamte Neonazi-Szene muss restlos aufgeklärt werden, fordert Liga-Präsident Gössner. Die Strukturen und die Arbeit der VS-Behörden gehören auf den Prüfstand – ihre Aufgaben, Befugnisse und Methoden, aber auch ihre Effizienz, von der niemand auch nur eine leise Ahnung hat. Letztlich wird sich das V-Mann-Unwesen und das damit verbundene Geheimhaltungssystem nur aufbrechen lassen, wenn der systematische Einsatz unterbunden, die erkennbar gewordene Symbiose von Verfassungsfeinden und Verfassungsschützern beendet wird. Die Überlegung, den Geheimdienst wegen seiner Unvereinbarkeit mit Demokratie und rechtsstaatlichen Verfahren aufzulösen, ist wieder hochaktuell. Das wäre womöglich auch ein schwerer Schlag gegen die Neonazi-Szene, die über V-Leute vom Verfassungsschutz mitfinanziert und unterstützt wird.


Termine und Veranstaltungen

30.08.03: Berlin: Gedenkveranstaltung des Berliner Flüchtlingsrats und von Asyl in der Kirche für Cemal Altun am (Näheres noch nicht festgelegt)

12.-14.09.2003: Arnoldsheim (Hessen): Jahrestagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie zum Thema „Soziale Menschenrechte“ in der Evangelischen Akademie.

25.09.03: Berlin: Republikanische Vesper im Haus der Demokratie und Menschenrechte.

3.10.03, 11 Uhr: Berlin, Podiumsdiskussion der Zeitschrift Ossietzy und des antifaschistischen Ausschusses  der Liga zu dem Thema "Kann man aus der Geschichte lernen?". 

Bis 24.8.03: Berlin, Ausstellung "Territories", Kunst-Werke, Augustastr.69, über die politische Rolle von Architektur und Stadt-und  Landschaftsplanung, mit dem Schwerpunkt auf der Situation in Israel und Palästina.

Veranstaltungen mit Rolf Gössner:

04.07.03: Köln: „MigrantInnen unter Generalverdacht. Zum Ausbau des ‚Ausländer’-Über­wachungssystems in der Bundesrepublik“. Mobilisierungsveranstaltung zum 6. antirassistischen Grenzcamp in Köln, Alte Feuerwache.

28.07.03: Erfurt, Polizeiliche Todesschüsse und ihre Aufarbeitung.

09.09.03: Freising: Veranstaltung der VVN zu den „Anti-Terror“-Gesetzen und ihren Auswirkungen.

10.09.03: München: dju-Veranstaltung zu den „Anti-Terror“-Gesetzen.

11.09.03., 19 h 30: München: dju-Veranstal­tung zu Sicherheit und Freiheit, Podiumsdiskussion, DBG-Haus.

Literaturhinweise

Till Müller-Heidelberg u.a., Grundrechte-Re­port 2003. Zur Lage der Bürger und Menschrechte in Deutschland, rororo-Reinbek 2003, 237 S., 9,90 Euro.

Fredrik Roggan, Handbuch zum Recht der Inneren Sicherheit, Pahl-Rugenstein, Bonn 2003, 334 S., 39,90 Euro.

Humanistische Union, Innere Sicherheit als Gefahr, Berlin 2003, 343 S. 15 Euro.

Gerald Munier (Hrg.), Kriminalität und Sicherheit, Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin 2002, 208 S., 10 Euro.

Grass/Dahn/Strasser, In einem reichen Land. Zeugnisse alltäglichen Leidens an der Gesellschaft, Steidl-Göttingen 2002, 640 S., geb., 34 Euro.

Leggewie/Meier (Hg.), Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen leben? edition suhrkamp, Frankfurt/M. 2002, 193 S., 10 Euro.

Paech/Spoo/Butenschön, Demokratie – wo und wie? VSA-Hamburg 2002, 240 S.

Norman Paech/Gerhard Stuby, Völkerrecht und Machtpolitik in den internationalen Beziehungen, 984 S., 50,20 € (auch als Nachschlagewerk nützlich).

Michael Ignatieff, Die Politik der Menschen­rechte, eva-Hamburg 2002, 120 S., 16 Euro.

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Wie jedes Jahr verleiht die Liga
zum Tag der Menschenrechte die

Carl-von-Ossietzky-Medaille

an Personen und Gruppen,
die sich im Kampf für die Menschenrechte
besondere Verdienste erworben haben.

Wir bitten um Vorschläge
für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten (Personen oder Gruppen) bis zum

15. August 2003

an die Liga-Adresse (s. Impressum).

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Impressum

Liga-intern Informationsbrief der Internationalen Liga für Menschenrecht,

Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin,

Tel. 030 – 396 21 22; Fax 030 – 396 21 47; email: vorstand@ilmr.org;

Internet: www.ilmr.org.

Redaktion 1/2003: Laurent Faasch-Ibrahim, Rolf Gössner, Kilian Stein. Mitarbeit: Fanny-Michaela Reisin. ViSdP: Kilian Stein.

 

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