10
Jahre GRUNDRECHTE-REPORT - Neuerscheinung am 22. Mai 2006
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Müller-Heidelberg / Finckh / Steven / Kühn / Micksch
/ Kaleck / Kutscha / Gössner / Schreiber (Hg.)
GRUNDRECHTE-REPORT 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
Fischer Taschenbuch Verlag in der S. Fischer Verlag
GmbH, Frankfurt/M. Juni 2006
256 Seiten, ISBN: 3-596-17177-6; Preis 9,95
€
Neue Internet-Adresse: www.grundrechte-report.de
Der
„GRUNDRECHTE-REPORT - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“ erscheint jährlich im Fischer-Verlag, Frankfurt/M.
Herausgeber sind neun namhafte Bürgerrechtsorganisationen, zu denen seit 2005
auch die „Internationale Liga für Menschenrechte“ gehört; außerdem:
Gustav-Heinemann-Initiative, Humanistische Union, Komitee für Grundrechte und
Demokratie, Pro Asyl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein,
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, Neue Richtervereinigung
und Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen. Der Report ist erstmals 1997 als
eine Art „alternativer Verfassungsschutzbericht“ erschienen. Wie immer, so
erscheint er auch dieses Jahr zum Tag des Grundgesetzes (Pressekonferenz in
Karlsruhe am 22.05.2006).
Der Report spiegelt ein breites Spektrum der deutschen Bürgerrechtsbewegung wider und gibt einen guten Überblick über die „Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Auch in diesem Jahrbuch wird anhand zahlreicher aktueller und besorgniserregender Fälle dokumentiert, wie im Namen des Anti-Terror-Kampfes, im Namen der Sicherheit und umstrittener Sparzwänge Menschenwürde und Menschenrechte zur Disposition stehen – sowohl die klassisch bürgerlichen als auch die sozialen. Indem das Buch Demokratiedefizite deutlich herausstellt und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorschlägt, liefert es einen engagierten Beitrag zur Demokratisierung.
Es folgen: Vorwort der Herausgeber sowie
Inhaltsverzeichnis des Grundrechte-Reports 2006
10 Jahre Grundrechte-Report
Vorwort der Herausgeber
Vor 10 Jahren, 1997, erschien der erste
Grundrechte-Report, vorgelegt von den vier Bürgerrechtsorganisationen Humanistischen
Union, Gustav-Heinemann-Initiative, Komitee für Grundrechte und Demokratie
sowie Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen. Das seinerzeitige Vorwort, die
Philosophie des Grundrechte-Reports als Alternativer Verfassungsschutzbericht,
haben wir in diesem Band wieder abgedruckt.
Was hat sich in diesen 10 Jahren verändert? Der Kreis
der herausgebenden Organisationen hat sich erweitert. Hinzugetreten sind
ProAsyl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung
Demokratischer Juristinnen und Juristen, die Internationale Liga für
Menschenrechte und die Neue Richtervereinigung. Der jährlich zum Verfassungstag
erscheinende Grundrechte-Report hat sich zum Sprachrohr all derjenigen
Organisationen entwickelt, die sich für die Menschen- und Bürgerrechte, für den
demokratischen Rechtsstaat einsetzen.
Dabei zeigt sich bei einem Vergleich, dass die Themen
des ersten und des zehnten Bandes schwerpunktmäßig dieselben sind: Zwar werden
naturgemäß, da der Grundrechte-Report jeweils über das abgelaufene Jahr
informiert, unterschiedliche Fälle, Urteile, Gesetzgebungsvorhaben und Verwaltungspraktiken
geschildert. Aber es geht unverändert um besorgniserregende Entwicklungen und
Übergriffe von Polizei und Nachrichtendiensten, um Verletzungen des
Demonstrations- und Versammlungsrechts, um die überhandnehmende Überwachung und
damit Verletzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung, um
Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit, um Asyl-, Ausländer- und
Flüchtlingsrecht, um die Trennung von Staat und Kirche, um die vom Grundgesetz
geforderte Friedensstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und um die
Auswirkungen europäischer Politik und Maßnahmen auf die Bürger- und
Menschenrechte. Lediglich der Bericht über ein „Grundrecht“ beansprucht
allerdings zunehmend Raum im Grundrechte-Report: Die verfassungsrechtlich in
Art. 20 Grundgesetz gesicherte Sozialstaatlichkeit wird immer mehr in Frage
gestellt und ausgehöhlt.
Nichts geändert hat sich auch an der Grundthese der
Herausgeber, Jahr für Jahr durch die Realität bestätigt, dass ernsthafte
Gefahren für unseren freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat mit seinen
Bürger- und Menschenrechten weniger ausgehen von sog. Verfassungsfeinden und
verfassungsfeindlichen Bestrebungen, sondern in erster Linie vom Staat und
seinen Institutionen, und daher der Schutz der Verfassung nicht etwa in den
Händen der Verfassungsschutzbehörden liegt, sondern Aufgabe der Bürgerinnen und
Bürger ist. Ebenso ist die Feststellung im Vorwort des ersten Grundrechte-Reports
leider immer noch richtig, dass Gegenstand positiver Berichte – leider – nur Gerichtsentscheidungen
sind, nicht staatliches Handeln. Allerdings gleicht die Reaktion des Gesetzgebers
auf beschränkende Gerichtsurteile einer Hydra – auf verfassungswidrige Gesetze
folgt eine Reihe von neuen Gesetzesinitiativen, die der alten Intention
weitgehender Eingriffsermächtigung entsprechen und die gerichtlichen Vorgaben
allenfalls rhetorisch-symbolisch aufgreifen. Die Berichte über Entwicklungen im
Bereich der Überwachung von Bürgern und Bürgerinnen in diesem Report (Großer
Lauschangriff, Telekommunikationsüberwachung und kumulierte Überwachung samt
GPS) geben ein beredtes Zeugnis. Indes gilt es auch eine Ausnahme zu berichten:
Während 1997 keine einzige gesetzgeberische Initiative auszumachen war, die
einen Ausbau der Bürger- und Menschenrechte zum Ziel hatte, kann im
vorliegenden Grundrechte-Report immerhin über das neu verabschiedete, wenn auch
mangelhafte, Informationsfreiheitsgesetz
berichtet werden.
Angesichts der
Bedrohungen und Einschränkungen der Bürger- und Menschenrechte durch die öffentliche
Gewalt im Namen einer angeblichen Sicherheit ist dem zehnten Grundrechte-Report
dasselbe Wort des amerikanischen „Verfassungsvaters“ Benjamin Franklin
voranzustellen wie dem ersten Grundrechte-Report: „Der Mensch, der bereit ist,
seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides
verlieren.“
Vorwort der
Herausgeber
█ 10 Jahre Grundrechte-Report
Till Müller-Heidelberg
█ Wer schützt die Verfassung? Vorwort des
Grundrechte-Reports 1997
Die Würde des
Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)
Ulrich Engelfried
█ Formalie ohne Inhalt? Der Richtervorbehalt im Betreuungs- und
Unterbringungsrecht
Jeder hat das Recht
auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
█ Der Fall Khaled el Masri Regierungen
im Zwiespalt zwischen Terrorbekämpfung und
Menschenrechten
Heiner Busch
█ Kontrollwahn ohne Sinn und Verstand Jedermann
wird erkennungsdienstlich behandelt!
Christoph Bruch
█ Ein Hauch von Transparenz Das neue
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Thilo Weichert
█ Scoring Die
statistische Verbraucher-Diskriminierung
Martin Beck
█ Ortungsstaat BRD Polizei darf
auf Schritt und Tritt, aber nicht rundum bewachen
Martina Kant
█ Die Illusion der Freiwilligkeit
DNA-Reihenuntersuchungen nach Sexualdelikten
Helmut Pollähne
█ Von Tüten und Lappen Oder: Freie
Fahrt für »highe« Bürger?
Jörg Alt
Alle Menschen sind
vor dem Gesetz gleich (Art. 3 I)
Rolf Gössner
█ Gesinnungstest für Muslime
Diskriminierende Einbürgerungspraxis in Baden-Württemberg
Heiko Habbe
█ Moscheegänger unter Kontrolldruck Repressionen gegen Muslime auf zweifelhafter
Grundlage
Die Freiheit des
Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4)
Ulrich Finckh
█ Gewissen vor Befehl Das
Bundesverwaltungsgericht sichert die Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten
Ulrich Finckh
█ Wenn Fundamentalisten Toleranz fordern
Jeder hat das
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern (Art. 5)
Anja Lederer
█ Staatsschutz vs. Pressefreiheit
Elke Steven
█ Zu Unrecht verfolgt Soldaten
dürfen zu rechtmäßigem Verhalten aufgefordert werden
Martin Singe
█ Freiheitsrechte aufgehoben Der Besuch
von US-Präsident George W. Bush in Mainz
Der
Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen
mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach (Art. 7 III)
Gerd Eggers
█ Gericht bricht Kirchenmonopol
Das Ende der Diskriminierung von Weltanschauungsgemeinschaften an öff. Schulen
Emanuel Towfigh
█ Der lange Weg zur Gleichbehandlung Islamischer
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
Die
Versammlungsfreiheit ist gewährleistet (Art. 8)
Elke Steven
█ Die Versammlungsfreiheit stirbt
scheibchenweise
Rainer Deppe/Christa
Sonnenfeld
█ Abschiebegegner ohne Rechte
Ulrike Donat
█ »Gefährderanschreiben« gefährden
Freiheitsrechte
Die
Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet (Art. 9)
Markus Büchting
█ Zum schwarz ärgern Verhinderung
von Betriebsratsgründungen in Lidl-Filialen
Das
Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich (Art. 10)
Martin Kutscha
Nils Leopold
█ 450 Millionen Europäer unter Generalverdacht Die europäische Vorratsdatenspeicherung kommt
Die Wohnung ist
unverletzlich (Art. 13)
Till Müller-Heidelberg
█ Denn sie wissen, was sie tun
Verfassungsfeinde in Bundesregierung und Bundestag
Till Müller-Heidelberg
█ BGH setzt Verfassungsrecht gegen
Lauschangriff durch
Julia Kühn
█ Ausufernder Durchsuchungspraxis Grenzen
gesetzt
Bundesverfassungsgericht schützt Unverletzlichkeit der Wohnung
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a)
Nele Allenberg
█ Besserer Schutz für verfolgte Frauen? Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung in der
Praxis
Volker Beck
█ Asyl und Standesamt Verfolgung
wegen sexueller Orientierung bagatellisiert
Fanny Dethloff
█ Aufwachen erlaubt! Abschiebungen
in Krisengebiete
Die Bundesrepublik
Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 I)
Jürgen Rose
█ Auftrag Menschenjagd
Kommandosoldaten der Bundeswehr im schmutzigen Krieg am Hindukusch
Wolf-Dieter Narr
█ Grundrechte im Irrgarten des
Polizeirechts
Udo
Geiger
█ Liebe in Zeiten von Hartz IV Hausbesuch
vom JobCenter
Die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)
Norbert Pütter
█ Strafvereitelung im Amt Zwiespältiger
Beschluss des LG Cottbus zu verfassungsschützerischer V-Mann-Arbeit
Eckart Spoo
█ Ist Kritik am Kapitalismus
verfassungsfeindlich?
Der Geheimdienst darf die öff. Meinungsbildung nicht einschränken
Die Bundesrepublik
wirkt bei der Entwicklung der Europäischen Union mit (Art. 23)
Wolfgang Kaleck
█ Auf ein Neues: Der Europäische
Haftbefehl
Karl Kopp
█ Eiserner Vorhang der EU Europäische
Flüchtlingsabwehr wider das Völkerrecht
Die allgemeinen
Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes (Art. 25)
Barbara Lochbihler
█ Aufklärung und Prävention Die offenen
Aufgaben der Bundesregierung im Kampf
gegen den Terrorismus mit Blick auf die Menschenrechte
Michael Bothe/Andreas Fischer-Lescano
█ Die Folterungen in Abu Ghraib und das
deutsche Völkerstrafgesetzbuch
Norman Paech
█ Die Brücke von Varvarin Haftung für
Angriffe auf zivile Ziele im Krieg gegen Ex-Jugoslawien
Die Freiheit der
Person kann nur auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden (Art. 104)
Ron Steinke
█ Die Zelle im zweiten Stock
Grundrechtsverletzungen durch die Ausländerbehörde
Anhang
█ Chronologie 2005
█ Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)
█ Kurzportraits der herausgebenden Organisationen
█ Autorinnen, Autoren und Redaktion
█ Abkürzungen
█ Sachregister