GRUNDRECHTE-REPORT 2011

Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

 

Inhalt

 

Vorwort der Herausgeber

Fünfzehn Jahre Grundrechte-Report

 

Einleitung

Martin Kutscha

Im Mahlstrom des Ausnahmezustandes

 

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Artikel 1 I)

 

Fredrik Roggan

Straßburger Rüge
EGMR kritisiert Deutschland im "Fall Daschner" für laxen Umgang mit
polizeilicher Gewaltandrohung

 

Marei Pelzer

Abgestufte Menschenwürde? Folgen des Hartz IV-Urteils für Asylsuchende

 

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Artikel 2 I)

 

Jürgen Bast

Artikel 2 Absatz 1 GG – ein ungeschriebenes Grundrecht auf Daueraufenthalt

 

Martin Heiming

Die Polizei - dein Freund und Spitzel

 

Sönke Hilbrans

In der Abseitsfalle

Kein Abpfiff für die BKA-Datei „Gewalttäter Sport“

 

Nils Leopold

Das neue SWIFT-Abkommen - kein Ruhmesblatt  für den transatlantischen Datenschutz

 

Rosemarie Will

Kein Ende der Vorratsdatenspeicherung

 

Sarah Thomé

Zensus 2011:
Ist die Verwaltung im 21. Jahrhundert noch auf eine Totalerfassung angewiesen?

 

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ins unverletzlich. (Artikel 2 II)

 

Wolfgang Kaleck

Bombeneinsatz von Kunduz ohne Konsequenzen?

 

Till Müller-Heidelberg

Grundsatzurteil zur Selbstbestimmung des Patienten?

Kai Weber

Suizid in Abschiebungshaft

 

Rolf Gössner

Abschiebungen trotz Krankheit

Ärzte als staatliche Erfüllungsgehilfen

 

Melanie Küster

Erbrechen für die Strafverfolgung?

Über das Urteil des BGH zum Tod von Laya Condé während eines Brechmitteleinsatzes

 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Artikel 3)

 

Ulrike Spangenberg

Erweiterung, Reform oder Abschaffung

Die Diskussion um das Ehegattensplitting geht in eine neue Runde

 

Till Müller-Heidelberg

Arbeitnehmer minderen Rechts

 

Michael Wunder

Die UN-Konvention zu den Rechten Behinderter –

ein Prüfstein für Zwangsmaßnahmen

 

Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)

Hartwig Hohnsbein

Das Kreuz mit dem Kreuz und mit anderen amtskirchlichen Privilegien

 

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äußern (Artikel 5 I, II)

 

Oliver Tolmein

Staatsschutz gegen Buchhandlungen

 

Alain Mundt

Einschüchternder Besuch

Bundesverfassungsrichter kritisieren Rundfunksender-Durchsuchung

 

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Art. 6 I)

 

Ulrich Engelfried

Rosa Zeiten, graue Zeiten?

Zum gemeinsamen Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

 

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach  (Art. 7 III)

 

Ulrich Engelfried

Staatliche Schulverweigerer

Ausgrenzen statt integrieren

 

 

 

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Artikel 8 I, II)

 

Elke Steven

Mit Gewalt Fakten schaffen

 

Elke Steven

Der Streit um die Versammlungsgesetze geht weiter

 

Männer können zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet werden (Artikel 12a)

 

Ulrich Finckh

Das Ende der Wehrpflicht

 

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Artikel 16a)

 

Matthias Lehnert

Bleiberecht auf Abschiebung

12.000 Roma von Abschiebung in das Kosovo bedroht

 

Der Rechtsweg steht offen (Artikel 19 IV)

 

Martin Heiming

Abschieben leicht(er) gemacht

Geänderter Rechtsweg in Abschiebehaftsachen

 

Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art 20 I)

 

Wolfgang Ehmke

Willkür statt Entsorgungsnachweis

Wie der Staat ein Endlager ohne Bürgerbeteiligung durchsetzt

 

Ulrich Finckh

Manipulierte Demokratie: undemokratische Wahlgesetze

 

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Artikel 20 III)

 

Martin Beck

Jetzt reicht es selbst dem BGH

Bundesgerichtshof erklärt jahrelange Überwachung der „militanten gruppe“ für rechtswidrig

 

Peer Stolle

„Er stemmte sich gegen die Laufrichtung.“

Zur Verschärfung des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)

 

Hubert Heinhold

Die Herkunft macht verdächtig

Sicherheitsbefragungen von Ausländern aus „Problemstaaten“

 

Carsten Gericke

Bis auf weiteres unbestimmt.

Strafbarkeit von vermeintlichen Verstößen gegen die sog. EU-Terrorliste bleibt offen

 

Helmut Pollähne

Sicherungen durchgebrannt

Sicherungsverwahrungspolitik ignoriert Menschenrechte

 

Michael Haid

Kein Sonderrecht für Soldaten!

Zur geplanten Sonderzuständigkeit der Strafjustiz für Soldaten im Auslandseinsatz

 

Eckart Spoo

Das „Extremisten“-Etikett

Wie ein Geheimdienst Politik macht

 

Eckart Spoo

Entweder Sozialist oder Deutscher ...

Wie der Verfassungsschutz Einbürgerungen behindert

 

 

Die Bundesrepublik wirkt bei der Entwicklung der Europäischen Union mit (Art 23 I)

 

Reinhard Marx

Europafeindliche Entscheidung: BVerwG bestätigt Deutschtests beim Ehegattennachzug

 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes (Artikel 25)

 

Tillmann Löhr

Rücknahme des Vorbehalts: Endlich gleiche Rechte für alle Kinder?

 

Andreas Fischer-Lescano

Entschädigungsansprüche vor dem Internationalen Gerichtshof

 

Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen unterworfen (Artikel 38)

 

Burkhard Hirsch                                        

Der Abgeordnete Ramelow und das Bundesamt für Verfassungsschutz.

 

Streitkräfte dürfen nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es zulässt (Art. 87a II)

 

Martin Kutscha

Bundeswehreinsätze im Inneren – außer Kontrolle?

 

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art 104 I, II)

 

Helmut Pollähne

Ambulante Sicherungsverwahrung per GPS

Elektronische Führungsaufsicht und andere Erscheinungsformen eines bedenklichen Sonderstrafrechts

 

Heiko Habbe

Abschiebungshaft, ein Trauerspiel

Deutschland unterläuft europäische Mindeststandards

Anhang

Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)

Kurzportraits der herausgebenden Organisationen

Autorinnen, Autoren und Redaktion

Abkürzungen

Sachregister

 

 

Vorwort der Herausgeber

Fünfzehn Jahre Grundrechte-Report

 

Als der erste Grundrechte-Report am Geburtstag und Geburtsort des Grundgesetzes (23. Mai im Museum Koenig in Bonn) der Öffentlichkeit im Auftrag der Herausgeber von Heiner Geißler vorgestellt wurde, begann dieser seine Präsentation mit den Worten, es sei wohl ungewöhnlich, dass er von Bürgerrechts-Organisationen, „bei denen sich CDU-Politiker ja nicht gerade die Klinke in die Hand geben“, zur Vorstellung dieses alternativen Verfassungsschutzberichtes gebeten worden sei. Aber wenn er auch nicht jeden im Grundrechte-Report enthaltenen Beitrag inhaltlich unterschreiben wolle, so sei die generelle Aussage doch richtig: Immer wieder auf die Gefährdung der Bürger- und Freiheitsrechte hinzuweisen und sich gegen deren Einschränkung einzusetzen. Und er schloss sich insbesondere der Kritik an den ausländerfeindlichen Regelungen an. Inzwischen haben spätere Präsentatoren des Grundrechte-Reports wie Prof. Dr. Jutta Limbach, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, den Grundrechte-Report „eine Pflichtlektüre“ genannt, und Prof. Dr. Winfried Hassemer, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, erklärte ihn zum „vielleicht wichtigsten Instrument zur Vermittlung der Grundrechte in die Bevölkerung“.

Der Stoff für diesen alternativen Verfassungsschutzbericht, der die wirklichen Gefährdungen (nämlich nicht angebliche Extremisten und Verfassungsfeinde) des freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates aufzeigen will, geht den Herausgebern nicht aus: Im ersten wie im fünfzehnten Grundrechte-Report müssen wir uns befassen mit den Befugnissen und Übergriffen der Sicherheitsbehörden, der Datensammelwut öffentlicher und privater Stellen, Kruzifixen im eigentlich neutralen staatlichen Bereich sowie Kirche und Arbeitsrecht, Ausländerbenachteiligung, den Aktivitäten der Geheimdienste sowie dem Versammlungsrecht und der Behinderung von Demonstrationen. Einer der Schwerpunktbereiche, der sich auch im Einleitungsbeitrag von ……. wiederfindet betrifft das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit. Im Vorwort des ersten Grundrechte-Reports hieß es: „Während die Sicherheitsbehörden des Staates dazu neigen, in jedem Menschen ein Sicherheitsrisiko zu sehen, ist das Menschenbild des Grundgesetzes der sich frei entfaltende, selbständige und bis zum Beweis des Gegenteils verfassungstreue Bürger. ……. Ausgangspunkt für die staatlichen Sicherheitsbehörden sind angebliche Sicherheitsbedürfnisse; Ausgangspunkt für den Grundrechte-Report sind Menschenwürde, Grundrechte und Rechtsstaat.“

Seit dem ersten Band haben verstärkt das Europa- und das Völkerrecht Bedeutung gewonnen sowohl für die Gefährdungen wie auch für den Schutz der Grund- und Menschenrechte, und es ist die bedenkliche Tendenz festzustellen, dass der Gesetzgeber sich nicht als Hüter der Verfassung versteht, sondern im Gegenteil ganz bewusst die Grenzen des vielleicht gerade noch verfassungsrechtlich Zulässigen austestet, auch erkannte Verfassungswidrigkeiten nicht von sich aus beseitigt, sondern sich auf den Standpunkt stellt: „Soll es doch Karlsruhe richten.“ Ein merkwürdiges Selbstverständnis der gewählten Volksvertreter, die sich dann oft genug, wenn Karlsruhe gesprochen hat, über die Einmischung des Bundesverfassungsgerichts in politische Fragen beschweren.

Oft genug hat der Grundrechte-Report lobend Urteile höchster deutscher Gerichte erwähnt, die den verfassungswidrigen Bestrebungen von Legislative und Exekutive Schranken gesetzt haben. Aber absoluter Verlass ist leider auch hierauf nicht gegeben: Beispiele sind die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit der Bespitzelung des Bundestags- und Landtagsabgeordneten Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz oder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung trotz des Rückwirkungsverbots in der Verfassung für verfassungsgemäß zu halten – eine Entscheidung, die erst vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof aufgehoben werden musste. Über beide Fälle berichtet dieser Grundrechte-Report.

Die Herausgeber dieses Grundrechte-Reports, die für acht bürger- und menschenrechtlich engagierte Organisationen stehen, bedauern, dass sie jedes Jahr erneut Anlass haben, so umfänglich über Grundrechtsgefährdungen zu berichten. Sie halten weiterhin den Satz von Benjamin Franklin, dem Verfassungsvater der USA für richtig und unterstellen den Grundrechte-Report diesem Motto: „Der Mensch, der bereit ist, seine Freiheit aufzugeben, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren.“

 

 
Grundrechtereport 2011
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland,

Herausgeber: 
T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven,
M. Pelzer, M. Heiming, M. Kutscha, R. Gössner,
U. Engelfried und P. Hase.

Fischer Taschenbuchverlag, Juni 2011. 250 Seiten; 9,99 €
ISBN 978-3-596-19171-0

 

Der Grundrechte-Report ist ein gemeinsames Projekt von acht Bürgerrechtsorganisationen: 
 
Humanistische Union, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, PRO ASYL, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, Internationale Liga für Menschenrechte und Neue Richtervereinigung.