Auszeichnung für Zivilcourage
und soziales Engagement für Kinder
„Internationale Liga für
Menschenrechte“
hat Carl-von-Ossietzky-Medaille 2005 verliehen
Wie jedes Jahr seit 1962 verleiht
die Internationale Liga für Menschenrechte anlässlich des Tages der
Menschenrechte die Carl-von-Ossietzky-Medaille an Personen und Gruppen,
die sich um die Menschenrechte und den Frieden besonders verdient gemacht haben
sowie an Menschen, die sich durch ihre Zivilcourage und ihr soziales Engagement
vorbildlich verhalten. Die Auszeichnung erinnert an den engagierten Publizisten
und Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky. Seinem unkorrumpierbaren Geist
und seinem Einsatz für Frieden und Menschenrechte fühlt sich die Liga
verpflichtet.
Am 11. Dezember 2005 hat die Liga
die Carl-von-Ossietzky-Medaille an die beiden Berliner Lehrerinnen
Mechthild Niesen-Bolm und Inge Wannagat sowie an das Kinder- und Jugendwerk „Die
Arche“ in Berlin verliehen.
Frau Niesen-Bolm und Frau Wannagat werden für ihr entschlossenes
und mutiges Handeln ausgezeichnet, durch das sie, zusammen mit Schülerinnen und
Schülern, die Abschiebung der seit zehn Jahren in Berlin lebenden 13jährigen
Schülerin Tanja Ristic nach Bosnien verhindern konnten. Die vom Bürgerkrieg
traumatisierte Tanja war ohne Vorwarnung von der Polizei aus dem Unterricht
herausgeholt und in Abschiebehaft genommen worden. Die beiden Lehrerinnen
stehen mit ihrem vorbildlichen Einsatz stellvertretend für andere Lehrer und
Schüler sowie für Gruppen, die sich hierzulande für Flüchtlinge einsetzen, sich
gegen deren Diskriminierung und Ausgrenzung engagieren.
„Die Arche“ wird für ihr umfassendes
ehrenamtliches Engagement zur Bekämpfung der Armut, des Hungers und der
Perspektivlosigkeit von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen geehrt.
Mit ihrer Arbeit stärken die „Arche“-HelferInnen die Menschenwürde Hunderter
von Kindern und ihrer Familien, die an den Rand dieser Gesellschaft gedrängt
wurden – einer Gesellschaft, die bekanntlich zu den reichsten der Welt gehört.
wären.
Im folgenden dokumentieren wir die Eröffnungsrede des
Liga-Präsidenten Dr. Rolf Gössner, die er während der
Medaillen-Verleihungsfeier am 11. Dezember 2005 im Berliner Haus der Kulturen
der Welt gehalten hat (©). Die Laudatio von Percy MacLean und die Dankesreden
der Medaillenträgerinnen sind zu finden unter www.ilmr.de
(Rubrik: „Die Carl-von-Ossietzky-Medaille“).
Eröffnungsrede von Rolf Gössner
Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte
zur Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaillen 2005
Verehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!
In diesem Jahr hat das Kuratorium der
Internationalen Liga für Menschenrechte die Carl-von-Ossietzky-Medaille den
beiden Berliner Lehrerinnen Mechthild Niesen-Bolm und Inge Wannagat sowie
dem Kinder- und Jugendwerk „Die Arche“ in Berlin zuerkannt. Mit diesen Ehrungen
macht die Liga – die sich nicht nur den klassisch-bürgerlichen, sondern auch
den sozialen Menschenrechten verpflichtet fühlt – auf die zunehmende soziale
Kälte in unserer Gesellschaft und den fortschreitenden Abbau des Sozial- und
Rechtsstaates aufmerksam – und insbesondere auf die oft entsetzliche Situation
von Kindern und Jugendlichen, von denen in unserem Land immer mehr verarmen und
verelenden. Der menschenwürdige Umgang mit Kindern, ihr Schutz vor Armut und
sozialer Kälte, vor Ausgrenzung und Abschiebung ist das gemeinsame Element, das
die heute zu Ehrenden verbindet.
Mit der
Medaillenverleihung stellt die Liga das Verhalten der Preisträgerinnen als
vorbildlich und jeder Unterstützung wert heraus – als Zeichen für Zivilcourage,
aber auch als Zeichen gegen menschenfeindliche Zustände und Auffassungen.
Gerade im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, mit Flüchtlingen und
Ausgegrenzten, mit Hilfsbedürftigen und Armen, das heißt im Willen zur Beseitigung
von Armut und Ausgrenzung zeigt sich die Qualität einer Gesellschaft. Hier
weist die Bundesrepublik enorme Defizite auf. Unser Land ist weit davon
entfernt, jene Standards zu erfüllen, die für junge, besonders schutzbedürftige
Menschen nach dem Grundgesetz und der internationalen Kinderrechtskonvention
von 1989 gelten. In dieser Konvention ist die Rede vom Wohl des Kindes, vom
Recht auf soziale Sicherheit, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung und
Chancengleichheit.
I.
Kinderarmut und soziale Menschenrechte
Diese
Rechte werden – trotz ihres verpflichtenden Charakters – in diesem Lande nicht
annähernd verwirklicht. Etwa 20 bis 30 Prozent der Kinder können davon nur
träumen. Einzelne soziale Initiativen wie „Die Arche“ mit ihren ehrenamtlichen
Helfern versuchen, dieses Manko auszugleichen, wenigstens einen Teil dieser
Versprechen einzulösen. Diese Arbeit ist mehr als „nur“ karitativ – sie ist für
viele der Betroffenen überlebensnotwendig und eröffnet ihnen Chancen und
Perspektiven, die ihnen sonst hierzulande verwehrt wären. Letztlich ein miserables
Zeugnis für eine ökonomisch hochentwickelte Gesellschaft – oder anders, in
Abwandlung eines Satzes von Bertolt Brecht, ausgedrückt: „Wehe dem Land, das
für seine Kinder solche Helfer braucht.“
„Die Arche“ ist ein
bewundernswertes Überlebensprojekt, aber keine Dauerlösung. Es ist beeindruckend,
wie hoch die private Spendenbereitschaft für Symptombehandlungen zuweilen ist;
erschütternd ist jedoch, wie wenig Mittel die öffentliche Hand für eine grundsätzliche
und damit dauerhafte Änderung der Verhältnisse zur Verfügung stellt. Wir
erkennen darin eine Tendenz: nämlich die Verantwortung für soziale Probleme und
deren Folgen zu privatisieren und die Armen der ehrenamtlichen Fürsorge
anheimzustellen. – Beiläufig bemerkt, wir reden von Armen und
Benachteiligten, nicht etwa von „Schwachen“, wie die Kanzlerin in ihrer Regierungserklärung
– denn das klingt fast, als wäre diese „Schwäche“ nicht etwa gesellschaftlich
bedingt, sondern naturgegeben; wer arm ist, muss im Gegenteil besonders stark
sein, wenn er sich behaupten will.
Wer Brot an Arme
verteilt, ist ein Wohltäter. Wer aber nach Verteilungsgerechtigkeit fragt, wer
fragt, warum es in einem so reichen Land wie der Bundesrepublik, die sich laut
Verfassung dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet hat, überhaupt Armut gibt, und
wie strukturelle Abhilfe geschaffen werden kann, der gerät rasch in politischen
Verdacht und sieht sich dem Vorwurf von Politikern, auch christlichen,
ausgesetzt, er schüre damit Sozialneid.
Wir fragen
trotzdem: Wie kann es sein, dass in einem der reichsten Länder der Welt so
viele Kinder und Jugendliche der Sozialhilfe und Armenpflege anheimfallen? ....
Wie ist es um die sozialen Grundbedürfnisse der etwa fünf Millionen Kinder
bestellt, die in Familien aufwachsen, die mit Langzeitarbeitslosigkeit belastet
sind und von Hartz IV leben müssen?
Die
„Agenda 2010“ hat das Abgleiten von Beschäftigten und Erwerbslosen in
Existenzunsicherheit und Armut beschleunigt und setzt sie gewaltig unter Druck –
ich erinnere nur an die Sozialmissbrauchskampagne, an verschärfte
Überwachungsmethoden, an die Jagd auf angebliche „Abzocker“ und „Parasiten“, zu
der regierungsamtlich geblasen wurde, an die Enteignung sozialer Rechte und die
Einschränkung der Freizügigkeit durch verschärfte Zumutbarkeitsregelungen. Der
Um- und Abbau der sozialen Sicherungssysteme untergräbt die demokratischen
Grundlagen dieser Gesellschaft. Die Verwirklichung sozialer Grundrechte rückt
für immer mehr Menschen in immer weitere Ferne. Doch wer beruft sich
hierzulande schon auf jene sozialen Grundrechte, wie sie in der Allgemeinen
Menschenrechtserklärung von 1948 und im Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 niedergelegt und von
der Bundesrepublik anerkannt worden sind?
Der klassische Menschenrechtskatalog
erfuhr damit eine wichtige Erweiterung: Menschenrechte bleiben nicht länger auf
die bürgerlich-politischen Rechte beschränkt, sondern umfassen auch soziale
Rechte. Das verweist auf den untrennbaren inneren Zusammenhang von Freiheit und
Gleichheit und auf „die Würde des Menschen“, die laut Grundgesetz unantastbar
ist: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.“ Soziale Sicherheit ist also nicht wie früher als ein Geschenk
paternalistischer oder barmherziger Fürsorge zu verstehen, sondern als ein
Rechtsanspruch – und zwar unabhängig von traditioneller Erwerbsarbeit.
Doch die Kodifizierung
von Menschenrechten führt nicht von selber dazu, Ungerechtigkeiten,
Unterdrückung und Ausbeutung zu beseitigen oder auch nur zu minimieren –
solange die herrschenden sozioökonomischen Verhältnisse und eine ungerechte
Weltwirtschaftsordnung unangetastet bleiben. Oder anders ausgedrückt: Wer von
sozialen Menschenrechten redet und sie einfordert, kann und darf vom
herrschenden Kapitalismus und seinen zerstörerischen Kräften, von neoliberalem
Marktradikalismus und den Globalisierungsfolgen nicht schweigen. Denn es sind
diese ökonomischen Strukturen und Mechanismen, die eine Verwirklichung sozialer
Menschenrechte vereiteln. Auch wenn Kanzlerin Angela Merkel es hartnäckig
leugnet und behauptet: „Wir leben nicht im Kapitalismus, sondern in der
sozialen Marktwirtschaft“ (FR 14.5.05, S. 2). Auch wenn die
„Heuschreckenkritiker“ der SPD im Wahlkampf zwar besonders krasse Auswüchse
eines enthemmten Kapitalismus geißeln, aber die strukturellen Ursachen von
Arbeitslosigkeit und sozialer Ungleichheit in ihrer Regierungspolitik
ignorieren. Man muss sich tatsächlich fragen, wie glaubwürdig eigentlich eine Partei
ist, die ausländische Investoren als asoziale Heuschrecken bezeichnet,
ihrerseits aber rigoros Sozialabbau betreibt, damit soziale Gerechtigkeit
zerstört und zugleich deutsche Konzerne zu weltweiten Eroberungszügen animiert?
Armut,
besonders aber Kinderarmut ist in der Bundesrepublik ein wahrer Wachstumsfaktor
geworden. Mit der Armut ist auch der private Reichtum gewachsen – die Schere
zwischen Arm und Reich klafft in bislang nicht gekanntem Maße auseinander. Das
zeigt sich an der unterschiedlichen Entwicklung der Einkommen aus Lohnarbeit
einerseits und der Einkommen aus Kapital und Vermögen andererseits: Während das
sogenannte Arbeitnehmerentgelt seit längerem stagniert, legten die anderen
Einkommen beträchtlich zu – hier haben wir mit fast elf Prozent im vergangenen
Jahr die höchste Wachstumsrate seit der Wiedervereinigung zu
verzeichnen. Die gesellschaftliche Spaltung zeigt sich auch an der extrem
ungleichen Verteilung der Privatvermögen: Nur 10 Prozent der vermögendsten
Haushalte besitzen fast 50 Prozent der Vermögen, 20 Prozent rund Zweidrittel –
Tendenz steigend –, während die unteren 50 Prozent der Haushalte sich mit
gerade mal 4 Prozent zufrieden geben müssen. Die Steuerpolitik der Regierungen
mit mehrfachen Steuersenkungen für Unternehmen und Besitzende hat zu dieser
Ungleichverteilung entscheidend beigetragen, so dass sich die wahren Besitzstandswahrer
der Gesellschaft aus der Finanzierung des Gemeinwesens immer weiter verabschieden
konnten und die öffentliche Hand schwach und schwächer geworden ist.
Nichts
deutet darauf hin, dass die Große Koalition umsteuern wird. Im Gegenteil – nach
wie vor werden die sehr gut Verdienenden begünstigt, die Reichen nicht wirklich
belastet, wie die sogenannte Reichensteuer zeigt – die mit einer Höhe von drei
Prozent eine reine Farce ist, ein typisches Beispiel für symbolische Politik:
Sie gilt erst ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro, bei Verheirateten ab
500.000, und Unternehmer sollen davon völlig ausgenommen werden. Die
geschätzten Einnahmen von anderthalb Milliarden Euro sind Peanuts im Vergleich
zu den 24 Milliarden aus der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer, die von
allen Konsumenten, auch den ärmsten aufgebracht werden muss.
Diese
Gesellschaft zerfällt zusehends in zwei, eigentlich sogar in drei Welten: Ein
Drittel der Bevölkerung ist voll integriert und hat Arbeitsplätze; ein weiteres
Drittel lebt in prekären, ungesicherten Beschäftigungs- und
Lebensverhältnissen, das letzte Drittel wird zur „Armee der dauerhaft
Überflüssigen“, wie es Ulrich Beck in zynischer Resignation benennt. Das Armutsrisiko
ist für viele Familien erheblich gestiegen. Die Folgen sind soziale
Unsicherheit und Existenznöte, Desintegration und Ausgrenzung, Überschuldung
und Verelendung, Mangelerscheinungen und Krankheit, geringe Bildungschancen und
Leistungsprobleme, Jugendarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit. Kulturelle
Teilhabe reduziert sich nach Hartz IV & Co. aufs Fernsehen. Ängste
ergreifen die Menschen und lähmen sie. Am härtesten trifft es die Jüngsten, die
Kinder.
Diese
Entwicklung wird sich noch verschärfen, wenn keine gesellschaftlichen
Strukturveränderungen im Sinne der sozialen Menschenrechte, der
Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität eingeleitet werden. Nichts wird sich
zum Bessern ändern, solange die Logik des Wettbewerbs um die besten Bedingungen
zur Maximierung der Kapitalrendite oberste Richtlinie der Politik bleibt, also
solange nicht endlich die Diktatur des Marktes in Frage gestellt wird.
Zusammen
mit dem Weltsozialforum und dem Europäischen Sozialforum sind wir davon überzeugt:
„Eine andere Welt ist möglich“. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Aufbruch
zu mehr gelebter Demokratie und sozialer Gerechtigkeit, zu mehr Emanzipation
und Partizipation. Wir brauchen eine Europa- und Weltbewegung für Menschenrechte
und soziale Gerechtigkeit, für ethisches und ökologisch-nachhaltiges
Wirtschaften, für Demokratie und Frieden.
II. Zivilcourage gegen
staatlich organisierte Diskriminierung
Lassen
Sie mich ein weiteres Kapitel aufschlagen, das auch mit Ausgrenzung, sozialer
Kälte und Menschenrechtsverletzungen zu tun hat und das wir mit der heutigen
Preisverleihung ins Bewusstsein heben wollen. Wie Sie wissen, werden die
„Maschen im Grenzzaun“ um Europa und die Bundesrepublik ständig enger
geflochten. In direktem Zusammenhang mit der massiven europäischen
Abschottungspolitik sind seit 1993 über 6.300 Todesfälle dokumentiert. Die
Dunkelziffer dürfte erheblich höher sein. Ein Durchkommen ist für viele
Flüchtlinge, die Verfolgung und Elend zu entfliehen suchen, kaum noch möglich.
Entsprechend nehmen die Asylbewerberzahlen beständig ab; dieses Jahr, so
triumphierte der sieben Jahre dafür zuständig gewesene Innenminister Otto
Schily, sei ein Rekordtief zu verzeichnen. Die Asylanerkennungsquoten tendieren
gegen Null – von fast zehn auf etwa ein Prozent (1995-2005). Und die
Abschiebegründe sind unter dem Vorwand des staatlichen Antiterrorkampfes
wesentlich erweitert worden.
Längst
ist das Asylgrundrecht ausgehöhlt. Die rot-grüne
Koalition hat es nicht wiederbelebt – im Gegenteil: Sie hat eine restriktive
Asyl- und Flüchtlingspolitik betrieben, die amnesty international zurecht als
„gefährlich und verantwortungslos“ kennzeichnet und „Pro Asyl“ als “staatlich
organisierte Diskriminierung”. Asylbewerber
und Flüchtlinge werden hierzulande nach wie vor in ihrer Freizügigkeit
eingeschränkt, ihrer Bewegungs- und Berufsfreiheit beraubt.
In
Deutschland leben Kinder ohne Aufenthaltsstatus. Kinder, die zu einem Leben in
der Illegalität gezwungen sind. Kinder, die immer im Schatten leben müssen und
von den Eltern aus Angst versteckt werden. Kinder, die keinen Kindergarten und
keine Schule besuchen können, da die Eltern befürchten, der illegale Aufenthalt
der Familie könne über den Kindergarten oder Schulbesuch entdeckt und der
Ausländerbehörde gemeldet werden. Kinder, die nicht die notwendigen
medizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bekommen, weil Eltern
ohne Aufenthaltspapiere keine Krankenversicherung abschließen können. Das ist
ein unhaltbarer Zustand: Denn alle Kinder haben unabhängig vom
Aufenthaltsstatus das Recht einen Kindergarten und eine Schule besuchen zu
können. Sie haben das Recht auf medizinische Versorgung. Dieses Recht der
Kinder auf Bildung und Gesundheit ungeachtet der Herkunft ist in
internationalen Konventionen verbrieft.
Nach
wie vor weigern sich Bundesländer und Bundesregierung, "Menschen ohne
Papiere" eine Chance auf Legalisierung und damit auf Integration zu
eröffnen, und sie weigern sich, langjährig in Deutschland nur geduldeten
Flüchtlingen ein Bleiberecht einzuräumen. Nach wie vor ist die
UN-Kinderrechtskonvention von 1989 nicht in vollem Umfang ratifiziert. Der
deutsche Vorbehalt führt dazu, dass die Rechte von minderjährigen unbegleiteten
Flüchtlingen und Flüchtlingskindern in Deutschland eingeschränkt werden können:
Sie unterliegen faktisch einem Ausbildungsverbot, werden bereits mit 16 Jahren
für verfahrensfähig erklärt, können in Abschiebehaft genommen, gewaltsam aus
ihrem Umfeld herausgerissen und abgeschoben werden.
Erst kürzlich
appellierten ProAsyl, Flüchtlingsrat Berlin, DGB, das Grips-Theater und auch
die Liga an die Innenministerkonferenz und die neue Bundesregierung, die
Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention endlich zurückzunehmen und eine
großzügige Bleiberechtsregelung zu treffen für die rund 50.000 nur geduldeten
Kinder und Jugendlichen, die hier heimisch geworden sind, sowie für deren
Eltern. Erst vor kurzem haben sich die Innenminister auf ihrer Konferenz (IMK)
wieder einmal vor Ihrer Verantwortung gedrückt . das Damoklesschwert der
Abschiebung schwebt nun weiter über weit mehr als 100.000 längst integrierten
Menschen.
Wir fordern darüber
hinaus die Verantwortlichen hier und in ganz Europa auf, angesichts von
verzweifelten Menschen, die aus Not und Elend, aus Krieg und Verfolgung
flüchten, nicht mit Abschottungsreflexen zu antworten, nicht abwehrsüchtig
höhere Mauern, noch mehr Zäune und exterritoriale Auffanglager zu errichten und
so die Festung Europa noch weiter auszubauen, sondern endlich eine realistische
und humane Politik zu betreiben, die die sozio-ökonomischen Ursachen von Flucht
und Vertreibung bekämpft – nicht aber Flüchtlinge und Verfolgte.
Dunkles Kapitel: Abschiebehaft und Abschiebepraxis
Lassen
Sie mich in diesem Zusammenhang auf eines der dunkelsten Kapitel deutscher Gegenwart
eingehen. Es geht um Menschen, die ohne schuldhaftes Tun in Abschiebehaft
geraten und ständig in der Angst leben müssen, ausgewiesen oder abgeschoben zu
werden – in Kriegs- oder Krisengebiete, sogar in Länder, in denen ihnen Folter
und Hinrichtung drohen. Diese Praxis macht selbst vor Schwerkranken und
Hilfsbedürftigen, vor Minderjährigen und Heranwachsenden nicht Halt. Sie werden
aus dem Schulunterricht gerissen, wie Tanja Ristic, nachts aus ihren Betten
geholt oder auf der Straße verhaftet. Ganz in unserer Nachbarschaft und dennoch
weitgehend unbemerkt. Sie werden ihrer Zukunftshoffnungen beraubt, in Abschiebehaft
gesteckt und abgeschoben – oft mutterseelenallein. Auch in Länder, die sie
nicht kennen, mit denen sie nichts verbindet, deren Sprache sie nicht
verstehen.
Es
sind diese Szenen, die bei vielen der Betroffenen alte Trauma-Erlebnisse
wachrütteln und panikartige Fluchtreflexe auslösen, die sie mitunter nur
schwerverletzt überleben. Es sind diese entsetzlichen Szenen nächtlichen
Abholens und Abschiebens, die einen Pastor im Hochsauerlandkreis an
„faschistische Methoden“ erinnern. Wie gesagt: ganz in unserer Nachbarschaft
und dennoch weitgehend unbemerkt.
Haft bedeutet den
schwersten Eingriff in ein hochrangiges Grundrecht: die Freiheit der Person. Da
Abschiebehaft auch gegen unschuldige Menschen vollzogen wird, kann sie unter
menschenrechtlichen Aspekten schwerlich gerechtfertigt werden. Sie verletzt die
Würde, die Integrität und das Leben von Menschen, die nichts verbrochen haben,
außer hier leben zu wollen, und die als Flüchtlinge besonders schutzbedürftig
sind. Nach Ansicht des langjährigen Gefängnispfarrers Hubertus Janssen stellt
die Abschiebehaft ein "außergewöhnliches staatliches Unrecht" dar.
Bundesweit befinden sich
Tausende von Menschen in Abschiebehaft – nicht selten drei Monate lang, aber
auch bis zu anderthalb Jahre. Besonders für Minderjährige, Kranke, Traumatisierte
und Schwangere bedeutet dies eine besondere Härte – zumal die Haftbedingungen
schlecht, nicht selten katastrophal sind. In den Sammellagern und
Abschiebeknästen, die an Hochsicherheitstrakte erinnern, in den
Vollzugsanstalten und Polizeizellen müssen die „Schüblinge“, wie sie
behördenintern heißen, auf engem Raum leben, ohne Beschäftigungsmöglichkeit,
ohne Anspruch auf psychosoziale Betreuung. Die psychischen Belastungen in
dieser Extrem-Situation, die Angst vor drohender Abschiebung zermürbt sie
dermaßen, dass es immer wieder zu Verzweiflungstaten kommt.
Jährlich werden Tausende
dieser inhaftierten Menschen aus Deutschland abgeschoben – auch in Länder, in
denen Menschenrechtsverletzungen zum Alltag gehören. Hierzu leisten bundesdeutsche
Behörden Beihilfe, ohne dass irgendwer dafür zur Verantwortung gezogen wird.
Sogar asylberechtigte
Menschen werden in letzter Zeit „abschiebereif“ gemacht: Das bisherige
Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge – jetzt: für Migration
und Flüchtlinge - widerruft massenhaft seine eigenen Beschlüsse, mit denen es
in früheren Jahren politische Flüchtlinge wegen Verfolgungsgefahr als
asylberechtigt anerkannt hatte. 2004 gab es mehr als 18.000 Widerrufsverfahren
– seit 1998 eine 800prozentige Steigerungsrate. Auch 2005 kam es zu Tausenden
von Widerrufen. Betroffen sind vor allem Asylberechtigte aus Afghanistan, dem
Kosovo, Iran und Irak sowie aus der Türkei – allesamt Krisen- oder Folterstaaten.
Der Entzug des Asylstatus’ beschädigt die soziale Existenz der Betroffenen und
schwächt ihren Schutz vor Auslieferung an Verfolgerstaaten. „Abschiebungsreife
auf Vorrat herstellen“, so heißt diese Entrechtung im Bürokraten-Deutsch, die
die Betroffenen in Unsicherheit, vielfach in Angst und Verzweiflung stürzt.
Zivilcourage und Gegenwehr
In der täglichen
Abschiebepraxis, die sich im Zuge der Terrorismusbekämpfung noch erheblich
verschärft hat, werden ständig Menschenrechte verletzt, ohne dass die
Öffentlichkeit davon erfährt. Und es sind viel zu wenige, die sich diesem
Tabuthema stellen, die hinschauen und eingreifen. Zu ihnen gehören Mechthild
Niesen-Bolm und Inge Wannagat. Sie haben in einem konkreten Abschiebefall
Zivilcourage bewiesen. Zusammen mit den Mitschülern haben sie sich energisch
für Tanja Ristic eingesetzt – und werden dies wohl als selbstverständlich
ansehen. Leider ist es das nicht – schon gar nicht bei denen, die die
Abschiebemaschinerie qua Amt und auf Befehl am Laufen halten. Ist das die Folge
eines unterbliebenen Lernprozesses, wie der Schriftsteller Ralph Giordano auf
dem Hintergrund deutscher Gehorsamsgeschichte nahelegt? "Die Deutschen
müssen erst noch lernen, dass sie sich nicht nur für ihre Befehle, sondern auch
für ihren Gehorsam verantworten müssen.“
Es
gibt allerdings rühmliche Ausnahmen: Gruppen, die sich widersetzen, und
einzelne Menschen, die remonstrieren, sich auf ihr Gewissen berufen und Nein
sagen. In etlichen Fällen ist es ihnen gelungen, Abschiebungen von gefährdeten
Personen zu verhindern. Jeder dieser Fälle ist ein Erfolg praktischer
Menschenrechtsarbeit.
Lassen
Sie mich nur an drei Beispiele erinnern:
Ein Schutzpolizist im
rheinland-pfälzischen Landau konnte es nicht länger mit ansehen, wie ein
unschuldiger Mensch Tage und Nächte unter menschenunwürdigen Umständen im Polizeigewahrsam
eingekerkert war. Nach vergeblichen Versuchen, die Situation zu ändern, entschloss
er sich, der Menschenwürde den Vorrang einzuräumen, der ihr nach der
Verfassung gebührt. Er öffnete eigenhändig die Kellerzelle und entließ den
jungen Angolaner aus der Abschiebehaft. Seine Zivilcourage trug ihm wegen
eigenmächtiger "Gefangenenbefreiung" eine Geldstrafe ein.
Wir
erinnern an den Lufthansa-Piloten, der im Februar dieses Jahres seine
Mitwirkung verweigerte, als die Iranerin Zahra K. gegen ihren Willen
abgeschoben werden sollte. Zahra K., die Ende der 90er Jahre in Deutschland
Zuflucht vor dem iranischen Mullah-Regime gesucht hatte, erlitt während der
Abschiebeprozedur einen Kollaps. Hätte der Flugkapitän reibungslos funktioniert
und die nicht anerkannte Asylbewerberin in ihr Heimatland ausgeflogen, dann
wäre sie im Iran mit Folter und Tod durch Steinigung bedroht gewesen, denn sie
hatte sich in Deutschland von ihrem iranischen Mann getrennt und war als
Muslima zum Christentum übergetreten. Erst nach diesem Akt von Zivilcourage hat
Zarah K. ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten.
Es sind aber auch
Gruppen zu würdigen, die sich bemühen, über menschenrechtswidrige Abschiebungen
aufzuklären, die versuchen, unmittelbar auf Flughäfen Abschiebungen zu verhindern:
Sie informieren Flugpassagiere, Piloten und Stewardessen über die Hintergründe
der Einzelfälle, demonstrieren und protestieren vor Ort und nehmen dafür auch
Repressalien und Strafverfahren in Kauf.
Eine Gruppe, die auch im
Fall Zahra K. erfolgreich gearbeitet hat, ist das „Aktionsbündnis Rhein-Main
gegen Abschiebungen“. Dieses Bündnis konzentriert seine Arbeit auf den Frankfurter
Flughafen, von dem aus jedes Jahr über 8.000 Menschen abgeschoben werden. Durch
die kollektive Einmischung des Aktionsbündnisses konnten schon mehrere
Abschiebungen verhindert werden. Doch seit einiger Zeit überzieht der
Flughafenbetreiber Fraport die Aktivisten mit Hausverboten und
Strafanzeigen – inzwischen in zweiter Instanz abgesegnet vom Frankfurter
Landgericht. Begründung des Urteils vom 20. Mai 2005: Der Flughafen sei Privatgelände,
das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gelte hier nicht, weil
die Fraport AG als Aktiengesellschaft keiner direkten Grundrechtsbindung
unterliege und ihr Hausrecht frei ausüben könne. Eine Entscheidung, mit der wir
uns nicht abfinden können, denn sie schränkt Grundrechte in unverhältnismäßiger
Weise ein, suspendiert sie geradezu. Unter Hinweis auf das private Recht einer
Aktiengesellschaft, die sich überwiegend in öffentlichem Eigentum befindet,
wird die staatliche Abschiebepraxis juristisch absichert. Das ist umso schwerer
nachzuvollziehen, als die Fraport AG, auf deren angeblichem
Privatgelände sich jährlich Millionen von Personen bewegen, hoheitliche
Aufgaben unterstützend wahrnimmt.
Das Aktionsbündnis hat
gegen dieses Urteil Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Nach
Auffassung der Betroffenen muss es möglich sein, an Orten zu demonstrieren und
aufzuklären, an denen Menschenrechtsverletzungen angebahnt oder begangen
werden. Die Verhandlung vor dem BGH ist am 20. Januar 2006. Die Liga wird
diesen Fall kritisch begleiten, denn es geht um die Grundsatzfrage: Können wir
es hinnehmen, dass öffentlicher Raum in Privatbesitz umdefiniert wird, wo
elementare Grundrechte praktisch ausgehebelt werden können?
Damit
komme ich zum Schluss: Das Asylrecht ist ein Menschenrecht – wir müssen es
immer wieder von neuem erkämpfen. Zu den Lehren und zivilisatorischen
Konsequenzen aus den schlimmen Erfahrungen mit Faschismus und Krieg gehört ein
humaner Umgang mit Menschen, die politischer Verfolgung und Krieg entfliehen
konnten. Dieser Verpflichtung folgend, soll die heutige Preisverleihung auch
ein Appell an die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sein, nicht einfach
wegzuschauen, sondern sozialen Ungerechtigkeiten und drohenden
Menschenrechtsverletzungen Engagement und Widerstand entgegenzusetzen, so wie
die beiden Lehrerinnen und die Leute von „Der Arche“ es getan haben und tun –
jede an ihrem und jeder an seinem Platz.
Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt und Publizist. Seit 2003 Präsident der „Internationalen
Liga für Menschenrechte“ (Berlin; www.ilmr.de).
Mitherausgeber von „Ossietzky“ - Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/
Wirtschaft sowie des jährlich erscheinenden „Grundrechte-Reports – Zur Lage
der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Mitglied in der Jury zur
Vergabe des Negativpreises „BigBrotherAwards” an Institutionen und Personen,
die besonders gegen die informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz
verstoßen haben. Autor zahlreicher Bücher zu „Innerer Sicherheit“ und Bürgerrechten,
zuletzt: >Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle
im Dienst des Staates.< (2003). Internet: www.rolf-goessner.de.