Pressemitteilungen der „Internationalen Liga für Menschenrechte“
07. März 2008 |
„Verfassungsschutz
hält bürgerrechtlich-demokratisches Engagement für beobachtungswürdig“
Online-Magazin
erinnert in heutiger Ausgabe an fortwährende
geheimdienstliche Beobachtung von Liga-Präsident Rolf Gössner
Liga
fordert Verfassungsschutz und Bundesregierung auf, die Überwachung unverzüglich
einzustellen und sämtliche erfassten Daten offen zulegen
Heute veröffentlicht die Illustrierte „stern“ in ihrem
Online-Magazin „stern.de“ die absurde Geschichte einer jahrzehntelangen
Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“
(>Verfassungsschutz: Schlapphüte
sehen rot< von Wolfgang Metzner, in: www.stern.de;
direkt unter: http://www.stern.de/politik/deutschland/612872.html).
Es ist die Geschichte von Rolf Gössner, der bereits seit
1970 als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein
Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen
unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht – als
Publizist, Rechtsanwalt und parlamentarischer Berater, seit 2003 auch als Präsident
der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ und seit 2007 als gewähltes Deputationsmitglied
der Bremer Bürgerschaft sowie als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof
der Freien Hansestadt Bremen.
Nachdem Rolf Gössner bereits im Frühjahr 2006 gegen die
Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen dieser
fast 38jährigen Beobachtung einreichte, wird für dieses Frühjahr endlich mit
der mündlichen Verhandlung gerechnet. Die Klage ist auf vollständige Auskunft
des BfV über alle zu seiner Person gespeicherten Daten gerichtet, da der Bundesverfassungsschutz
ihm die Auskunft über insgesamt 17 als Verschlusssachen eingestufte
Informationen aus Gründen der „Geheimhaltung“ und zum Schutz von „Quellen“
verweigert hat. Außerdem soll die Rechtmäßigkeit der Datenerfassung gerichtlich
überprüft und eine Löschung der Daten erstritten werden.
Dieses Verfahren hat nach Auffassung der Liga über den
Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn es geht um ein brisantes
Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler
betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und
ihren geheimen Aktivitäten gezogen – besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern
und im Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen?
Erst kürzlich hat das Verwaltungsgericht Köln die Beobachtung des Abgeordneten
Bodo Ramelow (Fraktion Die Linke im Bundestag) für rechtswidrig erklärt.
Der „stern“ berichtet in seinem heutigen Artikel auch
darüber, dass Rolf Gössner und die Liga als Mitherausgeber des GRUNDRECHTE-REPORTS
- Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland
(Fischer-Taschenbuch, Frankfurt/M.) am 12. April 2008 zusammen mit anderen Bürgerrechtsgruppen
die „Theodor-Heuss-Medaille“ 2008 verliehen bekommen. Mit der Verleihung durch
die „Theodor-Heuss-Stiftung“ werden Personen und Gruppen gewürdigt, die sich
durch "vorbildliches demokratisches Verhalten, bemerkenswerte Zivilcourage
und beispielhaften Einsatz für das Allgemeinwohl" verdient gemacht haben.
„Mit welchem Recht“, fragt Liga-Vizepräsident Kilian Stein,
„nennt sich eine Behörde ‚Verfassungsschutz’, die ein solch
auszeichnungswürdiges demokratisches Engagement offenbar für brandgefährlich
und beobachtungswürdig hält?“ Die geheimdienstliche Langzeitüberwachung eines
Rechtsanwalts, Publizisten und Menschenrechtlers verletze die Persönlichkeitsrechte,
den Informantenschutz, das Mandatsgeheimnis und „die ausforschungsfreie Sphäre,
die für regierungsunabhängige Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist“. Dazu
zählten eben auch Kontakte zu „inkriminierten“ Gruppen und Personen, die der
Verfassungsschutz für beobachtenswert hält. Deshalb fordert die Liga, die Beobachtung
unverzüglich einzustellen und dem Betroffenen sämtliche Daten offen zu legen.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß,
Prozessbevollmächtigter von Dr. Gössner und Landesvorsitzender der
Humanistischen Union, erklärt: „Es sollte dem Verfassungsschutz verboten sein,
meinen Mandanten in Zusammenhang mit seinen vielfältigen anwaltlichen,
journalistischen, rechtspolitischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten über
Jahrzehnte zu überwachen - zumal dieser nach ausdrücklicher Versicherung des
Verfassungsschutzes keine "Zielperson" und auch kein sogenannter Linksextremist
ist. Es kann allein schon aus diesem Grunde nicht hingenommen werden, dass ihm
der Verfassungsschutz nun auch noch jegliche Auskunft über angeblich geheimhaltungsbedürftige
Informationen verweigert und diese noch nicht einmal in anonymisierter Form zur
Kenntnis gibt. Offenbar hat der Verfassungsschutz etwas zu verbergen. Ich bin
zuversichtlich, dass das hierzu angerufene Verwaltungsgericht Köln solcher Art
von ‚Kontakt-Überwachung’ einen Riegel vorschiebt."
28. März 2008
Geheimdienstlicher Überwachungsskandal:
ein Fall für den
Bundesrechnungshof
„Internationale
Liga für Menschenrechte“
hält 38jährige Beobachtung ihres Präsidenten Rolf Gössner
für Verschwendung öffentlicher Gelder
Angesichts der fortdauernden geheimdienstlichen Beobachtung von
Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
beabsichtigt die „Internationale Liga für Menschenrechte“, den
Bundesrechnungshof mit dieser Angelegenheit zu befassen. Die sich über fast
achtunddreißig Jahre hinziehende Dauerüberwachung seiner beruflichen und
ehrenamtlichen Kontakte – als Rechtsanwalt, Publizist, parlamentarischer
Berater und Menschenrechtler sowie seit 2007 auch als Deputierter der Bremer
Bürgerschaft und stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt
Bremen – hält die Liga nicht allein für einen Verfassungsbruch in Permanenz,
sondern auch für eine ans Lächerliche grenzende Verschwendung von
Steuergeldern.
Deshalb handelt es sich nach Auffassung der Liga auch um einen Fall für
den Rechnungshof – eine unverhältnismäßige Überwachungsgeschichte, die parallel
zum derzeit laufenden Prozess des Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Köln
gegen die Bundesrepublik Deutschland auch unter fiskalischen Aspekten
aufgeklärt werden muss.