Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Publizist Rolf Gössner 38 Jahre lang zu Unrecht bespitzelt wurde. Er ist Experte für Verfassungsschutz. Von Klaus Wolschner
BREMEN taz
| Nach 15 Jahren Verfahrensdauer ist vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig
letztinstanzlich bestätigt worden, dass der Verfassungsschutzkritiker Rolf
Gössner 38 Jahre lang zu Unrecht vom Bundesamt für
Verfassungsschutz bespitzelt wurde.
Zwar war die Beobachtung des Anwaltes und Publizisten nach der
Einreichung einer ersten Klage schon 2008 eingestellt worden. Bundesinnenminister
Horst Seehofer (CSU) hatte aber noch 2018 mit einem 100seitigen Schriftsatz
gegenüber dem Revisionsgericht begründet, warum Gössner zu Recht vom
Verfassungsschutz bespitzelt wurde.
Dabei hatte schon das Verwaltungsgericht Köln 2011 festgestellt, dass die Beobachtung
ein „schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen“
war. Diese sei unverhältnismäßig und grundrechtswidrig gewesen. Als erschwerend
wurde die Verletzung des Berufsgeheimnisses des Anwaltes und Journalisten gewertet.
In Bremen, wo Gössner lebt, wurde seine Rolle ganz anders bewertet.
Seit 2007 saß er im Innenausschuss des Landtages, dort „Deputation“ genannt.
Damals war übrigens Lothar Jachmann Vize-Chef des Bremer Verfassungsschutzes –
just mit ihm hatte Gössner in seiner Jugend Tischtennis gespielt.
Seit
seiner Jugend unter Beobachtung
Aber wie
geriet er ins Visier des Bundesamtes? Für Gössner gibt es einen Anhaltspunkt
aus seiner Jugend: Er war Ende der 1960er Jahre mit einer polnischen
TV-Journalistin befreundet. Die beiden wurden nicht nur von polnischen Sicherheitskräften
beschattet, baden-württembergische VS-Leute besuchten auch seine Eltern, um sie
vor den Umtrieben ihres Sohnes zu warnen. Ein Jahr später eröffnete das Bundesamt
seine Akte Gössner, die am Ende 2.000 Seiten dick war.
Was da
stand, war kein Geheimnis: Gössner war – und ist bis heute – gefragt als Experte
für kritische Einschätzungen des Verfassungsschutzes. Er schreibt Artikel, gibt
Interviews. 1980 war er für ein Jahr als Redakteur bei der taz angestellt.
Diverse parlamentarische Gremien haben ihn um Rat gefragt.
1996 war
Gössner gar beim hessischen Verfassungsschutz zum Vortrag geladen – drei Tage
nachdem er von seiner bereits jahrzehntelangen VS-Überwachung erfahren hatte.
Die Beamten waren so die ersten, denen er von seiner Bespitzelung erzählte.
Sein Vortrag blieb ohne Beifall.
Gössner
hat sich nicht einschüchtern lassen. Er schreibt gerade an einem weiteren Buch
und ist – 72-jährig – so in seinen Fachgebieten engagiert, dass er keine Zeit
zum Tischtennisspielen hat.
Kommentare u.a.: Wenn die Linke ein
Schattenkabinett benennt, sollte sie Gössner als Innenminister vorschlagen. /
Glückwunsch. / 38 Jahre vom „Verfassungsschutz“ bespitzelt
- mehr Expertise geht wohl kaum. Der Mann weiß aus eigener Erfahrung, was beim
„Verfassungsschutz“ falsch läuft. / Einer der wenigen, dem
die Überwachung durch den Verfassungsschutz nicht wirklich geschadet hat.
Andere können dadurch ihren Job verlieren oder sehe ich das falsch? / Man sieht, wie überflüssig dieser Verfassungsschutz ist. Man sollte
ihn auflösen.
Geschichten, die bewegen. Zum Hören und Lesen. Werbefrei. 23. April 2021
Interview
VERFASSUNGSSCHUTZ-SKANDAL
Herr Gössner, Sie wurden fast 40 Jahre zu
Unrecht vom Verfassungsschutz überwacht.
Macht das nicht paranoid?
Fast 40 Jahre
wurde Rolf Gössner vom Verfassungsschutz bespitzelt – zu Unrecht, wie ein Gericht
kürzlich urteilte. Auf eine Entschuldigung wartet er bis heute.
Von Kerstin
Herrnkind
Herr Gössner, wir telefonieren. Können wir sicher sein, dass der
Verfassungsschutz uns nicht abhört?
Rolf Gössner: Sicher kann man in dieser Hinsicht nie sein. Aber ich gehe davon
aus, dass wir nicht abgehört werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Sie fast 40 Jahre "in
handgreiflicher Weise unangemessen" überwacht. Das haben die Richter des
Bundesverwaltungsgerichts kürzlich in ihrem Urteil rechtskräftig festgestellt.
Ja, und damit ist die gesamte Überwachung von Anfang an
grundrechtswidrig.
Der Anwalt und
Menschenrechtler Rolf Gössner (hinten) wurde schon als Student vom Verfassungsschutz
überwacht. Inzwischen ist er Stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof in
Bremen.
Haben sich Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, oder Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei Ihnen
gemeldet? Vielleicht, um sich zu entschuldigen?
Das ist nicht passiert. Mich verwundert das eigentlich nicht,
obwohl ich eine Entschuldigung für angebracht hielte – auch eine
Wiedergutmachung. Allein schon, wegen der Dauer der Überwachung und weil mir
der Verfassungsschutz bis zuletzt in verleumderischer Weise "verfassungsfeindliche
Bestrebungen" unterstellt hat.
Sie sind jetzt 73, waren noch Student, als der Verfassungsschutz
sie ins Visier nahm. Wie fing das an?
Es begann Ende der 1960er Jahre mit meiner Jugendliebe zu einer
Polin, die in Warschau lebte. Das war damals, zu Hoch-Zeiten des Kalten Kriegs
und des Ost-West- Konflikts, eine höchst verdächtige und offenbar auch
gefährliche Liebe, die dann auch ganz rasch ins Visier der Geheimdienste hüben
wie drüben geriet. Überwachung inklusive.
Wie alt waren Sie damals?
Ich war noch keine 20, meine damalige Freundin etwa zwei Jahre
jünger.
Eine hochverdächtige Teenagerliebe, also. Wie haben Sie bemerkt,
dass der Geheimdienst sie überwacht hat?
Ich bemerkte ab und zu, dass wir observiert wurden. Unsere Briefe
kamen geöffnet an, der Inhalt war oft unvollständig. Eines Tages stand ein
Verfassungsschützer bei meiner Familie auf der Matte und warnte sie, ich solle
nicht mehr in den kommunistischen Osten reisen, das sei zu gefährlich. Ich reiste
trotzdem weiter in Länder des "Ostblocks" und ging seitdem davon aus,
dass ich auf dem Schirm des Verfassungsschutzes war. Auch wenn meine
Personenakte beim Bundesamt für Verfassungsschutz erst 1970 beginnt.
Was haben Sie denn 1970 gemacht?
Ich studierte Jura an der Universität Freiburg, engagierte mich
politisch im Studentenrat, beim AStA, war Chefredakteur der Freiburger
Studentenzeitung. Seitdem, das weiß ich ja nun rückwirkend, stand ich unter
permanenter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Damals wusste
ich allerdings noch nichts von dieser Überwachung, erlebte aber merkwürdige
Dinge.
Was für merkwürdige Dinge?
Mutmaßlich ein Verfassungsschützer aus Köln horchte meine Nachbarn
über mich aus. Der wollte wissen, was ich so treibe und ob es Auffälligkeiten
gebe. Hinzu kamen zeitweise recht offensichtliche Observationen, bei denen ich
gezielt fotografiert wurde.
Wird man da nicht paranoid?
Naja, das hätte ja auch Zufall sein können. Ich wusste damals
nicht, ob das nur aufdringliche Touristen waren.
1996 wurde aus der dunklen Ahnung Gewissheit. Sie stellten einen
Antrag auf Auskunft und erfuhren, dass der Verfassungsschutz sie seit über 25
Jahren überwachte. Inzwischen waren Sie Anwalt, Publizist und Politikberater.
Alles Berufe, bei denen Vertrauen wichtig ist. Konnten Sie überhaupt noch
arbeiten?
Das war in der Tat problematisch. Berufsgeheimnisse und
Vertraulichkeit waren mehr als beeinträchtigt. Als Publizist musste ich meine
Informanten und Whistleblower gerade im Zuge heikler investigativer Recherchen
im Bereich innerer Sicherheit aufwändig absichern. Nicht selten mussten
Kontakte unterbleiben oder abgebrochen werden.
Ein Anwalt, der das Mandatsgeheimnis nicht wahren kann, der kann
doch einpacken. Können Sie sagen, wie viele Mandate und Honorare Sie über die
Jahre nicht erhalten oder verloren haben?
Nein - das wäre auch nicht wirklich nachweisbar, deshalb kann ich
auch keinen Schadensersatz beanspruchen. Doch mein Renommee als Bürgerrechtler
ist trotz der Diffamierung durch den Verfassungsschutz nicht etwa zerstört,
eher noch gesteigert worden. Viele Menschen sind ja gerade zu mir gekommen,
weil sie wussten, dass ich beobachtet werde und wollten meinen Rat, wie man
sich gegen staatliches Unrecht wehren kann.
Hat die Überwachung Ihnen psychisch zugesetzt?
Psychisch bin ich rückwirkend betrachtet doch relativ glimpflich
davongekommen. Das liegt auch an meinem sozialen Umfeld, das sehr gut damit
umgegangen ist. Und dass die Öffentlichkeit Anteil genommen hat. Nachdem
bekannt wurde, dass der Verfassungsschutz mich überwacht, habe ich viel
Unterstützung erfahren, unter anderem von Schriftstellern wie Günter Grass und
anderen Künstlern. Ich bin nicht in psychologischer oder irgendeiner anderen
Behandlung gewesen. Das hatte ich glücklicherweise nicht nötig. Ich habe das
Ganze auch nicht nur negativ wahrgenommen, sondern es positiv gewendet: zu
einem anschaulichen Lehrstück in Staatskunde, das ich für meine
Bürgerrechtsarbeit sehr gut nutzen konnte.
Es gibt Situationen, die Kafka nicht besser hätte erfinden können.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sie überwacht. Zur gleichen Zeit lädt
der hessische Verfassungsschutz sie als Referenten ein. Thema:
Verfassungsschutz - eine Behörde ohne Zukunft?
Ja, das war 1996. Der hessische Verfassungsschutz hatte mich ins
Schloss Biebrich zu einer Diskussion mit dem damaligen hessischen Innenminister
Gerhard Bökel (SPD) eingeladen. Es ging um die von Ihnen zitierte Frage nach
der Zukunft des Verfassungsschutzes. Das war genau einen Tag, nachdem ich
erfahren hatte, dass ich schon seit über 25 Jahren unter Beobachtung stand. Ich
habe dort meine Thesen zur "sozialverträglichen Auflösung des Verfassungsschutzes"
vorgestellt, weil ich ihn für demokratie-unverträglich halte. Und dann habe ich
zur Untermauerung erstmals öffentlich erzählt, dass das Bundesamt mich überwacht.
Wie reagierten die versammelten Staats- und Verfassungsschützer?
Ich blickte in versteinerte Gesichter. Nach meinem Vortrag – das
passiert nicht häufig – hat sich keine Hand gerührt.
Zum Honorar bekamen Sie vom Verfassungsschutz auch eine Flasche
Wein. Der taz haben Sie erzählt, sie hätten sich lange nicht getraut, den Wein
zu trinken. Fürchteten Sie wirklich, vergiftet zu werden?
Na ja, das ginge schon in Richtung Paranoia, die ich ja Gott sei
Dank nie hatte. Ich habe gedacht, die Flasche hebe ich mir bis zum 50sten
Geburtstag des Verfassungsschutzes auf.
Im Jahr 2000, also. Haben Sie so lange durchgehalten?
Sogar noch länger. Als wir sie dann öffneten, informierten wir
Bekannte, falls was passieren sollte. Aber es war ein vorzüglicher Wein aus dem
hessischen Staatsweingut – ohne schlimme Nebenwirkungen.
Sie haben 15 Jahre lang gegen den Verfassungsschutz prozessiert.
Wie haben Sie das finanziert?
Die Finanzierung war nicht so problematisch, zumal ich
dankenswerterweise Rechtsschutz von meiner Gewerkschaft Ver.di erhielt, weil
ich ja besonders als Publizist betroffen war.
Die Kosten trägt nun der Steuerzahler. Haben Sie eine Ahnung, wie
viel Geld der Prozess und ihre Überwachung gekostet haben?
Nein, nicht wirklich. Doch die Kosten der jahrzehntelangen
Überwachung dürften überschlägig im höheren fünfstelligen Bereich liegen. Und
auch für das Verfahren kommt einiges zusammen, da die Bundesregierung ein
teures Anwaltsbüro beauftragt hat. Also: Die Gesamtkosten dürften in die
Abertausende gehen. Eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof – wegen
Verschwendung öffentlicher Gelder. Eine solche Überprüfung steht noch aus.
Wissen Sie, was der Verfassungsschutz über Sie gesammelt hat?
Nur auszugsweise, denn von den weit über 2.000 Seiten, die meine
Akte umfasst, sind nur etwa 20 Prozent lesbar. Der Rest ist geschwärzt oder der
Akte entnommen. Auch gegen diese Geheimhaltung und Aktenmanipulation habe ich
geklagt. Ohne Erfolg. Alle gesperrten Teile müssen geheim bleiben. Und zwar aus
Gründen des "Staatswohls" und des "Quellenschutzes".
Was steht in den Akten, die lesbar sind?
Das sind zumeist meine eigenen Artikel und Interviews in
bestimmten Presseorganen, die der Verfassungsschutz dem
"linksextremistischen" Umfeld zurechnet. Dazu zählten seinerzeit
"Blätter für deutsche und internationale Politik", "Demokratie
und Recht", später auch "Neues Deutschland" oder "Junge
Welt".
Der Verfassungsschutz hat für Sie also ein gut sortiertes
Pressearchiv angelegt?
So kann man sagen. Interessant dürften jedoch die geschwärzten
Seiten sein – etwa die Berichte von Spitzeln, die über mich und meine
Veranstaltungen oder über meine beruflichen Kontakte zu inkriminierten Gruppen
wie der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN)
berichteten. Übrigens ist die geschwärzte Akte bereits im Museum für Kommunikation
in Berlin und Frankfurt ausgestellt worden.
Außer Ihnen hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Petra
Pau, Vizepräsidentin des Bundestages, und Bodo Ramelow, Ministerpräsident in
Thüringen, im Visier. Gleichzeitig zogen Rechtsterroristen des NSU durchs Land
und ermordeten zehn Menschen. Wie kann das sein?
Das ist in der Tat erklärungsbedürftig. Mich hat auch ziemlich
schockiert, mit welcher ideologischen Verbissenheit der Inlandsgeheimdienst
mich und viele andere Linke jahrzehntelang beobachtet hat, während gleichzeitig
Nazis, unbehelligt ihre Blutspur durchs Land ziehen konnten. Eine Erklärung
ist, dass der Verfassungsschutz selbst altnazistische Wurzeln hatte und ein
antikommunistisches Kind des Kalten Krieges ist und deshalb ganz besonders
Linke und Kommunisten zu Beobachtungsobjekten machte.
Brauchen wir den Verfassungsschutz?
In seiner bisherigen Ausprägung und Ausrichtung ist der
Verfassungsschutz eine Gefahr für die Demokratie, weil er weder transparent
noch demokratisch kontrollierbar ist sowie zu Skandalen und Verselbständigung
neigt.
Sie sind auch gegen die Überwachung der AfD durch den
Verfassungsschutz. Warum?
Eine Beobachtung der AfD durch diesen Verfassungsschutz wäre eher
kontraproduktiv. Am Ende wirbt er noch V-Leute an und verstrickt sich wieder.
Ähnlich wie beim Thüringer Heimatschutz, aus dem die NSU-Terroristen
hervorgegangen sind.Die AfD kann man auch so schon durchschauen - im Übrigen
empfehle ich eine offene und harte gesellschaftliche Auseinandersetzung.
Welche Konsequenzen fordern Sie als Überwachungsopfer des
Verfassungsschutzes?
Der uferlosen Beobachtung von nicht parteigebundenen, unabhängigen
Personen mit beruflichen Kontakten zu legalen Vereinigungen, die unter
Beobachtung stehen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Eine offene, liberale
Demokratie lebt von Kritik und Auseinandersetzung - auch und gerade mit
politisch Andersdenkenden. Der ideologischen Gesinnungsschnüffelei des
Verfassungsschutzes muss Einhalt geboten werden. Die Eingriffsschwelle, ab der
der Verfassungsschutz tätig werden darf, muss deshalb höher geschraubt werden.
Erst wenn eine Gewaltorientierung zu erkennen ist, darf überwacht werden.
Nicht, wenn dem Verfassungsschutz eine Gesinnung verdächtig vorkommt.
Ihre Bespitzelung begann mit einer Jugendliebe. Haben Sie noch
Kontakt?
Nein, schon lange nicht mehr. Letztlich ist die Beziehung auch an
den politischen Widrigkeiten des Kalten Krieges zerbrochen.
Wissen Sie, was aus Ihrer Jugendliebe geworden ist?
Sie wurde Journalistin.
Das neue Buch
von Rolf Gössner: „Datenkraken im Öffentlichen Dienst.
‚Laudatio’ auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat“
erscheint Anfang Mai 2021 im PapyRossa-Verlag, Köln, und kostet 19.90 Euro:
https://shop.papyrossa.de/Goessner-Rolf-Datenkraken-im-oeffentlichen-Dienst
Frühere
Berichte zu dem Überwachungsfall aus dem „stern“:
www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html http://www.stern.de/politik/deutschland/612872.html
Aus: Ausgabe vom 18.12.2020, Seite 4 / Inland
https://www.jungewelt.de/artikel/392769.permanente-beobachtung-sieg-gegen-inlandsgeheimdienst.html
Permanente Beobachtung
Sieg gegen Inlandsgeheimdienst
Bundesverwaltungsgericht urteilt im Fall Gössner
Von Markus Bernhardt
Die fast vier Jahrzehnte andauernde Überwachung des Juristen,
Bürgerrechtlers und Publizisten Rolf Gössner war grundrechtswidrig. Wie
Gössners Rechtsanwalt Udo Kauß am Donnerstag mitteilte, hat das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag die Revision der beklagten
Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen – und damit das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 bestätigt.
In dritter und letzter Instanz urteilten die Leipziger
Richter, dass die 38 Jahre währende geheimdienstliche Ausforschung
Gössners durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz unverhältnismäßig
und grundrechtswidrig war. »Mit diesem höchstrichterlichen Urteil ist Rolf
Gössner, den der Bundesinlandsgeheimdienst ›Verfassungsschutz‹ zum ›Staats- und
Verfassungsfeind‹ erklärt hatte, endlich rechtskräftig rehabilitiert«, unterstrich
Kauß in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Damit habe die
amtierende Bundesregierung ebenso eine »schwere und blamable« Niederlage
erlitten wie alle seit 1970 verantwortlichen Bundesinnenminister und
Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz.
imago/snapshot
Der Bürgerrechtler
Rolf Gössner spricht auf einer Demonstration gegen staatliche Überwachung unter
dem Motto »Freiheit statt Angst« (Berlin, o. D.)
Seit 1970 wurde Gössner vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht. Seit 2007 ist er als
stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof des Landes Bremen tätig. Der
Dienst hatte die Überwachung des Juristen und Publizisten damit begründet, dass
dieser berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich
»linksextremistischen« und »linksextremistisch beeinflussten« Gruppen und Veranstaltern,
bei denen er referierte und diskutierte, gepflegt haben soll. Interviews, die
Gössner etwa dieser Zeitung gab, wurden vom BfV ausgewertet. Der Geheimdienst
ließ sich außerdem zu der Behauptung hinreißen, dass Gössner als »prominenter
Jurist« als »linksextremistisch« geltende Gruppen und Presseorgane
»nachdrücklich unterstützt« habe, indem er diese aufgewertet und
»gesellschaftsfähig« gemacht habe.
Beim Fall
Gössner handelt es sich vermutlich um die längste Dauerbeobachtung einer unabhängigen,
parteilosen Einzelperson durch den Inlandsgeheimdienst. Politiker wie die
ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
sprangen Gössner in seiner über 15 Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung
mit dem Verfassungsschutz bei. »Was Rolf Gössner aus seiner Sicht subjektiv,
aber auch objektiv vermitteln kann«, sei »hochinteressant«. »Ich weiß das auch
einzuordnen. Der Fall Gössner gibt einen starken Einblick in das, was nach politischen
Konsequenzen ruft«, sagte die ehemalige Ministerin bereits am 21. Mai 2016 im jW-Wochenendgespräch.
Genugtuung
löste das nun ergangene Urteil bei mit Gössner solidarischen Organisationen
aus. »Die vorliegenden Entscheidungen sind Meilensteine im Kampf gegen einen
übergriffigen Geheimdienst«, erklärte Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender
der Humanistischen Union, am Donnerstag. Als Bürgerrechtsvereinigung werde man
darüber wachen, »dass sich an diese grundlegenden Urteile eine unverzügliche
Änderung der bisherigen Beobachtungspraxis der Geheimdienste anschließt«. »Ein
Weiter-so dürfe es nicht geben«, so Koep-Kerstin.
Gössner
selbst sieht in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen
einen »gerichtlichen Sieg über geheimdienstliche Verleumdungen und Willkür
sowie über antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines
staatlichen Sicherheitsorgans«. »Das ist eine klare Entscheidung zugunsten der
Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen
Selbstbestimmung«, ordnete er den Vorgang ein. Tatsächlich hat die Sache
grundsätzliche Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Schließlich sind
verfassungsrechtlich geschützte Rechte für bestimmte Berufsgruppen wie das
Mandatsgeheimnis oder auch der Informantenschutz unter den Bedingungen geheimdienstlicher
Überwachung gar nicht zu gewährleisten.
22.12.2020
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146064.rolf-goessner-ein-lehrstueck-in-staatskunde.html
Von Dirk Farke
15 Jahre hatte der Prozess
gedauert. Nun hat ihn Rolf Gössner in der vergangenen Woche in dritter und
letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewonnen. Die
Richter haben die Revision der beklagten Bundesrepublik zurückgewiesen (BVerwG
6 C 11.18). Damit, so Gössners Verteidiger, der Freiburger Rechtsanwalt und
Vorsitzender der Humanistischen Union Baden-Württemberg, Udo Kauß, habe die Kammer
das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichtes von 2018,
wonach die exzessive Überwachung durch den Inlandgeheimdienst unverhältnismäßig
und grundrechtswidrig war, in vollem Umfang bestätigt.
Foto:
dpa/Christoph Schmidt
Rolf Gössner bei einer
Diskussionsveranstaltung
mit der ehemaligen niedersächsischen Verfassungsschutzpräsidentin Maren
Brandenburger
Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht, sieht Kauß mit diesem höchstrichterlichen Urteil Gössner, den der Verfassungsschutz zum »Staats- und Verfassungsfeind« erklärt habe, als vollumfänglich rehabilitiert. »Damit«, so sein Prozessvertreter, »habe die Bundesregierung mit ihrem zuständigen ›Heimatminister‹ Horst Seehofer, sowie alle weiteren 13 verantwortlichen Innenminister seit 1970, dem Beginn der Observation, einschließlich der zwölf Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in diesem skandalösen Überwachungsfall eine schwere und blamable Niederlage erlitten.« In der Tat erinnert dieser 38 Jahre währende, erst 2008 endende Grundrechtsbruch gegenüber einem sich politisch und gesellschaftlich engagierenden Bürger an den Freiburger Rechtsanwalt und Gemeinderat Michael Moos, der diese Art Gesinnungskontrolle 40 Jahre lang zu spüren bekam.
Genau wie dieser ist Gössner, Jahrgang 1948, bereits als Jurastudent, dann als Gerichtsreferendar und seitdem ein ganzes Arbeitsleben lang in allen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und seit 2007 als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, beobachtet und ausgeforscht worden.
Der Betroffene sieht in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und der Vorinstanzen einen »gerichtlichen Sieg über geheimdienstliche Verleumdungen und Willkür sowie über antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines staatlichen Sicherheitsorgans«. »Das letztinstanzliche Urteil, gegen das sich der Verfassungsschutz 15 Jahre lang erbittert gewehrt hat, ist eine klare Entscheidung zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung«, ist sich der Jurist sicher.
Gössner war zu keinem Zeitpunkt Mitglied einer sogenannten verfassungsfeindlichen Organisation, aber dessen bedarf es auch nicht, um in die Fänge des Geheimdienstes zu geraten. Ihm wurden etwa berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich »linksextremistischen und linksextremistisch beeinflussten Gruppen« zur Last gelegt, wie zum Beispiel der Roten Hilfe, bei denen er referierte und diskutierte, aber auch zu bestimmten Presseorganen, in denen Gössner veröffentlichte, denen er Interviews gab oder die über seine Aktivitäten berichteten. Mit seinen Kontakten, publizistischen Beiträgen und Vorträgen soll er so nicht verbotene, aber als »linksextremistisch« vom Geheimdienst eingestufte Gruppen »nachdrücklich unterstützt« haben. Er soll sie, so wörtlich, als »prominenter Jurist« aufgewertet und gesellschaftsfähig gemacht haben. Zu seinem »Strafregister« zählt darüber hinaus eine »fehlende Distanzierung von der DDR, der Stasi, der UdSSR, dem Gulag und allen Verbrechen des Kommunismus«.
Das Urteil hat auch grundsätzliche Bedeutung für Publizisten, Anwälte und Menschenrechtler. Denn Berufsgeheimnisse wie das Mandatsgeheimnis und Informantenschutz sind unter den Bedingungen geheimdienstlicher Überwachung nicht zu gewährleisten. Die verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und Mandant sowie zwischen Journalist und Informant waren erschüttert, die Berufsfreiheit und berufliche Praxis mehr als nur beeinträchtigt. Udo Kauß fordert von der Politik, Konsequenzen zu ziehen. »Gesinnungsschnüffelei und Gesinnungskontrolle durch den Verfassungsschutz sind durch gesetzliche Vorschriften zu unterbinden. Das gilt nicht nur zum Schutze von anwaltlichen Berufsgeheimnissen, die unter Überwachungsbedingungen nicht mehr zu gewährleisten sind, sondern zum Schutz der Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger.« Werner Koep-Kerstin, Vorsitzender der Humanistischen Union, ergänzt: »Die Entscheidungen sind Meilensteine im Kampf gegen einen übergriffigen Geheimdienst. Als Bürgerrechtsvereinigung werden wir darüber wachen, dass sich an diese grundlegenden Urteile eine unverzügliche Änderung der bisherigen Beobachtungspraxis der Geheimdienste anschließt. Ein Weiter-So darf es nicht geben.«
30. März 2021 / Internet: https://www.fr.de/politik/handgreiflich-unangemessen-90272696.html
https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/anwalt-jahrelang-zu-unrecht-beobachtet--200960711.html
Verfassungsschutz
Eckhard Stengel
Der Verfassungsschutz hat fast 40
Jahre lang einen linken Publizisten aus Bremen überwacht. Das war rechtswidrig.
Rolf Gössner wünscht sich nun „eine öffentliche Entschuldigung“.
Die
jahrzehntelange Beobachtung des Bremer Menschenrechtlers, Anwalts und Publizisten
Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz war „in handgreiflicher Weise unangemessen“.
Das schreibt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der aktuellen Begründung
seines Urteils vom Dezember 2020, mit dem es die Rechtswidrigkeit der über 38
Jahre währenden Geheimdienst-Beobachtung bestätigt hat.
Das
Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz hatte von 1970 bis 2008 regelmäßig Material
über den linken – aber parteilosen – Geheimdienst- und Polizeikritiker gesammelt,
der auch jahrelang Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte war.
Registriert wurden vor allem Gastbeiträge und Interviews in linken Medien wie
„Neues Deutschland“ oder „Marxistische Blätter“, aber auch Auftritte bei der
DKP, der Vereinigung der Nazi-Verfolgten oder der „Roten Hilfe“.
Rolf Gössner. © Chris Hartung
Zur Person: Rolf Gössner promovierte 1993 über „politische
Justiz im präventiven Sicherheitsstaat“.
Mit dem
Urteil des BVerwG hat der heute 73-jährige Gössner endgültig die Rechtswidrigkeit
seiner Überwachung bestätigt bekommen. Das Gericht stellte fest, dass er keine
verfassungsfeindlichen Zielsetzungen verfolge. Zwar dürfe der Geheimdienst
durchaus auch verfassungstreue Personen beobachten, wenn sie „bei objektiver Betrachtung,
ohne dies zu erkennen, einen Beitrag zu den verfassungsfeindlichen Bestrebungen
eines Personenzusammenschlusses leisten“. Aber dabei müsse die Verhältnismäßigkeit
gewahrt werden. Wenn sich nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachweisen
lasse, dass die Person tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen
unterstütze, dann müsse die Beobachtung beendet werden.
Die
Dauerüberwachung, die bereits während des Jura- und Politikstudiums in Freiburg
1970 begann, war von dem Geheimdienst damit begründet worden, dass Gössner linksextremistische
Bestrebungen unterstütze; dabei agiere er absichtlich nicht als Mitglied,
sondern nur als vermeintlich unabhängiger Experte, denn dadurch wirkten seine
Äußerungen glaubwürdiger. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das
Oberverwaltungsgericht Münster und jetzt auch das BVerwG beurteilten dieses
Vorgehen als rechtswidrig.
Schadenersatz
oder Schmerzensgeld ist mit diesen Urteilen nicht verbunden. Bereits nach der
Verkündung des BVerwG-Urteilstenors hatte Gössner erklärt, ihm reiche seine
„höchstrichterliche Rehabilitierung“. Er forderte aber gesetzliche Konsequenzen
und wünschte sich „eine Art von öffentlicher Entschuldigung aus berufenem
Munde“.
Titel
in NOZ 30.03.2021:
Jahrzehntelang zu Unrecht überwacht. Bundesverwaltungsgericht rügt Beobachtung
des Anwalts Rolf Gössner durch Verfassungsschutz
Welch ein Kontrollwahn muss
den Bundesverfassungsschutz in Köln befallen haben, dass er mit der Überwachung
Gössners immer weitermachte? Erst als der Betroffene Klage erhob, beendete die
Behörde die maßlose Überwachung.
30. März 2021 / Internet: https://www.fr.de/meinung/kommentare/fall-goessner-jedes-mass-verloren-90272717.html
Fall Gössner: Jedes Maß verloren (Kommentar)
Von Eckhard
Stengel
Der Verfassungsschutz schaut links besonders genau hin,
heißt es. Der Fall Gössner zeigt, welche absurden Ausmaße das annehmen kann.
Der Kommentar.
Auf dem rechten Auge blind zu sein, wurde dem Verfassungsschutz schon häufiger vorgeworfen. Dafür schaut er umso genauer nach links. Ein besonders eklatanter Fall beschäftigte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht. Mit klaren Worten bescheinigte es dem Bundes-Verfassungsschutz, dass dessen jahrzehntelange Beobachtung des Menschenrechtlers, Anwalts und Autors Rolf Gössner rechtswidrig war.
Soweit bekannt, wurde der parteilose Linke zwar nicht observiert oder abgehört; aber der Geheimdienst sammelte alles, was er über Gössners Publikationen oder Vortragsabende finden konnte.
Dass der Geheimdienst- und Polizeikritiker wegen seiner Auftritte im DKP-Umfeld verdächtig erschien, mag zu Zeiten des Kalten Krieges aus damaliger Geheimdienstlogik halbwegs erklärbar sein. Aber welch ein Kontrollwahn muss die Behörde befallen haben, dass sie damit bis 2008 immer weitermachte? Erst als Gössner durch eine eigene Anfrage davon erfuhr und Klage erhob, beendete die Behörde die maßlose Überwachung. Aber danach ging sie noch jahrelang durch die Instanzen, statt gleich nach dem ersten Urteil ihren Fehler einzusehen. Ein Trauerspiel!
Der Bremer Autor, Menschenrechtler
und Rechtsanwalt Rolf Gössner hat einen langwierigen Rechtsstreit mit dem
Bundesamt für Verfassungsschutz endgültig gewonnen: Als letzte Instanz hat ihm
jetzt das Bundesverwaltungsgericht bescheinigt, dass er fast vier Jahrzehnte lang
rechtswidrig von dem Geheimdienst beobachtet wurde. Ein später Triumph für den
72-Jährigen, der jahrelang auch Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte war.
Bereits 1970, während Gössners
Studienzeit in Freiburg, hatte der Verfassungsschutz damit begonnen, Material
über den linken, aber parteilosen Geheimdienst- und Polizeikritiker zu sammeln.
Das ging so weiter bis 2008, als Gössner längst als Anwalt und Autor in Bremen
arbeitete. Registriert wurden vor allem Gastbeiträge und Interviews in linken
Medien wie „Neues Deutschland“ oder „Marxistische Blätter“, aber auch Auftritte
bei der DKP, der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) oder der
„Roten Hilfe“.
Der Inlandsgeheimdienst begründete die Dauerüberwachung
später damit, dass Gössner linksextremistische Bestrebungen unterstütze; dabei
agiere er absichtlich nicht als Mitglied, sondern nur als vermeintlich
unabhängiger Experte, denn dadurch wirkten seine Äußerungen glaubwürdiger.
Nachdem Gössner durch eine
Auskunftsanfrage von seiner Überwachung erfahren hatte, ging er juristisch
dagegen vor. 15 Jahre lang dauerte das Widerspruchs- und Klageverfahren durch
alle Instanzen, bis es jetzt ein Ende gefunden hat: Das Bundesverwaltungsgericht
bestätigte diese Woche ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster,
wonach die jahrzehntelange Beobachtung rechtswidrig war.
Das OVG hatte festgestellt, dass
Gössner keine verfassungsfeindlichen Positionen vertrete. Die Beobachtung durch
das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz habe schwerwiegend seine Grundrechte
beeinträchtigt, sei unverhältnismäßig gewesen und könne abschreckende Wirkung
auf die Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit haben, so das OVG-Urteil von
2018, über das M berichtet hatte. Die dagegen gerichtete Revision des
Verfassungsschutzes wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Die Begründung steht noch aus. (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 11.18)
Gössner sprach nach dem Urteil von
einem „gerichtlichen Sieg über geheimdienstliche Verleumdungen und Willkür
sowie über antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines
staatlichen Sicherheitsorgans“.
Sein Anwalt Udo Kauß wies darauf
hin, dass es sich um die längste bisher dokumentierte „Dauerbeobachtung einer
unabhängigen, parteilosen Einzelperson durch den Inlandsgeheimdienst“ gehandelt
habe. Mit dem jüngsten Urteil sei Gössner nun „endlich rechtskräftig
rehabilitiert“. Die seit 1970 verantwortlichen Bundesinnenminister und
Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes hätten „eine schwere und blamable Niederlage
erlitten in diesem skandalösen Überwachungsfall“.
Aus dieser „geradezu
kafkaesken Überwachungsgeschichte“, so Anwalt Kauß weiter, müssten dringend
politische, behördliche und gesetzgeberische Konsequenzen gezogen werden.
„Gesinnungsschnüffelei und Gesinnungskontrolle durch den ‚Verfassungsschutz‘
sind durch klare gesetzliche Vorschriften zu unterbinden.“ Auch der
Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin, forderte: „Ein
Weiter-So darf es nicht geben.“
DIE RHEINPFALZ
17./18. Dezember 2020 - 17:52 Uhr
https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-menschenrechtler-unter-dauerbeobachtung-_arid,5147040.html?reduced=true
Foto: Dirk Ingo Franke/Wikipedia
Seit dem Studium
im Visier des Geheimdienstes: Rolf Gössner.
Von Eckhard Stengel, Bremen
Das Kölner Bundesamt für
Verfassungsschutz hatte von 1970 bis 2008 Material über den linken, aber
parteilosen Geheimdienst- und Polizeikritiker gesammelt, der auch jahrelang
Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte war. Registriert wurden
vor allem Gastbeiträge und Interviews in linken Medien wie „Neues Deutschland“
oder „Marxistische Blätter“, aber auch Auftritte bei der Deutschen
Kommunistischen Partei, der Vereinigung der Nazi-Verfolgten oder der „Roten
Hilfe“.
Laut dem jetzt vom
Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG)
Münster von 2018 vertritt Gössner keine verfassungsfeindlichen Positionen. Die
Beobachtung habe schwerwiegend seine Grundrechte beeinträchtigt, sei unverhältnismäßig
gewesen und könne abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Meinungs- und
Pressefreiheit haben. Die dagegen gerichtete Revision des Verfassungsschutzes
wurde zurückgewiesen, wie am Donnerstag eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage
bestätigte. Eine Begründung dafür liegt noch nicht vor.
Die Dauerbeobachtung des heute
72-Jährigen, die bereits während seines Studiums begann, war vom Geheimdienst
damit begründet worden, dass Gössner linksextremistische Bestrebungen
unterstütze; dabei agiere er absichtlich nicht als Mitglied, sondern nur als
vermeintlich unabhängiger Experte, denn dadurch wirkten seine Äußerungen
glaubwürdiger.
Gössners Anwalt Udo Kauß schrieb
am Donnerstag in einer Pressemitteilung, dass es sich bei diesem Fall um die
längste bisher dokumentierte „Dauerbeobachtung einer unabhängigen, parteilosen
Einzelperson durch den Inlandsgeheimdienst“ handele. Mit dem jüngsten Urteil
sei Gössner nun „endlich rechtskräftig rehabilitiert“. Die seit 1970
verantwortlichen Bundesinnenminister und Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes
hätten „eine schwere und blamable Niederlage erlitten.
Zweiwochenschrift für
Politik/Kultur/Wirtschaft Nr. 01/2021
https://www.ossietzky.net/rubrik/bemerkungen/?ausgabe=2021-01
Der Jurist und Publizist Dr. Rolf
Gössner, Mitherausgeber dieser Zeitschrift, wurde fast 40 Jahre lang – seit
1970 – »geheimdienstlich« überwacht. Was immer das heißen mag. Denn diesem in
jeder Hinsicht skandalösen Vorgang haftet von vornherein etwas Bizarres an. Als
Publizist stellt der Ausgeforschte seine Standpunkte öffentlich dar, als
Rechtsanwalt und Richter agiert er in öffentlichen Gerichten, als parlamentarischer
Berater und Redner bewegt er sich in öffentlichen Foren. Nichts davon ist geheim,
nichts davon bedarf also, sollte man meinen, einer »nachrichtendienstlichen«
Aufklärung. Was immer also die »Agenten« und Zuträger des Bundesamtes für Verfassungsschutz
über vier Jahrzehnte auf Kosten der Steuerzahler über den vorgeblichen
Verfassungsfeind Gössner recherchiert haben mögen, war stets öffentlich zugänglich.
Du lieber Himmel!
Darüber wurden, nebenbei, auch die
geschützten und aus guten Gründen zu schützenden Berufsgeheimnisse verletzt,
also etwa der Informantenschutz, insbesondere in seiner Funktion als
investigativ recherchierender Publizist, sowie das zu wahrende Mandatsgeheimnis
als Rechtsanwalt. Diese verfassungsrechtlich garantierten Berufsgeheimnisse waren
unter den Bedingungen geheimdienstlicher Überwachung praktisch nicht mehr zu gewährleisten.
Seit vielen Jahren schon wehrt
sich Rolf Gössner mit rechtlichen Mitteln gegen solche Überwachungspraxis. Und
stets mit Erfolg. Schon im Februar 2011 erklärte das Verwaltungsgericht Köln
die Dauerüberwachung für rechtswidrig. Das Bundesamt habe keinerlei
»tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorgelegt.
Das Gericht attestierte stattdessen den Verfassungsschützern einen »schwerwiegenden
Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen«. Eine schallende
Ohrfeige. Indirekt erklärten die Richter damit, wo sie in diesem Fall den
»Verfassungsfeind« verorten.
Spätestens jetzt hätten die
beklagte Bundesbehörde mitsamt der verantwortlichen Bundesregierung ihr
Fehlverhalten reumütig einräumen und ihr Handeln künftig neu ausrichten müssen.
Aber der teure Dienst und seine Tausenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
wollen sich natürlich nicht selbst beschränken oder gar abwickeln. Möglicherweise
haben politische Prioritäten – Stichwort: hart gegen links, weich gegen rechts
– dies verhindert; darüber hinaus hatte der NSU-Skandal gerade einen tiefschwarzen
Schatten auf die Arbeit der Behörde geworfen. Nun bloß nicht klein beigeben –
stattdessen, wie die Praxis seitdem zeigt, den »Verfassungsschutz« ausbauen und
weiter aufrüsten. »Gegenpressing« würde man dazu im Fußball sagen. Das Amt und
der verantwortliche Bundesinnenminister gingen in »Sachen Gössner« also in Berufung.
Sieben Jahre später, 2018, wurde das Ersturteil jedoch vom Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang bestätigt. Die nächste brutale Schlappe
für die »Schlapphüte«.
Doch wer nun dachte, jetzt werde
man endlich zur Vernunft kommen, sah sich abermals getäuscht. Der Staat, der
sich durch Rolf Gössner offenkundig massiv bedroht sah, ging in die nächste und
letzte Instanz. Dieser (Über-)Mut dürfte nun endlich und hoffentlich endgültig
gekühlt sein. Am 14. Dezember 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
die Urteile aller vorherigen Instanzen vollumfänglich bestätigt und die
Revision zurückgewiesen. Damit ist Rolf Gössner von dem fadenscheinigen
Vorwurf, er unterstütze »linksextremistische« Gruppierungen, die unsere
»Grundordnung« abschaffen wollen, in jeder Hinsicht »offiziell« und
rechtskräftig rehabilitiert. Mehr als das. Der Mitherausgeber des seit 1997
jährlich erscheinenden »Grundrechte-Reports« und stellvertretende Richter am
Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen kann sich nun – gewissermaßen
höchstrichterlich beleumdet – als der eigentliche »Verfassungsschützer«, als
ein wahrhaft »wehrhafter Demokrat« bestätigt fühlen, der die seltsam
fehlgeleiteten »Verfassungsfeinde« in die Schranken gewiesen hat. Der
Rechtsstaat, auch wenn er lange »kreisen« musste, scheint insoweit intakt.
Fazit:
Die »freiheitliche demokratische Grundordnung«, wie sie die Verfassung gewährleistet
und wozu im Kern eben der Schutz der Grund-, Bürger- und Menschenrechte gehört,
ist gegen eine übergriffige Geheimdienstpraxis verteidigt worden, die
vielleicht ihre Selbsterhaltung betreibt, aber ganz gewiss nicht ihren Auftrag
erfüllt: den Schutz der Verfassung. Bleibt zu hoffen – eine, zugegeben, bislang
kleine Hoffnung –, dass jegliche Form der Gesinnungsschnüffelei und einer
politisch motivierten »Datensammlung« in Zukunft unterbleiben werden.
Ein unglaublicher
bundesrepublikanischer Skandal um den Verfassungsschutz.
Nach 15 Jahren endlich Rechtssicherheit im Rechtsstreit
Dr. Rolf Gössner ./. Bundesamt für Verfassungsschutz, Weltexpresso 27.12.2020:
https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/20870-ein-unglaublicher-bundesrepublikanischer-skandal-um-den-verfassungsschutz
Hintergrund zur 38jährigen
Überwachungsgeschichte
und zum 15jährigen Verwaltungsgerichtsverfahren,
in: Weltexpresso
27.12.2020:
https://weltexpresso.de/index.php/zeitgesehen/20871-hintergrund-zur-38jaehrigen-ueberwachungsgeschichte-und-zum-15jaehrigen-verwaltungsgerichtsverfahren
Nr. 1/2021
Verfassungsschutz – Der Bremer Menschenrechtler,
Publizist und Rechtsanwalt Rolf Gössner, 72, hat jetzt endgültig bestätigt bekommen,
dass der Verfassungsschutz ihn fast vier Jahrzehnte lang rechtswidrig
beobachtet hat. Dies hatte bereits 2018 das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Münster festgestellt. Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz legte
daraufhin Revision ein, doch scheiterte es damit jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.
ver.di publik hatte mehrfach über den Fall berichtet. Der Verfassungsschutz
hatte von 1970 bis 2008 Material über den linken, aber parteilosen
Geheimdienst- und Polizeikritiker gesammelt, der auch jahrelang Präsident der
Internationalen Liga für Menschenrechte war. Registriert wurden vor allem
Gastbeiträge und Interviews in linken Medien wie Neues Deutschland oder Marxistische
Blätter, aber auch Auftritte bei der Deutschen Kommunistischen Partei
(DKP), der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" oder der
"Roten Hilfe". Laut dem jetzt bestätigten und damit rechtskräftig
gewordenen OVG-Urteil vertritt Rolf Gössner aber keine verfassungsfeindlichen
Positionen. Die Beobachtung habe schwerwiegend seine Grundrechte
beeinträchtigt, sei unverhältnismäßig gewesen und könne abschreckende Wirkung
auf die Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit haben.
© Christoph Schmidt / dpa
Die Beobachtung des Juristen
und Publizisten Rolf Gössner durch den Verfassungsschutz von 1970 bis
2008 war rechtswidrig. Diese Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts
Münster hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Ausreichende Anhaltspunkte
für eine Überwachung müssten vor Beginn der Maßnahme vorliegen und dürften
nicht wie in diesem Fall erst durch diese selbst geschaffen werden.
Der ehemalige Rechtsanwalt (bis
2020) und Journalist stand seit seiner Studienzeit unter der Beobachtung des
Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Nach einem fünfzehn Jahre dauernden
Verfahren ist nunmehr die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Behörde
festgestellt worden. Diese hatte die Überwachung zunächst auf die Nähe Gössners
zum Sozialistischen Hochschulbund (SHB) gestützt, später auf die Mitgliedschrift
in der Redaktion der Zeitschrift "Geheim" (zeitweilig "Nicht
länger geheim"), die sich kritisch mit der Polizei und Nachrichtendiensten
auseinandersetzte. Nach seinem Ausscheiden bei dem Magazin habe er dort weiter
Beiträge veröffentlicht. Viel habe er auch in Medien aus dem Umfeld der
Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) publiziert. Dadurch habe er verfassungsfeindliche
Organisationen "nachdrücklich unterstützt", so das BfV. Erst 2008
wurde die Überwachung eingestellt – zu diesem Zeitpunkt war Gössner bereits
seit einem Jahr stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof in Bremen und
seit vielen Jahren eine Stimme mit Gewicht auf dem Gebiet der Inneren
Sicherheit.
Gössner verlangte nunmehr die
Feststellung, dass seine Beobachtung von Anfang an rechtswidrig gewesen sei.
Angefangen beim Verwaltungsgericht Köln stimmten ihm die Instanzen zu. Das
BVerwG wies mit Urteil vom 14.12.2020 die Revision des BfV zurück. Bezüglich
des SHB sei bereits nicht festgestellt, dass dieser Anfang der 70er Jahre einen
Umbau der Gesellschaft zu einer "sozialistisch-kommunistischen" Gesellschaftsordnung
angestrebt habe. In der Zeitschrift "Geheim" hätten auch Politiker
von SPD und Grünen veröffentlicht. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche
Bestrebungen der Redaktion hätten sich nicht ergeben – das OVG sei hier von
einem "Markt der Meinungen" im Sinn der Rechtsprechung des BVerfG
ausgegangen. Ein Kontakt eines anderen Redaktionsmitglieds zur Stasi sei erst
nach dem Ausscheiden Gössners bekannt geworden und wegen der Wende für die
spätere Überwachung nicht mehr von Bedeutung gewesen.
Auch die Veröffentlichungen in
DKP-nahen Medien und Auftritte bei Veranstaltungen genügten nach Ansicht des
Bundesverwaltungsgerichts nicht. Entscheidend sei zwar nicht, wie vom OVG
angenommen, dass Gössner selbst keine verfassungsfeindlichen Absichten gehabt
habe. Denn bei der "nachdrücklichen Unterstützung", die Voraussetzung
für eine Beobachtung ist, gelte ausschließlich ein objektiver Maßstab. Allerdings
sei eine objektive Unterstützung "möglicherweise"
verfassungsfeindlicher Bestrebungen der DKP nicht festgestellt worden. Mit
Blick auf die langjährige Überwachung schließt das Gericht mit der deutlichen
Mahnung zur Verhältnismäßigkeit: "Gelingt ein solcher Nachweis bei wie im
vorliegenden Fall im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen Umständen nach
einer angemessenen, hier zweifellos überschrittenen Frist nicht, muss die
Beobachtung eingestellt werden."
BVerwG, Urteil vom 14.12.2020 - 6
C 11.18 / Redaktion beck-aktuell, 18. März 2021.
· OVG
Münster, Urteil vom 13.03.2018 - 16
A 906/11,
BeckRS 2018, 11464
(Vorinstanz).
· VG
Köln, Urteil vom 20.01.2011 - 20
K 2331/08, BeckRS 2011, 49572
(Erste Instanz).
· Roggan, Der
nicht-überwachungsbezogene Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, GSZ 2019, 111.
· OVG
Münster,
Langzeitüberwachung eines Publizisten durch Verfassungsschutz war rechtswidrig,
becklink 2009330.
BVerwG: Rolf
Gössner nach 40 Jahren BfV-Beobachtung höchstrichterlich rehabilitiert
Das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil von 14.12.2020 in dritter und
letzter Instanz nach 15 Jahren Verfahrensdauer ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
NRW aus dem Jahr 2018 in vollem Umfang bestätigt, wonach die 38 Jahre währende
geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten
und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war (Az. 6 C 11.18).
Das BfV
hatte Rolf Gössner zum „Staats- und Verfassungsfeind“ erklärt. Mit dem Urteil
des BVerwG ist er nun endgültig rechtskräftig rehabilitiert. Das Verfahren
endete gegen ein BfV, das zuletzt von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)
und zuvor seit 1970 von weiteren 13 Bundesinnenministern und 12 BfV-Präsidenten
verantwortet wurde.
Rolf
Gössner sieht in den Urteilen des BVerwG und der vorangegangenen Instanzen
einen „gerichtlichen Sieg über
geheimdienstliche Gesinnungskontrolle, Verleumdungen und Willkür sowie über
antidemokratische Denk-, Interpretations- und Handlungsmuster eines staatlichen
Sicherheitsorgans. Das sind klare Entscheidungen zugunsten der Meinungs-,
Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung“.
Der Prozessvertreter von
Gössner, Rechtsanwalt Udo Kauß, wies darauf hin, dass sich der
„Verfassungsschutz“ 15 Jahre lang erbittert gegen die Verdikte der Justiz zur
Wehr gesetzt hat. Gesinnungsschnüffelei und Gesinnungskontrolle müssten rechtssicher
unterbunden werden, „nicht nur zum Schutze von – u.a. anwaltlichen – Berufsgeheimnissen,
die unter Überwachungsbedingungen nicht mehr zu gewährleisten sind, sondern
gegenüber Jedermann.“
Gössner
war seit 1970 vier Jahrzehnte lang ununterbrochen vom BfV geheimdienstlich
beobachtet und ausgeforscht worden - schon als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar
und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen
Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, parlamentarischer Berater, später auch
als Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und seit 2007 zudem
als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt
Bremen. Es dürfte die längste Dauerbeobachtung einer unabhängigen, parteilosen
Einzelperson durch den Inlandsgeheimdienst sein, die bislang dokumentiert werden
konnte.
Zur Last
gelegt wurden ihm berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich „linksextremistischen“
und „linksextremistisch beeinflussten“ Gruppen und Veranstaltern, bei denen er
referierte und diskutierte, aber auch zu bestimmten Presseorganen, in denen er
– neben vielen anderen Medien – veröffentlichte, denen er Interviews gab oder
in denen über seine Aktivitäten berichtet wurde. Mit seinen Kontakten, publizistischen
Beiträgen und Vorträgen soll er, so die Unterstellung, nicht verbotene, aber vom
BfV als „linksextremistisch“ eingestufte Gruppen und Organe „nachdrücklich unterstützt“
haben; er soll sie – so wörtlich – als „prominenter Jurist“ aufgewertet und
gesellschaftsfähig gemacht haben. Aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten
wurde so eine Art von Kontaktschuld konstruiert.
Im Laufe
des 15-jährigen Klageverfahrens hatte das BfV dann neue Vorwürfe gegen Gössner
nachgeschoben, die zuvor keinerlei Rolle gespielt hatten. Auf Misskredit stieß
insbesondere Gössners inhaltlich begründete Kritik an der bundesdeutschen Sicherheits-
und Antiterrorpolitik und an den Sicherheitsorganen.
Über den
Einzelfall hinausgehend hat das Urteil des BVerwG Bedeutung für andere Publizisten,
Anwälte und Menschenrechtler in Bezug auf das Mandatsgeheimnis und den Informantenschutz.
Die verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse zwischen Anwalt und
Mandant sowie zwischen Journalist und Informant, die Berufsfreiheit und berufliche
Praxis waren durch die Beobachtung und Diskreditierung Gössners beeinträchtigt
(PE RA Kauß, Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet,
17.12. 2020).
09. April 2021
Das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts ist ein persönlicher Erfolg
für Rolf Gössner, aber es stellt die Verfolgung von Linken nicht infrage
Rolf Gössner (2014).
Bild: Dirk Ingo Franke / CC-BY-SA-4.0
Wer die Homepage des Juristen und
Publizisten Rolf Gössner
anklickt, findet dort eine umfangreiche Dokumentation seiner jahrzehntelangen
menschenrechtlichen Arbeit in der BRD. Dafür wurde er 38 Jahre lang von
verschiedenen westdeutschen Geheimdiensten überwacht - grundgesetzwidrig wie
das Bundesverwaltungsgericht Leipzig schon im Dezember
2020 feststellte.
Mittlerweile ist die
Urteilsbegründung öffentlich. Nachdem alle Widerspruchs- und Revisionverfahren
zurückgewiesen wurden, ist das Urteil rechtskräftig. Jetzt wurde Gössner also
gerichtlich bestätigt, zu Unrecht beobachtet worden zu sein.
Auch seine Akte, die nach Angaben
von Gössners Anwalt Udo Kauß über 2.000 Seiten umfasst, war demnach
ungesetzlich zustande gekommen. Dennoch weigerten sich die Behörden
erfolgreich, diese Akte vollständig zu veröffentlichen, weil der Verfassungsschutz
seine Quellen schützen wollte. Auch das wurde ihm gerichtlich bestätigt.
Daher ist es zweifelhaft, ob das
Urteil wirklich ein so großer Schlag gegen die Überwachungspraxis der
Geheimdienste war. Denn es war vor allem Gössners Bekanntheit und seine
Unterstützung bis ins liberale Milieu, die ihm dem gerichtlichen Erfolg verschafften.
Ihm wurde bescheinigt, dass er selber keine verfassungsfeindlichen Ziele
verfolgte, als er in den frühen 1970er Jahren Mitglied des Sozialistischen
Hochschulbundes war, später bei linken Zeitungen mitgearbeitet hat, bei
DKP-nahen Veranstaltungen aufgetreten ist oder in DKP-Medien publiziert hat.
Doch das Gericht machte auch
deutlich, dass es keineswegs die Verfassungsschutzpraxis gegen Linke insgesamt
infrage stellen wollte. So wird in dem Urteil auch unterstellt, dass die DKP
"jedenfalls bis zur Wiedervereinigung verfassungsfeindliche Ziele"
verfolgt habe. Diese Behauptung wird nicht weiter ausgeführt und begründet. Es
wird lediglich betont, dass sich Gössner diese Ziele nicht zu Eigen gemacht
hat.
Denn als tatsächliche
Anhaltspunkte für eine nachdrückliche Unterstützung der DKP durch den Kläger
könnten weder die Inhalte seiner von dem BfV benannten Artikel oder der Umstand,
dass er diese zum Teil in DKP-nahen Zeitschriften veröffentlicht habe, noch
sein Mitwirken an Veranstaltungen der DKP und dieser Partei nahestehender
Organisationen herangezogen werden. Der Kläger habe insoweit lediglich seine
politischen Ansichten geäußert, die nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen
seien, allenfalls mit einzelnen nicht verfassungswidrigen Teilzielen der DKP
übereingestimmt und mithin keine Befürwortung von verfassungsfeindlichen
Zielsetzungen der DKP dargestellt hätten.
Aus
der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts
Auf die problematischen Teile des
Urteils geht auch Anwalt Kauß in der Erklärung ein. So sieht das Gericht den
Tatbestand des "nachdrücklichen Unterstützens" einer verfassungsfeindlichen
Organisation durch Menschen, die ihr gar nicht angehören, schon dann als erfüllt,
wenn durch einen Vortrag eines Außenstehenden in einer Veranstaltung einer als
"verfassungsfeindlich" geltenden Organisation oder durch Artikel und
Interviews eines Außenstehenden in einem Presseorgan einer solchen Vereinigung
diese "aus objektiver Sicht" aufgewertet wird.
Anwalt Kauß moniert zu Recht, dass
nach dieser Rechtsauslegung der Kreis, der von geheimdienstlicher Ausforschung
betroffenen Einzelpersonen, die keinem als verfassungsfeindlich deklarierten
Personenzusammenschluss (Organisation, Verein, Partei, Presseorgan)
zugehören, rechtlich und praktisch kaum noch eingrenzbar ist, mit
schwerwiegenden Folgen für deren Grund- und Freiheitsrechte. So ist das
Fazit von Kauß auch eher ernüchternd:
"Im vorliegenden seltenen Einzelfall hat das Bundesverwaltungsgericht den 'Verfassungsschutz' in seine Schranken verwiesen. Dagegen hat sich das BfV bis zuletzt gewehrt. Was nur bedeutet: In allen anderen, nicht gerichtlich entschiedenen Fällen wird verfahren wie bisher." Dabei handelt es sich um die vielen Fälle, in denen die Betroffenen keine solche Bekanntheit wie Rolf Gössner haben und auch die Ressourcen, um einen so langen Rechtsstreit durchzustehen, fehlen. Da muss man schon ein bekannter Politiker wie Bodo Ramelow sein, dem ebenfalls gerichtlich bestätigt wurde, dass er zu Unrecht vom Verfassungsschutz überwacht wurde.
Für ihn wird das Urteil auch eine Rehabilitierung gewesen
sein. Gössner braucht eine solche Bestätigung, immer auf dem Boden der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung gestanden zu haben, hoffentlich nicht.
Es wäre schon viel gewonnen, wenn das Urteil auch manche Linke zum Nachdenken
bringt, die den Verfassungsschutz nicht mehr abschaffen, sondern zum Werkzeug
im Kampf gegen rechts machen wollen. (Peter
Nowak)
Kommentare
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Aus: Ausgabe vom 10.04.2021,
Seite 4 / Inland
https://www.jungewelt.de/artikel/400229.inlandsgeheimdienst-au%C3%9Fer-kontrolle.html
Inlandsgeheimdienst
Niedersachsen: Nach
Überwachungsskandal fordern Linke und DKP erneut die Auflösung der
Inlandsgeheimdienste. Urteilsbegründung im Fall Gössner
Rolf Gössner spricht bei
einer Demo gegen staatliche Überwachung in Berlin / imago/snapshot
… Einen gerichtlichen Erfolg
konnte unterdessen nun endgültig der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf
Gössner erzielen. Nach 38jähriger »Verfassungsschutz«-Überwachung und
15jähriger Verfahrensdauer hatte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am
14. Dezember 2020 die Revision der BRD im Rechtsstreit Gössners gegen das
Bundesamt für Verfassungsschutz in vollem Umfang als unbegründet zurückgewiesen.
Nach knapp drei Monaten liegt nun auch die 37seitige Urteilsbegründung vor.
Darin stellt das Gericht klar, dass Gössner zu Unrecht unter Beobachtung des
BfV stand und das Bundesamt nicht berechtigt war, über ihn eine Personenakte zu
führen, die insgesamt über 2.000 Seiten umfasst. Die auf »tatsächliche
Anhaltspunkte« für eine »nachdrückliche Unterstützung verfassungsfeindlicher
Bestrebungen« gegründete Beobachtung von Gössner sei außerdem »in handgreiflicher
Weise unangemessen«.
Zwar ist Gössner damit
rehabilitiert, doch das könne laut seinem Rechtsanwalt Udo Kauß »angesichts
dieses skandalösen Überwachungsfalls nicht alles gewesen sein«, wie er in einer
jW vorliegenden Bewertung
schreibt. Als Bevollmächtigter von Rolf Gössner habe er das BfV aufgefordert,
die über seinen Mandanten »angefertigten Akten und Dateien« noch nicht zu
vernichten, »sondern diese außerhalb des operativen Bereichs aufzubewahren«, um
weitere Überprüfungen etwa durch den Bundesrechnungshof zu ermöglichen. Es sei
»unabdingbar«, die »überschlägig sicher fünf- oder eher sechsstelligen Kosten«
der Überwachung und der juristischen Auseinandersetzung einer Prüfung zu
unterziehen.
Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang unrechtmäßig bespitzelt und überwacht. »Nach vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung und 15 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik zurückgewiesen«, schreibt die Humanistische Union über ein Urteil des Gerichts, das einen Sieg für Gössner gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bedeutet.
Rolf
Gössner / Foto: dpa/Christoph Schmidt
Jetzt ist die Begründung des Urteils öffentlich einsehbar. Darin heißt es, dass auch seine vom Geheimdienst erstellte Akte, die nach Angaben von Gössners Anwalt Udo Kauß über 2000 Seiten umfasst, ungesetzlich zustande gekommen sei. Dennoch weigerten sich die Behörden erfolgreich, diese Akte vollständig zu veröffentlichen, weil der Verfassungsschutz seine Quellen schützen will.
Gössner habe keine verfassungsfeindlichen Ziele verfolgt, als er in den frühen 70er Jahren Mitglied des Sozialistischen Hochschulbundes (SHB) war, später bei linken Zeitungen mitarbeitete, bei »DKP-nahen« Veranstaltungen auftrat oder in »DKP-Medien« publizierte, so die Lesart des Bundesverwaltungsgerichts. »Der Kläger habe insoweit lediglich seine politischen Ansichten geäußert, die nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen seien, allenfalls mit einzelnen nicht verfassungswidrigen Teilzielen der DKP übereingestimmt und mithin keine Befürwortung von verfassungsfeindlichen Zielsetzungen der DKP dargestellt hätten«, heißt es in dem Urteil über Gössners politische und publizistische Aktivitäten.
Damit hat das Gericht allerdings gleichzeitig erklärt, dass die DKP verfassungsfeindliche Ziele verfolgt habe, obwohl die kleine kommunistische Partei gar nicht Gegenstand des Verfahrens war und in ihrem Programm immer ihre Treue zum Grundgesetz betont hat.
Auf die problematischen Teile des Urteils geht auch Anwalt Kauß in der Erklärung ein. Er kritisiert, dass nach dieser Rechtsauslegung der Kreis, der von geheimdienstlicher Ausforschung betroffenen Einzelpersonen, die keinem als verfassungsfeindlich deklarierten Personenzusammenschluss (Organisation, Verein, Partei, Presseorgan) angehören, rechtlich und praktisch kaum noch eingrenzbar sei. Das habe schwerwiegende Folgen für deren Grund- und Freiheitsrechte. Somit ist das Fazit von Kauß trotz des Erfolges für Gössner ernüchternd: »Im vorliegenden seltenen Einzelfall hat das Bundesverwaltungsgericht den ›Verfassungsschutz‹ in seine Schranken verwiesen. Dagegen hat sich das BfV bis zuletzt gewehrt. Was nur bedeutet: In allen anderen, nicht gerichtlich entschiedenen Fällen wird verfahren wie bisher.«
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass der niedersächsische Verfassungsschutz mehrere Mitglieder der Linkspartei über eine längere Zeit von V-Leuten beobachten ließ. Diese Bespitzelung war publik geworden, weil der Geheimdienst die Betroffenen nach der Beendigung der Maßnahme informierte, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Landesverband der Linkspartei in Niedersachsen hat dies zum Anlass genommen, um noch einmal seine Forderung nach Auflösung der Geheimdienste zu bekräftigen.
Diese Forderung wird auch durch das Urteil, das Rolf Gössner bescheinigt, zu Unrecht überwacht worden zu sein, nicht obsolet. Schließlich musste Gössner jahrelang für diesen juristischen Erfolg kämpfen. Für Betroffene, die nicht so bekannt sind und keinen so großen Unterstützer*innenkreis hinter sich haben wie er, ist das kaum möglich.
Jahrzehntelange Überwachung Rolf Gössners durch
den ‚Verfassungsschutz‘ war rechtswidrig – LINKE begrüßt Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichtes
38 Jahre lang wurde der Bremer Rechtsanwalt und Publizist
Rolf Gössner rechtswidrig vom Bundesamt
für ‚Verfassungsschutz‘ beobachtet. Seit 15 Jahren klagt Gössner vor den
Verwaltungsgerichten gegen den Inlandsgeheimdienst. Das Bundesverwaltungsgericht
hat nun eine Revision des Bundesinnenministeriums letztinstanzlich abgelehnt
und Rolf Gössner damit endlich vollständig rehabilitiert, weil seine
Beobachtung unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war. Für die Fraktion DIE
LINKE saß der parteilose Jurist von 2007 bis 2015 in der Deputation für Inneres
und ist seit 2007 stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien
Hansestadt Bremen.
Nelson
Janßen, Vorsitzender und innenpolitische Sprecher der Fraktion
DIE LINKE: „Der Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichtes setzt endlich einen Schlusspunkt unter die
geheimdienstliche Ausspähung und Denunziation eines kritischen Bürgerrechtlers.
Der ‚Verfassungsschutz‘ hat nachweislich rechtswidrig in die informationelle
Selbstbestimmung, das Berufsgeheimnis und die Pressefreiheit eingegriffen, um
Rolf Gössner politisch zu beschädigen. Dass dabei eine insgesamt 2.000 Seiten
lange Personenakte angefallen ist, auch aus dem Zeitraum, als er schon Richter
am Bremer Verfassungsgericht war, zeigt die äußerst fragwürdigen
Prioritätensetzung dieser Behörde. Anstatt diese Praxis von sich aus zu beenden
und sich bei Gössner zu entschuldigen, wehrte sich das Bundesinnenministerium
bis zur letzten Instanz. Umso mehr müssen aus diesem Verfahren nun politische
Konsequenzen gezogen werden: Auf der Bundesebene werden gerade wieder
Überwachungsbefugnisse für BND und ‚Verfassungsschutz‘ erweitert und immer neue
Personalstellen bewilligt. Die skandalöse Überwachung Gössners und die
Erkenntnisse aus dem Komplex NSU und Anis Amri zeigen aber, dass das gesamte
Geheimdienstsystem in Frage gestellt werden muss.“
Rundfunk-TV-Beiträge
MDR 23.12.2020
https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-1804.html
Die taz hatte bereits in der
vergangenen Woche berichtet, nun auch das ND: Der Jurist Rolf Gössner, der auch
als Journalist arbeitet und Mitherausgeber der Zeitschrift Ossietzky ist, hat
einen wegweisenden Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht errungen. Dieses
stellte fest, dass der Verfassungsschutz ihn 38 (!) Jahre lang unrechtmäßig bespitzelt hat.
Gössner sagt dazu: "Das letztinstanzliche Urteil, gegen das sich der
Verfassungsschutz 15 Jahre lang erbittert gewehrt hat, ist eine klare Entscheidung
zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit und der informationellen
Selbstbestimmung."
Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts: Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang rechtswidrig vom Verfassungsschutz
beobachtet, Interview mit seinem Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß, in: (Freiburg), 18.12.2020:
https://rdl.de/beitrag/rolf-g-ssner-wurde-38-jahre-lang-rechtswidrig-vom-verfassungsschutz-beobachtet
Internetportale / Websites:
AZADI 12/2020: BVerwG Leipzig: Jahrzehntelange Überwachung von Dr. Rolf Gössner
war grundrechtswidrig.
Humanistische Union: Udo Kauß / Rolf Gössner, Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte. http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte/
Internationale Liga für
Menschenrechte,
Berlin:
Rolf
Gössner gewinnt endgültig Rechtsstreit gegen Bundesverfassungsschutz
https://ilmr.de/2020/rolf-goessner-gewinnt-endgueltig-rechtsstreit-gegen-bundesverfassungsschutz
Internationale Liga für
Menschenrechte:
Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte. 38 Jahre rechtswidrige
Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche Konsequenzen für den
„Verfassungsschutz“ bleiben! https://ilmr.de/2021/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte-38-jahre-rechtswidrige-ueberwachung-darf-nicht-ohne-politische-und-rechtliche-konsequenzen-fuer-den-verfassungsschutz-b
freiheitsfoo.de: Causa Rolf Gössner – Eine
Zustandsbeschreibung der Geheimdienst-Verselbständigung in Deutschland: 38
Jahre zu Unrecht vom „Verfassungsschutz“ überwacht – 15 Jahre harter Rechtsstreit,
um das schlussendlich gerichtsfest belegen zu können. https://freiheitsfoo.de/2020/12/18/causa-rolf-goessner/
Scharf-links.de: Vier Jahrzehnte
„Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet.
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[swords]=G%C3%B6ssner&tx_ttnews[tt_news]=76067&tx_ttnews[backPid]=65&cHash=30137cb4cf
Scharf-links.de: Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte –
38 Jahre rechtswidrige Überwachung darf nicht ohne politische und rechtliche
Konsequenzen für den „Verfassungsschutz“ bleiben! Begründung des
Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts in der Verwaltungsstreitsache
Dr. Rolf Gössner . /. Bundesamt für Verfassungsschutz liegt inzwischen vor
(BVerwG 6 C 11.18 v. 14.12.2020). PM von RA Dr. Udo Kauß, Freiburg, 08.04.2021.
http://www.scharf-links.de/47.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=77010&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=e83ddcf3d0
ETHECON-intern: Ehrenmitglied Rolf Gössner: Sieg gegen den
Verfassungsschutz, Nr. 1/2021 (Februar)
Euregioprojekt Frieden: Vier Jahrzehnte
rechtswidrig beobachtet: Bundesverwaltungsgericht entscheidet in letzter
Instanz für Rolf Gössner, http://www.euregioprojekt-frieden.org/
Buxtus-Stiftung /
Fritz-Bauer-Forum:
Gerichtlicher Erfolg für Grund- und Freiheitsrechte: https://www.fritz-bauer-forum.de/gerichtlicher-erfolg-fuer-grund-und-freiheitsrechte/