ZUFLUCHT GESUCHT

- den Tod gefunden -

Cemal Kemal Altun
1960 - 1983

 

 

 

Akte auf Akte,

Paragraph auf Paragraph,

 

die Verantwortung

 

ist in unendlich winzige Teile zerteilt,

und zum Schluss ist es keiner gewesen

(Kurt Tucholsky)

 


 

 

Impressum

Hrsg.:                                                                                                 Redaktion:

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Anlässlich des 20. Todestages von Cemal Altun am 30. August 2003 fand am Mahnmal in der Berliner Hardenbergstraße eine Gedenkveranstaltung der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Flüchtlingsrats Berlin statt. Im folgenden dokumentieren wir die leicht überarbeitete Rede des Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, der in Bremen als Rechtsanwalt und Publizist arbeitet.

 

Fanal ohne Wirkung?

Die Verzweiflungstaten vieler Flüchtlinge
müssen endlich asylpolitische Konsequenzen haben

 

Der Name Cemal Altun hat sich ins kollektive Gedächtnis der kritischen Öffentlichkeit eingebrannt. Seine Verzweiflungstat hat die Bundesrepublik erschüttert. Er war der erste politische Flüchtling, der sich das Leben nahm, weil er die Auslieferung an einen Folterstaat befürchten musste. Am 30. August vor zwanzig Jahren sprang der damals 23jährige Asylbewerber aus einem Fenster im 6. Stock des Verwaltungsgerichts in Berlin, wo gerade über seine Anerkennung als Asylberechtigter verhandelt wurde. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten hatte Beschwerde gegen seine bereits erfolgte Anerkennung eingelegt.

Cemal Altun war Angehöriger der demokratischen Opposition in der Türkei – ein Land, das er 1981 hatte verlassen müssen, weil er von den Schergen der damaligen Militärjunta verfolgt worden war. Er floh in die Bundesrepublik Deutschland, um sich in Sicherheit zu bringen. Die damalige CDU/FDP-Bundesregierung verweigerte ihm den Schutz, wollte ihn rasch loswerden und kooperierte zu diesem Zweck mit seinen Häschern. Altun floh auf den Boden der “freiheitlich-demokratischen Grundordnung” und landete in einer vermeintlichen Freiheit, die ihn rasch hinter Gitter brachte. Seine letzte Flucht endete tödlich. Sein Sturz in die Tiefe war kein Freitod – denn er sah keinen anderen Ausweg aus seiner bedrückenden Situation, in der er sich während seiner 13monatigen Auslieferungshaft befand. Er stürzte sich in den Tod aus Verzweiflung, aus Angst vor Abschiebung und drohender Folter in der Türkei. Und diese Verzweiflung, diese Angst waren fleißig geschürt worden, geschürt von verantwortlichen Regierungspolitikern, wie dem damaligen CSU-Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann und dem FDP-Justizminister Hans A. Engelhard. Gnadenlos beharrten sie auf Altuns Auslieferung an die Türkei – obwohl dieser im Juni 1983 vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigter anerkannt worden war. Schon “im Interesse der Fortführung einer nach wie vor guten Zusammenarbeit mit der Türkei auf polizeilichem Gebiet” müsse Altun “unverzüglich” ausgeliefert werden, so schrieb Zimmermann am 21.7.1983 an den Justizminister, der sich ebenfalls für den sofortigen Vollzug ausgesprochen hatte. Das gebiete schon der “Gleichbehandlungsgrundsatz”, so der Minister, schließlich habe die Bundesregierung seit der Machtübernahme durch das türkische Militär bereits in 28 Fällen die Auslieferung an die Türkei vollzogen. Warum sollte es Altun also anders ergehen?

Die Internationale Liga für Menschenrechte hatte angesichts dieser Gefahr schon frühzeitig auf das Schicksal Cemal Altuns aufmerksam gemacht. Zusammen mit anderen politischen Kräften im In- und Ausland, zusammen auch mit Altuns Anwalt Wolfgang Wieland hat sie mit Beschwerden, mit Eingaben an die verantwortlichen Regierungen sowie mit Demonstrationen vor dem Abschiebeknast Cemal Altuns Freilassung gefordert und gegen die drohende Auslieferung protestiert. Zwar konnte die Auslieferung noch verhindert werden; doch für Cemal Altun änderte sich nichts an der menschenrechtswidrigen Lage in Auslieferungshaft, nichts an der manifesten Auslieferungsdrohung, nichts an seiner Angst und Verzweiflung. Sein Todessturz markierte nicht nur das grausame Ende eines mehr als einjährigen Dramas, sondern gleichzeitig auch den Schlussstrich unter alle Solidaritätsbemühungen um seine Freiheit und sein Leben. So stark diese Bemühungen auch waren, sie scheiterten letztlich an einer bürokratischen, einer gnadenlosen Realpolitik. Folgerichtig machte die Liga die Bundesregierung und die zuständigen Berliner Behörden mitverantwortlich für Altuns Tod.

Konsequenterweise setzte sich die Liga dann dafür ein, dass Cemal Altun und sein Schicksal nicht vergessen werden. Besonders die frühere Liga-Präsidentin, Alisa Fuss, machte sich jahrelang für ein Mahnmal stark, das schließlich mit Unterstützung des Bezirksamts Charlottenburg, der SPD-Bezirksbürgermeisterin Monika Wissel und einer Vielzahl von Spendern realisiert werden konnte. Seit Juni 1996 erinnert dieses Denkmal aus Granitstein an die Tragödie. Gestaltet hat es der Künstler Akbar Behkalam. Seine Skulptur zeigt einen kopfüber herabstürzenden Menschen mit ausgestreckten Armen – ein Symbol für alle Asylsuchenden, die hierzulande Schaden an Leib und Leben befürchten oder erleiden müssen.

Cemal Altuns Tod hat zweifelsohne ein Fanal gesetzt – doch hat dieses Fanal auch zu einem Umdenken in der Asylpolitik geführt oder gar eine Humanisierung bewirkt? Nein – so lautet die klare und bedrückende Antwort. Auch die Schicksale vieler anderer Migranten blieben folgenlos. Allein seit 1993 haben sich weit über hundert Menschen aus Angst vor drohender Abschiebung getötet oder sind bei dem Versuch gestorben, sich der Abschiebung zu entziehen. Jahr für Jahr verlieren Menschen an den Grenzen, in Abschiebehaft oder bei der gewaltsamen Abschiebung ihr Leben.

Die “Maschen im Grenzzaun” um Europa und die Bundesrepublik sind mittlerweile enger geflochten worden. Die Abschiebegründe wurden erweitert. Die Situation im Abschiebegewahrsam hat sich nicht verbessert. Migranten gehören schon lange zu der am intensivsten überwachten Bevölkerungsgruppe. Seit 2002 werden sie mit den neuen “Anti-Terror”-Gesetzen unter Generalverdacht gestellt und einem noch rigideren Überwachungs- und Abschiebesystem unterworfen. Migranten sind die eigentlichen Verlierer des staatlichen “Anti-Terror-Kampfes”. Die neuen Sicherheitsregelungen schaffen allerdings kaum mehr Sicherheit, sondern sind dazu geeignet, Migranten zu stigmatisieren, ihren Aufenthalt in Deutschland noch weiter zu erschweren und fremdenfeindliche Ressentiments zu schüren. Ohne den geringsten Nachweis, dass von ihnen etwa mehr Terror ausgehe als von Deutschen, werden sie zu einem gesteigerten Sicherheitsrisiko erklärt und einer entwürdigenden Sonderbehandlung unterzogen, die für viele existentielle Folgen haben kann – bis hin zu politischer Verfolgung, Folter und Mord durch die Herkunftsländer, aus denen sie zuvor geflohen waren.

Dieses Mahnmal ist auch den Opfern dieser Politik gewidmet. Es wurde errichtet nahe dem ehemaligen Verwaltungsgericht an der Hardenbergstraße, das über das Schicksal von Asylbewerbern zu entscheiden hatte und das Cemal Altun posthum als Asylberechtigten anerkannte. Solche Mahnmale müssten längst an ganz anderen Orten angebracht werden, dort nämlich, wo die Leitlinien der Ausländer- und Asylpolitik entschieden wurden und werden: so etwa in Bonn am ehemaligen Bundestag, wo 1993, also vor zehn Jahren, von einer großen Koalition aus CDU-FDP und SPD die Demontage des Asylgrundrechts beschlossen wurde; an Innenministerien, Ausländerämtern und Abschiebeknästen, wo die restriktive Ausländer- und Asylpolitik umgesetzt, wo nicht eben selten die Menschenwürde der Betroffenen eklatant verletzt wird.

Lassen Sie uns zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte, zusammen mit “Pro Asyl” und dem Flüchtlingsrat Berlin an die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger appellieren: Wir müssen den staatlichen Umgang mit traumatisierten und gefährdeten Menschen gründlich überdenken und verändern. Abschiebungen in Folterstaaten und Kriegsgebiete darf es nicht länger geben. Übermäßig lange Abschiebehaft, unzumutbare Haftbedingungen, die Inhaftierung von besonders schutzbedürftigen Personen wie Minderjährigen und die gewaltsame Trennung von Familien sind ein Skandal; die praktizierte Abschiebehaft ist prinzipiell ein Verstoß gegen Menschenrechte und gehört abgeschafft. Das Asylrecht ist ein Menschenrecht – wir müssen es immer wieder von neuem erkämpfen.

Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater. Seit März 2003 Präsident der “Internationalen Liga für Menschenrechte”; außerdem Mitherausgeber der Zweiwochenschrift “Ossietzky” sowie Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises “BigBrotherAward” an Institutionen, die in besonderem Maße gegen den Datenschutz verstoßen. Autor zahlreicher Sachbücher zum Themenspektrum Bürgerrechte, “Innere Sicherheit” und Demokratie (Auswahl):

Im Oktober 2003 erschien im Knaur-Taschenbuchverlag, München, seine neueste Publikation:
“Geheime Informanten: V-Leute des Verfassungsschutzes – Kriminelle im Dienst des Staates”

 


Nichtmörder Zimmermann

 Im Zusammenhang mit dem Tod Cemal Altuns und der bundesdeutschen Politik der Auslieferungen und der Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden wird Bundesinnenminister Zimmermann von vielen Menschen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik mit Bezeichnungen belegt, die Gerichtsfolgen haben könnten.

 

Ich möchte daher in Kenntnis des geltenden deutschen Rechts vorschlagen, Herrn Zimmermann, was immer man von ihm denkt, jetzt und in der Zukunft als ausgesprochenen Nichtmörder zu bezeichnen. Seine Tätigkeit und seine Absichten wären demnach ausgesprochen nichtmörderisch zu nennen. Übrigens habe ich in England auch die Äußerung gehört, dass eine Bezeichnung Zimmermanns als Mörder nicht nur einen Rechtsbruch ihm gegenüber darstellen würde, sondern auch ein schweres Unrecht gegen manche Mörder, deren Gesamttätigkeit trotz ihrer Straftat weit weniger negative Folgen haben, als die seine.

 

Gleichzeitig möchte ich mich all denen anschließen, die den Rücktritt des Nichtmörders Zimmermann von seinem Amt und ein Ende der Auslieferung an die Türkei und ähnliche Staaten fordern.

 

Erich Fried, London (Tageszeitung vom 02.09. 1983)

 

 


Am 31. August 2003 fand in der Kirche zum Heiligen Kreuz eine Gedenkveranstaltung “Zuflucht gesucht – den Tod gefunden – Fragen an die deutsche Flüchtlingspolitik zum 20. Todestag von Cemal K. Altun” statt. Im folgenden dokumentieren wir die uns vorliegenden Redebeiträge von Pfarrer Jügen Quandt (Asyl in der Kirche), Traudl Vorbrodt (Flüchtlingsrat Berlin), von Rechtsanwältin Veronika Arendt-Rojahn sowie von Heiko Kauffmann (PRO ASYL) .

 

Redebeitrag von Pfarrer Jürgen Quandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Liebe Freundinnen und Freunde!

 

Im Namen der Veranstalter des heutigen Abends, als Vertreter von Asyl in der Kirche und als Pfarrer der hiesigen Gemeinde begrüße ich Sie herzlich.

Wir haben zu der heutigen Veranstaltung eingeladen, um an den 20. Todestag von Cemal Altun zu erinnern.

Altun ist am 30. August 1983 durch einen Sprung aus einem Fenster im 6. Stock des Berliner Verwaltungsgerichts ums Leben gekommen. Er war ein politischer Flüchtling aus der Türkei und wurde das Opfer der Zusammenarbeit zweier Geheimdienste, der Unfähigkeit damaliger Politiker und eines Rechtssystems, das bis heute die Auslieferung von politischen Flüchtlingen an ihren Verfolgerstaat zulässt.

Unter der Überschrift “Zuflucht gesucht – den Tod gefunden” wollen wir heute allerdings nicht nur an Altuns Schicksal in Deutschland vor 20 Jahren erinnern, sondern auch Fragen an 20 Jahre deutsche Asylpolitik stellen und damit daran erinnern, dass seither eine Vielzahl von Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung gesucht haben, hier oder bei der Abschiebung bzw. durch die Abschiebung ihr Leben verloren haben.

Ihre Namen sind kaum mehr öffentlich wahrgenommen worden. Ihr Schicksal ist in Vergessenheit geraten.

Für viele Menschen in dieser Stadt ist jedoch der Tod von Altun zum Wendepunkt in der Wahrnehmung von Flüchtlingsproblemen in unserem Land geworden.

Dies gilt jedenfalls für die kirchliche Flüchtlingsarbeit in Berlin. In dieser Gemeinde fand im Frühjahr 1983 ein Hungerstreik für die Freilassung Altuns aus der Auslieferungshaft statt. Nach seinem tragischen Tod wurde er auf dem Friedhof der Gemeinde in Mariendorf beigesetzt. Ein Trauerzug von mehreren tausend Menschen bewegte sich damals von Kreuzberg bis dorthin.

Wenige Wochen nach dem Tod Altuns kam es infolge dieses Geschehens zum ersten Kirchenasyl in Berlin und bundesweit hier in Heilig-Kreuz. Dies war der Anfang für die Entstehung des kirchlichen Flüchtlingshilfenetzwerks Asyl in der Kirche und damit der Kirchenasylbewegung in Deutschland.

Ich gestatte mir als Christ und Pfarrer hier und heute diese Ereignisse damals auch theologisch zu deuten. Als Christen glauben wir an die Auferstehung der Toten. Das bedeutet für uns den Glauben daran, dass das Leben immer wieder stärker als der Tod ist und dass der Tod dadurch überwunden werden kann, dass aus ihm, aus dem Leid, dem Schmerz, den er bereitet, eine neue Qualität des Lebens hervorgehen kann. Dies ist damals wohl geschehen. Altuns Tod hat Menschen in Bewegung gebracht, die sich zum Teil bis heute für den Schutz von Flüchtlingen einsetzen und denen es immer wieder auch gelungen ist, Menschen vor Schaden und womöglich vor dem Tod zu bewahren.

Auch wenn die Bilanz von 20 Jahren deutscher Asylpolitik wohl eher negativ ausfällt, so soll auch das nicht in Vergessenheit geraten, dass es in diesen 20 Jahren viele Beispiele von mit menschlicher Anteilnahme und Hilfe in Notsituationen gegeben hat, die nicht selten gegen die öffentliche Meinung, gegen politische Verunglimpfung und auch Kriminalisierungsversuche durchgehalten werden mussten.

Es gibt heute nichts zu feiern. Der Blick geht eher mit Beschämung und auch einer gewissen Portion Zorn zurück auf politische Realitäten, die unter wechselnden Regierungskonstellationen stets nur zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen und der rechtlichen Absicherung von Flüchtlingen in Deutschland geführt haben. Es ist kein Ruhmesblatt deutscher Befindlichkeit, wenn sich Politiker/Politikerinnen aller politischen Parteien dabei der Zustimmung der Mehrheit der Deutschen jeweils sicher sein konnten.

Auch wenn wir heute nur noch ein kleiner Rest einer ehemals breiten Protestbewegung sind, so werden wir nicht verstummen, wenn es darum geht, menschenwürdige soziale und rechtliche Standards in der Asylpolitik einzufordern.

Ich danke denen, die in der heutigen Veranstaltung mitwirken: Wolfgang Wieland, ehemals Rechtsanwalt von C. Altun, Veronika Arendt-Rojahn, die zur Rechtsproblematik von Auslieferungs- und Asylrecht sprechen wird, Klaus Uwe Benneter, Mitglied des deutschen Bundestages, der ebenfalls zu diesem Thema Stellung nehmen wird. Heiko Kauffmann, der für PRO ASYL Forderungen an die deutsche Asylpolitik formulieren wird. Für die musikalische Begleitung sorgen Hasan Kuzu, Sac und Reinhard Hoffmann, Klavier.

Für den Flüchtlingsrat Berlin begrüßt Sie nun Traudl Vorbrodt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 


Redebeitrag von Traudl Vorbrodt (Flüchtlingsrat Berlin)

 

 

Für den Flüchtlingsrat Berlin, der der älteste in Deutschland ist, danke ich Ihnen allen, dass Sie heute zum Gedenken an Cemal Altun gekommen sind.

 

Zuflucht gesucht – den Tod gefunden steht über dem heutigen Abend

 

Müsste es nicht (auch) heißen: weil ihm der Schutz verweigert wurde, entschied er sich für den Tod?

 

Cemals Tod war kein Unfall und auch keine Kurzschlusstat. Er wusste, was ihm nach der Abschiebung in den Verfolgerstaat droht und deshalb entschied er sich für den Freitod.

Er wollte nicht mehr ausgeliefert sein.

Er hatte das Vertrauen an uns, die deutschen Gerichte und an die der Humanität und dem Gewissen verpflichteten Politikern verloren.

Er fand den Tod nicht, nachdem er ihn gesucht hatte. Er entschied sich für den Tod.

Und eben deshalb ist Cemal jetzt der Stachel im Fleisch all derer, die sich raushalten oder der Meinung sind, dass die Gesetze eben so sind und ein Einzelner oder auch Gruppen nichts machen können.

 

Jeder und jede von uns kann sich für den aktiven Widerspruch entscheiden.

 

Für die Mitglieder des Flüchtlingsrats und natürlich auch für mich, die ich zu dessen Urgestein zähle, war ist und wird sein.

Schutzgewährung und Humanität lassen sich weder durch finanzielle Zwänge, noch durch ausländerrechtliche Vorgaben oder durch parteipolitischen Opportunismus verbieten.

Nicht Unmenschlichkeit sondern großherziger Schutz ist immer im Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Dafür beharrlich einzutreten ist Würdigung der Entscheidung von Cemal Altun aber auch Mahnung und Herausforderung an uns, nicht zu resignieren.

 

All denen unter Ihnen, die glauben Asyl- und Menschenrechtsarbeit bringt ja doch nichts, sage ich zum Schluss meiner Begrüßung:

Sooft man etwas ändert, verliert man etwas. Man verliert Bequemlichkeit, bei denen man sich wohlfühlte, man verliert Vertrautes.

Es ist aber ein großartiges und unvergessliches Erlebnis wenn man sich in das Unvertraute begibt.

 


Redebeitrag von Rechtsanwältin Veronika-Arendt Rojahn:

 

 

Aus den Worten meines Kollegen Wieland haben Sie entnehmen können – und vielen, die die Tragödie damals miterlebt haben, ist sie noch heute so in Erinnerung, als wäre es gestern gewesen – daß es nicht nur die deutsche, sondern auch die internationale Öffentlichkeit außerordentlich beschäftigt hat,  wie das alles möglich sein konnte in einer Demokratie, in der Recht und Gesetz herrscht und in der das Recht auf politisches Asyl sogar mit Verfassungsrang ausgestattet war.

 

Der Fall Altun, seine außerordentlichen Begleitumstände und insbesondere das Nebeneinander von Asyl- und Auslieferungsverfahren haben seinerzeit außer der breiten Öffentlichkeit auch den Deutschen Bundestag und die in ihm vertretenen Parteien bewegt, namentlich die Grünen und die SPD, die damaligen Oppositionsparteien.

 

Wenn dieser Tod einen Sinn gehabt haben sollte, dann den, so die allgemeine Meinung einer sensibilisierten Öffentlichkeit, daß umgehend gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz des Asylrechts im Auslieferungsverfahren getroffen werden müßten.

 

In der Tat hatte sich ja herausgestellt, daß die im Auslieferungsrecht an sich verankerten Schutzmechanismen, politisch Verfolgte vor der Auslieferung an den Verfolgerstaat zu bewahren, versagt hatten.

 

Warum?

 

Zum damaligen Zeitpunkt galt Art. 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens von 1957 (EAÜ), seit dem 1. Juli 1983 ersetzt durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Dieses enthält in § 6 Abs. 2 eine konkrete Asylklausel, die sicherstellen soll, daß ein politisch Verfolgter nicht ausgeliefert werden darf.  Wörtlich heißt es:

 

“Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, daß der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauung verfolgt oder bestraft oder daß seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde”

 

- eine im wesentlichen wörtliche Wiedergabe der Asyldefinition aus Art. 1 A der Genfer Flüchtlingskonvention –

 

Man sollte meinen, daß damit dem Schutz des politisch Verfolgten hinreichend Rechnung getragen war, zumal Art. 14 EAÜ bzw. § 11 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen einen sogn. Spezialitätsgrundsatz festlegt, wonach der Ausgelieferte nur wegen der Tat verfolgt werden darf, deretwegen die Auslieferung bewilligt wurde.

 

Indes: Die Prüfung, ob tatsächlich  eine politische Verfolgung droht, obliegt nach der Systematik des Auslieferungsgesetzes allein dem mit dem Auslieferungsverfahren befaßten  Oberlandesgericht, also einem Strafgericht, welches schon von seiner Aufgabenstellung her nicht unbedingt über Erfahrungen bei der Beurteilung politischer Verfolgungstatbestände im Ausland verfügen, auch nicht über die Verläßlichkeit der Zusagen des die Auslieferung begehrenden Staaten bei der Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes. 

 

Die Behörde, die an sich dazu berufen ist, zu prüfen, ob eine politische Verfolgung vorliegt  und die über die entsprechenden Kompetenzen und Informationen verfügt, diese schwierige Frage auch tatsächlich beurteilen zu können, das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, bleibt bei der Entscheidung im Auslieferungsverfahren außen vor.

 

Ausdrücklich formulierte sowohl das damalige, als auch das heutige Aslverfahrensrecht – heute § 4 AsylVerfG – daß das Auslieferungsverfahren von der Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ausgenommen ist. Im Klartext: Selbst eine bestandskräftige positive Entscheidung bindet die Gerichte im Auslieferungsverfahren nicht.  

 

Das Kammergericht hat das geradezu wörtlich genommen, weder bei dem Bundesamt nachgefragt, noch sich von der positiven Anerkennungsentscheidung beeinflussen lassen. Eine eigne ausreichende Prüfung nach asylrechtlichen Maßstäben oder gar eine eigne Sachverhaltsaufklärung läßt sich den Beschlüssen des Kammergerichts nicht entnehmen. Ja es sah sich noch nicht einmal dazu veranlaßt, von dem Strafurteil aus der Türkei betreffend einen vermeintlichen Mittäter eine Übersetzung anfertigen zu lassen, um sich wenigstens anhand dessen ein eignes Bild von der Strafverfolgungspraxis in der Türkei zu machen. Vielmehr genügte dem Kammergericht allein die Tatsache, daß die türkischen Behörden die Einhaltung des Spezialitätsggrundsatzes, d.h. die Verfolgung nur der Taten, für die die Auslieferung bewilligt worden war, zugesichert hatten.

 

Diese Entscheidung ist zu Recht auch von juristischer Seite heftig kritisiert worden, zumal sie zu einer Zeit erging, als  das Bundesverfassungsgericht mit Auslieferungsfällen betreffend die Türkei bereis wiederholt befaßt worden war und entschieden hatte, daß “nach den jüngsten Erfahrungen die allgemeine Zusicherung der Spezialität allein nicht genüge, um derzeit im Auslieferungsverkehr mit der Türkei die Gefahr politischer Verfolgung hinreichend auszuschließen.”

 

Also eine bedauerliche – tragische – Einzelfallentscheidung inkompetenter Richter, die nicht geeignet ist, die grundsätzliche  Systematik in Frage zu stellen? Wohl kaum. Sicher, die Bundesregierung hatte die letzte Entscheidung. In Anbetracht der von allen Seiten, auch aus dem Ausland her vorgebrachten Bedenken hätte sie ohne weiteres die Auslieferung verweigern können. Unter Berufung auf die Entscheidungen des Kammergerichts und in Absprache mit der Türkei hatte sie sich gleichwohl zur Auslieferung entschlossen. Die Gefahr, daß durch eine Nichtbewilligung der Auslieferung das deutsch-türkische Verhältnis belastet werden könnte, wog schwerer als ein Menschenleben. 

 

Über das Spannungsverhältnis zwischen Asyl- und Auslieferungsrecht ist deshalb folgerichtig zum damaligen Zeitpunkt eine große Kontroverse entbrannt. Vom Bundesjustizministerium wurde unmittelbar nach dem Tod von Altun eine interministerielle Arbeitsgruppe “Auslieferung” eingesetzt. Diese brachte keine sachliche Änderung. Die Gesetzentwürfe der SPD und der Grünen mit dem Ziel, die Verbindlichkeit der Asylentscheidung auch für das Auslieferungsverfahren herbeizuführen, verschwanden in den Schubladen der Gesetzgebungsausschüsse. 

 

Ich zitiere der Einfachheit halber nur aus dem Gesetzentwurf der Grünen, der vorschlägt, dem § 6 Abs. 2 IRG folgenden Absatz 3 anzufügen:

 

“Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn der Verfolgte als Asylberechtigter anerkannt ist. Bis zum rechtskräftigen Abschluß des Asylverfahren ist die Entscheidung über die Auslieferung auszusetzen”.

 

Diese Formulierung entsprach übrigens, worauf die Grünen in der Begründung auch hinweisen, der Anregung des damaligen Vertreters des Hohen Flüchtlingskommissars in Deutschland während der Beratungen des Asylverfahrensgesetzes, welches 1982 in Kraft trat.

 

Die genannten Parteien, die heute an der Macht sind, müssen sich die Frage gefallen lassen: Warum wurde die Gesetzesinitiative nicht umgesetzt, auch dann nicht, als die Mehrheitsverhältnisse die Verabschiedung ermöglicht hätten?

 

Der Bedarf für ein Handeln des Gesetzgebers besteht fort.

 

Zwar läßt sich erfreulicher Weise feststellen, daß die Sensibilität der für das Ausliferungsverfahren zuständigen Gerichte – zumindest was die Türkei anbelangt -  durch den “Fall Altun” geschärft worden ist. Der Auslieferungsverkehr mit der Türkei ist seither unterbrochen. Zuletzt hat das OLG Düsseldorf mit Beschluß vom 27.05.2003 mit bemerkenswerter Deutlichkeit die Auslieferung des als “Khalif von Köln” bekannt gewordenen Führers des sogenannten “Khalifstaates” an die Türkei untersagt. Das OLG stützt seine Entscheidung darauf, daß damit zu rechnen sei, daß in der Türkei Aussagen von im Herbst 1998 festgenommenen “vermeintlichen Angehörigen des “Khalifstaates”, die durch Folter erpreßt worden sind, verwendet würden. Außerdem trage die Strafverfolgung des Betroffenen durch die Türkei den Charakter politischer Verfolgung. 

 

Es bleibt zu erinnern, welchen Aufschrei bereits diese Entscheidung in der Öffentlichkeit in den Augen vieler Politiker, auch der SPD hervorgerufen hat, erst recht dann die nach der Aberkennung des Asylrechts  durch das Bundesamt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, mit der dem Betroffenen Abschiebungshindernisse gem. § 53 Abs. 4 AuslG  zugebilligt worden sind, weil ihm in der Türkei ein menschenrechtswidriges Strafverfahren droht.

 

Die verstärkte Sensibilität der Strafgerichte im Umgang mit der Türkei bedeutet nicht, daß im Auslieferungsverfahren insgesamt eine erhöhte Sensibilität zu verzeichnen ist.

 

Jüngste Beispiele 

 

der Fall des wegen des Verdachts der al-Quaida-Unterstützung gegenwärtig in Frankfurt/Main in Auslieferungshaft sitzenden jemenitischen Scheichs Moayad und seines Sekretärs, deren Auslieferung an die USA das OLG Frankfurt/Main zugestimmt hat, ohne den Gehalt der gegen sie erhobenen Vorwürfe zu prüfen, allein auf die Zusicherung der USA hin, die beiden Jemeniten nicht vor ein Sonder- oder Militärgericht zu stellen. Die Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung in den USA – siehe Guantanamo – wurde, soweit bisher bekannt, noch nicht einmal thematisiert,

 

der Fall des mutmaßlichen Mitglieds der baskischen Separatistenorganisation ETA, Paulo Elkoro, 29 Jahre als, dessen Auslieferung nach Spanien das Oberlandesgericht Nürnberg unlängst beschlossen hat mit der Begründung, daß es nach Unterlagen der Vereinten Nationen zwar “in vereinzelten Fällen” oder “in mehr als vereinzelten Fällen” zu Folter und Mißhandlungen gekommen sei, in seinem Fall aber keine konkreten Anhaltspunkte  für die Gefahr der Folter durch die spanischen Behörden bestünden. Elkoro sieht sich als politisch Verfolgten und hat Asylantrag gestellt, über den noch nicht entschieden ist.     

 

Man sieht:

 

In einer Zeit, wo das Hauptaugenmerk der Bekämpfung des Terrorismus und des islamischen Fundamentalismus gilt, gerät die Forderung nach Bewahrung des Asylrechts und Einhaltung der Menschenrechte auch für politische Straftäter und für den vom Vorwurf der Unterstützung des Terrorismus betroffenen Personenkreis mehr und mehr in den Hintergrund.

 

In solchen die Demokratie verunsichernden Zeiten muß deshalb erst recht gelten:

 

Das Asylrecht muß Vorrang haben vor der Auslieferung. Soweit dies rechtlich bisher nicht vorgesehen ist, ist der Gesetzgeber gefragt, dies klarzustellen.  

 


“Zuflucht gesucht – den Tod gefunden” – Fragen an die deutsche Flüchtlingspolitik

 

Beitrag zum 20. Todestag von Cemal Kemal Altun

von Heiko Kauffmann (PRO ASYL)

 

 

“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” (Art. 1 (1) GG)

“Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.” (Art. 2 (2) GG)

“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ... Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.” (Art. 3 (1), (3) GG)

 

Im Umgang mit Flüchtlingen und Minderheiten in Deutschland wurde und wird unschwer erkennbar, dass im Grundgesetz festgeschriebene Grundrechte und einige wesentliche, von der Bundesrepublik anerkannte und ratifizierte Menschen- und Völkerrechtsstandards in vielen Fällen nicht gewährleistet bzw. nicht umgesetzt werden. Die Würde von Flüchtlingen ist antastbar, ihre Freiheit verletzlich und ihre Gleichheit anfechtbar geworden. Cemal Kemal Altun wurde vor 20 Jahren Opfer dieser Diskrepanz zwischen den von der Verfassung verheißenen Rechten und der Realität ihrer Inanspruchnahme, Opfer der zunehmenden Kluft zwischen Recht und Humanität.

 

Trifft nicht auch heute im Fall vieler ‚Abschiebehäftlinge’, deren Angst vor Abschiebung identisch ist mit ihrer Angst vor Verfolgung, Folter und Tod, zu, was Peter Doebel am Todestag von Cemal Altun im ‚heute-Journal’ in seinem Kommentar fragte: ... Musste er bei uns an dieser Angst sterben? Steht nicht im Grundgesetz: Politisch Verfolgte genießen Asyl? Steht da nicht auch, dass hier jeder Mensch die Gerichte zu Hilfe rufen darf? Es steht da. Aber wir müssen darüber nachdenken, warum Cemal Altun diesen Garantien unserer Verfassung nicht getraut hat ... Nachdenken müssen Gesetzgeber, Gerichte, Behörden. Sie alle haben dazu beigetragen, dass klare menschliche Grundsätze unseres Staates unter einer Fülle von Wenns und Abers, von Gesetzen und Verordnungen und undurchschaubaren Urteilen bis zur Unkenntlichkeit verschüttet werden.”

 

Bis heute bleiben Fragen an die deutsche Politik:

 

Was bleibt von der menschlichen Würde, wenn man Flüchtlinge wie Cemal Altun, die ein Grundrecht in Anspruch nehmen, wie Schwerverbrecher gefesselt in Handschellen zur Verhandlung im Widerspruchsverfahren führt oder wenn “Ausländer”, bis heute, von Politikern ungestraft und absichtsvoll pauschal als “kriminell” und “illegal” herabgesetzt oder instrumentalisiert werden können in jene, “die uns nützen”, und jene, “die uns ausnützen” (Beckstein)?

 

Was bleibt von der unverletzlichen Freiheit, wenn man Flüchtlinge wie Cemal Altun in über 13 Monaten Auslieferungshaft zermürbt oder wenn bis heute Flüchtlinge, die keine Straftat begangen haben, bis zu 1 ½ Jahren in Abschiebegefängnissen – den dunkelsten Orten unserer Demokratie – in Verzweiflung gestürzt werden?

 

Was bleibt von den Verfassungsnormen des Gleichheitsgrundsatzes, eines fairen Verfahrens und des Diskriminierungsverbots, wenn man – wie im Fall von Cemal Altun – Militärdiktaturen Akteneinsicht und Amtshilfe gewährt oder wenn man bis heute Flüchtlinge in Zwangsvorführungen Botschaftsangehörigen oder Vertretern von Unrechtsregimen zum Verhör in quasi “rechtsfreien Räumen” überlässt?

 

Was bleibt vom Bestreben unserer Verfassungsväter und -mütter, mit dem Artikel 16, Recht auf Asyl – des alten, unversehrten Art. 16 – neue Maßstäbe internationaler Humanität und einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik zu setzen – angesichts der Maxime deutscher Flüchtlingspolitik, von Zimmermann über Kanther bis hin zu Schily, Flüchtlinge abzuschrecken, ihnen den Zugang zu verwehren oder sie so schnell wie möglich wieder los zu werden, egal wohin mit allen Mitteln um fast jeden Preis.

 

Wenn ein Staat, der in seiner Verfassung ein kategorisches Nein zu Folter,  Todesstrafe und  unmenschlicher Behandlung sagt, bereit ist, wehrlose  Menschen in seiner Obhut an  Staaten auszuliefern , in denen ihre Unversehrtheit nicht gewährleistet ist, macht er sich mitschuldig . Nicht nur der Staat, der foltert, verletzt die Menschenrechte. Auch der Staat, der bereit ist, wehrlose  Menschen in Staaten  abzuschieben, in denen ihnen Haft, Folter, Verfolgung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder die Todesstrafe drohen, verletzt die Menschenrechte.

 

Das galt vor 20 Jahren und das gilt auch noch heute. Seitdem hat sich für Flüchtlinge nichts zum Besseren, aber vieles zum noch Schlechteren entwickelt. Dazu stichwortartig ein kurzer Rückblick:

1980 brannten die ersten Flüchtlingsheime in Deutschland; die Sinusstudie belegte 1981 bei 13 Prozent der wahlberechtigten Bundesbürger ein “ideologisch geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild”, über 6 Prozent der Wahlbevölkerung befürworteten rechtsextremistische Gewalttaten.

1981/82 verbreitete sich das von rechtskonservativen Hochschullehrern verfasste “Heidelberger Manifest” in dem – in der Form eines wissenschaftlich verkleideten Rassismus – auf demagogische Weise Ausländerfeindlichkeit geschürt und eine Pogromstimmung gegen Migrant/Innen und Flüchtlinge erzeugt wurde.

Gleichzeitig wuchs die Zahl von Anfeindungen, tätlichen Angriffen und einer systematischen Stimmungsmache gegen Migrant/Innen und Flüchtlinge weiter an.

 

Verfassungsschutz und Politik waren also durch diese Daten und Entwicklungen hinreichend vor der Gefahr eines gewalttätigen Rechtsextremismus in Deutschland gewarnt. Dass dies als wesentliche Herausforderung der Politik (der sozial-liberalen Regierung) erkannt wurde, bewies der damalige Innenminister Gerhard Baum noch kurz vor dem Regierungswechsel am 19. August 1982, als er der Öffentlichkeit eine umfassende Darstellung über den Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit vorlegte und dazu erklärte: “Gerade in der Bundesrepublik ist der Rechtsextremismus, der sich auf Ausländerfeindlichkeit konzentriert, mit höchster Sensibilität und Aufmerksamkeit zu verfolgen. Schon einmal in der jüngsten deutschen Geschichte ist der Rassismus zum ‚Staatsprinzip’ erhoben worden. Alle Anfänge eines neuen Rassismus müssen von allen Demokraten mit Nachdruck bekämpft werden.”

 

Diese eindringliche Mahnung hinderte weder den neuen Bundeskanzler kurz nach der Übernahme der Regierungsverantwortung im Oktober 1982, von einer “zu großen Zahl von Türken” in Deutschland zu sprechen, die halbiert werden müsste, noch seinen Innenminister Friedrich Zimmermann, die Stimmung weiter anzuheizen und die genannten Gefahren und Tätlichkeiten zu verharmlosen und “herunterzureden”: “Wer leichtfertig von Ausländerfeindlichkeit spricht, redet Ausländerfeindlichkeit herbei” erklärte Zimmermann in Zirndorf (DIE Welt, 14.12.1982)

 

In seinem am 1. März 1983 vorgelegten Ausländerbericht ist denn auch mehr von illegal eingereisten, kriminellen, das soziale Netz missbrauchenden Ausländern die Rede als etwa vom Ziel der Integration. Die amtliche Ausländerpolitik, Reden und Handeln der Regierungspolitiker, näherten sich vielmehr Forderungen aus dem ‚Heidelberger Manifest’ immer mehr an, während die öffentliche Hetze, ausländerfeindliche Straftaten und rassistische Anschläge unvermindert anhalten –; in gleichem Maße nahmen Angst, Verunsicherung und Verzweiflung bei Migrant/Innen und Flüchtlingen zu.

 

Vor diesem Hintergrund sah sich die damalige Beauftragte der Bundesregierung, Liselotte Funcke, genötigt, am 2. Mai 1983 – also zu einem Zeitpunkt, als die Bundesregierung die Auslieferung Cemal Altuns bereits bewilligt hatte (21. Februar 1983) und am selben Tag, an dem die Europäische Kommission für Menscherechte in Straßburg die gegen die Auslieferung erhobene Beschwerde zuließ – einen politischen ‚Brandbrief’ an Bundeskanzler Kohl zu richten, in dem es hieß:

“Die Ausländerpolitik ist zu einem brennenden außen- und innenpolitischen Thema geworden. In der deutschen Bevölkerung wird die Erwartung genährt, dass die Zahl der Ausländer fühlbar gesenkt werden würde oder könnte, im Ausland erzeugt die Diskussion um restriktive Maßnahmen Befürchtungen, Abwehr, Feindseligkeit und den Verdacht neuer nazistischer oder rassistischer Strömungen. In hohem Maße verunsichert aber sind die hier lebenden Ausländer durch ausländerfeindliche Parolen und Aktionen einerseits, aber auch nicht weniger durch täglich neue Vorschläge von Politikern, die eine Zurückdrängung, Begrenzung oder Abschiebung zum Ziele haben. Es ist zu befürchten und auch zu beobachten, dass extremistische Gruppen von Deutschen und Ausländern versuchen, diese Ängste und Unsicherheiten politisch in ihrem Sinne zu nutzen.”

 

Was hier vor 20 Jahren kritisiert wurde, gilt im Prinzip auch heute: Das ganze Elend und Unheil der deutschen ‚Ausländer- und Flüchtlingspolitik bestand und besteht darin, dass die Politik immer wieder einschneidende Maßnahmen gegen Rechtsradikalismus und Gewalt ankündigt, diese ‚einschneidenden Maßnahmen’ aber nicht gegen die Täter und die Verursacher von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus richtet, sondern Maßnahmen gegen Migrant/Innen und Flüchtlinge ergreift.

 

Die Politik hat es über zwei Jahrzehnte versäumt, ernsthaft die Ursachen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zu bekämpfen. Der sog. Asylkompromiss - die Grundgesetz-Änderung vor 10 Jahren sollte vornehmlich der “Eindämmung” rechter Gewalt dienen. Er bewirkte jedoch eine weitere “Eindämmung” der Rechte von Flüchtlingen und eine Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes. Statt sich mit den Ursachen des Rassismus zu befassen und sich offensiv mit ihm auseinander zu setzen, wurden weitere Maßnahmen gegen Flüchtlinge und Minderheiten ergriffen, die gleichzeitig einen ‚Wettlauf der Schäbigkeiten’ auf europäischer Ebene eröffneten.

 

Durch die 1993 in Kraft getretenen Verschärfungen im Asyl- und Leistungsrecht, durch eine immer engere Definition von politischer Verfolgung und restriktivere Auslegung von Verfolgungstatbeständen, durch immer höhere inhaltliche und formale Hürden bezüglich der Asylerheblichkeit, durch wirklichkeitsfremde Bewertungsmaßstäbe wurden immer mehr Flüchtlinge aus dem Schutzbereich des Asyls hinausgedrängt und ihnen die Anerkennung versagt.

 

Der von den Kirchen, von Menschenrechtsorganisationen und wiederholt auch von internationalen Gremien – wie dem UN-Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) – heftig kritisierte Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland ist ein Spiegelbild des politisch und gesellschaftlich transportierten und akzeptierten Rassismus.

 

Strukturelle und institutionelle Ungleichheiten verletzen nicht nur die Menschenrechte der Flüchtlinge. Sie sind auch der Nährboden für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und rechtsextreme Gewalt. Wissenschaftliche Studien, aber auch gerade die historischen Erfahrungen aus dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte – belegen den Zusammenhang zwischen staatlichem, institutionellem Rassismus und dem alltäglichen Rassismus des Einzelnen.

 

Nelson Mandela erklärte in seiner Verteidigungsrede vor Gericht, 1962:

“Im eigentlichen Wortsinn bedeutet Gleichheit vor dem Gesetz das Recht auf Beteiligung an der Erstellung der Gesetze, denen man unterworfen ist, bedeutet eine Verfassung, die allen Gruppen der Bevölkerung demokratische Rechte garantiert.”

Cemal Kemal Altun hätte nicht sterben müssen, wenn diese Garantie demokratischer Rechte Maßstab deutscher Politik gewesen wäre.

 

Die Garantie demokratischer Rechte, die Verwirklichung humaner Lebensbedingungen für alle Menschen als Maßstab jeder Politik bedeutet konkret: das Recht jedes Menschen, überhaupt Rechte zu haben und sie in Anspruch nehmen zu können; das Recht jedes Menschen, menschenwürdig leben zu können; das Recht zu arbeiten wie ein Mensch; lernen zu können wie ein Mensch; zu wohnen wie ein Mensch; sich frei bewegen zu können wie ein Mensch; wie jeder – hier oder dort geboren – Schwarz oder Weiß, Christ oder Moslem, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können!

 

Der Tod von Cemal K. Altun wurde 1983 von den verantwortlichen christdemokratischen Regierungspolitikern, von Kohl bis Zimmermann, als “bedauerlicher Einzelfall” bezeichnet, aber er war nur der erste von inzwischen weit über 100 Flüchtlingen, die sich aus Angst und Verzweiflung vor ihrer Abschiebung in das gefürchtete Verfolgerland selbst töteten. Sie alle hätten nicht sterben dürfen und müssen, wenn rechtsstaatliche und menschenrechtliche Grundsätze und Menschlichkeit den Umgang Deutschlands und seiner Behörden gegenüber Flüchtlingen bestimmen würden und nicht eine rechtlich abgesicherte, ‚demokratisch’ legitimierte Erniedrigung von Menschen.

 

Freiheitsentzug ohne Straftatbestand, das gesamte gegenwärtige System der Abschiebungshaft ist für einen sich als rechtsstaatliche Demokratie definierenden Staat in jedem Fall wohl das eklatanteste und empörendste Beispiel eines institutionellen staatlichen Rassismus in Deutschland.

 

Diese Toten im Abschiebe-Gewahrsam oder aus Angst vor ihrer Abschiebung sind nicht nur Folge verschärfter Asylgesetze durch die Vorgängerregierung; sie werfen vielmehr auch ein grelles Licht auf die Kontinuität einer Politik der Abwehr, Ausgrenzung und Kriminalisierung von Flüchtlingen unter Rot-Grün. Die über 35 Toten seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 sind auch eine “Anklage” gegen die rot-grünen Nachfolger, die sich – wider besseres Wissen und gegen ihre eigenen Versprechungen, u.a. im Koalitionsvertrag von 1998 – bisher zu keiner Korrektur an diesem zermürbenden und tödlichen System der Abschiebungshaft und der Abschiebepraxis durchringen konnten.

 

Der Tod Cemal K. Altuns markierte eine tiefe Besorgnis auslösende Entwicklung des demokratischen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland. Dies zeigt am Beispiel der Entwicklung der Asylpolitik. Das rechtsstaatliche Bewusstsein, die Identität der damals engagierten Anwälte, Menschenrechtler und kirchlichen Aktivisten gründete auf der Überzeugung, dass das Asyl- und Verfassungsrecht weitere restriktive Einschnitte kaum mehr zulassen würde. Sie forderten eine schnelle Änderung der das Grundrecht auf Asyl einschränkenden bzw. behindernden Gesetze und eine Veränderung der Behandlung von Asylsuchenden durch die Behörden. Dass die geforderte Änderung des Grundrechts auf Asyl sich in eine ganz andere Richtung – bis zu seiner völligen Demontage – entwickeln und die “Behandlung der Flüchtlinge” zu ihrem weitgehenden Ausschluss aus der Gesellschaft führen könnte, erschien 1983 selbst Christdemokraten noch unvorstellbar.

 

Gleichzeitig skizziert diese Entwicklung – in der Folge zunehmender weltpolitischer und wirtschaftlicher Umbrüche in den 80er / Anfang der 90er Jahre – das erfolgreiche Bemühen und die Beharrlichkeit der restaurativen politischen Kräfte, mit ihrem Abschottungskonzept einer “geistig-moralischen Erneuerung” und der Ideologie der “Homogenisierung des deutschen Volkes” den – aufgrund dieser neuen Herausforderungen vorgezeichneten und einzig gangbaren – Weg in eine interkulturelle demokratische und sozialintegrative Gesellschaft mit gleichen Chancen, Rechten und Perspektiven für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbauen. Der repressive Umgang mit Flüchtlingen und Asylrecht wurde zunehmend zum Seismographen für das aufgeladene, Ressentiment-behaftete Klima im Land.

 

Er ging einher mit einer wachsenden Zahl rechtsextremistischer Gruppen, begleitet von immer zahlreicheren und heftigeren Angriffen auf Flüchtlinge und Minderheiten. In Dutzenden von Asylrechtsänderungen seit Beginn der 80er Jahre wurde das materielle Recht unerbittlich eingeschränkt. Flüchtlinge wurden “zu Objekten der Überwachung und Fürsorge” (Alfons Söllner).

 

Dies, obwohl sich die Kirchen, Verbände, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, Gewerkschaften und Juristenvereinigungen in den vielen Anhörungen des Innenausschusses des Dt. Bundestages, in Expertenrunden und öffentlichen Stellungnahmen mehrheitlich immer für den Erhalt des Art. 16 GG, für eine Verbesserung des Flüchtlingsschutzes und der Behandlung von Flüchtlingen eingesetzt hatten. In der Tat legen die Archive des Dt. Bundestages beredtes Zeugnis von der fachlichen, rechtlichen, politischen und moralischen Kompetenz und Überzeugungskraft der Mehrheit dieser Experten ab. Die politischen Entscheidungen folgten indessen in der Regel den reaktionärsten Mindermeinungen, was die Zweifel an dieser Art “parlamentarischer Inszenierungen” und an der Legitimität solcher Entscheidungen weiter verstärkte.

 

Viele Vertreter/Innen dieser Gruppen hatten sich in der Folge den zivilen Gegenkräften außerhalb des Parlaments in der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit angeschlossen. So geht etwa die Gründung von “Asyl in der Kirche” Berlin unmittelbar auf die Zusammenarbeit im Unterstützungskomitee für die Freilassung Cemal Altuns zurück. Und auch bundesweit setzten nach dem Tod von Cemal Altun Bemühungen um weitreichende Vernetzungen, Koordination und Zusammenarbeit in der Flüchtlingsarbeit ein: von ad-hoc-Bündnissen wie zum 40. Jahrestag der Befreiung mit Anzeigen “Hände weg vom Asylrecht” (initiiert u.a. von amnesty international, der AWO und terre des hommes und unterzeichnet von über 100 Persönlichkeiten, darunter der Abgeordnete Otto Schily), über die “Konferenzen der Freien Flüchtlingsstädte”, über regionale und landesweite Gründungen von Flüchtlingsräten, bis zu regelmäßigen Treffen der in der Flüchtlingsarbeit tätigen Verbände im Umfeld von UNHCR und ZDWF in Bonn. Nach diversen Anläufen in verschiedenen Richtungen mündeten diese Bestrebungen schließlich in der Gründung der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL im September 1986. Damit war ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis für den Erhalt des Art. 16 GG, gegen die beispiellose Instrumentalisierung von Flüchtlingen, gegen den Missbrauch sozialer Ängste, das Schüren von Vorurteilen, gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus geschmiedet.

 

Nach der Niederlage im Kampf um den Erhalt des Asylgrundrechts vom 26. Mai 1993 intensivierte sich die Arbeit von PRO ASYL gegen die weitere Einschränkung des Asylrechts und des Flüchtlingsschutzes auf nationaler wie auf europäischer Ebene, wo ein Wettlauf zur Verhinderung von Fluchtbewegungen und um die Herabsetzung asylrechtlicher Standards begonnen hatte: Harmonisierung auf niedrigstem Niveau! Eine Asylpolitik, die nicht mehr vom Geist der Abwehr, Ausgrenzung und Kriminalisierung schutzsuchender Menschen – mit verheerenden Folgen für die Entwicklung und die Zukunft von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten – getragen war, schien erst mit dem Regierungswechsel zu Rot-Grün in Sicht zu kommen.

 

Die zentralen Forderungen anlässlich des Regierungswechsels 1998 von PRO ASYL, Menschenrechtsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden an die Bundesregierung und Rot-Grün bleiben nach dem (vorläufigen) Scheitern des Zuwanderungsgesetzes aktuell. Ihre Umsetzung, ergänzt um weitere Forderungen, die sich aus der Debatte über das neue Zuwanderungsgesetz ergeben, könnten erste Schritte auf dem Weg zu einer menschenrechtsorientierten Asyl- und Flüchtlingspolitik sein (vgl. PRO ASYL “Mindestanforderungen an neues Asylrecht”, 1998).

 

Dazu gehören: Die Rückkehr zu den internationalen Standards des Flüchtlingsrechts, die uneingeschränkte Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe, die Umsetzung bindender Völkerrechtsdokumente – wie z.B. die UN-Kinderrechtskonvention und das Internationale Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung. Weitere Schutzanforderungen sind u.a.: Besserer Schutz besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen, eine Härtefall-Regelung im Ausländergesetz, eine “Altfall-Regelung”, Mindeststandards im Asylverfahrensrecht, ersatzlose Streichung des sogenannten Flughafenverfahrens, die Abschaffung der gegenwärtigen Abschiebungspraxis und die ersatzlose Streichung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

 

Ohne in diesem Beitrag ausführlich auf das neue Zuwanderungsgesetz einzugehen (vgl. dazu: PRO ASYL: “Viel Schatten, wenig Licht”), ist im Ergebnis doch festzuhalten, dass auch Rot-Grün – gewiss neben wichtigen Verbesserungen, z.B. bei der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung oder bei der Einführung einer ‚Härtefallregelung’ – keine wirklich essentiellen, nachhaltigen Schritte unternimmt, um dieses im besten (Wort-) Sinne “Zuwanderungsbegrenzungsgesetz” vom Ruch eines vorurteilsbestimmten, interessengeleiteten Sondergesetzes für unerwünschte Personen zu befreien.

 

Alle politischen Richtungen sprechen zurzeit von dem Ziel der “Integration”. Die Regierungskoalition hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2002 sogar ein “Jahrezehnt der Integration” ausgerufen. Wenn dies wirklich ernst gemeint ist, muss eine glaubwürdige Politik bei den Menschen ansetzen, die sich faktisch seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten. Wir schlagen vor, dass Regierung und Opposition gemeinsam die Chance ergreifen, nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes die Neufassung mit einer Bleiberechtsregelung zu versehen oder sie unabhängig davon zu beschließen. Hier besteht dringendster politischer Handlungsbedarf für ein menschenwürdiges, gleichberechtigtes Leben von Hunderttausenden Menschen in Deutschland. Dieses Recht auf Bleiberecht, wie es von einem breiten Bündnis aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Betroffenen in einer bundesweiten Kampagne getragen wird, ist der aktuelle Prüfstein für die deutsche Flüchtlingspolitik 2003, endlich Lehren zu ziehen und den politischen Willen zu bekunden, sie wieder auf einen menschenrechtlich und grundgesetzlich geforderten Weg im Sinne von Art. 1,2 und 3 des Grundgesetzes zu führen (vgl. PRO ASYL “Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht.”).

 

Schon zu Lebzeiten Cemal K. Altuns wurde die Asylpraxis in der Bundesrepublik Deutschland ihrem verfassungsrechtlichen Gebot nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Seitdem hat sich für Flüchtlinge in Deutschland nichts zum Besseren, aber vieles zum Schlechteren gewendet. 

 

Mit der allmählichen Ausgliederung von Flüchtlingen aus dem allgemeinen Recht, mit Dutzenden von Asylrechtsänderungen – jeweils als “Reform” deklariert – seit Beginn der 80er Jahre, mit der Installierung neuer Sondergesetze (Asylverfahrensgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz), mit Sonder-Vorschriften, Sonder-Erlassen und Sonder-Richtlinien wurden und werden Flüchtlinge in Deutschland einer “faktischen Sonderbehandlung mit räumlicher Abtrennung aus der Gesellschaft unterworfen” (Sigrid Töpfer in Jäger/Kauffmann: “Leben unter Vorbehalt”). Sonderbehandlung: Unterbringung, “Residenz”pflicht, eingeschränkte Versorgung, medizinische Ausgrenzung, Lager, Kontrolle, Überwachung, Abschiebung. Verstöße führen zur Kriminalisierung und Illegalisierung von Betroffenen, zu Abschiebungshaft, Zwangsvorführungen bis hin zu Auslieferung oder Abschiebung. Längst arbeitet der “Rechtsstaat” mit dem Verfolgerstaat zusammen, erkundet Fluchtrouten, schließt “Rückübernahme-Abkommen”, führt Flüchtlinge in einem fortschreitenden Prozess der Segregation in immer extremere Räume der Gesellschaft bis hin zur ‚externen’, geographischen Segregation militärisch bewachter Flüchtlingslager im Niemandsland zwischen Krieg und Frieden. “Regionalisierung” des Flüchtlingsproblems mit militärischen Mitteln, von Innenministern abgestimmte Aktionspläne zur Verhinderung der Aufnahme von Flüchtlingen, eine systematisch gegen Fluchtbewegungen und Flüchtlinge abgestimmte Militär- und Sicherheitspolitik, “heimatnahe” Unterbringung in Lagern (Blair-Konzept). Militärisch gesicherte exterritoriale Lager der Armut, Ausgrenzung, Recht- und Gesetzlosigkeit einerseits, Festungen des Wohlstands und der “Rechtsstaatlichkeit” andererseits: Droht dies zum Normalfall, zur Realität des Flüchtlings im 21. Jahrhundert zu werden?

 

Politische ‚Stigmatisierungen’ von Minderheiten haben schon immer den Volkszorn angestachelt. Sie signalisieren dem Normalbürger, insbesondere den Verlierern gesellschaftlicher Deregulierungsprozesse: “Diese Menschen sind hier unerwünscht; sie gehören nicht dazu!” Von diesem Bewusstsein bis zur Tätlichkeit ist oft kein weiter Schritt!

 

So wichtig es war und ist, dass die Bundesregierung gegen einen in der Öffentlichkeit militant und gewalttätig auftretenden Rassismus mobil macht, so muss nach 5 Jahren Rot-Grün, angesichts einer unverändert hohen Zahl in der Öffentlichkeit kaum noch beachteter rechtsextremistischer Straftaten kritisch hinterfragt werden, ob das von ihr ins Leben gerufene “Bündnis für Demokratie”, ob Projektförderungen und Auszeichnungen mit Feiertagsreden am Verfassungstag, ob Appelle des Innenministers zur Wachsamkeit und Zivilcourage Einzelner nicht bei weitem zu kurz greifen, weil und insofern der staatliche, institutionelle Rassismus von der deutschen Politik systematisch ausgeblendet, ja geradezu tabuisiert wird?

 

Nach dem 3. Jahrestag des “Aufstands der Anständigen” – vom Bundeskanzler und von den Medien nach Anschlägen auf jüdische Flüchtlinge im Sommer 2000 aufwändig inszeniert –zieht Frank Jansen das bittere Fazit: “Der Aufstand gegen den Anstand geht weiter mit unverminderter Brutalität. Vom Aufstand der Anständigen hingegen ist fast nichts mehr zu spüren. In Medien und Politik werden rechte Gewalt und rassistische Schikanen meist nur noch als Randphänomen behandelt. Seit dem 11. September erscheinen sie noch kleiner ... Die Bundesrepublik ist offenkundig wieder da, wo sie vor dem Sommer 2000 war in einem Zustand des Wegsehens, der Gleichgültigkeit und der Gewöhnung an den täglichen Angriff auf Menschenrechte im eigenen Land.” (Frank Jansen, “Aufstand gegen den Anstand”, Leitartikel in: “Der Tagesspiegel” vom 6.8.2003)

Ein vernichtendes Urteil über die Defizite und das Scheitern der Flüchtlings- und Menschenrechtspolitik der rot-grünen Regierung, die ja gerade in Berufung und aus der Betonung einer größeren Beachtung der Menschenrechte ihre Legitimation beziehen wollte.

 

Der notwendige offene gesellschaftliche Diskurs im Zusammenhang mit der Einwanderungsdebatte und der allseits geforderte Paradigmenwechsel sind nicht eingetreten. Sie wurden durch die restriktiven Entwürfe Schilys, der dieser Debatte schnell den Deckel überstülpte, aktiv verhindert. Allenfalls wurde der unheilvolle deutschnationale Geist Kanthers und dessen Ziel der “Homogenität des dt. Volkes” durch ein ökonomistisch bestimmtes, neoliberales Menschenbild ersetzt: “würdig” ist, was “nützlich” ist.

 

Von einem Innenminister, der glaubt, Rassismus und Rechtsextremismus allein durch die Zivilcourage der Bürger/Innen eindämmen zu können, ist zumindest selbst soviel an eigener Courage zu erwarten, dass er – als Innenminister – wenigstens das hält, was er als oppositioneller Abgeordneter versprochen hatte: “... Abschiebungshaft muss rechtsstaatlichen und humanitären Grundsetzen genügen. Leider entspricht die gängige Abschiebepraxis diesen Anforderungen allzu häufig nicht. Das müssen wir ändern. Nicht zuletzt mahnen uns die tragischen Todesfälle in der Abschiebehaft, die Abschiebepraxis zu überprüfen. Die Menschenrechte sind unteilbar, auch bei uns zuhause.” (Schily in “Die Woche”, 24.3.95)

 

Schily selbst weiß also um den Skandal der von ihm zu verantwortenden Politik. Zwar ist es ihm gelungen, das Thema ‚Rassismus’ aus dem öffentlichen Diskurs und im Alltag mehr und mehr zu verdrängen – allerdings um den Preis eines Gesetzes, “das Zuwanderung so sehr begrenzt, wie es sich rechtskonservative und rechtsextreme Kreise nur wünschen könnten ... Dies geschah jedoch zu Lasten demokratischer Einwanderungspolitik.” (Siegfried Jäger, Mediale Feindbildkonstruktionen nach dem 11. Sept. 2001, Vortrag bei der Jahrestagung der “Deutschen Vereinigung für politische Bildung”, 7.3.03 Braunschweig, unveröffentlichtes Manuskript). Siegfried Jäger zieht das Fazit: “Rassismus ist zwar im öffentlichen Diskurs und im Alltag zurückgedrängt worden; dafür hat er sich aber in der Mitte der Gesellschaft fortsetzen können. Wir können davon ausgehen, dass ein institutioneller Rassismus gestärkt worden ist und durch das neue Einwanderungsgesetz vertieft wird.” (ebenda)

 

Kaum unverschlüsselt übt denn auch das Deutsche Institut für Menschenrechte bei der Vorstellung seiner Ende Juli 2003 veröffentlichten Studie “Diskriminierung und Rassismus” deutliche Kritik an der Politik der Bundesregierung: Es fehle in Deutschland “an der Entschlossenheit bei der umfassenden Bekämpfung des Übels; es fehlten korrigierende Eingriffe des Staates und es fehle an der Bereitschaft des Gesetzgebers, auf diesem Gebiet seine Hausaufgaben zu machen.” (FR, 1.8.2003)

 

Auch die vom Europarat eingesetzte Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hatte der Bundesregierung schon im Juli 2001 – gegen den wütenden Protest von Innenminister Schily – bescheinigt, “dass Themen wie Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass und Intoleranz erst als solche erkannt und bekämpft werden müssen.”

Die harsche Kritik des Innenministers und sein (peinlicher) Versuch der Zurückweisung dieses Berichts belegen nicht nur, dass hier der wunde Punkt der regierungsamtlichen Ausländer- und Flüchtlingspolitik getroffen wurde. Er unterstreicht die Zweifel und die berechtigte Kritik von Menschenrechts- und UN-Organisationen, wenn es etwa heißt: “Der bevorstehende Gesetzesrahmen und die politischen Maßnahmen haben sich als unzureichend bei der wirksamen Bekämpfung dieser Probleme erwiesen. Besonders besorgniserregend sind die Situation von und die Einstellung gegenüber denen, die als “Ausländer” betrachtet werden, die unzureichenden Maßnahmen für die Integration und die fehlende Anerkennung, dass die deutsche Identität mit anderen Identitätsformen als den traditionellen einhergehen kann.” (zit. nach Berichten der Süddeutschen Zeitung, FR, TAZ, DIE WELT, FAZ, Rhein. Post vom 9. Juli 2001)

 

Lehrt nicht gerade auch die unheilvolle Seite der deutschen Geschichte, dass jeder Terror im Kleinen anfängt? Dass, was heute nur nach Schikane und Benachteiligung aussieht, morgen schon gezielte Ausgrenzung und systematische Diskriminierung sein kann? Dass, wo heute “nur” Vorurteile geschürt und Wählerstimmen mobilisiert werden, morgen schon der “Volkszorn” zuschlagen kann?

 

Alisa Fuss, die verstorbene ehemalige Präsidentin der Internationalen Liga für Menschenrechte, Berlin, die den Holocaust überlebte, weil sie Deutschland als Kind verlassen konnte, drückte dies einmal in eindringlichen, einfachen und klaren Worten aus, als sie (sinngemäß) sagte: “Wer die Lehre aus dem Holocaust beherzigen will, muss heute Gesetzen und einer Politik misstrauen,  welche Menschen nach Eigenschaften, Herkunft oder Religion mit dem Ziel ihrer Herabsetzung, Beeinträchtigung, Kränkung oder Entwürdigung unterscheidet.” Sie hat sich bis zu ihrem Tod für das Andenken und das Vermächtnis Cemal Altuns eingesetzt.

 

Und Hermann Langbein, Auschwitz-Überlebender und Chronist des Widerstandes in den Konzentrationslagern, erklärte kurz vor seinem Tod: “Ja, nie wieder Auschwitz, aber das ist keine Sache von salbungsvollen Reden. Die Rassenideologie ist wieder auf dem Vormarsch, in Deutschland, in Österreich; die Menschen werden wieder eingeteilt. Die Lehre von Auschwitz ist: die Menschen nie mehr einteilen. Und: die Verantwortung für sein eigenes Handeln erhalten.”

 

Deshalb müssen wir heute erkennen, dass auch die Demokratie, der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat brüchig wird, wenn  Schutz und Hilfe suchende Menschen das, was ihnen in Deutschland nach der Flucht widerfährt, als unerwartete Fortsetzung erlebter Schikanen und Verletzungen im Herkunftsland erfahren müssen. Eine Demokratie wird brüchig, wenn einem politischen Flüchtling sein Tod in diesem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ihm als letzter und einziger Weg in die Freiheit erscheint.

 

Der Tod Cemals war ein “Zeichen an der Wand”, ein letztes verzweifeltes Zeichen an die Politik innezuhalten und umzukehren. Die Verantwortlichen haben dieses Zeichen nicht verstanden und keine Lehren aus seinem Tod gezogen. Die verhängnisvolle institutionelle Maßnahmepolitik gegen Flüchtlinge nahm ihren unheilvollen Lauf. Die deutsche Asylpolitik ist für viele Flüchtlinge zum Inbegriff einer amtlich legitimierten Herabsetzung und “Entwürdigung” von Menschen geworden – Ausdruck einer demokratisch abgesicherten, rechtlich verbrämten Menschenverachtung.

 

Das ganze gegenwärtige System der Abschiebungshaft und der Abschiebepraxis, Freiheitsentzug ohne Straftatbestand, Strafe ohne Rechtsgrund und ohne Rechtsschutz ist in einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie das eklatanteste Beispiel eines institutionellen staatlichen Rassismus.

 

Deshalb ist es an der Zeit, dass die Zivilgesellschaft bewusster, hellhöriger, sensibler, wachsamer und widerständiger wird, wenn mit den Mitteln des Rechts oder durch rassistisch geprägte Sondergesetze die systematische Ausgrenzung von Menschen betrieben wird.

Cemal Altuns Tod mahnt uns noch entschiedener und offensiver die Strukturen und Mechanismen von Ausgrenzungs- und Diskriminierungsstrategien anzuprangern und zu bekämpfen, auch wenn sie von der Politik verschleiert, geleugnet und mit dem Hinweis auf Mehrheitsentscheidungen auch noch gerechtfertigt werden.

 

Der Kampf gegen Rassismus, der Schutz der Menschenwürde beginnt bei den Rahmenbedingungen, bei den politischen und rechtlichen Vorgaben für bzw. gegen Flüchtlinge und Minderheiten und Migrant/Innen in diesem Land. Erst die Defizite und Mängel in diesem Bereich, das Wegsehen, Verdrängen und Bagatellisieren der Politik ermutigen rechtsextremistische Täter und geben ihnen das Gefühl, in Übereinstimmung mit einem Mehrheitskonsens zu handeln. Um die Schutzlosigkeit und Rechtlosigkeit der Flüchtlinge zu überwinden, ist die Politik deshalb gefordert, durch gesetzgeberische Maßnahmen sicherzustellen, dass sie niemals mehr als Menschen zweiter Klasse behandelt werden können.

 

“Die Ignoranz der Justiz und der Opportunismus der Bundesrepublik Deutschland waren stärker als sein Durchhaltevermögen und unser Engagement” hieß es in der Traueranzeige für Cemal Kemal Altun. Im Gedenken an Cemal Altun und Hunderte von Flüchtlingen, welche in Deutschland Freiheit und Zuflucht suchten und den Tod gefunden haben, erklären wir: Wir werden mit aller Entschiedenheit gegen den rassistischen Bazillus in Politik und Gesellschaft kämpfen und niemals mehr zulassen, dass sich die Ignoranz von Politik und Justiz und der Opportunismus der politisch Verantwortlichen gegen die Menschenwürde und die Menschenrechte durchsetzen können!


 

 

 

 

 

 

Internationale

Sektion der

Fédération Internationale des Ligues de Droits de l’Homme

akkreditiert mit B.Status bei UNO, Europarat und UNESCO

 

 

für Menschenrechte

im Geiste von Carl von Ossietzky

 

Greifswalder Str. 4 10405 Berlin,

Telefon: 030 - 396 21 22
T
elefax                                                        030 - 396 21 47

vorstand@ilmr.org

 

Flüchtlingsrat Berlin e.V.                                      

Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin   

Tel.: 030/ 24344-5762, Fax: -5763

buero@fluechtlingsrat-berlin.de, www.fluechtlingsrat-berlin.de

 

Aus Anlass des bundesweiten Aktionstages gegen die Abschiebehaft am 30. August 2003 stellen die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin fest, dass die im Artikel 1 des Grundgesetzes postulierte Würde des Menschen für Flüchtlinge in unserem Land keine Wirkung entfaltet. Die Menschenwürde von Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen oder illegalisierten Menschen wird nach wie vor in unserem Land verletzt.

 

Die Abschiebehaft ist oft die letzte Station für Menschen ohne Papiere. Aus Sicht der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Flüchtlingsrates Berlin stellt sie eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung dar. Die Betroffenen sitzen nicht wegen einer Straftat hinter Gittern, sondern lediglich zur ”Sicherstellung der Abschiebung”. Beide Organisationen setzen sich daher langfristig für die Abschaffung der Abschiebehaft ein.

 

Die Inhaftierten geraten im Abschiebegewahrsam in eine psychisch stark belastende und oft auswegslose Lage. Die Hungerstreiks und die Zahl der Selbstverletzungen bzw. Suizidversuche im Berliner Abschiebegewahrsam Anfang diesen Jahres sind dafür ein erschreckender Beleg. Im Zusammenhang mit der Furcht vor der Abschiebung in eine ungewisse und als bedrohlich wahrgenommene Situation sind in den letzten 10 Jahren in Berlin acht Menschen zu Tode gekommen.

 

Die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin erinnern an Cemal K. Altun, einen Asylbewerber aus der Türkei, der vor zwanzig Jahren dem großen psychischen Druck im Auslieferungsverfahren nicht mehr Stand halten konnte und sich mit einem Sprung aus dem Fenster des Verwaltungsgerichtes das Leben nahm.

Sein Name steht für die 111 Menschen, die sich seit 1993 aus Angst vor der drohenden Abschiebung töteten oder bei dem Versuch starben, sich der Abschiebung zu entziehen.[1]

 

Seit der Grundgesetzänderung vor 10 Jahren, dem sogenannten Asylkompromiss, ist keine Wende in der Abschottungspolitik der Bundesregierung gegenüber den Menschen zu spüren, die aus unterschiedlichen Gründen bei uns Zuflucht suchen wollen. Im Gegenteil,  mit den in Kraft gesetzten Anti-Terror-Paketen wurden die “Maschen im Grenzzaun” noch enger geflochten.

 

Wer die menschenverachtenden Praktiken von Schleusern bekämpfen will, muss die Fluchtwege nach Europa offen halten, wer neue Maßstäbe bei der Integration von Migranten setzen will, darf nicht weiter eine ganze gesellschaftliche Gruppe einer diskriminierenden Gesetzgebung aussetzen.

 

Im Gedenken an Cemal K. Altun erklären wir, dass wir von der Bundesregierung ernsthafte Schritte erwarten, die Bausteine eines staatlichen Rassismus gegenüber Flüchtlingen und Migranten aus dem Weg zu räumen. Der viel beschworene Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik bleibt ansonsten unglaubwürdig. Ein erster Schritt wäre die Umsetzung der bereits in der ersten Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Bundesregierung zugesagten Überprüfung der Praxis der Abschiebehaft im Lichte der Verhältnismäßigkeit.

 

 

So sollte bis zur Abschaffung der Abschiebehaft auf die Inhaftierung von besonders schutzbedürftigen Personen - wie Minderjährigen - verzichtet werden. In dieser Hinsicht sind die bisher auf Berliner Ebene erfolgten Veränderungen als unzureichend zu bezeichnen. 

 

Am 30. August um 11 Uhr werden die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin vor dem Denkmal in der Hardenbergstraße an Cemal K. Altun erinnern. Es sprechen:

 

RA Dr. Rolf Gössner,
Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte

und

Heiko Kauffmann,
PRO ASYL

 

Die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin unterstützen die weiteren am bundesweiten Aktionstag gegen die Abschiebehaft stattfindenden Veranstaltungen, die in Berlin u.a. von Seiten der Antirassistischen Initiative und der Initiative gegen Abschiebehaft organisiert werden. (12.00 – 13.00 Uhr Straßentheater/Aktionen zwischen Zoo und Breitscheidplatz, 13.30 Kundgebung auf dem Breitscheidplatz, 20.30 Uhr Filme gegen Abschiebung vor dem Gewahrsam in Berlin-Grünau).

 

Gemeinsam mit Asyl in der Kirche Berlin e.V. und PRO ASYL laden die Internationale Liga für Menschenrechte und der Flüchtlingsrat Berlin zu einer Veranstaltung am 31. August 2003 um 19.00 Uhr in die Heilig-Kreuz-Kirche (Zossener Strasse 65, U-Bhf. Hallesches Tor) ein:

Zuflucht gesucht – den Tod gefunden –
Fragen an die deutsche Flüchtlingspolitik zum 20. Todestag von Cemal K. Altun”
.

 

 

 

Flüchtlingsrat Berlin                                                  Internationale Liga für Menschenrechte

 

Berlin, 28. August 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

Selbstdarstellungen

 

“Asyl in der Kirche” e.V. Berlin ist Teil des bundesweiten Kirchenasylnetzwerkes.

 

Der Verein ist aus der Ökumenischen Flüchtlingsarbeit, die in Berlin 1983 begonnen hat, hervorgegangen.

Die Notwendigkeit, Flüchtlinge durch vorübergehende Aufnahme in Kirchengemeinden zu schützen, falls sie durch drohende Abschiebung an Leib und Leben gefährdet sind,  war Anlass der Vereinsgründung.

 

Die Mitglieder des Vereins sind Kirchengemeinden und andere – meist kirchliche - Organisationen sowie engagierte Einzelpersonen.

“Asyl in der Kirche” e.V. Berlin unterhält in der Heilig-Kreuz-Kirche eine Flüchtlingsberatungsstelle, die hilfesuchende Flüchtlinge in rechtlichen Fragen ihres Aufenthalts und bei sozialen Problemen unentgeltlich berät.

Darüber hinaus steht “Asyl in der Kirche” Kirchengemeinden bei allen Fragen der Flüchtlingshilfe und des Flüchtlingsschutzes bis hin zum Kirchenasyl zur Verfügung.

 

Die Internationale Liga für Menschenrechte arbeitet auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 und den beiden UN-Pakten von 1966. Sie betrachtet die Menschenrechte als universell und unteilbar. Ihr Menschenrechtsbegriff umfasst gleichberechtigt die bürgerlich-politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Schutz- und Teilhaberechte - unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder politischer Überzeugung.

Als Nicht-Regierungsorganisation handelt die Internationale Liga für Menschenrechte unabhängig von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen. Ihre vorrangige Aufgabe sieht die Liga darin, eine kritische Öffentlichkeit herzustellen und Druck auf Regierungen und Entscheidungsträger zu erzeugen. Sie wendet sich gegen die Rücknahme rechtsstaatlicher Errungenschaften im Straf- und Polizeirecht, fordert die Wiederherstellung des uneingeschränkten Grundrechts auf Asyl und den Erlass eines Antidiskriminierungsgesetzes. Sie betrachtet den Kampf gegen Rechtsextremismus nicht allein als Aufgabe von Polizei und Justiz, sondern als eine gesamtgesellschaftliche.

Seit 1962 verleiht die Internationale Liga für Menschenrechte jährlich die Carl-von-Ossietzky-Medaille an Personen und Gruppen, die sich um die Verteidigung der Menschenrechte und des Friedens besonders verdient gemacht haben.

 

Im Flüchtlingsrat Berlin arbeiten seit 1981 Organisationen, Beratungsstellen, Flüchtlingsselbsthilfegruppen, Initiativen und Einzelpersonen. Sie setzen sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und die Wahrung ihrer Menschenwürde ein. Die Verteidigung des individuellen Anspruchs auf Asyl, der Abbau staatlicher Diskriminierungen und die Stärkung antirassistischer Arbeit sind dabei wesentliche Ziele.

 

Der Flüchtlingsrat setzt sich mit dem Berliner Senat, mit Behörden, Verbänden, Parteien und Politikern auseinander, um die Rechte von Flüchtlingen zu verteidigen. Auch öffentliche Appelle, Aktionen und Veranstaltungen zu aktuellen flüchtlingspolitischen Entwicklungen dienen diesem Ziel.

 

Er vertritt die Berliner Flüchtlingsarbeit nach außen und ist Ansprechpartner für die Öffentlichkeit und die Medien. Seine Mitglieder arbeiten in vielen wichtigen öffentlichen Gremien und Organisationen mit. Durch die regelmäßige Versendung eines Rundbriefs wird ein großer Interessentenkreis in und außerhalb Berlins informiert.

Der Flüchtlingsrat Berlin ist Mitglied in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL. Er arbeitet eng mit anderen Flüchtlingsräten zusammen und hat gute Kontakte zu Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Gewerkschaften und dem UNHCR.

 

PRO ASYL wurde 1986 als eine unabhängige Menschenrechtsorganisation, in der Menschen aus Kirchen, Gewerkschaften, Flüchtlingsräten, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen zusammenarbeiten gegründet.

PRO ASYL nimmt in der Öffentlichkeit Stellung und informiert über Entwicklungen, Hintergründe und Auswirkungen der Asylpolitik. Unter anderem geschieht dies durch intensive Pressearbeit. PRO ASYL initiiert bundesweite Kampagnen, um auf Ungerechtigkeiten, Missstände und politische Fehlentwicklungen aufmerksam zu machen.

Neben dem bundesweiten Engagement ist die internationale Dimension von Menschenrechtsfragen und Asylpolitik von Beginn an ein zentraler Aspekt des Engagements für Flüchtlinge und Asylsuchende. International kooperiert PRO ASYL mit dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und mit ECRE, dem Europäischen Flüchtlingsrat und seinem Büro in Brüssel, zusammen.

Auf Länderebene besteht eine ständige Verbindung mit den Flüchtlingsräten.

 


Schlussbemerkung

Menschenwürde ist verletzbar

 

“Der Tod eines politischen Flüchtlings als letzter Weg in die Freiheit, die er ganz anders in diesem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zu finden hoffte, ermahnt uns noch immer. Das Asylrecht ist Menschenrecht, für welches wir kämpfen müssen”.

 

Diese Mahnung formulierte der Flüchtlingsrat fünf Jahre nach den Ereignissen des Jahres 1983, das Jahr in dem Cemal K. Altun aus Angst vor der drohenden Auslieferung in den Verfolgerstaat Türkei in den Tod sprang.

Im Jahr 1983 waren weitere Todesfälle von Flüchtlingen zu beklagen, die sich angesichts der drohenden Abschiebung das Leben nahmen. So waren schon bis Ende April 1983 vier Suizide von Asylbewerbern aus Ghana bzw. Äthiopien zu verzeichnen. In der Silvesternacht 1983/1984 kam zu einem weiteren tragischen Ereignis: Im Polizeigewahrsam in der Augustastrasse verbrannten sechs Asylbewerber, die rechtswidrig in der Berliner Abschiebehaft festgehalten wurden.

 

Zwanzig Jahre später gedachten am 30. August 2003 Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen sowie antirassistische Gruppen im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen die Abschiebehaft derer, die auf der Flucht in die Bundesrepublik oder beim Versuch, sich der Abschiebung zu entziehen, zu Tode kamen. Allein an einem 30. August starben nach Cemal Altun noch drei weitere Flüchtlinge – Kola Bankole/1994, Rachid Sbaai/1999, Althankou Dagwasoundel/2000.

 

Am 30. August 2003 wurde der kongolesische Flüchtling Raphael Batoba im dritten Versuch (nach 11jährigem Aufenthalt in Deutschland) in das vom Bürgerkrieg zerrüttete Herkunftsland abgeschoben. Somit bekam der Aktionstag gegen die Abschiebehaft eine Aktualität, die verdeutlicht, dass in den zwanzig Jahren nach dem Tode Cemal Altuns das Grundrecht auf Asyl, die Menschenrechte für Flüchtlinge geschwächt und ausgehöhlt wurden.

 

Das Gedenken an Cemal Altun und an die anderen hier benannten und ungenannten Flüchtlinge wird daher auch künftig mit dem Protest gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen, gegen die Abschiebehaft als unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung zu verbinden sein. Der Flüchtlingsrat Berlin unterstützt daher die Idee der regelmäßigen Durchführung von bundesweiten Aktionstagen gegen die Abschiebehaft.

 

Für den Flüchtlingsrat Berlin, Jens-Uwe Thomas, November 2003

 

 

 



[1] Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen 1993 – 2002, Hrsg.: Antirassistische Initiative e.V., Yorckstrasse 59, 10965 Berlin, Januar 2003