19.11.2008

 

Verfassungsschutz

Fast vier Jahrzehnte unter Beobachtung

VON ECKHARD STENGEL

Rolf Gössner 
+Rolf Gössner (Bild: ddp)

Bremen. Rolf Gössner, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, wird nicht länger vom Verfassungsschutz beobachtet. Nach 38-jähriger Überwachung habe das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ihm jetzt mitgeteilt, dass "nach aktuell erfolgter Prüfung" durch Bundesinnenministerium und BfV seine Beobachtung eingestellt worden sei und die Daten gesperrt würden, berichtete der 60-jährige Bremer Anwalt und Publizist am Dienstag. Eine Sprecherin des BfV wollte zu dem Fall keine Stellungnahme abgeben.

Der Geheimdienst reagierte damit offenbar auf eine Klage Gössners, über die das Verwaltungsgericht Köln am morgigen Donnerstag verhandeln will. Mit der Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die über ihn in fast vier Jahrzehnten erfasst wurden. "Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvorkommen wollen", sagte dazu Gössners Anwalt Udo Kauß.

Wie der parteilose linke Geheimdienstexperte durch eigene Auskunftsersuchen erfahren hatte, wurden seit 1970 ständig Daten über ihn gesammelt - wegen angeblicher Kontakte zu "linksextremistischen beziehungsweise linksextremistisch beeinflussten" Organisationen und Medien. Registriert wurden laut Gössner vor allem Artikel, Aufrufe und Interviews, etwa im Neuen Deutschland oder auch in der Frankfurter Rundschau, sowie Auftritte bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Letztlich werde ihm "eine Art Kontaktschuld zur Last gelegt, nicht etwa eigene verfassungswidrige Beiträge oder Bestrebungen", betont Gössner, der auch den alljährlichen kritischen Grundrechte-Report mit herausgibt.

Allein in den Jahren 2000 bis 2008 habe der Verfassungsschutz etwa 2000 Seiten über ihn gesammelt, teilte Gössner weiter mit. 500 Seiten seien ihm inzwischen vorgelegt worden, allerdings zum großen Teil mit geschwärzten oder entfernten Passagen.

Gegen diese vom Bundesinnenministerium veranlasste "Verheimlichung ganzer Aktenteile" klage er bereits beim Bundesverwaltungsgericht, berichtet Gössner ferner. Beim Kölner Verwaltungsgericht fordere er eine Löschung aller Daten sowie die

 

 

Feststellung, dass die Dauerüberwachung rechtswidrig gewesen sei. In einem ersten Schritt habe das Kölner Gericht das Bundesamt bereits dazu verurteilt, ihm die gesamte Personenakte vorzulegen, also auch für den Zeitraum vor dem Jahr 2000, ab dem der Verfassungsschutz ihm die teils geschwärzten Unterlagen bereits vorgelegt habe.

Gössner war jahrzehntelang überwacht worden, obwohl er auch als Gutachter in Bundestags- sowie Landtagsausschüssen und sogar bei Veranstaltungen von Polizei sowie Verfassungsschutz auftrat. In Bremen ist er seit 2007 stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs.

Verletzung von Grundrechten

Von 2003 bis April 2008 war Gössner Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, seitdem ist er Vizepräsident. Nach Ansicht der Organisation war die Überwachung eine "schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit", für die das BfV und die Verantwortlichen im Bundesinnenministerium "endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen".

Das Verfahren habe grundsätzliche Bedeutung auch für andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler. Es gehe um die Frage, welche Grenzen den demokratisch kaum kontrollierten Geheimdiensten gezogen werden müssten, erklärte die Liga für Menschenrechte.

[ document info ] Copyright © FR-online.de 2008 Dokument erstellt am 18.11.2008

 

 Nord/Bremen 19.11.2008 

Ende einer Überwachungsära

Bürgerrechtler Rolf Gössner wird nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet

Nach 38 Jahren hat der Verfassungsschutz die Überwachung des Bremer Rechtsanwalts und Vizepräsidenten der "Internationalen Liga für Menschenrechte" Rolf Gössner nach eigenen Angaben eingestellt. Im Vorfeld eines für Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Köln angesetzten Prozesstermins teilten Verfassungsschutz und Bundesinnenministerium mit, dass Gössners Beobachtung "nach aktuell erfolgter Prüfung" beendet worden sei. Zu den Gründen wollten sie sich angesichts des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Gössners Verteidiger Udo Kauß sagte, die Verfassungsschützer wollten mit ihrem "Überraschungscoup" einer "wahrscheinlichen Verurteilung zuvorkommen". Mit seiner Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz seit 1970 gespeichert hat. Außerdem will er sie löschen lassen. Die Behörde bestätigte die "Löschungsreife" der gesammelten Erkenntnisse, will aber den Ausgang des Verfahrens abwarten. Allein in den vergangenen acht Jahren kamen etwa 2.000 Seiten zusammen.

 

 18.11.2008


Agenten lassen Juristen in Ruhe

Der Bundesverfassungschutz stellt die Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner - vielen wahrscheinlich auch bekannt als Mitglied der Jury für den Big Brother Awrad - nach 38 Jahren ein. Das meldet die Internationale Liga für Menschenrechte, deren Präsident Gössner ist. Der Verfassungschutz bestätigte dies uns gegenüber bislang nicht. Ihre Daten über Gössner wollen die Verfassungsschützer laut Mitteilung der Liga mit sofortiger Wirkung sperren. Sie werden aber nicht gelöscht solange noch eine Klage des Juristen gegen den Verfassungschutz abhängig ist. Ab dem kommenden Donnerstag wird diese vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Gössner klagt auf Auskunft über alle Daten, des Verfassungsschutzes zu seiner Person. Außerdem verlangt er die Löschung der Daten und dass seine Überwachung für unrechtmäßig erklärt wird. Der Inlandsgeheimdienst wurde 1970 auf Gössner aufmerksam. Er schrieb für Zeitungen, die als linksextrem galten und die teilweise unter DDR-Einfluss standen. Er hatte außerdem Kontakte zu linken Organisationen wie der Roten Hilfe und der DKP.                               (DAS)

 

 

Neues Deutschland19.11.2008 / Inland / Seite 5

 

Rolf Gössner nicht mehr ausspioniert

Klage gegen Bundesamt für Verfassungsschutz bleibt aber bestehen

1

 

Berlin (ND-Händler). Kurz vor dem morgigen ersten mündlichen Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Köln haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das Bundesinnenministerium dem Gericht offenbar überraschend mitgeteilt, dass die 38-jährige Dauerüberwachung von Rolf Gössner (ND-Foto: Burkhard Lange) »nach aktuell erfolgter Prüfung eingestellt worden ist«. Dies erfuhr ND gestern von Gössner, der gegen die Langzeitbeobachtung geklagt hat. »Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvorkommen wollen«, meint der Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß, der die Klage des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR) gegen das BfV vertritt.

In der Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat. Außerdem klagt er auf Löschung bzw. Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Überwachung. Gössner zufolge stellen die Verfassungsschützer in der Mitteilung die Datenlöschung nach Abschluss des Verfahrens in Aussicht.

Mit Erleichterung reagierte der Vorstand der ILMR. »Die Klage und die Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftstellern gegen die Langzeitbeobachtung Gössners haben endlich zu einem positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt.« Die gerichtliche Auseinandersetzung sei damit jedoch noch lange nicht ausgestanden, hieß es weiter. Die Liga fordert weiterhin, sämtliche Daten dieses Falles offenzulegen. Kauß begründet die Forderung damit, dass das Amt zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens plausibel darlegen konnte, weshalb die Beobachtung von Gössner über einen solch langen Zeitraum zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll.

Grund für die Überwachung war laut BfV, dass Gössner Kontakte zu Gruppen und Personen habe, die der Verfassungsschutz als »linksextremistisch« oder »linksextremistisch beeinflusst« einstuft. Dazu zählen etwa die »Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes« (VVN) und die Rechtshilfegruppe »Rote Hilfe«.

 

Tageszeitung junge Welt  19.11.2008 / Schwerpunkt / Seite 3


38 Jahre ausspioniert

Die geheimdienstliche Langzeitbeobachtung des Publizisten und Rechtsanwalts Rolf Gössner wird laut Verfassungsschutz mit sofortiger Wirkung eingestellt

Peter Preiß

Klage und Proteste zeigen Wirkung: Nach 38 Jahren Dauerüberwachung geben Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz auf. Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin im »Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland« vor dem Verwaltungsgericht Köln an diesem Donnerstag teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dem Gericht überraschend mit, »... daß die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist.« Und weiter: »Die hier zum Kläger erfaßten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird – trotz ihrer Löschungsreife – insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluß der Verfahren abgesehen.«

Verurteilung vermeiden

Mit dieser kargen Mitteilung findet eine rekordverdächtige Überwachungsgeschichte endlich ihr Ende. »Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvorkommen wollen«, erklärte am Dienstag der Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß, der die Klage des Rechtsanwalts, Publizisten und heutigen Vizepräsidenten der »Internationalen Liga für Menschenrechte«, Rolf Gössner, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vertritt. Gössner will mit Hilfe des Gerichts Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfaßt und gespeichert hat, bekommen. Außerdem klagt er auf Löschung dieser Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung. Den Gerichtsweg werde er weiter beschreiten, betonte Gössner am Dienstag gegenüber junge Welt. Daran werde auch die jüngste Entscheidung des BfV nichts ändern. Nicht zuletzt die Tatsache, daß der Verfassungsschutzexperte dieser Zeitung Interviews gab, wurde vom Geheimdienst als Begründung für die Endlosobservation angeführt (siehe unten).

»Mit Erleichterung« nahm gestern der Vorstand der »Internationalen Liga für Menschenrechte« zur Kenntnis, daß dieses Verfahren und die vielfältigen Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftstellern gegen die Beobachtung ihres Vizepräsidenten »zu einem positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt haben« – auch wenn damit die gerichtliche Auseinandersetzung um die Daten und Akten noch lange nicht ausgestanden sei. Die Liga fordert deshalb weiterhin, sämtliche Geheimdienstdaten dieses Falles offen zulegen.

Grundrechte verletzt

»Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte während des bisherigen Gerichtsverfahrens zu keinem Zeitpunkt plausibel darlegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll«, konstatierte Rechtsanwalt Kauß. Nach Auffassung der Liga handelt es sich um eine »schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen«.

Erster Termin zur mündlichen Gerichtsverhandlung: Donnerstag, 20.November, 11.30 Uhr, Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 160, 1. Stock

 

BREMER NACHRICHTEN    19.11.2008

Gössner wird nicht mehr überwacht
Von Volker Junck

 

BREMEN·KÖLN. Wenn es nicht so ernst wäre, könnte Rolf Gössner auf einen Eintrag im Guinnessbuch der Rekorde spekulieren: 38 Jahre lang ist der Bremer Anwalt, Publizist, Deputierter, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellvertretender Richter beim Staatsgerichtshof vom Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden.

Nun ist Schluss mit der Überwachung seiner Person: Kurz vor dem morgigen Termin beim Verwaltungsgericht Köln im "Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland" zur Offenlegung aller gespeicherten Daten hat das Bundesamt dem Gericht mitgeteilt, "dass die Beobachtung des Klägers eingestellt worden ist". Das Bundesamt habe wahrscheinlich einer möglichen Verurteilung zuvor kommen wollen, kommentiert Gössners Freiburger Anwalt Udo Kauß die überraschende Wende.

Mit der Einstellung der Überwachung des Anwalts, dem Kontakte zu linksextremen Gruppierungen vorgeworfen wurden, endet der juristische Streit indes noch lange nicht. Gössner stellt die Rechtmäßigkeit seiner Überwachung in Frage und will weiter die Herausgabe sämtlicher Daten erreichen. 

 

© Bremer Tageszeitungen AG

 

Die Tageszeitung aus der Hauptstadt - Gegründet 1999

 

Rolf Gössner wird nicht mehr überwacht

Verfassungsschutz gibt auf

Von Beate Marcks

Der Rechtsanwalt, Publizist und Vize-Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ wird ab sofort nicht mehr vom Verfassungsschutz überwacht. Dies teilte ihm das Bundesinnenministerium und der Verfassungsschutz selbst mit. Bisher gesammelte Daten würden gesperrt. Gössner war seit 1970 wegen seiner Zusammenarbeit mit „linksextremistischen oder linksextremistisch beeinflußten Organisationen“ (V-Schutz-Jargon) überwacht worden.

Da muß einiges zusammen gekommen sein, denn allein in der Zeit zwischen den Jahren 2000 und 2008 soll der V-Schutz ca. 2.000 Seiten mit Material über Gössner zusammen gestellt haben. Davon wurden ihm bis jetzt 500  teilweise geschwärzt  vorgelegt. Hintergrund des Rückzuges des V-Schutzes ist offenbar eine Klage Gössners, die am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt werden soll. Offiziell hieß es, die Überwachung sei nach „neuer aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt worden. Dies teilte sein Rechtsanwalt Udo Kauß mit. Wahrscheinlich rechnete die Sicherheitsbehörde mit einer Verurteilung durch das Gericht.

Gössner selbst glaubt, daß ihm eine Art „Kontaktschuld“ vorgeworfen worden sei. So seien seine Artikel u.a. für „Neues Deutschland“ sowie die „Frankfurter Rundschau“ sowie seine Auftritte bei der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes)  oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung verdächtig gewesen. Gössner hatte auf Offenlegung sämtlicher Daten, deren Löschung bzw. Sperrung geklagt sowie auf die Feststellung des Rechtswidrigkeit der Überwachung seit nunmehr fast vier Jahrzehnten.

Veröffentlicht: 18. November 2008

 

NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo

Aktueller Online-Flyer vom 19. November 2008


Inland

Klage und Proteste zeigen Wirkung

Verfassungsschutz beendet nach 38 Jahren Überwachung von Rolf Gössner

Von Peter Kleinert

Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin im Klageverfahren von Dr. Rolf Gössner gegen die Bundesrepublik Deutschland am 20. November vor dem Verwaltungsgericht Köln teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dem Gericht jetzt überraschend mit, dass es die rekordverdächtige 38 Jahre andauernde Überwachung des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der "Internationalen Liga für Menschenrechte" (ILMR) beendet habe. Nach Ansicht seines Anwalts wollte das Bundesamt damit „seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen“.

Bild: Rolf Gössner – Foto aus dem Artikel über die Klageeinreichung in Köln vom 28.02.2006  | Foto: Heide Schneider-Sonnemann

„Die Beobachtung des Klägers“ sei „nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt worden... Die hier zum Kläger erfassten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird - trotz ihrer Löschungsreife - insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen", teilte das Bundesamt mit. In seiner Klage hatte Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat, verlagt. Außerdem klagte er auf Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung.

Dauerskandal beendet

Die vielfältigen Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftstellern gegen die Langzeitbeobachtung Gössners hätten „endlich zu einem positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt“, erklärt dazu der Vorstand der ILMR und fordert, sämtliche Geheimdienstdaten dieses Falles offen zu legen. Der Verfassungsschutz habe während des bisherigen Gerichtsverfahrens zu keinem Zeitpunkt beweisen können, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll, erklärte sein Anwalt Udo Kauß. Nach Auffassung der Liga handelt es sich um eine „schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen".

Zur Vorgeschichte

Rolf Gössner ist seit 1970 bis zur vergangenen Woche ununterbrochen vom BfV beobachtet worden - als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt, Parlamentarischer Berater, als Repräsentant der "Internationalen Liga für Menschenrechte" sowie als Mitglied der Jury zur Verleihung des Negativpreises "BigBrotherAward" (s. NRhZ Nr. 33  vom 28.02.2006). Dadurch sind nicht nur seine Persönlichkeitsrechte auf Informationelle Selbstbestimmung sowie seine Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit beeinträchtigt, sondern auch wichtige Berufsgeheimnisse gefährdet worden, insbesondere das Mandatsgeheimnis, der Informantenschutz und die ausforschungsfreie Sphäre, die für unabhängige Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist. Selbst seine Wahl zum Deputierten der Bremer Bürgerschaft sowie zum stellvertretenden Richter des Bremischen Staatsgerichtshofs im vergangenen Jahr führte nicht dazu, dass seine Beobachtung eingestellt wurde.

Bild: Foto zu einem Gössner-Artikel über den Verbrennungstod des schwarzen Asylbewerbers Oury Jalloh im Polizeigewahrsam NRhZ Nr. 89 vom 04.04.2007

Grund für die jahrzehntelange Überwachung ist laut BfV, dass Rolf Gössner Kontakte zu Gruppen und Personen habe, die der Verfassungsschutz als "linksextremistisch" oder "linksextremistisch beeinflusst" einstuft, wie etwa die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN) und die Rechtshilfegruppe "Rote Hilfe e.V.". Zu den über den Kläger insgeheim gesammelten "Sünden" gehören auch Artikel, Reden und Interviews, in denen er sich kritisch mit den Praktiken der Sicherheitsorgane, besonders auch der Geheimdienste und des Bundesinnenministeriums auseinandersetzte. Hinzu kommen Vorträge und Lesungen wie bei der VVN und anderen Organisationen. Mit solchen Aktivitäten habe er diese "Personenzusammenschlüsse" nachhaltig in ihren "verfassungsfeindlichen Zielen" unterstützt, so das BfV.

Prozessgeschichte

Bereits im Frühjahr 2006 hatte Rolf Gössner, vertreten durch den Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß, gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln auf vollständige Auskunft über alle zu seiner Person gespeicherten Daten einreicht (s. NRhZ 33). Bisher musste das Bundesamt Auszüge aus Gössners Personenakte vorlegen, die den Zeitraum von 2000 bis heute betreffen: über 500 von insgesamt etwa 2.000 Seiten - zu einem großen Teil allerdings mit geschwärzten Textstellen und fehlenden Seiten. Inzwischen wurde es auch schon dazu verurteilt, die gesamte Personenakte vorzulegen, also auch für die Jahre 1970 bis 2000. Die Verheimlichung ganzer Aktenteile geht auf eine Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums als oberster Aufsichtsbehörde zurück. Begründung: Das Bekanntwerden ihres Inhalts würde dem "Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten" und es handele sich um Vorgänge, die "ihrem Wesen nach geheim" seien. Hiergegen hat Gössner inzwischen das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angerufen.

Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen

Mit der nun abgegebenen Erklärung des BfV, Rolf Gössner nicht weiter zu beobachten und die Daten zu sperren, ist das Verfahren also keineswegs beendet. Die gerichtliche Auseinandersetzung um vollständige Auskunft über sämtliche Datensammlungen geht weiter - ebenso wie die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der geheimdienstlichen Langzeitbeobachtung. Während des bisherigen Verfahrens konnte das BfV nie darlegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll. Nach Auffassung der ILMR müssen deshalb die Verantwortlichen Bundesamt und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Bild: Wolfgang Schäuble im Bundestag – Foto zum Gössner-Artikel „Schäubles
Stunde“ NRhZ Nr. 113  vom 19.09.2007

Nach Auffassung der Liga hat dieses Verfahren auch grundsätzliche Bedeutung. Denn es gehe um „ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den demokratisch kaum kontrollierbaren Geheimdiensten und ihren klandestinen Aktivitäten gezogen - besonders im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und im Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen? Hierauf muss endlich eine demokratische und bürgerrechtliche Antwort gefunden werden. (PK)

Termin: Donnerstag, 20. November, 11:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 160, 1. Stock.

 

heise online18.11.2008 15:15  Telepolis

Verfassungsschutz
stellt Überwachung von Bürgerrechtler ein

Dr. Rolf Gössner[1] ist Rechtsanwalt, Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten Grundrechte-Reports[2], Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte[3] und Jury-Mitglied bei den Big Brother Awards[4]. 2006 verlangte er über eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Dauerüberwachung seiner Person. Zudem sollte der Inlandsgeheimdienst mit der Klage verpflichtet werden, alle über ihn gesammelten Daten zu sperren und nach einer Einsichtnahme zu löschen.

Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag dieser Woche teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz nun überraschend mit, dass die Beobachtung "nach aktuell erfolgter Prüfung" eingestellt worden sei. Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen "weshalb die geheimdienstliche Beobachtung [...] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll". Damit hat Gössner sein erstes Ziel erreicht, will aber weiterhin gerichtlich auf Einblick in die bisher geschwärzten oder geheim gehaltenen Teile seiner Akten drängen. Auch die Rechtswidrigkeit der Langzeitbeobachtung will er noch von Gericht bestätigt wissen.

Bisher liegt dem Überwachten lediglich ein Teil seiner Akte vor, der etwa ein Viertel des Gesamtbestandes umfasst und den Zeitraum ab dem Jahr 2000 betrifft. Obwohl das Verwaltungsgericht Köln bereits urteilte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz für den gesamten Bespitzelungszeitraum Einblick gewähren muss, ließen die Teile von 1970 bis 1999 bisher auf sich warten.

Allerdings ist auch im Gössner einsehbaren Teil der Akten ein beträchtlicher Teil herausgenommen oder geschwärzt. Diese Maßnahmen gehen auf das Bundesinnenministerium zurück, der obersten Aufsichtsbehörde des Inlandsgeheimdienstes. Es begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass ein Bekanntwerden der Inhalte dem "Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten" würde. Der weiterhin angeführte Verweis auf den "Quellenschutz" legt nahe, dass nicht nur veröffentlichtes Material über Gössner gesammelt wurde, sondern dass es auch eine verdeckte Überwachung gegeben haben muss. Bei weiteren geschwärzten Stellen scheint es sich dagegen um vom Verfassungsschutz vorgenommene Kommentierungen von Gössners Schriften zu handeln, welche die Behörde Gössner ebenfalls vorenthalten will.

Gössner klagte dagegen beim Bundesverwaltungsgericht, das den Verfassungsschutz am 30. Oktober dazu verpflichtete, dem Gericht die umstrittenen Aktenteile im Rahmen eines In-Camera-Geheimverfahrens[5] zur Prüfung vorzulegen. Darauf, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnte, stieß der Rechtsanwalt und Publizist 1996, nachdem die Zeitschrift "Geheim", für die er geschrieben hatte, als "linksextremistisch" eingestuft wurde. Ein Auskunftsersuchen brachte ans Licht, dass bereits seit dem Jahr 1970 Daten über den damaligen Jurastudenten gesammelt wurden.

Der Gössner bisher zugänglich gemachte Teil der Sammlung enthält nach seinen Angaben vorwiegend Vorträge, Interviews und Artikel, in denen sich zwar kritische Würdigungen der Praktiken von Sicherheitsorganen und besonders von Geheimdiensten finden, aber keinerlei verfassungsfeindliche Inhalte. Betroffen sind unter anderem Artikel in der Frankfurter Rundschau[6], im Freitag[7] und im Weser Kurier[8].

Laut Gössner, der nie Mitglied einer Partei war, wurde ihm vom Verfassungsschutz eine "Kontaktschuld" zu als extremistisch eingestuften Gruppen und Medien wie der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN) und dem Rechtsberatungsverein "Rote Hilfe"[9] vorgeworfen – eine "Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten Personenzusammenschlüssen". Allerdings sprach der Menschenrechtler, der sich selbst als Befürworter eines "offenen, kritischen Dialoges" sieht, auch schon bei Veranstaltungen des Hessischen Verfassungsschutzes, des Bundesgrenzschutzes und der schleswig-holsteinischen Polizei, ohne dass in diesem Zusammenhang in den ihm nun zugänglich gemachten Teilen der Akte über eine "Zusammenarbeit" spekuliert worden wäre. Es gibt einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es auch persönlich-institutionelle Motive gewesen sein könnten, die den Apparat zu einer so dauerhaften Bespitzelung motivierten: Viele seiner Schriften machten Fehlverhalten von Sicherheitsbehörden öffentlich; und als wissenschaftlicher Berater der niedersächsischen Grünen half er mit, den dortigen Landesverfassungsschutz zu stutzen[10].

Nach der Auffassung der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Fall ihres Vizepräsidenten "grundsätzliche Bedeutung", weil die Vorgänge zeigen, dass eine unbekannte Dunkelziffer von Publizisten, Rechtsanwälten und Menschenrechtlern ebenfalls von unverhältnismäßigen Bespitzelungsmaßnahmen betroffen sein könnte. Eine nicht entsprechend begründete Beobachtung über einen so langen Zeitraum wie bei Gössner ist der Liga zufolge eine "schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen".

Aufgrund der beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten Gössners wurde durch die Langzeitausforschung möglicherweise nicht nur sein Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, sondern (über die Verletzungen von Mandatsgeheimnis und Informantenschutz) auch die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit sowie zahlreiche Rechte Dritter. Selbst als Gössner Deputierter in der Bremer Bürgerschaft und stellvertretender Richter[11] am Bremischen Staatsgerichtshofs wurde, ließ der Verfassungsschutz nicht von der Ausforschung ab und erklärte dem Kölner Verwaltungsgericht stattdessen, warum seiner Ansicht nach eine Beobachtung von Richtern nicht gegen ihre vom Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit verstoße.  (pem[12]/Telepolis)


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http://www.heise.de/newsticker/meldung/119059

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.rolf-goessner.de/

 

 

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journalismus

Nach 38 Jahren nicht mehr im Visier

Verfassungsschutz stoppt Dauerbeobachtung des Menschenrechtlers Rolf Gössner

38 Jahre lang wurde er überwacht – fast sein ganzes bisheriges Erwachsenen-Leben lang. Damit ist es jetzt vorbei: Der Bremer Publizist und Anwalt Rolf Gössner (60) wird nicht länger vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet.

Seit 1970 hatte das BfV ständig Daten über ihn gesammelt. Der Grund: seine Kontakte zu „linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflussten“ Medien und Organisationen. Der parteilose linke Geheimdienstexperte erfuhr dies durch eine eigene Anfrage beim BfV. Registriert wurden zum Beispiel Artikel, Aufrufe und Interviews im Neuen Deutschland, dem Arbeiterkampf oder der Zeitschrift Geheim. Abgeheftet wurden aber auch Gastbeiträge für die Frankfurter Rundschau. Ebenfalls im Visier: seine Auftritte bei der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ oder der „Roten Hilfe“. Das Bundesamt habe ihn unzulässigerweise mit diesen Medien und Veranstaltern identifiziert und ihm eine Art „Kontaktschuld“ zur Last gelegt, kommentierte er jetzt die Dauerüberwachung.

Die Datensammler hatten einiges zu tun, denn Gössner ist sehr aktiv. Ab 2003 war er Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, seit 2008 ist er ihr Vizepräsident. Er gibt den kritischen Grundrechte-Report mit heraus und sitzt in der Jury für den Anti-Überwachungs-Preis „Big Brother Award“. Die Beobachtung endete auch nicht, als er in Bundestags- und Landtagsausschüssen als Gutachter mitwirkte, bei Veranstaltungen der Polizei und sogar des Verfassungsschutzes auftrat oder 2007 zum stellvertretenden Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs gewählt wurde.

Seit 2006 klagt Gössner mit ver.di-Rechtsschutz gegen das Bundesamt für Verfassungssschutz. Seine Ziele: vollständige Auskunft über die gespeicherten Daten, komplette Löschung und Feststellung der Rechtswidrigkeit. Im zunächst nur schriftlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln erwirkte Gössner nach eigenen Angaben bereits ein Zwischenurteil, wonach das BfV ihm die gesamte Akte vorlegen muss – schätzungsweise 3.000 Blatt. Bisher kennt er erst 500 Seiten, zum großen Teil mit geschwärzten oder entfernten Passagen. Diese „Verheimlichung ganzer Aktenteile“, so Gössner, gehe auf eine Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums zurück. Begründet werde sie unter anderem mit dem Schutz von Hinweisgebern oder V-Leuten. Dagegen wiederum klagt Gössner vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Als das Verwaltungsgericht Köln jetzt erstmals mündlich verhandeln wollte, teilte der Geheimdienst kurz zuvor plötzlich mit, dass die Beobachtung eingestellt und alle Daten gesperrt wurden. Bei der Verhandlung berichteten BfV-Vertreter laut Gössner, dass sie ein „Gesamtbild“ von ihm erstellen wollten. Seine Mitwirkung als prominenter Jurist habe linke Blätter quasi salonfähig gemacht. Einer der Gründe, warum er jetzt nicht mehr beobachtet werde: Die Bedrohungslage habe sich geändert, und die knappen Ressourcen müssten jetzt anders eingesetzt werden.
Der Prozess geht weiter. Und eine neue Klage hat Gössner auch schon eingereicht: Wie er inzwischen weiß, wird er auch vom Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen beobachtet.   
                                                                                                                               Eckhard Stengel

 

Radio Utopie

Nachrichten aus der Weltrepublik

„Verkehrte Welt“- Rolf Gössner:
Kämpfer für Menschenrechte vier Jahrzehnte als brisanter Staatsfeind observiert

Autor: petrapez, Mittwoch, 19. November 2008, 01:52

Wer in diesem demokratischen Land für Menschen- und Verfassungsrechte eintritt wird wie ein Verfassungsfeind oder Terrorist unter Dauerbeobachtung gestellt wie das folgende Beispiel des Publizisten und Rechtsanwaltes Dr. Rolf Gössner zeigt. Dr. Rolf Gössner wurde von 1970, damals noch Jurastudent, bis hin zu dieser Woche dauerüberwacht.

Auf Grund einer Klage Dr. Rolf Gössners, vertreten durch Anwalt Udo Kauß, findet morgen ein »Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland« am Verwaltungsgericht Köln  statt.

Erster Termin zur mündlichen Gerichtsverhandlung: Donnerstag, 20.November, 11.30 Uhr, Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 160, 1. Stock.

Inhalt der Klage ist es, Auskunft über sämtliche Daten, die über ihn in 38 ! Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erstellt wurden, zu erhalten. Dr. Rolf Gössner hatte im Vorfeld ein eigenes Auskunftsersuchen beim BfV gestellt. Darauf hin konnte er aber nur in ca. 500 Seiten Einblick der letzten Jahre nehmen, die überwiegend geschwärzte oder entfernte Stellen aufwiesen. In den letzten acht Jahren wurden seine Aktivitäten auf ca. 2000 Seiten registriert. Er wurde lückenlos von 1970 bis jetzt vom BfD überwacht. Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einer voraus gegangenen Verhandlung bereits entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ihm alle, auch vor dem Jahre 2000 gesammelten Daten, vorlegen muss.

In der nun stattfindenden Verhandlung fordert Dr. Rolf Gössner die komplette Löschung der gesamten Akten und die Feststellung des Gerichtes, dass die an ihm vorgenommene Dauerüberwachung rechtswidrig gewesen sei. Beim Bundesverwaltungsgericht klagt er bereits wegen der "Verheimlichung ganzer Aktenteile", worauf hin dieses den Verfassungsschutz am 30. Oktober dazu verpflichtete, dem Gericht die umstrittenen Aktenteile im Rahmen eines In-Camera-Geheimverfahrens zur Prüfung vorzulegen.

Der Rechtsanwalt und Publizist bemerkte 1996, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnte, nachdem die Zeitschrift "Geheim", für die er geschrieben hatte, als "linksextremistisch" eingestuft wurde.

Der Grund für die Dauerüberwachung Dr.  Rolf Gössners in einem Zeitraum von fast vier Jahrzehnten besteht für den Bundesverfassungsschutz allein in der Tatsache einer "Kontaktschuld", das heisst, Kontakte zu "linksextremistischen beziehungsweise linksextremistisch beeinflussten" Organisationen und Medien, wie Auftritte bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) ,die Rechtshilfegruppe "Rote Hilfe e.V." oder der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Der BfV sammelte alle von ihm verfassten Artikel, Aufrufe und Interviews, z.B. im Neuen Deutschland, im Weser Kurier, Freitag, junge Welt oder in der Frankfurter Rundschau. Es kam sogar dann zu Einträgen in seine Akte des BfV, wenn Berichte über ihn oder Rezensionen über seine publizierten Bücher in den Medien veröffentlicht wurden.

Dr. Rolf Gössner, parteilos, ist Rechtsanwalt und lebt in Bremen. Er engagiert sich für Freiheit, Bürger-und Menschenrechte und gegen einen Überwachungsstaat.

Seine Arbeit konzentriert sich auf die Beratertätigkeit der Fraktion Bündnis90/Grüne zwischen 1990 und 2001, im Niedersächsischen Landtag und im Ausland. Weiter wirkte er bei verschiedenen Gesetzesänderungen mit.

Er führte Strafverteidigungen sowie Nebenklage-Vertreter unter anderem für die Familie von Halim Dener, Oliver Neß und zusammen mit Eberhard Schultz die Strafverteidigung von Kani Yilmas.

Er war Prozessbeobachter in vielen politischen Strafverfahren unter anderen in den Fällen Benjamin Ramos, im Revisionsverfahren um Abdullah Öcalan vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Strafverfahren gegen Gabriele Kanze; weiter ist er Mitglied von Menschenrechtsdelegationen und stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen.

Des Weiteren war und ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und offizieller Unterstützer der überwachungskritischen Datenschutzdemonstration Freiheit statt Angst.

Mitherausgeber von Zeitschrift Ossietzky, Jury-Mitglied der Big Brother Awards, Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten Grundrecht-Reports und seit 2003 Präsident der Internationalen Liga für Menschenrecht bis April 2008, seitdem ist er Vizepräsident.

Er war Gutachter in Bundestags- sowie Landtagsausschüssen und trat sogar bei Veranstaltungen von Polizei sowie Verfassungsschutz auf, so z.B. des Hessischen Verfassungsschutzes, des Bundesgrenzschutzes und der schleswig-holsteinischen Polizei.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilt jetzt mit „dass die Beobachtung– nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist.“ Und weiter: »Die hier zum Kläger erfaßten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird – trotz ihrer Löschungsreife – insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluß der Verfahren abgesehen.«

Somit beabsichtigt das Bundesamt für Verfassungsschutz kurz vor Prozessbeginn einer Verurteilung durch das Gericht zuvor zu kommen und den strittigen Fall aus der Welt zu schaffen.

Die Internationale Liga für Menschenrechte teilt mit, dass die vielfältigen Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftstellern gegen die Beobachtung ihres Vizepräsidenten »zu einem positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt haben« – auch wenn damit die gerichtliche Auseinandersetzung um die Daten und Akten noch lange nicht ausgestanden sei. Die Liga fordert deshalb weiterhin, sämtliche Geheimdienstdaten dieses Falles offen zulegen.

»Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte während des bisherigen Gerichtsverfahrens zu keinem Zeitpunkt plausibel darlegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll«, stellte Rechtsanwalt Kauß fest.

Nach Ansicht der Internationalen Liga für Menschenrechte war die Überwachung eine "schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit", für die das BfV und die Verantwortlichen im Bundesinnenministerium "endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen. „Das Verfahren habe grundsätzliche Bedeutung auch für andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler.

Es gehe um die Frage, welche Grenzen den demokratisch kaum kontrollierten Geheimdiensten gezogen werden müssten“.

www.radio-utopie.de/2008/11/19/Verkehrte-Welt-Rolf-Goessner-Kaempfer-fuer-Menschenrechte-vier-Jahrzehnte-als-brisanter-Staatsfeind-observiert

 

 

 

 


   

 

 

Dr. Rolf Gössner, Verfassungsschutz, Big Brother Awards

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfassungsschutz-Observation
Dr. Rolf Gössners nach 38 Jahren eingestellt

Datenschützer kennen und schätzen die Big Brother Awards, bei denen einmal im Jahr Behörden und Unternehmen, die den Datenschutz besonders sträflich missachten, mit Negativpreisen medienwirksam ausgezeichnet werden. Der eine oder andere kennt auch Jury-Mitglied Dr. Rolf Gössner. Diesem wurde die letzten 38 Jahre lang die zweifelhafte Ehre zuteil, vom Verfassungsschutz observiert zu werden. Nun, kurz vor Beginn der Verhandlungen in einem Verfahren, in dem Gössner die Bundesrepublik Deutschland wegen dieses - seiner Meinung nach ungerechtfertigten - Eingriffs in seine Grundrechte verklagt, wurde die Überwachung offenbar eingestellt.

Laut Pressemitteilungen des FoeBuD e.V., der die Big Brother Awards ausrichtet, und der Internationalen Liga für Menschenrechte, soll der erste Verhandlungstermin im "Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland" am 20.11.2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln stattfinden. Heute, zwei Tage vorher, teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz mit, dass die Überwachung Gössners mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde.

In der Mitteilung hieß es, "... dass die Beobachtung des Klägers - nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz - eingestellt worden ist. Die hier zum Kläger erfassten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird - trotz ihrer Löschungsreife - insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen." Für Gössner und seinen Anwalt Dr. Udo Kauß kommt dieser Schritt vollkommen überraschend. Sie vermuten, dass der Verfassungsschutz "mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen" will. Gössner klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz über den rekordverdächtigen Zeitraum von fast vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat. Außerdem klagt er auf Löschung/ Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung.

Gössner ist als Publizist, Rechtsanwalt, Parlamentarischer Berater, als Repräsentant der "Internationalen Liga für Menschenrechte" sowie als Mitglied der Jury zur Verleihung des Datenschutz-Negativpreises "Big Brother Award" gesellschaftlich sehr engagiert. Das jedoch dürfte seine Überwachung durch das BfV indirekt begünstigt haben: Im Rahmen dieser Tätigkeiten hatte er Kontakt zu Personen, die vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" oder "linksextremistisch beeinflusst" eingestuft werden. Das machte ihn in den Augen des deutschen Inlandsgeheimdienstes verdächtig. Zu den in diesem Zusammenhang genannten Gruppen gehören unter anderem die "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN) und die Rechtshilfegruppe "Rote Hilfe e.V.". Gössner wird vorgeworfen, durch Reden, Interviews und schriftliche Publikationen (unter anderem in der sehr weit links angesiedelten Tageszeitung "Junge Welt") diese Gruppen "nachhaltig in ihren verfassungsfeindlichen Zielen unterstützt zu haben". Selbst wenn Gössner in solchen Medien nicht selbst publizierte, sondern lediglich über ihn oder die von ihm veröffentlichten Bücher berichtet wurde, wurde dies in seiner Personenakte vermerkt.

Gössner wird dabei nicht vorgeworfen, selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder sich entsprechend geäußert zu haben. Gegenstand der Verdächtigungen gegen ihn sind lediglich seine Kontakte zu bestimmten Personen und Gruppen. Gössner selbst und seine Kollegen von der "Internationalen Liga für Menschenrechte" betonen, es habe sich bei diesen Kontakten ausschließlich um "Berufskontakte im Rahmen seiner beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten, insbesondere seiner Bürger- und Menschenrechtsarbeit" gehandelt. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass insbesondere Gössners zahlreiche Publikationen, in denen er sich kritisch über die Praktiken der Sicherheitsorgane, besonders auch der Geheimdienste, äußert, vom Verfassungsschutz gesammelt wurden.

Bei der jahrelangen Observation Gössners ignorierte der Verfassungsschutz offenbar auch besondere Schutzrechte, die ihm als Berufsgeheimnisträger eigentlich zugestanden hätten. So seien neben Gössners eigenen Grundrechten "auch wichtige Berufsgeheimnisse gefährdet worden, insbesondere das Mandatsgeheimnis und der Informantenschutz und die ausforschungsfreie Sphäre, die für unabhängige Menschenrechtsgruppen unabdingbar ist," berichtet die "Internationale Liga für Menschenrechte" in ihrer Pressemitteilung. Weiter heißt es dort: "Selbst seine Wahl zum Deputierten der Bremer Bürgerschaft sowie zum stellvertretenden Richter des Bremischen Staatsgerichtshofs im vorigen Jahr führte nicht dazu, dass seine Beobachtung eingestellt wurde. Im Gegenteil: Das BfV erklärte den Kölner Verwaltungsrichtern wortreich, dass der Geheimdienst auch Richter, trotz ihrer verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit, beobachten dürfe."

Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftsteller hatten jahrelang immer wieder gegen die andauernde Überwachung Gössners protestiert. Wie der FoeBuD und die "Internationale Liga für Menschenrechte" nehmen sie das nun beschlossene Ende der Observation mit Erleichterung zur Kenntnis. Das Gerichtsverfahren allerdings wollen die Kläger trotzdem durchziehen und hoffen, vor dem Verwaltungsgericht Recht zu bekommen.

Meinung: Ein Fall wie der Dr. Rolf Gössners ist ein Skandal und ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat. Hier wurden nicht nur die Grundrechte des Betroffenen, sondern auch die seiner Mandanten in sträflicher Weise verletzt. Die Begründung für diese Maßnahmen ist dabei mehr als dürftig: Gössner ist seit langem in bewundernswertem Maße politisch und gesellschaftlich engagiert. Dabei bleiben, wie die meisten beispielsweise für Bürgerrechte und Datenschutz aktiven politisch aktiven Menschen bestätigen können, Kontakte zur linken Szene oft nicht aus. Diese allein machen aber bei Weitem keinen Verfassungsfeind - jemandem, der sich für Menschenrechte und das vom Bundesverfassungsgericht definierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung einsetzt, Verfassungsfeindlichkeit zu unterstellen, ist so absurd, dass es schon lächerlich wäre, wenn dieser Fall nicht so erschreckend und traurig wäre. Es bleibt zu hoffen, dass Gössner wenigstens vor Gericht recht bekommt und so, wenn auch spät, die Gerechtigkeit wenigstens ein Stück weit wiederhergestellt wird. (Annika Kremer)

 19-11-2008


MURDELTA.blogspot.com

18 November 2008

 

  /** nach 38 jahren wird die ueberwachung von rolf goessner eingestellt **/

 

das ding hat nochmal eine eigene erwaehnung verdient:

Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten Grundrechte-Reports, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Jury-Mitglied bei den Big Brother Awards. 2006 verlangte er über eine Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Dauerüberwachung seiner Person. Zudem sollte der Inlandsgeheimdienst mit der Klage verpflichtet werden, alle über ihn gesammelten Daten zu sperren und nach einer Einsichtnahme zu löschen.

Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag dieser Woche teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz nun überraschend mit, dass die Beobachtung "nach aktuell erfolgter Prüfung" eingestellt worden sei. Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen "weshalb die geheimdienstliche Beobachtung [...] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll". Damit hat Gössner sein erstes Ziel erreicht, will aber weiterhin gerichtlich auf Einblick in die bisher geschwärzten oder geheim gehaltenen Teile seiner Akten drängen. Auch die Rechtswidrigkeit der Langzeitbeobachtung will er noch von Gericht bestätigt wissen.

un-fass-bar! 38 jahre ueberwachung. und wenn man dem heise-artikel glauben darf, wegen irgendwelcher schwammiger, an den haaren herbeigezogen vermutungen ohne wirkliche grundlage.

Es gibt einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es auch persönlich-institutionelle Motive gewesen sein könnten, die den Apparat zu einer so dauerhaften Bespitzelung motivierten: Viele seiner Schriften machten Fehlverhalten von Sicherheitsbehörden öffentlich; und als wissenschaftlicher Berater der niedersächsischen Grünen half er mit, den dortigen Landesverfassungsschutz zu stutzen.

Nach der Auffassung der Internationalen Liga für Menschenrechte hat der Fall ihres Vizepräsidenten "grundsätzliche Bedeutung", weil die Vorgänge zeigen, dass eine unbekannte Dunkelziffer von Publizisten, Rechtsanwälten und Menschenrechtlern ebenfalls von unverhältnismäßigen Bespitzelungsmaßnahmen betroffen sein könnte. Eine nicht entsprechend begründete Beobachtung über einen so langen Zeitraum wie bei Gössner ist der Liga zufolge eine "schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen".