Bei den
Bemühungen um eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
bildet die Bundesrepublik gegenüber vergleichbaren westeuropäischen Staaten das
Schlusslicht. Die rot-grüne Bundesregierung hat noch nicht einmal die Mindeststandards
der “EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne
Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft” (2000/43/EG) umgesetzt.
Sie hat die letzte Frist im Juli 2003 verstreichen lassen. Auch die Frist für
die Einführung der “EU-Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf”, die im Dezember 2003 abgelaufen ist, hat sie nicht eingehalten.
Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner: “Mit diesen Versäumnissen hat die
Bundesregierung in eklatanter Weise ihre völkerrechtlichen
Vertragsverpflichtungen verletzt”.
Auch auf UN-Ebene hat die
Bundesrepublik trotz Lippenbekenntnissen ihre übernommenen Pflichten nicht erfüllt:
Bis heute ist kein nationaler Aktionsplan gegen Rassismus in
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen erstellt worden, obwohl sich
die Bundesrepublik mit dem Beschluss der UN-Weltrassismuskonferenz
vom September 2001 selbst dazu verpflichtet hat. Die Zusammenarbeit mit den
Nichtregierungsorganisationen ist abgebrochen worden.
“Trotz der drastischen Zahl
rassistischer Übergriffe ist die Bundesregierung offenbar nicht gewillt, in angemessener
Zeit effektive Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zu
ergreifen”, stellte
Rolf Gössner fest. Auch die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes, wie
es die rot-grüne Koalitionsvereinbarung vorsieht, ist immer noch nicht auf den
parlamentarischen Weg gebracht worden.
Die Internationale Liga für
Menschenrechte fordert
Y.E./rg
Weitere
Informationen über:
Yonas
Endrias, Mitglied des Liga-Vorstandes: EndriasY@aol.com - Tel.: (030) 7918528