Prozessbeobachter
Rolf Gössner: „Es passt nicht zu einem demokratischen Rechtsstaat, dass
ein engagierter Antifaschist aus
Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein
Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist“
Nachdem das Karlsruher Verwaltungsgericht das Wiederaufleben der berüchtigten Berufsverbotspraxis früherer Jahrzehnte nicht verhinderte, richten sich die Hoffnungen nun auf die nächste Instanz. Der VGH hat die Zulassung der Berufung mit „ernstlichen Zweifeln“ an der Richtigkeit des Karlsruher Urteils begründet.
Zur Bedeutung des Berufungsverfahrens sagt Rolf Gössner: „Der VGH hat nun die Pflicht und Aufgabe, das Urteil des Verwaltungsgerichts daraufhin abzuklopfen, ob es gegen die Grundrechte des Betroffenen auf Berufs- und Meinungsfreiheit verstößt. Aus der Karlsruher Urteilsbegründung spricht jedenfalls ein illiberaler, staatsautoritärer Geist vergangen geglaubter Zeiten, der dem Duckmäusertum im öffentlichen Dienst Vorschub leistet.“ Es passe nicht zu einer „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Gössner, „dass ein engagierter Antifaschist aus Gesinnungsgründen vom Schuldienst ferngehalten wird, dem persönlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen und der für den Lehrerberuf bestens qualifiziert ist“.
Die Verhandlung findet am
13.03.2007, ab 9:00 Uhr vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim,
Schubertstraße 11, 68165 Mannheim statt (Untergeschoss, Sitzungssaal III). Nach
der Gerichtsverhandlung wird eine
Pressekonferenz
stattfinden. Teilnehmer: Michael Csaszkóczy, sein Anwalt Martin Heiming, Dr. Rolf Gössner für Liga, RAV und Grundrechte-Komitee, Hildegard Klenk, GEW-Bezirksvorsitzende Nordbaden, Jochen Nagel, GEW-Landesvorsitzender Hessen. Ort: DGB-Haus, Hans-Böckler-Str.1, verdi-Raum.
Kontakt bis 12.03., 13 h:
Rolf Gössner, Tel.0421-703354; Fax 703290, goessner@uni-bremen.de Weitere Informationen: RA Martin Heiming,
Heidelberg, Tel. 06221-337511; Fax 5873434
www.gegen-berufsverbote.de;
www.gegen-berufsverbote.de/index1.php?section=stimmen;
www.ilmr.de; www.grundrechtekomitee.de;
www.rav.de; www.gew-bw.de/Page6.html