Presseerklärung v. 10.02.2004

Irak: Keine  Zwangsauslieferung von Volksmudjahedin in den Iran
 Wiederaufnahme von asylberechtigten Betroffenen in Deutschland

Die Internationale Liga für Menschenrechte ist um die Situation der iranischen Volksmudjahedin im Irak zutiefst besorgt. Diese Organisation steht im Widerstand gegen das Regime der islamischen Republik Iran. Sie flüchtete bereits in den 80er Jahren in den Irak, um der massiven politischen Verfolgung, um Folter und Hinrichtung ihrer Mitglieder durch den Iran zu entkommen.

Seit Ende des Irak-Kriegs im vorigen Jahr werden die meisten der mehr als 4.000 Mitglieder der Volksmudjahedin, die im Krieg neutral blieben und mittlerweile entwaffnet wurden, im irakischen Militärlager Ashraf festgehalten. Sie sind akut von der Auslieferung an den Iran bedroht, seit das iranische Regime ihre Auslieferung fordert und seitdem der provisorische Regierungsrat im Irak beabsichtigt, sie gegen ihren Willen auszuweisen und ihr Eigentum zu konfiszieren.

Wie immer man politisch zu den Volksmudjahedin und ihren früheren Aktivitäten stehen mag: Eine solche Zwangsauslieferung  muss unter allen Umständen verhindert werden,  denn im Iran drohen den Betroffenen Folter und Hinrichtung. Eine solche von den Besatzungsmächten im Irak geduldete oder gar unterstützte Auslieferung an den Iran wäre eine menschenrechtliche Katastrophe und ein Verstoß gegen die internationalen humanitären Rechte der Betroffenen. Die universelle Gültigkeit der Menschenrechte darf nicht dem internationalen Anti-Terror-Kampf zum Opfer fallen. Die Volksmudjahedin dürfen nicht zum Spielball diplomatischer Taktik werden; sie dürfen nicht zum „Verhandlungschip“ des Westens gegenüber dem Regime des Iran werden, das die Menschenrechte nach wie vor mit Füßen tritt.

Die Internationale Liga für Menschenrechte appelliert an die UNO, die Besatzungsmächte im Irak sowie an den provisorischen Regierungsrat des Irak und fordert sie auf,

    die Zwangsauslieferung der Volksmudjahedin an den Iran unter allen Umständen zu verhindern und sie als Flüchtlinge entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen,

·         eine Delegation des Roten Kreuzes und des UNHCR zusammenzustellen und damit zu beauftragen, vor Ort im Camp Ashraf die Einhaltung der humanitären Rechte der Betroffenen zu überwachen sowie für Aufnahme der Mitglieder der Volksmudjahedin in sichere und aufnahmebereite Länder zu sorgen, wo sie nicht von Abschiebungen in den Iran bedroht sind.

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert die Bundesregierung auf,

    jene von Auslieferung bedrohten Mitglieder der Volksmudjahedin, die hier in Deutschland als Asyl- oder Aufenthaltsberechtigte anerkannt worden sind, wieder aufzunehmen, sofern sie es wünschen;

·         alle Widerrufsverfahren einzustellen, die unter Berufung auf die sog. EU-Terrorliste mit dem Ziel eingeleitet worden sind, die Asyl- oder Aufenthaltsberechtigung wieder aufzuheben.

Die Volksmudjahedin sind ausgerechnet auf Druck des iranischen Regimes, das von der UNO wegen massiver Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden ist, in diese Liste aufgenommen worden. Diese Liste muss insgesamt dringend revidiert werden.

Dr. Rolf Gössner                                                                                      Mila Mossafer
Liga-Präsident                                                                                            Iran-Ausschuss der Liga