-Report                           2/2004

Informationsbrief der INTERNATIONALEN LIGA FÜR MENSCHENRECHTE

Berlin, im August 2004

 

I n h a l t

Einleitung

 

Hintergrund-Themen

Bundesrepublik

Neue Sicherheitsarchitektur (Rolf Gössner)........ 2

Renaissance der Menschenwürde? Plädoyer für
Generalrevision der „Anti-Terror“-Gesetze ....... 4

EU-Verfassung

Aufrüstung – ein Verfassungsgebot
(Elke Zwinge-Makamizile / Kilian Stein) ........... 6

Irak-Krieg und die Folgen

Irakische Souveränität? (Kilian Stein) ............... 7

Israel-Palästina-Konflikt

„Stop the Wall –
für einen gerechten Frieden in Nahost“ ............. 8

EJJP: Presseerklärung zu Grenzdrama .............10

Kolonialismus

Deutscher Völkermord in Namibia
(Yonas Endrias) .......................................... 10

 

Liga-Prozessbeobachtungen

Letzte Instanz: Öcalan ./. Türkei (R. Gössner). 12

Seoul/Südkorea: Dr. Song (RA E. Schultz)...... 14

 

Liga-Presseerklärungen

Geschichtslose Neuorganisation des VS ......... 16

UN-Tag gegen Rassismus: Erinnerung an
Völkerrechtliche Verpflichtungen ................... 17

Verdachtsabschiebungen verhindern ............... 18

Aufklärung/Ahndung der Folterungen im Irak.  19 

Prozessbeobachtung vor EuGMR iS Öcalan ...  20

Skandalöser Fluggast-Datentransfer ................ 21

 

Presseecho

Augenmerk auf soziale Menschenrechte (ND). 22


Menschenrechtsgespräche

Menschenrechtler aus Aserbaidschan .............. 23

 

Offene Liga-Briefe

Stiftung Topographie des Terrors................... 23

Topographie des Terrors (M. Reiff-Hundt) ..... 24

Sonderfahrdienst Telebus für Behinderte......... 24

 

Kooperationen & Aufrufe

BigBrotherAwards 2004 ................................. 24

Grundrechte-Report ........................................25

Treffen der Bürger-/Menschenrechtsgruppen... 25

Perspektivenkongress 2004 (Berlin) ................ 25

Int. Konferenz “Stop The Wall” (Köln) ........... 25

Irak-Hearing zum Irak-Tribunal (Berlin) ......... 26

Aktionstag gegen Rassismus,
Neonazismus & Krieg ...................................... 26

Friedensgala in Stuttgart .................................. 27

Aufruf zum 60. Jahrestag der Befreiung 2005.  27

 

Interview

Migranten und Muslime – Verlierer des staatlichen „Antiterrorkampfs“.
Interview mit Rolf Gössner in: „Islamische Zeitung“............ 28

 

Reaktionen/Leserbriefe – Antworten .......... 31

Termine/Literatur/Hinweise ab.................... 33

 

Impressum ....................................................... 36

 


 

 

An die Mitglieder und Freunde der „Internationalen Liga für Menschenrechte“

 

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Seit dem letzten LIGA-REPORT vom März 2004 ist wieder viel passiert – weltpolitisch und in der Bundesrepublik. Aber auch über die Liga-Arbeit lässt sich viel berichten. Deshalb fällt dieser LIGA-REPORT auch recht umfangreich aus.

Ende März fand im Berliner Haus der Demokratie und Menschenrechte die jährliche Mitgliederversammlung der Liga statt. Dieses Mal musste das gesamte Präsidium und der gesamte Vorstand turnusmäßig neu gewählt werden. Nach Vorlage des Rechenschaftsberichts über die Liga-Arbeit des vergangenen Jahres sind die beiden Vizepräsidenten Laurent Faasch-Ibrahim und Till Wilsdorf sowie ich als Liga-Präsident für weitere zwei Jahre wiedergewählt worden. Für dieses Vertrauen möchte ich mich auch an dieser Stelle nochmals bedanken.                

Die Mitgliederversammlung hat übrigens die Einführung des LIGA-REPORTs ausdrücklich begrüßt, weil er den Informationsfluss zwischen Vorstand und Mitgliedern intensiviere und nach außen die inhaltlichen Positionen und Aktivitäten der Liga verbreite und verständlich mache. Wir haben in diesem Report viele Themenbereiche, in denen die Liga aktiv ist, aufgenommen, damit Sie auch dieses Mal einen Überblick über das Liga-Engage­ment der letzten Monate gewinnen.

Wir stehen zur Zeit wieder vor der Wahl eines/einer Kandidaten/Kandidatin für die Ossietzky-Medaille. Im September erfolgt die Auswahl und im Dezember zum Tag der Menschenrechte die feierliche Verleihung (s. Hinweis auf S. 1).

Wie jedes Mal, so bitten wir Sie auch heute eindringlich, die Liga auch mit Spenden zu unterstützen. Die Liga benötigt dringend Geld, insbesondere für die Büro-Infrastruktur, um ihre aktive und unabhängige Menschenrechtsarbeit sinnvoll weiter betreiben und ausbauen zu können; auch für die Produktion und den Versand des Liga-Reports benötigen wir Spenden.

Besten Dank im voraus und herzliche Grüße

Ihr Rolf Gössner

Bremen/Berlin, im Juli/August 2004

Für direkte Kontakte (s. auch Impressum):

Mail: vorstand@ilmr.org; Internet: www.ilmr.de

goessner@uni-bremen.de; www.rolf-goessner.de

Der schriftliche Rechenschaftsbericht des Vorstands 2003/04 ist über das Liga-Büro erhältlich.

 

Die Mitglieder des neuen Liga-Präsidiums:

Dr. Rolf Gössner,
Laurent Faasch-Ibrahim, Till Wilsdorf

Die Mitglieder des neuen Liga-Vorstands:

Aliyeh Yegane Arani, Yonas Endrias, Tahereh Lindhorst, Mila Mossafer, Bärbel Reichelt, Marianne Reiff-Hundt, Petra Rosenberg, Kilian Stein, Reinhard Strecker, Thomas Ulrich.  

    

Wie jedes Jahr verleiht die Liga zum Tag
der Menschenrechte im Dezember die

Carl-von-Ossietzky-Medaille

an Personen und Gruppen,
die sich in besonderem Maße für Menschenrechte und Frieden eingesetzt haben.

Wir bitten um Vorschläge
für geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten (Personen oder Gruppen) bis zum

30. August 2004

an das Kuratorium der Internationalen Liga für Menschenrechte (Adresse, s. Impressum).

Die Kuratoriumssitzung findet offen für alle Liga-Mitglieder statt am:

26. September 2004, um 16 Uhr

in den Räumen der Liga

 

 

Hintergrund-Themen

Bundesrepublik

Neue Sicherheitsarchitektur?

Rolf Gössner

Es sieht ganz danach aus, als würden wir nach den Anschlägen von Madrid mit einem dritten »Anti-Terror-Paket« beglückt. Wieder läuft es nach dem gleichen Muster wie schon vor und nach dem 11. September 2001. Politiker aller Couleur spüren vermeintliche Sicherheitslücken auf, machen sich an der Substanz der Bürgerrechte zu schaffen und verkaufen ihr zweifelhaftes Tun der verängstigten Bevölkerung als Sicherheitsgewinn.

Nach den Ereignissen vom 11. März in Madrid dreht sich die Debatte nicht nur um Einzelmaßnahmen und Gesetzesverschärfungen, sondern jetzt ist gleich die Rede von einer neuen »Sicherheitsarchitektur«. Der Umbau des liberal-demo­kratischen Rechtsstaats, wie wir ihn aus Lehrbüchern kennen, ist zwar schon längst im Gange, nun sollen aber zwei Tabubrüche hinzukommen. Langsam aber sicher scheinen die „islamistischen Terroristen“ ihr Ziel zu erreichen. Liberalität und Bürgerrechte schwinden mehr und mehr, die Lehren aus der deutschen Geschichte werden vollends entsorgt und der autoritäre Sicherheitsstaat rückt in greifbare Nähe.

Vor etwas mehr als zwei Jahren sind zwei »Anti-Terror-Gesetzespakete« mit ihren höchst problematischen Regelungen in Kraft gesetzt worden. Obwohl sie noch nicht einmal vollständig angewendet wurden, obwohl niemand ihre Notwendigkeit und Effizienz abschätzen kann, erleben wir nun den nächsten Schub. An dieser Stelle soll ein erster Versuch unternommen werden, die geplanten Strukturveränderungen herauszuarbeiten, wobei hier zunächst die Probleme verstärkter polizeilicher Überwachung von Bahnhöfen und Flughäfen etc. ebenso vernachlässigt werden sollen wie die zweifelhaften Forderungen nach Videoüberwachung von Moscheen, nach einer abermaligen Verschärfung des Ausländerrechts, nach Sicherungshaft und Verdachtsausweisungen sowie nach Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung.

Militarisierung der inneren Sicherheit?

An erster Stelle der Pläne steht die Militarisierung der inneren Sicherheit. Die Bundeswehr soll künftig im Innern eingesetzt werden dürfen, obwohl sie schon heute bei besonders schweren Unglücks- oder Katastrophenfällen – und dazu würde auch ein Terrorattentat zählen – zur Unterstützung anderer Hilfskräfte herangezogen werden kann. Doch die CDU fordert mehr. Sie will die im Grundgesetz festgeschriebene Trennung zwischen äußerer und innerer Sicherheit, zwischen Militär und Polizei, zugunsten eines »Gesamtverteidigungskonzepts« vollständig aufkündigen.

Die CDU will die Bundeswehr im Krisenfall für präventiv-polizeiliche Aufgaben einsetzen und so zur militärischen Reservepolizei machen, obwohl die auf kriegerische Einsätze gedrillten Soldaten für derartige zivile Aufgaben keineswegs ausgebildet sind.

Eine solche angestrebte Militarisierung der „inneren Sicherheit“ ist in den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr vom Mai 2003 bereits angelegt, ganz ohne Grundgesetzänderung. Dort heißt es: »Angesichts der gewachsenen Bedrohung des deutschen Hoheitsgebiets durch terroristische Angriffe gewinnt der Schutz von Bevölkerung und Territorium an Bedeutung und stellt zusätzliche Anforderungen an die Bundeswehr bei der Aufgabenwahrnehmung im Inland.« Und weiter: »Zum Schutz der Bevölkerung und der lebenswichtigen Infrastruktur des Landes vor terroristischen und asymmetrischen Bedrohungen wird die Bundeswehr Kräfte und Mittel entsprechend dem Risiko bereithalten.«

Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz der Regierungskoalition soll der Bundeswehr auf Befehl des Verteidigungsministers erlaubt werden, ein entführtes Flugzeug abzuschießen, wenn Terrori­sten oder verwirrte Personen drohen, es als Waffe zu missbrauchen. In § 14 des Entwurfs heißt es: „Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist.“ Obwohl es sich um einen schwer wiegenden Einsatz der Bundeswehr im Innern handelt, soll das Grundgesetz nicht geändert werden. Die CDU will diesem Gesetz nur zustimmen, wenn ihre Forderung nach einem weitergehenden Bundeswehreinsatz im Innern per Verfassungsänderung erfüllt wird.

Zentralisierung der Sicherheitsbehörden

Der zweite Punkt auf der Sicherheitsagenda ist eine grundlegende Strukturreform und Zentralisierung der Sicherheitsbehörden. Ziel dieser Neuordnung ist eine Steigerung der Effizienz von Polizei und Verfassungsschutz (VS). Nach den Plänen von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sollen die 16 Landeskriminalämter künftig nur noch als Außenstellen eines in allen zentralen Fragen weisungsbefugten Bundeskriminalamtes geführt werden. Selbst an eine »Superpolizeibehörde« aus Bundeskriminalamt, Bundesgrenzschutz und Zoll ist gedacht, wobei mitunter das amerikanische FBI als Vorbild bemüht wird.

Auch die Organisation der Verfassungsschutz­ämter steht zur Debatte. Die 16 Inlandsgeheimdienste der Länder sollen abgeschafft oder zusammengelegt werden, das Bundesamt für Verfassungsschutz soll zentrale Kompetenzen erhalten, um Chaos, Konkurrenzen und Reibungsverluste zu vermeiden. Bedenken gegen übermächtige und schwerfällige »Mammutbehörden« kontern die Befürworter dieser Zentralisierung mit dem Vorwurf »föderalen Eigensinns« und „Kleinstaaterei“.

Mit dieser Strukturreform steht nicht nur das föderale Prinzip zur Disposition, sondern sie erscheint auch ziemlich geschichtslos. Denn eine allein an nicht überprüfbaren Effizienzaspekten ausgerichtete Strukturreform etwa des Verfassungsschutzes ist ein gefährliches Unterfangen, solange die bisherigen Pannen, Skandale und Kontrolldefizite dieses Geheimdienstes, wie sie im Zusammenhang mit dem NPD-Verbotsver­fahren zutage traten, nicht aufgearbeitet sind. Bis heute hat sich in dieser Hinsicht kaum etwas getan. Die größte V-Mann-Affäre in der bundesdeutschen Geschichte ist offiziell nicht aufgearbeitet worden (vgl. dazu eingehend: Gössner, Geheime Informanten, München 2003). Diese Untätigkeit ist umso bemerkenswerter, als schon der rot-grüne Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2002 eine Strukturreform der Geheimdienste vorsieht.

Gegen eine Reduzierung oder Auflösung der 16 Verfassungsschutzämter der Länder ist prinzipiell zwar nichts einzuwenden, denn damit würden schwer kontrollierbare Gefahrenquellen neutralisiert. Doch bleibt zu bedenken, dass die Bundesrepublik nach der Verfassung eben ein föderaler Rechtsstaat ist, in dem Polizei und Verfassungsschutz prinzipiell Ländersache sind, und zwar aus gutem Grund. So soll eine zentralistische und undemokratische Machtkonzentration verhindert werden, was besonders im Falle der Geheimdienste wichtig ist, die abgeschottet arbeiten, zur Verselbständigung neigen und mangels Transparenz nur schwer zu kontrollieren sind. Dieses Demokratie- und Kontrolldefizit würde sich mit einer Zentralisierung möglicherweise erheblich verschärfen.

Trennungsgebot am Ende?

Als dritte Strukturveränderung sind eine verstärkte Zusammenarbeit der Polizei und der Geheimdienste sowie ein intensiverer Datenaus­tausch bis hin zur Forderung nach Aufhebung des verfassungsmäßigen Gebots der Trennung von Polizei und Geheimdiensten vorgesehen – immerhin eine wichtige Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Gestapo im Nationalsozialismus, die sowohl nachrichtendienstlich als auch vollziehend tätig war. Mit diesem Trennungsgebot sollte eine undemokratische Machtkonzentration der Sicherheitsapparate verhindert werden. Doch in den vergangenen Jahrzehnten ist diese Trennung mehr und mehr unterlaufen worden.

Insgesamt bietet die neuerliche Sicherheitsdebatte zwar Erschreckendes, aber wenig Neues. Alles wurde bereits einmal gefordert oder geplant. Es bedurfte offenbar nur eines neuen Terroranschlags, um die Pläne zu befördern. Wie bereits nach den Anschlägen vom 11.9.2001 in USA bei der Verabschiedung der ersten »Sicherheitspakete« – den umfangreichsten „Sicherheitsgesetzen“, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind - wird auch diesmal nicht gefragt, ob nicht die bereits geltenden Gesetze zur Bewältigung der Gefahren ausreichen.

Aus: FRIEDENSJOURNAL 4/04 (Juli/Aug. 2004). Leicht veränderte und ergänzte Version eines Beitrags, der erstmals am 24. März 2004 in JUNGLE WORLD 14  erschienen ist (jungle-world.com/seiten/2004/13/2836.php)

 

Renaissance der Menschenwürde?

Plädoyer: Für eine Generalrevision der Sicherheits- und »Anti-Terror«-Gesetze

Rolf Gössner

Die Verwanzung von Privatwohnungen passt nicht so recht in einen liberal-demokratischen Rechtsstaat, der die Menschenwürde achtet und die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert. Zu dieser Quintessenz muss kommen, wer das Urteil des Bundesverfassungs­gerichts vom 3.03.04 zum Großen Lauschangriff liest. Doch die Konsequenz daraus hat die Mehrheit der Richter gescheut. Sie erklärt Wohnungen nicht ganz zu wanzenfreien Zonen, sondern legt den Wanzen ein paar respektable Brocken in den Weg. Diese Hürden dürften die ohnehin schon aufwändigen Lauschangriffe noch aufwändi­ger und teurer machen. Damit besteht vielleicht die Chance, dass dieser Grundrechtseingriff von höchster Intensität zu einer »Ultima-ratio«-Maß­nahme wird, die Wanze zum wirklich allerletzten Mittel der Strafverfolgung.

Wir erinnern uns: Im Superwahljahr 1998 beschloss die ganz große Koalition aus CDU/CSU, SPD und FDP den Großen Lauschangriff. Er wurde in Wahlkampfzeiten zur unverzichtbaren Wunderwaffe im Kampf gegen die »Organisierte Kriminalität« hochstilisiert, ohne die der Rechtsstaat in Gefahr gerate. Tatsächlich ist der Rechtsstaat in Gefahr geraten – durch die Demontage des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Seit dieser Legalisierung sind knapp 120 Große Lauschangriffe auf Wohnungen durchgeführt worden – wie sich herausgestellt hat, nicht nur auf verfassungswidrige Weise, sondern auch mit wenig Erfolg. Dabei sind intimste Lebensvorgänge und -äußerungen unzähliger Unbeteiligter und Unschuldiger ausgeforscht worden.

Es ist besorgniserregend, dass Grundwerte der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts, dass die Privatwohnung als »letztes Refugium« zur Wahrung der Menschenwürde weitgehend in Vergessenheit geraten sind. Seit Jahren huldigt die Politik einem ausufernden Sicherheitsdenken, das sich die wachsende Gleichgültigkeit in der Bevölkerung gegenüber den Gefährdungen der Freiheit zunutze macht. Wir erleben eine stete innenpolitische Aufrüstung und damit einhergehend einen permanenten Abbau der Bürgerrechte – nicht erst seit dem 11. 9. 2001, aber seitdem extrem verstärkt. Wir waren konfrontiert mit einer eskalierenden Sicherheitspolitik, die schließlich in »Anti-Terror-Gesetzen« mündete – Sicherheitsgesetze, die zwar kaum mehr Sicherheit bieten, stattdessen zunehmende Rechtsunsicherheit produzieren.

Das Verfassungsbewusstsein scheint in der politischen Klasse stark geschwunden zu sein. Auch die rot-grüne Bundesregierung, die sich zuweilen als Hüterin der Bürgerrechte geriert, verteidigte den Großen Lauschangriff vor Gericht bedenkenlos als »wirksames Instrument« im Kampf gegen die Kriminalität. In über fünf Jahren hielten es die sie tragenden Bundestags­fraktionen nicht für nötig, dieses Instrument verfassungsverträglich auszugestalten – nun werden sie dazu gezwungen. Darüber zu wundern braucht man sich nicht, denn Otto Schily (SPD), der heutige Bundesinnenminister, gehört zu den Vätern dieser verfassungswidrigen Regelungen. Strenggenommen ist das ein Fall für den »Verfassungsschutz«.

Innenminister und Gesetzgeber erwiesen sich in den vergangenen Jahren häufig als nicht verfassungsfest. Erst im vorigen Monat wurden jene Ländergesetze für verfassungswidrig erklärt, mit denen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung legalisiert werden sollte. In den vergangenen Jahren sind etliche Rasterfahndungsmaßnahmen für grundrechtswidrig erklärt worden. Davor traf es die verdachtsunabhängige Schleierfahndung, bei der prinzipiell alle Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum ohne Anlass angehalten, kontrolliert, gegebenenfalls durchsucht werden dürfen. Die Ausgestaltung dieser Polizeirechtsnorm in Mecklenburg-Vorpommern fand vor den dortigen Verfassungsrichtern keine Gnade. Und in Sachsen erging es präventiven Abhörregelungen nicht anders. Erinnert sei darüber hinaus an die Befugnis des Bundesnachrichtendienstes (BND), ohne jeglichen Verdacht den gesamten Fernmeldeverkehr vom und ins Ausland systematisch nach verdächtig klingenden »Suchbegriffen» zu durchforsten. Auch diese »strategische Kontrolle« hat das Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig eingestuft.

In Zeiten, in denen selbst die Folter wieder diskutabel wird, könnte das vorliegende Urteil einer fatalen Tendenz zu Maßlosigkeit und normativer Entgrenzung im Bereich der »Inneren Sicherheit« entgegenwirken. Aber nur, wenn es tatsächlich weit über den Großen Lauschangriff hinaus Beachtung findet: Denn auch andere Sicherheitsgesetze des Bundes und der Länder sowie die ausufernde Praxis der Telekommunikationsüberwachung müssen künftig an diesen Maßstäben gemessen werden.

Tatsächlich gibt es mutmaßlich verfassungswidri­ge Regelungen zuhauf. Erinnert sei an Polizei- und Geheimdienstgesetze, an die vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung von Thüringen und Niedersachsen, die mittler­weile das präventive Abhören von Telefonen und Handys, das Mitlesen von Faxen, SMS und Emails – ohne Vorliegen einer Straftat oder eines konkreten Verdachts - erlauben, sowie an die ausufernde Praxis der Telefonüberwachung zur Strafverfolgung. Seit 1995 hat sich die Anzahl der richterlichen Anordnungen pro Jahr von 3.800 auf über 25.000 (2002) fast versiebenfacht. Die Bundesrepublik gehört damit weltweit zu den Spitzenreitern im Abhören.

Nicht zu vergessen auch: die sogenannten Anti-Terror-Gesetze, die nach den Anschlägen in den USA gleich paketweise verabschiedet worden sind und mit denen Polizei und Geheimdienste abermals tiefgreifende Befugnisse erhalten haben. Selbst die Gewerkschaft der Polizei fürchtete angesichts dieser Sicherheitsgesetze um den »freiheitlichen Staat«. Der Liberale Burkhard Hirsch bescheinigte Schilys »Otto-Katalogen« insgesamt Respektlosigkeit »vor Würde und Privatheit seiner Bürger« sowie einen »totalitären Geist«. Selbst Gesetzesprojekte tragen schon in status nascendi die Verfassungswidrigkeit auf der Stirn. Beispiel: das in einigen Bundesländern geplante, höchst umstrittene Kopftuchverbot, ohne Gleichbehandlung christlicher Symbole.

Auch außen- und militärpolitisch schwindet das Rechts- bzw. Unrechtsbewusstsein dramatisch: Siehe die verfassungswidrige Beteiligung der Bundesrepublik am Krieg gegen Jugoslawien, siehe Überflugrechte und Logistikhilfe beim Angriffskrieg auf den Irak.

Wie viel Völkerrechts- und Verfassungsbruch verträgt dieses Land, ohne in ein illiberales, ein autoritäres Überwachungssystem zu verfallen, dem die Bürgerrechte nur noch inhaltslose Hüllen sind? Es bleibt zu hoffen, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gewisse Trendwende einläutet und die Sicherheitsextremisten jeglicher Couleur in die Schranken weist. Das haben wohl auch die beiden Richterinnen Renate Jaeger und Christine Hohmann-Dennhardt im Sinn gehabt, als sie in ihrem Minderheitenvotum den Großen Lauschangriff in Gänze für verfassungswidrig erklärten. Es gehe heute längst nicht mehr darum, »den Anfängen eines Abbaus von verfassten Grundrechtspositionen« zu wehren, sondern „einem bitteren Ende«.

(Beitrag aus: FREITAG, 12. März 2004)

Nachtrag: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts versuchte das Bundesjustizministerium mit einem neuen Gesetzentwurf, die gesetzlichen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen – heraus kam jedoch ein Entwurf, der, statt die Grenzen wirksam enger zu ziehen, noch auf die verfassungswidrige Regelung draufzusatteln versuchte: Künftig sollen auch bislang besonders geschützte Berufsgeheimnisträger und Vertrauensverhältnisse nicht verschont bleiben – auch bei Anwälten, Ärzten, Abgeordneten, Journalisten, Steuer- und Drogenberatern oder Priestern sollen unter gewissen Voraussetzungen elektronische Wanzen installiert werden dürfen, um sensible Gespräche mit ihren Klienten/Informanten zu belauschen. Begründung: „terroristische/islamisti­sche Bedrohungen“. Es scheint, als vollziehe die Justizministerin politische Vorgaben ihres „Ziehvaters“ Otto Schily (zuvor war sie seine Staatssekretärin), der schon in Oppositionszeiten an der verfassungswidrigen Fassung des Großen Lauschangriffs maßgeblich beteiligt war und 2001/2002 die umstrittenen „Anti-Terror“-Ge­setzespakete auf den Weg brachte. Der Gesetzentwurf von BMJ Zypries ist inzwischen in die Kritik geraten und so wohl nicht mehr haltbar.

 

EU-Verfassungsentwurf

Aufrüstung - ein Verfassungsgebot

Elke Zwinge-Makamizile / Kilian Stein

 

Die Organisationen der deutschen Friedensbewegung, darunter auch die Liga, haben vom Verfassungskonvent gefordert, dass in den Entwurf für eine Europäische Verfassung bestimmte friedenspolitische Prinzipien Eingang finden: die Aufnahme des prinzipiellen Gewaltverbots und der Ächtung des Angriffskrieges entsprechend der Charta der Vereinten Nationen; die Hervorhebung des Vorrangs ziviler Konfliktprävention und ziviler Streitschlichtung zur Verhinderung von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten; das Verbot der Herstellung, Verbreitung und Anwendung atomarer Waffen; schließlich die Verpflichtung der Staaten, auf eine allgemeine Abrüstung hinzuwirken.

   Diese Forderungen sind an dem Verfassungskonvent abgeprallt.

   In dem Verfassungsentwurf nimmt die Gemeinsame Außen– und Sicherheitspolitik einen großen Raum ein (Teil I, Art.3, 1und 4; Art. 39, 40; Teil III, Art. 195 ff, Art. III, 210 ff). Signifikant für den Geist dieses außen- und rüstungspolitischen Teils des Entwurfes ist eine Verpflichtung der Staaten der EU, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Teil I, Art. 40, 3). Das heißt: Rüstung wird in dem Entwurf nicht als eine, wie auch immer begründete, tagespolitische Aufgabe angesehen, sondern als eine immerwährende Verpflichtung der Staaten der EU. So jedenfalls die Logik dieser Regelung als einer Verfassungsnorm. Einem eigens einzurichtenden „Europäischen Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten“ wird eine Reihe von Kompetenzen zur Realisierung dieses Verfassungszieles eingeräumt, unter anderem die der Kontrolle der Aufrüstungsverpflichtungen (Teil I, Art. 40, 3; Teil III, Art. III-212). Konsequen­terweise hat der Konvent ein Amt für Abrüstung und Rüstungskonversion nicht vorgeschlagen.

   Weitere Verfassungselemente belegen die militärische Akzentuierungen der Außenpolitik der EU: Für Kriege der Union - subsumiert unter „Mission“, das Wort Krieg kommt im Verfassungstext nicht vor - wird analog zur Militärdoktrin der NATO keine Zustimmung des UNO-Sicherheitsrates als völkerrechtliche Voraussetzung für einen Krieg verlangt; zur Terrorbekämpfung (oder zu dem, was die Union oder ein Drittstaat als solche definiert) kann das Militär auch in Drittstaaten eingesetzt werden (Teil III, Art. III-210, 1); die Entscheidung über Militäreinsätze der EU wird dem Ministerrat übertragen (Teil III, Art. III-198, 1). Weder die nationalen Parlamente noch das Europäische Parlament haben in der Frage von Krieg oder Frieden eine Entscheidungsbefugnis.

   In seinem Gesamtkonzept - in dem, was in ihm steht, und in dem, was er nicht regelt - favorisiert der Verfassungsentwurf nach unserem Dafürhalten eine auf Aufrüstung und Krieg angelegte Politik, und keine Politik, die in erster Linie auf die Erhaltung des Friedens gerichtet ist. Der Entwurf trägt zudem autoritäre, antidemokratische Züge, was insbesondere in der Negierung der Parlamente in dieser existentiellsten aller Fragen zum Ausdruck kommt.

   Auch in Deutschland mehren sich die Stimmen, die ein Referendum über die Verfassung fordern. Die Liga unterstützt diese Forderung auch deswegen, weil sich im Vorfeld eines solchen Referendums Möglichkeiten zur Aufklärung böten.

Auf der website des Friedensratschlags www.friedensratschlag.de sind zahlreiche Dokumente und Informationen zum Entwurf der Europäischen Verfassung zu finden.

 

 

Irak-Krieg und die Folgen

Irakische Souveränität?

Kilian Stein

Der UN-Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution 1546 dem Okkupationsregime, das, wie sich der deutsche Außenminister Fischer ausdrückt, das Machtvakuum im Irak ausfüllt, eine Legitimation verschafft und die von den Vereinigten Staaten eingesetzte Regierung als souveräne Übergangsregierung anerkannt. Er hat einem Regime nach dem Muster Diem oder Ky in Südvietnam oder Petain in Frankreich das Prädikat souverän verliehen. Konsequent unterstellt die Resolution, daß mit der Machtübertragung an die Übergangsregierung am 30. Juni das Besatzungsregime ende und der Irak seine volle Souveränität wiedererlange.

Zugleich schränkt der Sicherheitsrat selber die Souveränität der Übergangsregierung ein. Ihr wird untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die das Schicksal des Irak über die begrenzte Übergangszeit hinaus berühren. Die strategischen sozialökonomischen Entscheidungen der US-Verwal­tung, die den Übergang des Irak in eine – um es deutlich zu sagen – Sonderwirtschaftszone des Imperialismus regeln, werden nicht erwähnt, obwohl sie einen eklatanten Bruch der Haager Landkriegsordnung darstellen.

Aus der schlicht unterstellten nationalen Souveränität des Irak zieht der Sicherheitsrat rigoros politische und juristische Schlussfolgerungen.

Er stellt erstens fest, dass die multinationalen Streitkräfte auf Wunsch der souveränen irakischen Übergangsregierung im Land seien. Er nutzt also eine von ihm vorgespiegelte Souveränität der Übergangsregierung, um diese im Handumdrehen umzumünzen in die Legalisierung und Legitimierung eines Besatzungsregimes, das durch eine Verletzung des Aggressionsverbotes der Charta der Vereinigten Nationen zustande gekommen ist.

Diese Berufung auf den Willen der Übergangsregierung erinnert an die Einladung der Regierung der CSSR an sowjetische und verbündete Truppen im Jahr 1968. Nur, den Segen des Sicherheitsrates hat die Sowjetunion damals nicht erhalten. Der blieb auch den USA versagt, als sie ebenfalls unter dem Vorwand, gerufen zu sein, 1983 auf Grenada landeten, um eine ihnen nicht genehme soziale Entwicklung abzubrechen. Heute gibt sich der Sicherheitsrat für dergleichen her.

Zweitens beschließt der Sicherheitsrat, die US-geführte multinationale Truppe sei befugt, alles zu tun, was zur Herstellung der Sicherheit und Stabilität des Irak nötig sei. Das hat eine Konsequenz, die in der Resolution nicht ausdrücklich genannt wird, sich aber zwingend aus ihr ergibt: Der Sicherheitsrat erklärt mit dieser Ermächtigung der Okkupanten die Gegenwehr für völker- und staatsrechtlich illegal. Er setzt sich damit in Widerspruch zu Resolutionen der UN-Vollver­sammlung, in denen das Recht zum bewaffneten Kampf gegen koloniale und fremde Herrschaft anerkannt und den Guerilla-Kämpfern der Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus zugesprochen wurde. Dieser wird jetzt mit Zustimmung der UNO dem irakischen Widerstand verweigert. Die Vorschläge Brasiliens, Chiles und Spaniens, spezifische völkerrechtliche Verpflichtungen der Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Kriegsgefangenen in den Beschlußteil der Resolution aufzunehmen, wurden von den USA und Großbritannien blockiert. Amnesty International hat das bereits kritisiert.

Nach alledem verwundert es nicht, daß der Sicherheitsrat die Greuel im Gefängnis Abu Ghraib nicht erwähnt und es auch nicht für nötig hält, die weiterhin angewandte, durch Dienstvorschriften geregelte und selbstverständlich von Präsident Bush gebilligte Folterpraxis im Irak zu benennen, zu kritisieren und ihr Ende zu fordern. Das wäre aber um so nötiger gewesen, als es in den USA immer mehr Stimmen gibt, die das sogenannte humanitäre Kriegsrecht und das absolute Verbot der Folter für überholt erklären.

Ein Drittes noch. Die Resolution legitimiert die Aufstellung von Sicherheitskräften und unterstellt sie der Marionettenregierung, letztlich also den Okkupanten selbst. Diese Sicherheitskräfte – das ist ihre offenkundige Funktion – sollen den Krieg der USA und ihrer Verbündeten in einen Bürgerkrieg verwandeln wie seinerzeit die Regierungsstreitkräfte in Südvietnam. Die fürchterlichen Folgen für den angeblich doch befreiten Irak sind absehbar – und ab jetzt von der UNO sanktioniert. Bundskanzler Schröder hat angekündigt, daß sich die Bundesrepublik in Form von Hilfe zur Ausbildung (sicher auch durch Lieferung von Waffen) an dem Aufbau dieser Bürgerkriegsarmee beteiligen wird.

Die von Kofi Annan als »fair und gerecht« bezeichnete Resolution 1546 ist für mich der Tiefpunkt in der Geschichte der Vereinten Nationen. So viel Unwahrheit war in der UNO wohl noch nie, und nie hat der Sicherheitsrat ein-schließlich seines Mitglieds Bundesrepublik Deutschland aus Lügen so bedenkenlos machtpolitische und juristische Schlüsse gezogen. Alle Staaten der EU und die Kommission in Brüssel haben die Resolution begrüßt.

Kilian Stein ist Sprecher des rechtspolitischen Ausschusses der Liga und Vorstandsmitglied. Der Text wurde veröffentlicht in „Ossietzky“ 13/2004.

 

Israel-Palästina-Konflikt

Internationale Konferenz

"Stop The Wall - Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel"

 

Die Liga war Mit-Veranstalterin dieser Konferenz, die am 5. Juni 2004 in Köln stattfand.

Am 17. Januar 2004 hatten in Köln über 70 Personen aus Organisationen und Gruppen der Friedensbewegung und der Bewegung für internationale Solidarität beschlossen, eine Konferenz gegen den Mauerbau in Palästina und gegen die Besatzung Palästinas durch Israel zu veranstalten. In der Kölner Erklärung wurde dies schriftlich festgehalten. Die Initiative für diesen Beschluss geht zurück auf die Konferenz über die palästinensischen politischen Gefangenen unter israelischer Besatzung am 4. Oktober 2003 in Berlin (siehe www.freepalestine.de/gef_031004konferenz.htm)Im Anschluss an diese Konferenz wurde für Deutschland die Kampagne gegen die Apartheidmauer in Palästina ins Leben gerufen.

Eine Reihe von bundesweiten Organisationen haben die Konferenz als Veranstalter mitgetragen, darunter Attac AG Globalisierung und Krieg, Bundesausschuss Friedensratschlag, Gush Shalom Deutschland, Internationale Liga für Menschenrechte, IPPNW-Deutschland, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Deutscher Freidenker-Verband, Deutsch-Palästinensische Gesellschaft, Palästinensische Gemeinde Deutschland, Pax Christi Deutschland Nahost-Kommis­sion, Kampagne gegen die Apartheidmauer in Palästina, Deutsch-Palästinensischer Frauenverein Vereinigung für Internationale Solidarität e.V.

Infos/Webseites: www.stopthewall.org;  www.freepalestine.de.

Mauer-Gutachten

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am 9. Juli 2004 ein denkwürdiges Rechtsgutachten vorgestellt: Der Bau der Mauer zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten ist im Wesentlichen illegal und völkerrechtswidrig. Uri Avnery hat den richterlichen Spruch in einem Kommentar gewürdigt, worin er den Richtern bescheinigt, "Prinzipien" aufgestellt zu haben, "die den israelischen Friedenskräften, die gegen die Mauer demonstrierten, viel näher stehen". Ein Sieg der Vernunft und der Menschenrechte - wenn der Spruch tatsächlich in die Praxis umgesetzt würde. Doch daran ist zu zweifeln. Den Kommentar von Avnery lesen Sie hier:

http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Nahost/mauer-igh.html

Das vollständige Gerichtsgutachten des IGH ist dokumentiert unter (allerdings vorerst nur auf Englisch): http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Nahost/mauer-igh-engl.pdf

 

Tel Aviv/Bremen. Die isralische Friedenskämpferin Gila Svirsky, 2002 mit dem Bremer Solidaritätspreis ausgezeichnet, hat der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag gegen den Mauerbau auf palästinensischem Gebiet zugestimmt. In ihrer Erklärung schreibt sie, dass die Route dieser Mauer durch palästinensische Städte hindurch führt oder sie völlig umzingelt. Somit werden palästinensische Menschen von ihrer landwirtschaftlichen Fläche, von ihrem Arbeitsplatz, vom Krankenhaus und ihren Verwandten abgeschnitten. Kinder müssen darauf warten, dass israelische Soldaten sie auf dem Weg zur Schule und zurück nach Hause durch diese Sperre passieren lassen. 38 Prozent der Palästinenser werden "ihr Leben von der Mauer ‚unterbrochen‘ führen müssen". Girsky schreibt in ihrer Erklärung weiter: "Die Präsenz der Mauer ist nicht nur grausam für die Palästinenser, sie wird praktisch die israelische Sicherheit verringern sowie die Bitterkeit und den Hass, die gegen uns gerichtet sind, verstärken." Girsky sieht deswegen als besten Weg, Sicherheit für ihr Land zu erreichen, darin, "einen Frieden mit den Palästinensern auszuhandeln und das Leben auf beiden Seiten ausreichend zu verbessern. Nur daraus entsteht ein wohlerworbenes Interesse, den Frieden zu halten. Die Mauer erreicht jedoch genau das Gegenteil."

Aufruf

Stoppt die Mauer in Palästina

Für einen gerechten Frieden in Palästina u. Israel

Die israelische Regierung betreibt mit Hochdruck den Bau einer Mauer, die sie als „Trennungszaun“ bezeichnet. Tatsächlich aber annektiert sie damit etwa 50 % der besetzten palästinensischen Westbank. Hunderttausenden von Palästinenserinnen und Palästinensern in den besetzten Gebieten, deren Menschenrechte bereits durch die Okkupation schwer wiegend verletzt sind, wird weiteres Unrecht zugefügt.

Am 9. Juli 2004 bestätigte der Internationale Gerichtshof in Den Haag, dass diese Mauer gegen das Völkerrecht verstößt. Der Gerichtshof fordert von Israel den Abbau von Teilen der Anlage und Schadensersatz für die betroffenen Palästinenserinnen und Palästinenser. Außerdem bekräftigte das Gericht die Illegalität der israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten. Auch die UN-Vollversammlung forderte am 20. Juli mit überwältigender Mehrheit von Israel, die Mauer abzureißen und Entschädigungen zu zahlen.

Diese Mauer intensiviert die Gewalt, die durch die Besatzungsherrschaft gegen die palästinensische Bevölkerung ausgeübt wird. Daher wird sie auch der Bevölkerung Israels nicht die angekündigte Sicherheit bieten können, sondern nur erneut Gegengewalt provozieren.

Nur ein Ende der Besatzung, ein rascher und endgültiger Rückzug Israels aus den besetzten Gebieten und eine faire Lösung des Flüchtlingsproblems werden zu einem Ende der Gewalt führen und den verbrecherischen Angriffen auf unschuldige Zivilisten beider Seiten den Nährboden entziehen. Gemeinsam mit unseren palästinensischen, israelischen und internationalen Partnern in der Kampagne „Stop the Wall“ setzen wir uns für einen gerechten Frieden in der Region ein.

Frieden in dieser Region schließt auch den Irak ein, denn die Neuordnungspläne der USA für den arabischen Raum beinhalten sowohl die Unterstützung der israelischen Besatzungspolitik als auch die Kontrolle über den Irak und seine Rohstoffe. Während die Atommacht Israel von den USA und auch von Deutschland mit Waffen beliefert wird, wurde mit der Lüge von irakischen Massenvernichtungswaffen der Krieg gegen den Irak gerechtfertigt. Die Besatzung des Irak muss unverzüglich beendet werden, und damit auch die Folter von Gefangenen, die Bombardierung von Wohnvierteln und andere Häuserzerstörungen durch das US-Militär.

Am 25.09.2004, zum vierten Jahrestag der palästinensischen Intifada, demonstrieren wir in mehreren Städten der Bundesrepublik gegen Krieg und Besatzung. Wir demonstrieren für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben von Palästinensern und Israelis. Die deutsche Regierung und die Europäische Union fordern wir auf, Waffenexporte in die Krisenregion Nahost völlig einzustellen. Die Handelsbeziehungen mit Israel sind daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie menschen- und völkerrechtlich vertretbar sind.

Koordinationskreis „Stoppt die Mauer in Palästina“ / Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel *

* Die Gründung des Koordinationskreises „Stoppt die Mauer in Palästina“ wurde auf dem Aktiventreffen am 6. Juni 2004 nach der Konferenz „Stop the Wall in Palestine“ in Köln beschlossen. Dieser bundesweite Koordinationskreis befindet sich derzeit im Aufbau.  Mail kontakt@ippnw.de oder mauer@freepalestine.de

 

Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost
(EJJP-Deutschland)

European Jews
for a Just Peace

(EJJP)

EJJP Exekutivkomitee

Amsterdam 3. August 2004

 

3000 Palästinenser durch Israelische Armee an der Grenze festgesetzt

Seit zwei Wochen verhindern die israelischen Streitkräfte (Israeli Defence Forces - IDF) die Rückkehr von ca. drei Tausend palästinensischen Einwohnern in ihre Häuser im besetzten Gaza Streifen. Durch die Schließung der Grenze zwischen Ägypten und Rafah werden Kinder, Patienten, Schwangere und Alte von den israelischen Streitkräften gezwungen, ohne Obdach, Nahrungs- und Lebensmittel an der Grenze auszuharren. Sie hängen grundlos in der Luft. Ihre Festsetzung wie Gefangene kommt abermals einer Kollektivbestrafung gleich und ist eine grobe Verletzung der elementaren Menschenrechte.

In Verhöhnung der Dringlichkeit der Situation gewährte der israelische Gerichtshof den Streitkräften eine einmonatige Frist (30 Tage) für die Stellungnahme zu einer Eingabe, in der palästinensische und israelische Menschenrechtsgruppen die sofortige Öffnung der Übergänge fordern.

Wir, die Mitglieder des Netzwerks European Jews for a Just Peace (EJJP *) erwarten, dass die Bürger Europas unsere Empörung über diese jüngsten Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte teilen, die die Not nur noch verschärfen, die Palästinenser unter der militärischen Unterdrückung und Besatzung ohnehin erleiden.

Wir verlangen, dass die europäischen Regierungen und die EU Israel dringend auffordern, die Grenze bei Rafah unmittelbar zu öffnen.

(*de) EJJP ist ein Netzwerk aus 18 jüdischen Friedensgruppen in 10 europäischen Ländern.

Jüdische Stimme – EJJP Berlin

c/o Internationale Liga für Menschenrechte

Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Tel:++49 (0)30 44057274, mail@juedische-stimme.de

Für weitere Details schauen Sie bitte in:    http://www.juedische-stimme.de

European Jews for a Just Peace

P.O. box 59506, 1040 LA Amsterdam, ejjp@ejjp.org

 

Kolonialismus

Deutscher Völkermord in Namibia

Yonas Endrias

2004 jährt sich zum hundertsten Mal der Beginn des staatlich angeordneten Völkermordes an den Herero in Namibia (damals „Deutsch-Südwest“). Im Zuge dieses Vernichtungskrieges haben deutsche Kolonialtruppen über drei Viertel der Bevölkerung ausgelöscht (ca. 80.000 Herero und ca. 15.000 Nama). Obwohl sich Deutschland heute auf dem diplomatischen Parkett in Bezug auf Kolonialismus „unbelastet“ gibt, sind deutsche Vernichtungskriege und Genozid in Afrika unvergleichbar grausam. Neben Enteignung, Vertreibung, Plünderung, Zwangsarbeit, Massenvergewaltigung, Verstümmelung und „medizinischen“ Experimenten ist der staatlich verordnete Ausrottungsbefehl einmalig in der Kolonialgeschichte. So lautete der Vernichtungsbefehl des Kommandeurs der deutschen Kolonialtruppen, Generalleutnant Lothar von Trotha:

„Ich, der große General der deutschen Soldaten, sende diesen Brief an das Volk der Herero. Die Herero sind nicht mehr Deutsche Untertanen ... Das Volk der Herero muss ... das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr (Geschütz) dazu zwingen ... Innerhalb der Deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber und Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volke zurück oder lasse auch auf sie schießen. Dies sind meine Worte an das Volk der Herero.“

Von Trotha selbst bezeichnete seinen „Ausrottungsfeldzug“, als „Anfang eines Rassenkampfes“:„Ich kenne genug Stämme in Afrika. Sie gleichen sich alle in dem Gedankengang, dass sie nur der Gewalt weichen. Diese Gewalt mit krassem Terrorismus und selbst mit Grausamkeit auszuüben, war und ist meine Politik. Ich vernichte aufständische Stämme mit Strömen von Blut und Strömen von Geld“.

Die deutschen Kolonialtruppen haben die Herero in die Omaheke-Wüste getrieben und militärisch den Weg zu allen Wasserquellen abgeschnitten. So starben die Völker der Herero und Nama einen qualvollen Tod. Das „Militärwochenblatt“ von 1905 beschrieb die Lage so: „An vielen Stellen hatten die mit dem Dursttode ringenden mit fiebernder Hand 15 bis 20 Meter tiefe Löcher aufgewühlt, um nach Wasser zu graben – vergeblich! Hilflos verfielen Mensch und Tier den entsetzlichen Qualen des Durstes. Wahrlich, es ist eine furchtbares Strafgericht.“

Der nächste Akt war Kaiser Wilhelms Erlass. Er steckte die wenigen verbliebenen Herero in das erste amtlich dokumentierte und als solches bezeichnete deutsche Konzentrationslager.

Selektive Amnesie

Dennoch weigern sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung beharrlich, die Ausrottung der Herero und Nama als Völkermord anzuerkennen. Der Bundestagsbeschluss vom 16. Juni 2004 gleicht einer Verhöhnung der Opfer. Dementsprechend haben die Herero mit Empörung und Entsetzen auf den Beschluss reagiert. In diesem Beschluss ist mit keinem Wort die Rede von der deutschen Verantwortung, stattdessen: „nach mehr als drei Generationen“ würden „Schuldige nicht mehr leben und nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können“ – als ob Kolonialismus die Privatangelegenheit von nur einigen Deutschen gewesen wäre. Der Bundestag erklärt weiter in einer unglaublich zynischen Art „Wir wissen aber auch, dass es der deutschen Kolonialmacht zu keinem Zeitpunkt gelang, das gesamte beanspruchte Territorium in Südwest-Afrika vollständig zu beherrschen. Brutalste Gewalt wurde als exemplarisch gerechtfertigt, gerade weil die Herrschaft äußerst unvollständig war.“ Es ist kaum zu glauben, dass der Bundestag in der Retrospektive nicht nur von einem bloßen „Kolonialkrieg“ spricht, sondern auch noch die Taten zu rechtfertigen versucht. Solche Sätze in einem Bundestagsbeschluss - offiziell heißt er: „Zum Gedenken an die Opfer des Kolonialkrieges im damaligen Deutsch-Südwestafrika“ - haben dort nichts zu suchen. Der an Zynismus nicht zu übertreffende Beschluss geht davon aus: „das Volk der Herero existiert weiter und konnte seine Kultur wiederbeleben und ausbauen.“ Hurra!!!

So weigern sich Bundestag und Bundesregierung, weder den Völkermord anzuerkennen noch dem stark dezimierten Volk der Herero direkt „Entschädigung“ zu leisten. Die Bundesregierung und ihre diplomatischen Vertretungen haben sich auf eine gemeinsame Sprachregelung geeinigt, die Ausrottung der Herero nicht als Genozid bzw. Völkermord zu benennen und sich nicht dafür zu entschuldigen. Unisono sprechen sie von „tiefem Bedauern“, weil, wie Außenminister Fischer es ausdrückt, damit keine völkerrechtlich relevante Äußerung gemacht wird.

Es ist eine moralische, gesellschaftlich-politische Verpflichtung, einen Völkermord als solchen zu bezeichnen und sich dafür zu entschuldigen. Was die Definition von Völkermord angeht, ist die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“  unmissverständlich:

Artikel 2: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a)      Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

b)      Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

c)vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

d)      Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

e)Gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine anderen Gruppe.

Die rot-grüne Regierung beharrt auf Nichtanerkennung und Nichtentschuldigung für den begangenen Völkermord – als ob Entschuldigung nur einen entschädigungsrelevanten Aspekt hätte. Für die Opfer ist nicht immer das Geld vordergründig. Anerkennung von begangenen Verbrechen und Entschuldigung sind ein humaner Akt, den Zehntausenden Opfern ihre Würde und Ehre wiederzugeben.

Die Empörung der Opfer ist umso größer, wenn man im Zusammenhang mit Kolonialismus auch den transatlantischen Sklavenhandel bedenkt, der AfrikanerInnen nur in Zusammenhang mit Geldeinheiten sieht. Wie Linda Bellos vom African Reparation Movement es ausdrückte: „Wenn wir das Thema Reparation ansprechen, denken die Europäer einzig und allein an Geld: Wie viel wird es kosten? Wir betrachten diese Frage als Angriff, der wiederum afrikanische Menschen auf die Ebene von Gegenständen reduziert. Es genügt wohl nicht, dass Europa eine ganze soziale Institution von Kaufen und Verkaufen afrikanischer Menschen geschaffen hat, auch jetzt sehen sie uns nur in Geldeinheiten.“

Die Anerkennung des Völkermordes an den Herero und die Entschuldigung ist eine menschenrechtliche Pflicht, die die rot-grüne Bundesregierung trotz des inflationären Gebrauchs des Wortes „Menschenrecht“ nicht erfüllt. Vergangenheitsbewältigung gilt auch für koloniale Verbrechen. „The past is what makes the presence coherent“ schreibt James Baldwin über die Vergangenheit. „will remain horrible for exactly for as long as we refuse to assess it honestly.“

Am 25.6.2004 organisierte die Liga zusammen mit dem Global African Congress und anderen Organisationen vor der „Neuen Wache“ in Berlin eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des deutschen Völkermordes in Namibia.

Yonas Endrias ist Sprecher des Eine-Welt-Ausschusses der Liga u und Vorstandsmitglied

 

 

 Liga-Prozessbeobachtungen

Die Liga hat in letzter Zeit an Prozessbeobachtungen in Florida/USA, in Straßburg/Frankreich sowie in Seoul/Südkorea teilgenommen. Beobachter waren RA Eberhard Schultz sowie RA Rolf Gössner.

Im Juni 2004 hat Rolf Gössner im Auftrag der Liga das Revisionsverfahren von Abdullah Öcalan gegen die Türkei vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beobachtet. Es geht in dem Verfahren um die Frage der Rechtmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit des Öcalan-Verfah­rens und seiner Verurteilung vor türkischen (Militär-) Gerichten. Hier sein Prozessbericht:

 

Letzte Instanz Europa: Öcalan ./. Türkei

Zum Revisionsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Rolf Gössner

„The Court“, ruft der Saaldiener, und alle erheben sich. 17 Gestalten in schwarzen Roben mit weißen Rüschenlätzchen betreten den Saal, bewegen sich im Gänsemarsch langsam auf ihre Plätze zu. Es sind die Richterinnen und Richter der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg – der höchsten gerichtlichen Instanz auf dem europäischen Kontinent. Vor dem Richter-Halbrund sitzen die Anwälte des Klägers, in gehörigem Abstand die des beklagten Staates, der Türkei.

Es fehlt die Hauptperson, deren Revisionssache verhandelt wird: Der Platz des Kurdenführers Abdullah Öcalan bleibt unbesetzt. Hafturlaub hat er nicht erhalten, um seine Sache persönlich vertreten zu können. Und per Videoschaltung kann er sich dem Gericht auch nicht erklären. Doch durch seine Anwälte ist er gut vertreten. Im Saal sitzen Pressevertreter und Prozeßbeobachter aus vielen Ländern, eingeladen von einer Inter­nationalen Initiative.

Auf dem juristischen Prüfstand steht das Staatsschutzverfahren gegen den früheren Vorsitzenden der Kurdischen Arbeiter-Partei (PKK), das Ende der 90er Jahre vor einem Sondergericht in der Türkei stattgefunden hat. Bereits im Beschwerdeverfahren hatte die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 13. März 2003 festgestellt, daß Öcalan kein fairer Prozeß vor einem unabhängigen Gericht gemacht wurde. Sein Recht auf Verteidigung sei eingeschränkt worden, und durch die Verhängung der Todesstrafe habe er eine inhumane Behandlung erlitten. Inzwischen wurde die Todesstrafe auf Druck des Europarates und der EU in lebenslange Haft umgewandelt und in der Türkei per Gesetz abgeschafft, ebenso wie die berüchtigten Staatssicherheitsgerichte.

Der Europäische Gerichtshof hatte es allerdings unterlassen, zwei für die menschenrechtliche Beurteilung des türkischen Strafverfahrens wesentliche Sachverhalte zu klären und zu ahnden: Weder die dubiosen Umstände der geheimdienstlichen Entführung Öcalans am 15. Februar 1999 aus Kenia in die Türkei noch das Haftregime der Isolation, dem er seit seiner Inhaftierung unterzogen wird, waren erörtert worden – obwohl diese Behandlung des Gefangenen Einfluß auf das Strafverfahren hatte und es sich dabei mutmaßlich um schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und das Folterverbot der Menschenrechtskonvention handelt. Nach seiner Festnahme war Öcalan sieben Tage lang ohne jeden Kontakt zu seinen Anwälten festgehalten worden. Weil diese Umstände nicht aufgeklärt worden waren, hatte die Verteidigung Öcalans – ebenso wie die Türkei aus anderen Gründen – Revision gegen das Urteil eingelegt. Öcalan erhofft sich nun eine ver­schärfte Verurteilung des türkischen Staates, während dieser sich reinzuwaschen sucht.

Die englischen und kurdischen Anwälte Öcalans tragen die Begründung für ihre Revision vor, die Anwälte der Türkei versuchen, die aufgezeigten Menschenrechtsverletzungen als notwendige Antiterrormaßnahmen zu rechtfertigen. Das Gericht rafft sich kaum zu kritischen Nachfragen auf. Seine Entscheidung wird noch Monate auf sich warten lassen. Sollte es die Türkei in wesentlichen Punkten verurteilen, dann müßte der Prozeß gegen Öcalan vor einem türkischen Gericht neu aufgerollt und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden. Die Türkei will das natürlich vermeiden. Und Öcalan wäre es lieber, wenn ein neuer Prozeß außerhalb des Landes stattfände – nämlich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Dann endlich könnte der ursächliche Part der Türkei an dem kriegerisch ausgetragenen Kurdistan-Konflikt angemessen berücksichtigt werden – also jene grausame Unterdrückung der Kurden, gegen die sich die Kurdische Arbeiterpartei, für die Öcalan verantwortlich war, mit Gewalt zur Wehr gesetzt hat. Das würde seine Straftaten, seine Verant­wortung in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Draußen vor dem Straßburger Gerichtsgebäude ist an diesem heißen Junitag erheblich mehr los als im Gerichtsaal. Hier versammeln sich bunt gekleidete Kurdinnen und Kurden, schwenken Fahnen und lassen Abdullah Öcalan hochleben. Zehntausend Menschen demonstrieren für seine Freiheit und für eine gerechte und demokratische Lösung des Kurdistankonflikts.

Die Türkei ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits in zahlreichen Verfahren für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere systematische Folterungen, verurteilt worden, teilweise auch zu hohen Schadensersatzleistungen an die Opfer. Trotz einiger Reformansätze wird in der Türkei nach wie vor massiv gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Standards verstoßen. Die größten Defizite, so stellt der letzte vertrauliche Lagebericht des Berliner Auswärtigen Amtes fest, liegen bei den Institutionen von Justiz und Polizei. Zwar gingen die Hinweise auf Fälle schwerer körperlicher Folter zurück, dafür nähmen Berichte über verfeinerte Methoden zu, die weniger bleibende Spuren hinterlassen – etwa Elektroschocks, Abspritzen mit kaltem Wasser aus Hochdruckgeräten, erzwungenes Ausziehen sowie Androhung von Vergewaltigungen.

Abdullah Öcalan wird seit nunmehr über fünf Jahren als einziger Gefangener auf der Ge­fäng­nisinsel Imrali im Marmarameer gefangen gehalten, also von der Außenwelt weitgehend isoliert, unter menschenunwürdigen Haftbedingun­gen. Außer mit seinen Bewachern kann er mit niemandem sprechen. Oft bleibt er monatelang ohne Besuch, weil die türkischen Sicherheitsbehörden immer wieder den Anwälten und Verwandten die Überfahrt durch das militärische Sperrgebiet mit Verweis auf defekte Boote oder schlechtes Wetter verweigern. Die verschärften Isolationshaftbedingungen bedrohen ernsthaft seine Gesundheit. Er leidet in den feuchten Gemäuern, wie seine Anwälte berichten, unter Atem­beschwerden. Die hygienischen Bedingun­gen seien mangelhaft. Eine unabhängige Ärzte­kommission, so die Forderung der Anwälte und Verwandten, müsse Öcalan untersuchen und geeignete medizinische Maßnahmen ergreifen. In der Tat ist Eile geboten, sollen diese Haftbe­dingungen nicht zu einer Hinrichtung auf Raten führen.

Just am Tag des Revisionsverfahrens im Fall Öcalan wird in der Türkei die seit zehn Jahren inhaftierte kurdische Parlamentarierin Leyla Zana zusammen mit drei weiteren ehemaligen Abgeordneten überraschend freigelassen – nicht gerade aus freien Stücken, sondern um eine wichtige Forderung der EU zu erfüllen. Ob mit dieser Freilassung einer weithin bekannten Symbolfigur des kurdischen Widerstands eine neue Ära in der Türkei angebrochen ist, bleibt abzuwarten. Eine der wichtigsten Voraus­setzungen für Frieden im Lande und für eine Verbesserung der Menschenrechtslage wird die politisch gerechte Lösung des Kurdistankonflikts sein. Dieses Problem ist nach wie vor ungelöst, solange Kurden unterdrückt und ihnen kulturelle, soziale und politische Rechte vorenthalten werden. 

Aus: „OSSIETZKY“ - Zweiwochenschrift für Politik/Kultur/Wirtschaft (Hannover/Berlin)
(www.sopos.org/ossietzky.de oder www.linksnet.de)

 

 

Prof. Dr. Song/Südkorea

Zur Beobachtung des Staatsschutzprozesses gegen den Münsteraner Soziologie-Prof. Song
vor dem High Court in Seoul/Südkorea

Nachdem unser Liga-Mitglied RA Eberhard Schultz bereits den Prozess gegen die Cuba-5 in Miami/USA u.a. im Auftrag der Liga beobachtet hatte, haben wir – zusammen mit anderen Bürger­rechtsgruppen – ihn erneut damit beauftragt, einen wichtigen Staatsschutzprozess zu beobachten - dieses Mal vor dem High Court in Seoul/ Südkorea. Es geht um das Berufungsverfahren gegen den Münsteraner Soziologie-Professor koreanischer Abstammung, Dr. Song, der nach Misshandlung und Folter zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Ihm werden seine Kontakte zu Nordkorea zur Last gelegt, mit denen er in der Vergangenheit eine Vereinigung der beiden Staaten auszuloten versuchte. Es handelt sich bei der Verurteilung nach dem berüchtigten südkoreanischen "National Security Act" nach Auffassung von amnesty international um reines Gesin­nungsstrafrecht.

Zur Vorgeschichte
Auszüge aus den Berichten von Eberhard Schultz:

Von dem Unterstützerkreis des Prof. Dr. Song bin ich gebeten worden, die Verteidigung durch eine Prozeßbeobachtung zu unterstützen. Trotz Be­treuung durch die deutsche Botschaft in Seoul und Protesten vieler Prominenter aus Deutschland (u.a. Prof. Habermas, Günther Grass usw.) und einem breiten Medienecho (von der FAZ bis zur „Jungen Welt“) ist Prof. Song zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Song hat sich insbesondere im Zusammenhang mit dem deutschen Wiedervereini­gungsprozeß dafür eingesetzt, daß in Korea ein ähnlicher Prozeß stattfindet, hat sich mehrfach nach Nordkorea begeben und mit den dortigen Vertretern gesprochen, insbesondere in Westeuropa dafür geworben, Veranstaltungen organisiert usw. Er wurde deshalb von koreanischen Hardlinern als „Vaterlandsverräter“ bezeichnet und bei der Einreise im letzten Jahr nach langen Verhören durch den Geheimdienst aufgrund des „National Security Act“ angeklagt.

Die Haft- und Verhandlungsbedingungen waren von Anfang an katastrophal: Auch nach den tagelangen Verhören durch den Geheimdienst ohne Rechtsanwalt (der Deutschen Botschaft wurde wahrheitswidrig berichtet, er hätte einen anwaltlichen Beistand) wurde Prof. Song in Hand- und Fußschellen bei Gericht vorgeführt, was erst durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts korrigiert wurde. Er war lange in einer ungeheizten Zelle untergebracht, verfügte weder über Bett noch Tisch noch Stuhl, das grelle Neonlicht war Tag und Nacht eingeschaltet.

Eberhard Schultz sieht nach seinem Besuch Songs im Gefängnis bestätigt, was er aufgrund seiner Prozessbeobachtung so zusammengefasst hatte: Die Kritik an dem Verfahren, insbesondere an den Haftbedingungen und am nationalen Si­cherheitsgesetz, wie sie von amnesty internatio­nal und anderen geäußert wurde, erscheine im vollen Umfang berechtigt:

- Prof. Song war diskriminierenden Haftbedingungen ausgesetzt, die gegen das Folterverbot und die Unschuldsvermutung verstoßen,

- die erste Verurteilung aufgrund des nationalen Sicherheitsgesetzes verstößt insbesondere gegen die Grund- und Menschenrechte der Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit.

 

Milderes Urteil und Freilassung

21. Juli 2004 (rg): Prof. Song wird knapp vier Monate nach seiner ersten Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe in Seoul wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Berufungsgericht verringerte die Strafe von sieben auf drei Jahre – wegen illegaler Besuche Nordkoreas - und setzt sie für fünf Jahre zur Bewährung aus. Vom Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft, Song sei Politbüro-Kader der nordkoreanischen Arbeiterpartei, sprach ihn das Berufungsgericht mangels Beweisen frei.

Auch dieses Urteil, das dem Angeklagten wenigstens die Freiheit brachte, ist politisch motiviert und dürfte gegen Menschenrechtsstan­dard verstoßen – denn auch dieser Richterspruch stützt sich, wenn auch in abgeänderter Auslegung, auf das „Nationale Sicherheitsgesetz“ (NSG), das alle nichtautorisierten Kontakte zu Nordkorea unter hohe Strafen stellt und in erster Linie Regimekritiker trifft. Solange dieses Gesetz nicht abgeschafft wird, dient es dazu, Menschen willkürlich zu verhaften, die ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wahrnehmen und die versuchen, den Dialog zwischen Süd- und Nordkorea zu initiieren und zu diesem Zweck mit Nordkoreanern in Kontakt treten.

 

Prozeßbeobachter im Strafverfahren gegen Prof. Dr. Du-Yul Song übermittelt Dank für die bisherige Unterstützung
und drückt seine Besorgnis über Songs weitere Gefährdung aus

Seoul/Bremen, den 26.07.2004

Nach der unerwarteten Freilassung im Anschluß an die Urteilsverkündung vom 21.7. durch den Seouler High Court, das die Freiheitsstrafe auf drei Jahre herab- und zur Bewährung ausgesetzt hatte, möchte sich Prof. Song auch bei allen bedanken, die ihn und seine Sache in Deutschland unterstützt haben. Leider kann er derzeit noch nicht nach Deutschland reisen, wohin er aber dringend zu ärztlichen Untersuchungen (wegen einer Operationsnachsorge und der gesundheitlichen Folgen der Haftbedingungen) sowie aus beruflichen Gründen zurück müsste (Vorbereitung seiner Lehrtätigkeit für das kommende Wintersemester). Derweil zeichnet sich eine durchaus dramatische Entwicklung in Südkorea ab:

Am Tag nach der Urteilsverkündung hatten die Medien überwiegend neutral über die z.T. progressive Urteilsbegründung berichtet; noch am Abend war gemeldet worden, daß die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen sei.

Nach der Entscheidung wurde einerseits berichtet, daß einige Parlamentarier aufgrund es Urteils den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des NSG beschleunigen wollten, während die oppositionelle „Große National Partei“ dies als Versuch zurückwies, das Land gegenüber der Bedrohung aus Nordkorea zu entwaffnen und nur zur Änderung einiger problematischer Klauseln bereit sei; andrerseits erschienen in mehreren einflußreichen Medien Kommentare mit massiver Urteilsschelte, so hieß es selbst in der englischsprachigen "Korea Times", das NSG sei zwar mißbraucht worden, um Dissidenten und zivile Aktivisten zu unterdrücken, man dürfe aber nicht Aktivitäten für Nordkorea entschuldigen: "wenn relevante Gesetze speziell vom Gericht ignoriert werden, gibt es keine Möglichkeit, die nationale Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten".

Vor diesem Hintergrund veranstalteten Kriegsveteranen und andere "kalte Krieger" eine Demon­stration gegen den "roten Richter" und forderten die erneute Inhaftierung Songs. Daraufhin sah sich selbst die Seouler Polizei veranlaßt, Prof. Song erneut Polizeischutz anzubieten (wie im letzten Jahr, als er anläßlich seiner Vernehmungen durch den Geheimdienst öffentlich als "Vaterlandsverräter" und "Kommunist" beschimpft wor­den war). Auf Anraten seiner Freunde hat Song den Polizeischutz wegen Gefährdung seiner Person akzeptiert.

Auch in juristischer Hinsicht ist die Situation noch problematisch. Der High Court hat zwar keinerlei Bewährungsauflagen erteilt und Prof. Song erhielt seinen Paß zurück; noch aber ist unklar, ob er ausreisen darf.

Die Verteidigung wird in den nächsten Tagen ihrerseits Revision gegen das Urteil einlegen - mit dem Ziel eines Freispruchs, den auch Amnesty international in einer ersten Stellungnahme gefordert hat. Der Kampf wird also an der juristischen und politischen Front fortgesetzt, Unterstützung auch aus Deutschland ist weiterhin nötig.

Eberhard Schultz (Rechtsanwalt und Notar, Pro­zeßbeobachter für Liga, Berliner Rechtsanwaltskammer, RAV, vdj sowie den Korea Verband)

 

 

Liga-Pressemitteilungen

März – Juli 2004

Liga hält Debatte um zentralistische Neuorganisation des Verfassungsschutzes für geschichtslos

Jetzt rächt sich „skandalöse Untätigkeit“ nach dem NPD-Verbotsdesaster vor einem Jahr.

Liga-Präsident Rolf Gössner hält eine „Generalrevision der Verfassungsschutzbehörden für überfällig, weil sie sich als Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat erwiesen haben“

Nach den Anschlägen von Madrid ist erneut eine Debatte um Neuordnung und Effektivierung des Verfassungsschutzes aufgeflammt. Landesämter sollen abgeschafft oder zusammengelegt werden, das Bundesamt zentrale Kompetenzen erhalten, um Chaos und Reibungsverluste zu vermeiden. Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, kritisiert diese aktuelle Debatte als „geschichtslos“: „Eine allein an - letztlich nicht überprüfbaren - Effizienzaspekten ausgerichtete Strukturreform des Verfassungsschutzes aus dem Affekt heraus ist ein gefährliches Unterfangen, solange die bisherigen Pannen, Skandale, Fehlentwicklungen und Kontrolldefizite dieses Geheimdienstes nicht aufgearbeitet sind.“ Solche strukturellen Mängel und kriminellen Machenschaften sind während des NPD-Verbotsverfahrens offenkundig geworden.

Aus diesem Grunde erinnert die Internationalen Liga für Menschenrechte daran, dass am 18. März 2003, also vor genau einem Jahr, die größte V-Mann-Affäre in der Geschichte der Bundesre­pu­blik in einem Desaster endete: Mit einer Verfahrenseinstellung zog das Bundesverfassungs­gericht einen Schlussstrich unter den Verbotsprozess gegen die NPD, der von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat angestrengt worden war. Das Verfahren platzte wegen der Verstrickung zahlreicher V-Leute des Verfassungsschutzes und damit wegen mangelnder „Staatsfreiheit“ der rechtsextremen Partei.

Aus diesem Verbotsdesaster sollten, so die damals einhellige Meinung, schleunigst politische Konsequenzen gezogen werden. Doch bis heute hat sich kaum etwas getan. Weder wurde die V-Mann-Affäre offiziell aufgearbeitet noch sind aus dem Scheitern des Verfahrens die notwendigen Lehren gezogen worden. Liga-Präsident Gössner spricht in diesem Zusammenhang von einer „skandalösen Untätigkeit“, von einem „sträflichen Versäumnis“ der politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, was umso bemerkenswerter sei, als schon der rot-grüne Koalitionsvertrag von 2002 eine Strukturreform der Geheimdienste vorsieht. Die Liga fordert, endlich geeignete Konsequenzen zu ziehen. Dazu sei eine umgehende Aufklärung der V-Mann-Affäre und eine wirksame Unterbindung des V-Leute-Unwesens Voraussetzung. „Der Verfassungs­schutz und sein V-Leute-System müssen auf den Prüfstand, die Verfassungsschutzbehörden müssen dringend einer Generalrevision unterzogen werden“. Solange sich an dem V-Leute-Unwesen nichts ändert, könne es passieren, dass kriminelle V-Leute, die künftig verstärkt aus dem „islamistischen“ Beobachtungsfeld rekrutiert werden sollen, etwa bei Sprengstoffbeschaffungen mitmischen oder in Mordaufrufe und Attentate verwickelt sein werden – und dass der Verfassungsschutz solche Gewalttäter im Dienste des Staates dann auch noch decken und mit aller Kraft gegen Ermittlungen der Polizei abschirmen wird, wie wir das bei der Infiltration des Rechtsextremismus erleben.

„Das NPD-Verbotsverfahren und sein Scheitern haben gezeigt, wie kontraproduktiv, ja schädlich der Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus agiert. Über seine bezahlten V-Leute droht der Geheimdienst Teil des Neo­nazi-Problems zu werden, nicht ansatzweise hat er zu dessen Lösung oder Bekämpfung beitragen können,“ gibt Rolf Gössner zu bedenken. „Die geheimdienstlichen Aktivitäten gefährden, was sie eigentlich schützen sollten – Demokratie und Rechtsstaat.“

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert deshalb ein Jahr nach dem NPD-Verbots­desaster:

 

    ·  die Einrichtung einer unabhängigen Geheim­dienstkommission, die Aufgaben und Befugnisse, Arbeitsmethoden und Strukturen der VS-Behörden auf den Prüfstand stellt, aber auch ihre Effizienz, die noch nie überprüft worden ist; aus diesem Befund sind geeignete Konsequenzen zu ziehen und umzusetzen – insoweit wird an die rot-grüne Koalitions­vereinbarung vom Herbst 2002 erinnert, in der eine solche Evaluierung vereinbart wurde;

Gegen eine Auflösung von Verfassungsschutz-Behörden der Länder, wie sie nach den Anschlägen in Madrid verstärkt gefordert wird, ist prinzipiell nichts einzuwenden – damit würden praktisch schwer kontrollierbare Gefahrenquellen neutralisiert. Die Zentralisierung der Verfassungs­schutz-Aufgaben und -Strukturen mag auch dazu führen, dass es weniger Konkurrenzen und Chaos gibt, dass weniger Reibungsverluste entstehen. Allerdings bleibt zu bedenken, dass die Bundesrepublik ein föderaler Rechtsstaat ist, in dem etwa Polizei und Verfassungsschutz prinzipiell Ländersache sind – und das aus gutem Grund: Dadurch soll eine zentralistische und undemokratische Machtkonzentration verhindert werden, was bei Geheimdiensten besondere Bedeutung hat, da sie abgeschottet arbeiten, zu Verselbständigung neigen, missbrauchsanfällig sind und letztlich mangels Transparenz nur schwer zu kontrollieren sind. Diese Probleme würden sich mit einer Zentralisierung noch erheblich verschärfen.   (rg)                                      (17. März 2004)

Gössner, Geheime Informanten - V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates; 320 S., € 12,90; Knaur-Taschenbuch, München 2003.

 

***

Anlässlich des UN-Tags zur Überwindung von Rassismus am 21. März erinnert die “Internationale Liga für Menschenrechte” an völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesregierung

Liga-Präsident Rolf Gössner fordert Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus
unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen

Bei den Bemühungen um eine effektive Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung bildet die Bundesrepublik gegenüber vergleichbaren westeuropäischen Staaten das Schlusslicht. Die rot-grüne Bundesregierung hat noch nicht einmal die Mindeststandards der “EU-Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungs­grundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft” (2000/43/EG) umgesetzt. Sie hat die letzte Frist im Juli 2003 verstreichen lassen. Auch die Frist für die Einführung der “EU-Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf”, die im Dezember 2003 abgelaufen ist, hat sie nicht eingehalten. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner: “Mit diesen Versäumnissen hat die Bun­desregierung in eklatanter Weise ihre völkerrechtlichen Vertragsverpflichtungen verletzt”.

Auch auf UN-Ebene hat die Bundesrepublik trotz Lippenbekenntnissen ihre übernommenen Pflich­ten nicht erfüllt: Bis heute ist kein nationaler Aktionsplan gegen Rassismus in Zusammenarbeit mit Nichtregierungs­organisationen erstellt wor­den, obwohl sich die Bundesrepublik mit dem Beschluss der UN-Weltrassismuskonferenz vom September 2001 selbst dazu verpflichtet hat. Die Zusammenarbeit mit den Nichtregierungsorganisationen ist abgebrochen worden.

“Trotz der drastischen Zahl rassistischer Übergriffe ist die Bundesregierung offenbar nicht gewillt, in angemessener Zeit effektive Maßnah­men gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung zu ergreifen”, stellte Rolf Gössner fest. Auch die Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes, wie es die rot-grüne Koalitionsvereinbarung vorsieht, ist immer noch nicht auf den parlamentarischen Weg gebracht worden.

Die Internationale Liga für Menschenrechte fordert

·        die sofortige Implementierung der EU-Richt­linie und

·        die vollständige Umsetzung des Beschlusses der UN-Weltrassismuskonfe­renz von Durban in Form eines nationalen Aktionsplans gegen Rassismus mit Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen.

Y.E./rg                                             19. März 2004

 

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Humanistische Union (HU) · Gustav-Heinemann-Initiative (GHI) · Internationale Liga für Menschenrechte · Komitee für Grundrechte und Demokratie · Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) · Aktion Courage

 

Schluss mit einer schlechten symbolischen Politik auf Kosten der Menschenrechte
Verdachtsabschiebungen verhindern!

Bundesdeutsche Bürger- und Menschenrechtsver­einigungen haben sich auf ihrem Jahrestreffen in Köln am Wochenende einmütig und nachdrücklich gegen eine Politik ausgesprochen, die die Ängste vor Terrorangriffen für eine Politik der Ausgrenzung von AusländerInnen, des Abbaus von rechtsstaatlichen Mindeststandards und der Ausweitung von Möglichkeiten menschenrechtswidriger Ausweisungen instrumentalisiert.

In die Debatte um das Zuwanderungsgesetz, das bereits jetzt als Zuwanderungsverhinderungs­gesetz bezeichnet werden muss, wurden aktuell von Innenministern Forderungen nach Möglichkeiten von Ausweisungen und Abschiebungen aufgrund bloßen Verdachts aufgenommen. AusländerInnen, insbesondere solche muslimischen Glaubens, die schon seit dem 11.9. unter Generalverdacht stehen, sollen nun auch noch nur aufgrund eines -polizeilichen oder geheimdienstlichen - Verdachts ausgewiesen werden können. Die Vertreter der Bürgerrechtsvereinigungen weisen darauf hin, dass bereits jetzt Ausweisungen und Abschiebungen häufig menschenrechtswidrig und rechtsstaatlich fragwürdig verlaufen. Die geplanten Verdachtsabschiebungen widersprächen auch juristisch dem Abschiebungsschutz aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung.

Reinhard Mokros, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, erklärte dazu am Rande der Tagung: „In der Debatte um das Zuwanderungsgesetz bedienen sich Regierung wie Opposition einer gesellschaftlich entsolidarisierend wirkenden und tendenziell ausländerfeindlichen Law & Order Rhetorik ohne Rücksicht auf den Schaden für Rechtsstaat und Demokratie: Es ist grotesk und gespenstisch zugleich, angesichts des eigentlich angekündigten Zuwanderungsgesetzes in der Öffentlichkeit nun allein noch von der ge­planten Ausweitung „fremdenpolizeilicher“ Maß­nah­men zu hören. Damit läuft das geplante Zuwanderungsgesetz Gefahr, in der Wahrnehmung der BürgerInnen zum „Ausländer-Raus Programm" zu mutieren. Aus dem richtigen Ziel verbesserter Integration droht nun Ausgren­zung zu werden. Dieses Verhalten birgt die Gefahr weiterer Entfremdung zwischen Deutschen und bei uns lebenden Ausländern sowie des stetig weiter geschürten und undifferenzierten Generalverdachtes gegen alles als vermeintlich fremd Empfundene.“

Rolf Gössner, Präsident der internationalen Liga für Menschenrechte, stellt fest, dass die geplanten Maßnahmen nicht bloß verfassungs­widrig sind. Sie stellen darüber hinaus, sollten sie tatsächlich zustande kommen, einen schwerwiegenden Bruch mit der freiheitlich-rechtsstaat­lichen Rechtskultur der Bundesrepublik dar. „Da­mit wird bereits jetzt das Gegenteil dessen erreicht, wofür die Bundesregierung eigentlich angetreten ist. Der Versuch der Stärkung von AusländerInnenintegration sowie weltweiter ursachenorientierter Terrorismusbekämpfung gerinnt in den Händen der politisch Verantwortlichen erkennbar zum Gegenteil des ursprünglich Beabsichtigten."

Der RAV-Vorstand betont: „Die Verteidigung von Freiheits- Verfassungsrechten gegen mögliche Bedrohungen kann und darf auch nach den Anschlägen von Madrid nicht mit der Aufgabe eben der Rechtspositionen einhergehen, die zu schützen sie vorgeben. Zudem haben wir einen Anspruch darauf, vor untauglichem, schädlichem und symbolischem Gesetzgebungsaktionismus und Polizeimaßnahmen geschützt zu werden.“

Die teilnehmenden Bürgerrechtsorganisationen fordern die Bundesregierung auf, von einer Zuwanderungsregelung Abstand zu nehmen, die diesen Namen nicht mehr verdient und stattdessen die Situation der bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer gravierend verschlechtern wird.                                                 (30. März 2004)

 

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Gemeinsame Presseerklärung von
Humanistische Union (HU) • Gustav-Heinemann-Initiative (GHI) • Internationale Liga für Menschenrechte • Komitee für Grundrechte und Demokratie • Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) • Aktion Courage • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen


Bürgerrechtsvereinigungen fordern vollständige Aufklärung und Ahndung aller Folterungen im Irak
sowie umgehende Beendigung des Besatzungsregimes

Mit den systematischen Folterungen von irakischen Bürgerinnen und Bürgern haben die USA und Großbritannien nach Auffassung eines Bünd­nisses bundesrepublikanischer Bürger- und Menschenrechtsorganisationen schwerstwiegende Ver­­­­brechen begangen. Das Bündnis fordert neben einer unabhängigen Aufklärung und Ahndung der Taten die schnellstmögliche Entlassung aller Folteropfer aus der Haft, ihre Entschädigung sowie Rehabilitationshilfen. Diese Forderung wird auch für die rechtlos gestellten Opfer in Guantanamo und die Folteropfer in Afghanistan erhoben.

Durch die von den USA und Großbritannien zu verantwortenden Taten wurden nach Auffassung des Bündnisses zudem den grundlegenden Werten von Menschenwürde, Menschenrechten und Demokratie sowie Rechtsstaatlichkeit schwerster Schaden zugefügt.

Die bundesdeutschen Vereinigungen fordern deshalb eine umfassende Aufklärung und Ahndung aller Folterungen und erhobenen Foltervorwürfe. Eine unabhängige internationale Kommission muss dafür Sorge tragen, dass die an der Besetzung des Landes beteiligten Staaten einer strengen Kontrolle ihres Besatzungsregimes unterzogen werden. Letztlich aber kann nur eine möglichst umgehende Beendigung der Besetzung des Irak die zentralen Ursachen dieser furchtbaren Entwicklungen und der weiteren Eskalation der Gewalt den Nährboden entziehen. Jetzt sind die Vereinten Nationen gefordert.

Um Frieden und stabile Verhältnisse wiederherzustellen könne aus Sicht der Humani­stischen Union nur der Weg des Rechts beschritten werden. Dazu erklärt der HU-Bundesvorsitzende Reinhard Mokros: „Eine demokratische Rechtskultur bedeutet die Herrschaft des Rechts. Die gesamte Weltgemeinschaft muss nun gemeinsam dafür sorgen, dass die Verantwortlichen der Folterungen zur Verantwortung gezogen, die Menschenrechte im Irak wiederhergestellt werden und das Land einer freien und rechtsstaatlichen Zukunft entgegen sehen kann. Die USA müssen sich endlich der Gerichtsbarkeit des internationalen Strafgerichtshofes unterwerfen.“

Gerd Pflaumer von Aktion Courage betont: „Patriot Act, Guantanamo, ein völkerrechtswi­dri­ger Krieg im Irak mit Tausenden Opfern in der Zivilbevölkerung und Folter von irakischen Menschen – was mutet das Land der bill of rights der Welt noch alles zu ? Offenbar zeigt sich jetzt, warum sich die US-Regierung notorisch gegen einen internatonalen Strafgerichtshof wehrt. Ihre Soldaten sollen weltweit freie Hand haben.“

Die Internationale Liga für Menschenrechte erinnert daran, dass die schrecklichen Ereignisse der vergangenen Monate zwangsläufige Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen den Irak sind. Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner: „Es begann mit Lug und Trug und endet mit Folter und Mord. Krieg ist Terror und führt zu men­schlicher Verrohung, die auch die Nachkriegszeiten prägt. Die Misshandlungsopfer sind keine ‚Kollateralschäden’ eines ‚gerechten Antiterrorkrieges gegen das Böse’, sondern Opfer systematisch begangener Kriegsverbrechen, die vor einem unabhängigen Internationalen Tribunal geahndet werden müssen.“ Die Folterknechte seien ausgerechnet jene, die den Irak von einem Folterregime befreiten und der irakischen Bevölkerung Demokratie und Menschenrechte beizubringen suchten.

Martin Singe vom Komitee für Grundrechte und Demokratie erklärt: „Die US- Regierung und die im so genannten ‚Krieg gegen den Terror’ miteinander verbündeten Staaten tragen die volle politische Verantwortung für die systematischen Folterungen im Irak und in Afghanistan. Die UNO sollte in einer eigenen Resolution die für diese Folterungen verantwortlichen Staaten verurteilen und an die UN-Antifolterkonvention erinnern. Auch die Bundesregierung, die in Afghanistan am ‚Krieg gegen den Terror‘ beteiligt ist, sollte Konsequenzen ziehen und nicht länger in einer Kriegskoalition mitarbeiten, die wissentlich und absichtsvoll eindeutige völkerrechtliche Bestimmungen - wie die Genfer Konventionen - ignoriert.“

Für den Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein erklärt der RAV-Vorsitzende Wolfgang Kaleck: „Im Namen der Terrorismusbekämpfung werden seit dem 11.9.2001 Sondermassnahmen angewandt, die nicht nur nationales und internationales Recht verletzen. Wer die Geltung des Rechts für ‚Feinde’ suspendiert und einen permanenten Ausnahmezustand erklärt, stellt die Gültigkeit des Rechts als Grundlage des Zusammenlebens insgesamt in Frage.“

Prof. Dr. Martin Kutscha, Vorsitzender der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), erklärte: „Es ist bedrückend, wie gerade ein Staat mit einer so ruhmreichen Tradition in der Geschichte der Menschenrechte wie die USA offenbar dazu übergeht, menschenrechtlichen Schutz nur noch den ‚Guten’ zuzubilligen, sie dagegen den als ‚böse’ Deklarierten vorzuenthalten und diese damit für vogelfrei zu erklären. Die zivilisatorische Errungenschaft der Menschenrechte besteht aber gerade in deren Universalität, also deren Geltung auch für den politischen oder militärischen Gegner. Diese Errungenschaft muss gegen jegliche Arroganz der Macht verteidigt werden.“             (18. Mai 2004)

 

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Liga beobachtet Revisionsverfahren im Fall des Kurdenführers Öcalan
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg

Liga-Präsident Rolf Gössner:
„Auch die völkerrechtswidrige Verschleppung Öcalans
sowie die menschenunwürdigen Isolationshaftbedingungen müssen aufgeklärt und geahndet werden“.

Auf Einladung einer Internationalen Initiative wird die „Internationale Liga für Menschenrechte“ zusammen mit Persönlichkeiten aus ganz Europa das Revisionsverfahren im Fall Abdullah Öcalan am Mittwoch, 9. Juni 2004 vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Men­schenrechte in Straßburg beobachten. Prozessbeobachter wird Liga-Präsident Dr. Rolf Gössner sein, der 1999 zusammen mit mehreren Menschenrechtsorganisationen die Internationale Beobachtung des Öcalan-Verfahrens in der Türkei initiiert hatte.

Die Durchführung dieses fragwürdigen Strafverfahrens steht in Straßburg auf dem Prüfstand. Bereits im Beschwerdeverfahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 13. März 2003 festgestellt, dass Öcalan in der Türkei kein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht erfahren habe, dass sein Recht auf Verteidigung eingeschränkt gewesen sei und dass er durch die Verhängung der Todesstrafe eine inhumane Behandlung erlitten habe (inzwischen ist die Todesstrafe in lebenslange Haft umgewandelt worden).

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte es allerdings bislang unterlassen, zwei für das Strafverfahren wesentliche Punkte zu klären. So wurden die dubiosen Umstände der Entführung Öcalans am 15.02.1999 aus Kenia ebenso wenig behandelt, wie das Haftregime der Isolation, dem der politische Gefangene Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali unterzogen wird - obwohl es sich hierbei mutmaßlich um schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und das Folterverbot der Menschenrechtskonvention handelt. Wegen dieser Nichtbehandlung hat die Verteidigung Öcalans (ebenso wie die Türkei aus anderen Gründen) Revision gegen das Urteil eingelegt.

In zahlreichen Verfahren ist die Türkei für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere systematische Folterungen, verurteilt worden. Abdullah Öcalan wird seit nunmehr über fünf Jahren auf der Gefängnisinsel Imrali von der Außenwelt weitgehend isoliert und unter menschenunwürdigen Haftbedingungen gefangen gehalten. Die verschärften Isolationshaftbedingungen bedrohen ernsthaft seine Gesundheit. Er leidet in den feuchten Gemäuern, so wurde uns von seinen Anwälten berichtet, unter Atem­be­schwerden und unter mangelhaften hygieni­schen Bedin­gungen. Die Liga unterstützt die Forderung der Familie und Anwälte Öcalans, eine unabhängige Ärztekom­mission zu entsenden, um seinen Gesundheitszustand festzustellen und geeignete medizinische Maßnahmen zu ergreifen. „Es ist höchste Eile geboten, wenn diese Haftbedingungen nicht zu einer Hinrichtung auf Raten führen sollen,“ erklärte Rolf Gössner unmittelbar vor dem Prozess. (Prozessbericht, s. weiter oben)

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Humanistische Union (HU) /  Internationale Liga für Menschenrechte

Skandalöser Fluggast-Datentransfer an US-Sicherheitsbehörden bedeutet
offenen Rechtsbruch und Missachtung des Europäischen Parlaments

HU und Liga kritisieren Umgang von EU-Kom­mission und Rat
mit sensiblen Daten von EU-Bürgern

und fordern umgehende Einstellung des rechtswidrigen Datentransfers

Im Vorfeld der Sitzung des Rechtsausschusses des europäischen Parlamentes am 16. Juni 2004 zur Frage der Weitergabe von Fluggastdaten an die USA fordern BürgerrechtlerInnen die EU-Parlamentarier auf, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um sich ihrer eigenen Entmachtung ent­gegenzustellen. Rat und Kommission hatten in einer Entscheidung vom 17. Mai die pauschale Weitergabe von Fluggastdaten der EU-Bürger an US-Sicherheitsbehörden beschlossen. Sie setzten sich damit über das negative Votum und den massiven Protest des EU-Parlamentes hinweg. Die systematische Weitergabe von teilweise hochsensiblen Daten - wie Reiseverlauf, Hotelbuchungen, Kreditkarten, Telefonnummern oder Essgewohnheiten - verstößt aus Sicht der Bürgerrechtsorganisationen Humanistische Union und Internationale Liga für Menschenrechte eindeutig gegen europäische und nationale Datenschutz-Bestimmungen.

Sie fordern deshalb das Europäische Parlament auf, schon um seiner eigenen Glaubwürdigkeit willen gegen das in jeder Hinsicht rechtswidrige Abkommen Einspruch zu erheben und in jedem Falle auch vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Da dieses Abkommen bereits in Kraft gesetzt wurde und der Datentransfer längst stattfindet, ist höchste Eile geboten.

Der Pressesprecher der Humanistischen Union, Nils Leopold, betont die Bindung europäischer Institutionen an europäische Menschenrechtsstandards: „Der pauschale Zugriff von US-Behörden auf die Datenbänke europäischer Fluggesellschaften ist ein handfester Skandal. Weder die Mitgliedstaaten noch die EU selbst sind offenbar bereit, ihrer Schutzpflicht gegenüber den Menschenrechten ihrer eigenen Bürger nachzukommen. Das Abkommen unterläuft gleich in mehreren Punkten zentrale europäische Rechtsprinzipien. Das ist der exemplarische Ausverkauf des europäischen Rechtsstaates und offener Rechtsbruch.“ Die bislang in Datenschutzfragen vergleichsweise engagierte EU verdiene das in sie gesetzte Vertrauen nicht, wenn es ihr nicht einmal gelinge, europäische Schutz- und Menschenrechtsstandards gegenüber Drittstaaten, hier den USA, zu bewahren.

Der Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, weist auf die besonderen Risiken hin, die mit diesem skandalösen Datentransfer verbunden sind: „Fluggäste aus EU-Staaten in die USA werden damit praktisch zu gläsernen Passagieren. Sie müssen damit rechnen, dass sie zu Opfern rigider Anti-Terror-Maßnahmen werden und sich wie Verbrecher behandeln lassen müssen.“ Die Übermittlung sensibler Daten an US-Sicherheitsorgane könne letztlich zu peinlichen Verhören und erkennungsdienstlicher Behandlung, zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen und schließlich zu Ausweisungen auch vollkommen unschuldiger Personen führen – ohne Begründung und ohne die Möglichkeit, einen Anwalt oder die deutsche Botschaft einzuschalten. Beispiele hierfür gebe es leider schon genug.                        (15. Juni 2004)

Inzwischen hat das Europäische Parlament gegen das Abkommen mit den USA Klage gegen EU-Rat und –Kommission vor dem Europ.Gerichtshof  angestrengt.

Presseecho

Menschenrechtsliga
Augenmerk auf soziale Rechte
Rolf Gössner zum Präsidenten wiedergewählt 

Berlin (ND). Die »Internationale Liga für Menschenrechte« in Berlin hat Rolf Gössner als Präsident für zwei weitere Jahre bestätigt. Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung wurden auch die Vizepräsidenten Laurent Faasch-Ibrahim und Till Wilsdorf im Amt bestätigt. Gössner, Bremer Rechtsanwalt und als Publizist gelegentlich auch Autor des ND, steht seit einem Jahr an der Spitze der Menschenrechtsorganisation. Er kündigte an, dass sich die Liga verstärkt gegen die »überzogenen und freiheitsgefährdenden Anti-Terror-Maßnahmen« engagieren werde, die kaum mehr Sicherheit böten, aber »mit Sicherheit die Bürgerrechte noch weiter aushöhlen werden«.

Kritik übte Gössner auch an der geplanten Zen­tralisierung der Sicherheitsbehörden, von der er eine Demontage des machtbegrenzenden föde­ralen Systems befürchtet. Schon die bisherigen Anti-Terror-Maßnahmen hätten zu einem Verlust an Freiheit und Privatheit und damit auch zu einem Verlust an Sicherheit geführt.

Die Liga werde sich angesichts einschneidender Sozialreformen und der Demontage des Sozialstaates außerdem verstärkt für die sozialen Menschenrechte engagieren und den stärker werdenden Widerstand gegen Sozialabbau und soziale Ungerechtigkeit unterstützen. So ist die Liga seit kurzem Mitträgerin des »Perspektivenkongresses«, neben Attac, Gewerkschaften, Kirchengrup­pen, Wissenschaftsverbänden und Bürgerrechtsorganisationen. Unter dem Motto »Es geht auch anders! Perspektiven für eine andere Politik« wird dieser Kongress vom 14. bis 16. Mai in Berlin stattfinden und sich mit »Alternativen eines demokratischen und solidarischen Miteinanders« beschäftigen, die »lebenswerte Perspektiven für alle Menschen in Europa und in anderen Weltregionen bieten« (www.perspektivenkongress.de).

(NEUES DEUTSCHLAND vom 20.04.04)

Infomappe PRO ASYL Nr. 90 (Mai 2004):

Dass es mit dem Terrorismusvorwurf so einfach nicht ist, zeigt die Situation von 4.000 iranischen Volksmodjahedin im Irak. Die Organisation steht im Widerstand gegen das Regime der islamischen Republik Iran. Über die dabei angewendeten Mittel muss gestritten werden. Fest steht jedenfalls, dass sich die Aktivitäten der Volksmodjahedin, die außerhalb des Iran keine Anschläge zu verantworten haben, unter einen unscharfen Terrorismusbegriff nicht fassen lassen. Seit Ende des Irak-Krieges werden die meisten der mehr als 4.000 Mitglieder der Volksmodjahedin, die im Krieg neutral blieben und mittlerweile entwaffnet wurden, im irakischen Militärlager Ashraf festgehalten. Sie sind dort von Auslieferung an den Iran bedroht, nachdem der provisorische Regierungsrat im Irak beabsichtigt, sie auszuweisen. Eine von den Besatzungsmächten im Irak geduldete oder gar unterstützte Auslieferung an den Iran wäre eine menschenrechtliche Katastrophe und ein Verstoß gegen die humanitären Rechte der Betroffenen, so die Internationale Liga für Menschenrechte in einer Presseerklärung (s. Liga-Report 1/2004, S. 12). Unter den von Auslieferung Bedrohten sind möglicherweise mehrere Hundert, die in früheren Jahren in Deutschland einen Flüchtlingsstatus erhalten und sich danach mehrere Jahre im Irak aufgehalten haben. Mit ihrer Situation beschäftigt sich unter rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Reinhard Marx mit dem Titel “Rechtsgutachten zur Frage der Rückkehrberechtigung von Angehörigen der Organisation Volksmodjahedin Iran, die sich längere Zeit im Irak aufgehalten haben” (27.04.04).

Nachtrag zu unserer Pressemitteilung: „Keine Zwangsauslieferung von Volkmudjahedin an den Iran“ vom Februar 2004 (s. Liga-Report 1-04, S. 12):

Die USA haben inzwischen (Juli 2004) den etwa 4.000 weitgehend entwaffneten iranischen Volks­mudjahedin im Irak den Status geschützter Personen im Rahmen der Genfer Konvention zugesprochen. Sie haben damit Zugang zum Roten Kreuz und zum UN-Flüchtlingshilfswerk. Sie befinden sich weiterhin in einem Lager nordöstlich von Bagdad.

 

Menschenrechtsgespräche

 

Liga-Gespräch mit Avaz Hasanov, Menschenrechtler aus Aserbaidschan

Am 30. März 2004 hat im Liga-Büro ein Gespräch zwischen dem Menschenrechtler Avaz Hasanov aus Aserbaidschan und den Liga-Vor­standsmitgliedern Kilian Stein und Rolf Gössner stattgefunden. Thema: die Situation der Menschenrechte und die Arbeit von Menschenrechtsgruppen in Aserbaidschan. Ziel der Unterredung war es, in der Bundesrepublik Ansprechpartner für zukünftige Kooperationen zu finden und die deutsche Öffentlichkeit für die menschenrechtlichen Probleme in Aserbaidschan zu interessieren. Es hatten zuvor bereits Gespräche etwa mit amnesty international und mit dem Büro der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung stattgefunden.

Obwohl des Land bereits seit 2001 Mitglied im Europarat ist, hat sich die menschenrechtliche Situation kaum verbessert. Das Regierungssystem ist autoritär, das Parlament spielt kaum eine Rolle. Die Gerichte sind nicht wirklich unabhängig, so dass in diesem Bereich der Staatsgewalt auch viele Menschenrechtsverletzungen vorkom­men. Es gibt über 700 politische Gefangene. Die Presse- und Meinungsfreiheit von Journalisten wird permanent eingeschränkt, unliebsame, regierungskritische Zeitungen werden geschlossen, Menschenrechtsbüros überfallen.

Avaz Hasanov berichtet, dass diejenigen, die in Aserbaidschan für die Beachtung der Menschenrechte kämpfen, von Europa (Europarat) und der deutschen Botschaft in Baku wegen deren Untätigkeit und Gleichgültigkeit enttäuscht seien. Ver­mutet wird, dass diese Untätigkeit auch mit wirtschaftlichen Interessen zusammenhängt – insbesondere an der aserbaidschanischen Erdölproduktion.

 

 

  

Offene Liga-Briefe

30.03.2004

Stellungnahme zum Rücktritt des Wissenschaftlichen Direktors,
Herrn Prof. Dr. Rürup

An die Mitglieder des Internationalen Beirats der Stiftung Topographie des Terrors

Wir, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Mitgliederversammlung der Internationalen Liga für Menschenrechte, sind empört und bestürzt über die neueste Entwicklung der Untätigkeit aller Verantwortlichen für den Bau des Gedenk- und Lernortes „Topographie des Terrors“. Herrn Professor Dr. Rürup sprechen wir unseren Respekt aus und den Dank für seine jahrzehntelange intensive Arbeit. Wir haben kein Verständnis für das Ignorieren zahlreicher Absichtserklärungen und Beschlüsse des Bundestages, des Abgeordnetenhauses von Berlin und anderer politischer Gremien, die jeweils die Bedeutung dieses Projektes unterstrichen. Nicht nur für die Berliner Bildungseinrichtungen sind die Dokumente der Topographie des Terrors unverzichtbar, und nicht nur für die vielen Besucherinnen und Besucher aus anderen Bereichen Deutschlands und aus dem Ausland, sondern auch für das gesamte Deutschland sowie für die seinerzeit besetzten Länder und ebenso für die Zufluchtsländer der Opfer.

Gäbe es keine zügige Weiterführung des Projekts und bliebe die Bauruine auf dem Gelände der ­ehemaligen Prinz-Albrecht-Straße 8 weiterhin unvollendet stehen, fehlte für alle Mahnmale für die Opfer des Nationalsozialismus als Ergänzung die dringend notwendige Aufklärung der Rollen der Täter hinter den Schreibtischen und an vielen Stellen des aktiven Tuns oder zustimmenden bzw. gleichgültigen Schweigens.

Wir bitten die Mitglieder des Beirats, mit verstärkter Beharrlichkeit auf die Fertigstellung der Topographie des Terrors zu dringen, da ein Abbruch des Projekts ein Affront für alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Hinterbliebenen im In- und Ausland wäre. Betroffen sind wir auch über die Sperrung der Sondermittel für die Ausstellung "Das 'Hausgefängnis' der Gestapo-Zen­trale. Terror und Widerstand 1933 bis 1945", die im Mai dieses Jahres eröffnet werden sollte. Diese Sperrung von Mitteln nach Beendigung der umfangreichen Vorarbeiten halten wir für einen groben Vertrauensbruch gegenüber den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Topographie des Terrors.

Wir fordern ein Umdenken der Verantwortlichen, da der Schaden für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schon jetzt kaum noch reparabel ist.

Mit freundlichen Grüßen

Internationale Liga für Menschenrechte

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Topographie des Terrors

Marianne Reiff-Hundt

Vor einem Vierteljahrhundert wurde das Gestapo-Gelände dem Vergessen entrissen. Im endlosen Prozess der unbewältigten Vergangenheit ist der „Solitär“ der Senatsbaubehörde von Baustop zu Baustop zur monumentalen Bauruine gereift und wurde endlich mit dem Eklat beendet, der dem inhaltlich verfehlten Konzept angemessen ist. Das hätte viel früher geschehen müssen: vergeudete Jahrzehnte und vergeudete 15 Mio. durch Arroganz und egozentrisch-ehrgeizige Materialversuche und Bauexperimente auf Ko­sten der Stiftung und der Steuerzahler. Insolvenzen, eher als Folge denn als Ursache, sind zu beklagen.

Auf einem Symposium wurden Resümee und Vorausschau von Ende und Neuanfang nach der Trennung vom Architekten ausgiebig erörtert. Die Mitglieder des Ausschusses haben hier wie auch bei anderen Veranstaltungen, etwa an einer Pressekonferenz und an Mahnwachen, teilgenommen. Wir werden weiterhin die Entwicklung mit kritischer Aufmerksamkeit begleiten.

Stefanie Endlich ist es zu verdanken, dass öffentlich die Fakten benannt wurden, die in der Praxis das "Nichtbaubar“ der Entwürfe belegen - wie schon Ignaz Bubis klarsichtig voraussagte und wie es sich in den letzten Jahren mehr oder weniger deutlich abzeichnete. Es wird sich zeigen, ob der Internationale Beirat – der de facto nichts beizuraten hatte – nicht lediglich als Feigenblatt fungiert, denn die inhaltlichen Vorgaben der Stiftungsgremien, Proteste, Einwände, Änderungsforderungen wurden ignoriert. In krassem Gegensatz dazu steht die Anzahl von 250.000 bis 300.000 Besuchern jährlich, anfangs im so genannten Provisorium, dann im Graben entlang der Niederkirchnerstraße als Open–Air–Ausstellung zur Topographie des Terrors, die unbedingt erhalten bleiben sollte.

Besonders skandalös ist die gleichzeitig mit dem neuerlichen Baustop verhängte Sperrung der Mittel für die zum 8. Mai dieses Jahres fertig gestellte Ausstellung zum Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße 8. Der politische Wille der Entscheidungsträger dazu in Bund und im Land Berlin ist nicht nachvollziehbar. Wir erwarten, dass diese Entscheidung revidiert wird.

Marianne Reiff-Hundt: Mitglied im Liga-Vor­stand und Antifaschistischen Ausschuss der Liga.

Für interessierte Mitglieder liegen im Liga-Büro ein Pressespiegel, Statements und Referate der letzen Monate zum Nachlesen bereit.

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Offener Brief
des Behindertenpolitischen Liga-Ausschusses v. 18.04.2004 anlässlich des neuen Konzepts zur

 Weiterentwicklung des Sonderfahrdienstes Telebus (Berlin)

an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz).
Dieser Brief ist über das Liga-Büro einzusehen.

 

 

Kooperationen & Aufrufe

BigBrotherAwards 2004

Für die Verleihung des BigBro­therAwards 2004, der am 29. Oktober 2004 in Bielefeld vergeben wird, werden noch Nominierungen angenommen. Die Liga ist zusammen mit anderen Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen seit vorigem Jahr Mitträgerin des „Überwachungs-Oscars“, ein Negativpreis für Datenkraken. Jury-Mitglied für die Liga: Rolf Gössner.

Informationen s. Liga-Intern 1/2003 sowie unter: www.bigbrotherawards.de

Nominierungen bis Ende August 2004 an:

BBA-Jury, c/o FoeBud e.V., Marktstr. 18, 33602 Bielefeld, T. 0521/175254; F. 61172; bba@foebud.org

 

Grundrechte-Report

Die Liga ist seit Juli 2004 Mitherausgeberin des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports. Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland (Fischer-Verlag, Ffm) – zusammen mit: Humanistische Union, Gustav-Heinemann-Initiative, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Pro Asyl, Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen. Für die Liga im Herausgeberkreis und in der Redaktion: Rolf Gössner.

Der Grundrechte-Report ist erstmals 1997 erschienen, 2004 also bereits zum achten Mal. Er enthält Beiträge über problematische Entwicklungen im Bereich der Bürgerrechte. Er spiegelt ein breites Spektrum der deutschen Bürgerrechtsbewegung wider und gibt einen guten Überblick über die „Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. Es handelt sich um das einzige übergreifende Jahrbuch zu diesem Themenbereich.

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Treffen der Bürgerrechtsorganisationen

Kilian Stein

Am 26. und 27. März kamen Vertreter der Gustav-Heinemann-Initiative, der Humanistischen Union, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Republikanischen Anwältinnen und Anwältevereins, der Aktion Courage und der Liga in Köln zu ihrem jährlichen Treffen zusammen. Einige Punkte aus der Diskussion seien herausgegriffen.

   Es bestand Einigkeit darüber, dass die Regierung und die neoliberalen Parteien unter dem Zeichen eines Kampfes gegen Terror die Bürgerrechte auf breiter Front attackieren, wie auch darüber, dass sie dabei verbreitet in der Bevölkerung mit Zustimmung, mindestens aber mit Gleichgültigkeit rechnen können. Wo die Menschen „abholen“ – damit müssen sich die Organisationen verstärkt auseinandersetzen (vgl. Beiträge Neue Sicherheitsarchitektur und Renaissance der Menschenwürde?  +  Liga-Pressemitteilung v. 17.3).

   Kritik wurde in diesem Zusammenhang auch am Zuwanderungsgesetz geübt, das als Zuwanderungsverhinderungsgesetz charakterisiert wurde. Insbesondere wurden auch die geplanten Verdachtsabschiebungen kritisiert (vgl. oben Presserklärung; Hinweis auf Veranstaltung zur Abschiebehaft im Schlussteil dieses Liga-Reports).

   Es wurde vereinbart, dass die „Folterdiskussion“ weiter beobachtet wird und es Aufgabe der Organisationen ist, die Öffentlichkeit nach Kräften über die Gefährlichkeit dieser Bestrebungen aufzuklären (vgl. Presseerklärung v. 18.5.; Ankündigung einer Veranstaltung zu Folter).

   Ein weiterer Diskussionspunkt war der Entwurf zu einer Europäischen Verfassung. Kritisiert wurde die antidemokratische Grundtendenz des Entwurfes sowie die auf Militarisierung und auf Rückentwicklung des Völkerrechts und  auf eine Einschränkung sozialer Menschenrechte hinauslaufenden Regelungen (vgl. oben „Aufrüstung – ein Verfassungsgebot“).

Die am Bürgerrechtstreffen beteiligten Gruppen kamen überein, punktuell zu einzelnen Bürger- und Menschenrechtsfragen zu kooperieren und gemeinsame Aktionen zu starten.

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Perspektivenkongress

(14. - 16. Mai 2004 in Berlin)

Die Liga war Mitträgerin des Perspektivenkongresses und veranstaltete während des Kongresses zusammen mit der Initiative Durban Follow-up einen Workshop (u.a. mit Liga-Vorstandsmit­glied Yonas Endrias) zum Thema: "Für einen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus".

www.durban-follow-up.de; www.perspektivenkongress.de    

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Internationale Konferenz

"Stop The Wall - Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel"

Die Liga war Mit-Veranstalterin dieser Konferenz, die am 5. Juni 2004 in Köln stattfand (s. unter Israel-Palästina-Konflikt weiter oben).

Webseite der Intern. Kampagne "Stop the Wall": www.stopthewall.org. Die deutsche Kampagne hat folgende Webseite: www.freepalestine.de. Dort wird über die Kölner Konferenz informiert.

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Irak–Hearing zum Irak-Tribunal

in Berlin zur Vorbereitung eines Internationalen Tribunals der Völker, 19.06.04, Humboldt-Uni

In mehreren Ländern der Welt, so in Japan, der Türkei, England, Belgien und der Ukraine, fanden bereits Anhörungen zu einem Internationalen Tribunal der Völker über die Aggression gegen den Irak statt. Im Dezember 2003 gründete sich in Kassel eine bundesweite Initiative für einen deutschen Beitrag zum Tribunal. Er wurde jetzt realisiert in Form eines Hearings mit internationaler Beteiligung am 19. Juni 2004 in Berlin.

Ziel des Tribunals ist es, mit den Methoden eines Gerichtsverfahrens die Vorge­schichte des ­Irak-Krieges einschließlich des UN-Embargos, die Kriegsbegründungen, die Vorgehensweisen im Krieg und danach die Maßnahmen der Besatzungsmacht zu untersuchen. Die Anhörungen auf nationaler Ebene dienen der Erhebung gerichtsverwertbarer Beweise. Ihre Ergebnisse sollen in dem Internationalen Tribunal, das wahrscheinlich im Jahre 2005 in Madrid oder London stattfindet, zusammengeführt werden, wo sie die Grundlage für eine öffentliche Anklage gegen die Verantwortlichen bilden werden. Mit der Dokumentation gut recherchierter Fakten und ihrer völkerrechtlichen Beurteilung auf nationaler wie auf internationaler Ebene wollen die Initiativen für das Internationale Tribunal angesichts weit verbreiteter Verharmlosung des Krieges und seiner Folgen eine Gegenöffentlichkeit schaffen.

Träger: kritische juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin – Bundesausschuss Friedensratschlag – Internationale LIGA für Menschenrechte – attac-Koordination-Bund – Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde.

Weitere Informationen: www.iraktribunal.de
Kontakt
: info@iraktribunal.de

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Aufruf: Aktionstag gegen Rassismus, Neonazismus & Krieg

am Sonntag, den 12. September 2004, 13 bis 18 h Marx-Engels-Forum 200 m neben Rotem Rathaus

 

Verunsicherung und Zukunftsangst gehören für immer mehr Menschen zum Alltag, begleiten Kinder in der Schule, Jugendliche in der Ausbildung. Aber auch fast alle, die im Moment einer Erwerbsarbeit nachgehen, wissen nicht, ob und wann auch für sie Arbeitslosigkeit, Sozialamt und Verschuldung fester Bestandteil ihres Lebens werden. Unter der rot-grünen Bundesregierung hat diese Entwicklung immer größere Ausmaße angenommen.

Durch die soziale Unsicherheit und die Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenssituation finden Nationalismus, Intoleranz, Rassismus und Antisemitismus einen wachsenden Zuspruch. Eine alarmierende Studie über „deutsche Zustände“ zeigt, dass fast zwei Drittel der Befragten eine fremdenfeindliche, fast fünfzehn Prozent eine antisemitische Grundeinstellung haben. Jeder Dritte äußerte sich negativ über Homosexuelle, Behinderte und Obdachlose. Soziale Kälte scheint die Antwort auf die gesellschaftlichen Verwerfungen infolge neoliberaler Globalisierung, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und Abbau sozialer Leistungen.

Doch wir sagen nein! Nein zu Sozialabbau, nein zu Rassismus, Antisemitismus und Neofaschismus. Und wir sagen auch nein zu Krieg!

Am 12. Sept. wollen wir uns mit dem Rassismus im Alltag, der Fremdenfeindlichkeit und der Lebenssituation von Flüchtlingen und ihrer Integration in unserem Land auseinander setzten. Es wird Zeit für ein Zuwanderungsgesetz, das allen in der Bundesrepublik Deutschland Lebenden gleiche Rechte schafft und ein gesellschaftliches Klima, das sie vor Gewalt, Diskriminierung und Abschiebung schützt.

Eine anwachsende neonazistische Jugendkultur, verstärkte Aktivitäten rechtsradikaler und rechtsextremer Parteien und Organisationen und eine zunehmende Akzeptanz rechtspopulistischer Positionen in der so genannten Mitte der Gesellschaft verlangen Widerspruch und Einmischung.

Überlebende der Zuchthäuser und Konzentrationslager begründeten in den frühen Nachkriegsjahren die Tradition, den zweiten Sonntag im September als Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus zu begehen. Halten wir die Erinnerung an Millionen Opfer nazistischer Verbrechen als Mahnung und Auftrag wach. Streiten wir für ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander von Menschen unterschiedlicher Kulturen, Sprache, Religion oder Hautfarbe, mit verschiedenen Lebensentwürfen und Überzeugungen. Ermutigen wir viele Menschen, gegen neofaschistische und rassistische Tendenzen im Alltag aufzutreten.

Dieser Aufruf wird von der Liga unterstützt. Internet: http://www.tag-der-mahnung.de

 

Kontaktbüro: c/o VVN-BdA

Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

Tel: 030 29 78 41 74 Fax: 030 29 78 41 79

EMail: info@tag-der-mahnung.de

Spendenkonto: VVN-BdA,

Berliner Bank AG, Konto-Nr: 4384646702      

BLZ: 100 200 00, Stichwort. 12.September 2004

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Die Liga ist Partnerin der

FriedensGala in Stuttgart

25. Sept. 2004, 19 h 30, Theaterhaus Stuttgart.

Während dieser Gala wird der Stuttgarter Friedenspreis 2004 der "AnStifter" verliehen. Weitere Infos: www.die-anstifter.de

 

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Aufruf zum 60. Jahrestag der Befreiung 8. Mai 2005

Der 8. Mai 2005, das ist der 60. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus. Was auf den ersten Blick den Eindruck eines historischen Datums macht, das ist auf den zweiten Blick von alarmierender Aktualität.

Beunruhigend vieles von dem, was nach 1945 überwunden war oder überwindbar schien, hat sich wieder zurückgemeldet und prägt erneut unsere Gegenwart.

    ·  Drohungen mit militärischer Gewalt, militärische  Einsätze und Angriffskriege sind wieder zu „legitimen“ Mitteln der herrschenden Politik geworden.

    ·  Die nach 1945 installierten Instrumentarien dialogorientierter Konfliktlösung werden ziel­ge­rich­tet demontiert. Es ist heute möglich, daß Staaten und ganze Militärbündnisse das Völkerrecht brechen, wie dies im Überfall auf die Bundesrepublik Jugoslawien und auf die Republik Irak geschehen ist, ohne daß dies auch nur im Ansatz sanktioniert wird.

    ·  Die Verpflichtung zu Rüstung und Kriegsbereitschaft soll Bestandteil der EU-Verfassung werden.

    ·  Mit den „verteidigungspolitischen Richtlinien“ von 2003 verfügt Deutschland nun wieder über eine aggressive, expansionistische Militärdoktrin. Parallel dazu wird die Bundeswehr zu einer weltweit einsatzfähigen Interventionstruppe aufgebaut.

    ·  Deutsche Konzerne haben nach 1989 nicht nur viele ihrer Kriegsziele von vor 60 Jahren erreicht. Im Rahmen neuer ökonomischer Bündnisse melden sie darüber hinaus als global operierende Kapitalgesellschaften wieder weltweiten Einfluß an.

    ·  Im Lande selbst wird ein massiver Abbau von Demokratie, Bürgerrechten, rechts- und sozialstaatlichen Standards durchgesetzt. Gewerkschaftliche Rechte werden auf breiter Front angegriffen und beseitigt. Damit wächst rapide die Zahl derjenigen, für die Kultur und Zivilisation an Bedeutung verlieren, weil sie für sich ohnehin keinerlei Möglichkeit sehen, daran teilzunehmen.

    ·  Vieles weist darauf hin, daß die Tendenz zu einer antidemokratischen, einer die Zivilisation verneinenden und –vernichtenden Entwicklung kein Einzelfall und kein Zufall ist, nicht in der Vergangenheit und auch heute nicht. Diese Tendenz ist vielmehr im Wesen der „abendländischen Gesellschaft“ selbst begründet.

    ·  Es gibt eine geschichtliche und menschenrechtliche Verantwortung, sich dieser Tendenz zu einer antidemokratischen, die Zivilisation verneinenden und vernichtenden Entwicklung entgegenzustellen, Vieles verweist darauf, daß es dafür auch Ansätze der Opposition, des Widerstands gibt.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist der 60. Jahrestag der Befreiung im Jahre 2005 alles andere als ein Datum historischer Erinnerung. Er ist für uns viel mehr ein Anlaß, darüber nachzudenken, woher der Faschismus kam, warum er in der Vergangenheit nicht aufgehalten werden konnte. Diese Überlegungen sollen die Ausgangsbasis bilden, um heute Strategien und notwendige Schritte einer wirksamen, eingreifenden Politik zu bestimmen.

Antifaschismus in der Vergangenheit hat sich immer aus unterschiedlichen Wurzeln gespeist. Gerade in Deutschland hat es lange – zu lange gedauert, bis sich diese unterschiedlichen Strömungen zu einer übergreifenden antifaschistischen Bewegung zusammengefunden hatten.

Wenn sich heute und hier Vertreter unterschiedlicher politischer, weltanschaulicher und sozialer Bewegungen, Initiativen, Organisationen zusammenfinden, um gemeinsam den 60. Jahrestag der Befreiung vorzubereiten, dann auch aus der Über­zeugung heraus, dass es dringend notwendig ist, alles zu unternehmen, um  das Erstarken rechter Entwicklungen in Deutschland zu bekämpfen.

Erstunterzeichner des Aufrufes sind in alphabetischer Reihenfolge:

     Friedensinitiative Friedrichshain-Kreuzberg,

    ·  Friedensinitiative Wilmersdorf,

    ·  Internationale Liga für Menschenrechte,

    ·  ossietzky,

    ·  Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.,

    ·  Verdi Berlin,

    ·  VVN-BdA Berlin

Wer an einer Mitarbeit interessiert ist oder den Aufruf unterzeichnen möchte, melde sich bitte unter den unten angegebenen Kontaktadressen.

Ich/wir unterstütze/n diesen Aufruf

 

 

 

 

 

Kontaktadressen: frikomail@freenet.de; laurawimmersperg@t-online.de

 

Interview

Migranten und Muslime – Verlierer des staatlichen „Antiterrorkampfes“

 

Interview mit Dr. Rolf Gössner
in:
Islamische Zeitung
(August 2004)

 

1) Inwieweit hat sich die rechtliche Situation, sowohl allgemein als auch in Bezug auf die muslimische Minderheit in Deutschland, seit dem 11. 09. verändert?

Seit den menschenverachtenden Terroranschlägen in den USA kommen Menschenrechte weltweit mehr und mehr unter die Räder. Im Namen der Terrorbekämpfung werden Bürger- und Menschenrechte zunehmend relativiert und instrumentalisiert. Wir erleben teils aberwitzige „Anti-Terror“-Reaktionen, die zu einem dramatischen Verlust an Freiheit und Privatheit führen – und damit letztlich zu einem Verlust an Sicherheit. Eine selbstzerstörerische Tendenz, wie sie von Menschenrechtsorganisationen in vielen demokratischen Staaten festgestellt wird. Nach den grausamen Anschlägen von Madrid hat diese fatale Entwicklung einen neuen Schub erfahren.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Selbstverständlich sind Regierungen und Sicherheitsbehörden verpflichtet, die Mittäter und Hintermänner von Anschlägen zu ermitteln und mit geeigneten – aber auch mit angemessenen – Maßnahmen für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Doch die Bundesregierung hat weit mehr getan: Sie hat schon mit ihren „Antiterror“-Paketen von 2002 erheblich überreagiert und verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte unterhöhlt. Es sind immerhin die umfangreichsten „Sicherheitsgesetze“, die in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte jemals auf einen Streich verabschiedet worden sind. Alle Einwohner der Bundesrepublik sind davon betroffen, aber in besonderem Maße hier lebende Migranten und Muslime.

 

2) Wie sehen Sie heute die rechtliche Lage von Muslimen als Minderheit? Werden Muslime von den neuen Sicherheitsgesetzen besonders diskriminiert?

Migranten und Muslime sind die eigentlichen Verlierer des staatlichen „Anti-Terror-Kampfes“. Schon zuvor gehörten sie zu der am intensivsten überwachten Bevölkerungsgruppe. Nun werden sie per Gesetz unter Generalverdacht gestellt, zu Sicherheitsrisiken erklärt und einem noch rigideren Überwachungssystem unterworfen – denken Sie nur an die ausufernden Rasterfahndungen, an biometrische Erfassung, Regelanfragen bei Geheimdiensten und erleichterte Auslieferungen. Ohne Nachweis, dass von ihnen etwa mehr Terror ausgehe als von Deutschen, werden Migranten – unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach dem Grundgesetz – oft einer entwürdigenden Sonderbehandlung unterzogen, die für viele existentielle Folgen haben kann: so kann ihnen die Einbürgerung oder Visa-Erteilung verweigert werden, sie können ihren Arbeits- oder Studienplatz verlieren, in Haft geraten, ausgewiesen oder abgeschoben werden. Solche Regelungen machen Migranten zu gläsernen Menschen und Sündenböcken, schaffen aber kaum mehr Sicherheit.

Insbesondere die mehr als drei Millionen Anhänger der drittgrößten Religion in Deutschland sind verstärkt ins Visier aller Sicherheitsbehörden geraten. Vielfach werden Muslime als „Islamisten“ stigmatisiert und zu innenpolitischen Feinden erklärt, zu Gewalttätern oder Terroristen gestempelt und ausgegrenzt. Das Europarat-Komitee gegen Rassismus und Intoleranz hat schon voriges Jahr eine „stark wachsende Islamfeindlichkeit“ in allen EU-Mitgliedsstaaten festgestellt. Das gesellschaftliche Klima habe sich gegen Migranten und Muslime gewendet. Dies schlage sich auch in einer restriktiven Gesetzgebung nieder, die die Diskriminierung faktisch institutionalisiere.

 

3) Sehen Sie bei der Kopftuchdiskussion Parallelen zur Zeit der Berufsverbote?

Ich weiß nicht, ob man solche Parallelen ziehen kann. Mit der unsäglichen Berufsverbote-Politik, wie wir sie aus den 70er und 80er Jahren kennen, sind politisch linksorientierte Bewerber oder Bedienstete vom öffentlichen Dienst ferngehalten beziehungsweise ausgeschlossen worden. Im Mo­ment geht es „nur“ um ein symbolisches Stück Stoff, das von allen Seiten ideologisch aufgeladen wird. Aber wir müssen die erregte Debatte um das Kopftuchverbot in dem zuvor bereits geschilderten Diskriminierungszusammenhang sehen: Denn längst schon hat sich diese Debatte in öffentlichen und privaten Arbeitsbereichen stigmatisierend und desintegrierend auswirkt.

Lassen Sie mich noch folgendes anfügen: Ich halte religiös motivierte Kopftücher in öffentlichen Schulen prinzipiell für fehl am Platz. Genau so spreche ich mich aber auch gegen Kreuze, christliche Trachten oder jüdische Kippas an öffentlichen Schulen aus. Ich bin für eine strikte Trennung von Staat und Religion/Kirche, die es allerdings in Deutschland leider so nicht gibt – weder im Steuerwesen noch im öffentlichen Schulwesen. Artikel 140 Grundgesetz kodifiziert zwar mit Verweis auf die Weimarer Verfassung ausdrücklich den säkularen Staat, lässt aber kirchlich-religiöse Durchbrechungen dennoch zu – etwa bei der Garantie des Religionsunterrichts oder der Einziehung der Kirchensteuern durch den Staat.

Wenn nun in einzelnen Ländern, wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen, Kopftuch-Verbote per Gesetz verordnet werden, andere religiöse Symbole wie christliche Kruzifix aber unangetastet bleiben, dann sind solche Gesetze meines Erachtens politisch und verfassungsrechtlich angreifbar. Denn legt man das Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugrunde, dann ist der Staat zur religiösen Neutralität verpflichtet und alle Religionen müssen gleich behandelt werden, keine darf durch den Staat bevorzugt oder benachteiligt werden. Der Berliner SPD-PDS-Senat zeigt gerade einen gangbaren Ausweg auf: Er will nicht nur das Kopftuch an Schulen, sondern alle religiösen Symbole aus dem Öffentlichen Dienst verbannen, sofern sie demonstrativ zur Schau gestellt werden.

 

4) Wie bewerten Sie die in letzter Zeit häufiger stattfindenden Durchsuchungen von Moscheen und/oder erkennungsdienstliche Maßnahmen in Moscheen aufgrund eher diffuser Verdachtsmo­mente?

Polizeiliche Durchsuchungen und Razzien in Moscheen, in islamischen Vereins- und Kulturstätten häufen sich in letzter Zeit tatsächlich – ebenso übrigens Versuche des Verfassungsschutzes, V-Leute in muslimischen Gemeinschaften anzuwerben. Tatsächlich sind die Anlässe für Durchsuchungen und Personenüberprüfungen oft äußerst diffus, Verdachtsmomente basieren zuweilen auf dubiosen Hinweisen und stereotypen Bedrohungsszenarien. In diesen Fällen sind solche einschneidenden Maßnahmen nicht zu rechtfertigen, sie verletzten den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und wirken rufschädigend. Häufig genug geht es nicht um konkrete Fahndungsmaßnahmen, sondern lediglich darum, den „Fahndungsdruck“ auf „Islamisten“ zu erhöhen – wobei nicht geleugnet werden soll, dass mitunter im Schutze von Moscheen Menschen indoktriniert, Hass und Gewalt gepredigt sowie kriminelle Handlungen geplant werden. Das rechtfertigt gegebenenfalls gezielte Maßnahmen, jedoch keinen staatlichen Aktionismus, keine verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen im Umfeld von Moscheen oder gar präventive Durchsuchungen, Razzien und Telefonabhöraktionen, solange keine hinreichend konkreten Verdachtsgründe vorliegen. Und das rechtfertigt auch nicht die präventive Videoüberwachung von Mosche­en, wie sie von CDU-Politikern schon gefordert wurde.

 

5) Vorschläge von Politikern, die vor wenigen Jahren noch kaum denkbar gewesen wären, werden inzwischen ganz normal diskutiert - Beispiele sind Sicherheitsverwahrung in Lagern, immer stärkere Überwachung und Abhörung z.B. auch von Rechtsanwälten oder Ärzten, oder die Diskussion über die Zulässigkeit von Folter. Regt sich, gerade auch unter Juristen, Widerstand dagegen, und was kann gegen den weiteren Abbau von  Grundrechten getan werden? Was bedeuten diese Entwicklungen für die Zukunft des Rechtsstaates?

Das ist in der Tat eine alarmierende Entwicklung, die selbst vor der Relativierung des absolut geltenden Folterverbots nicht halt macht. Bürgerrechte werden zunehmend als Hemmnisse auf dem Weg zu vermeintlich mehr Sicherheit gesehen. „Sicherheit“ wird zum Supergrundrecht erklärt, das alle anderen individuellen Grund- und Freiheitsrechte in den Schatten zu stellen droht. Etliche der „Anti-Terror“-Maßnahmen dürften gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und Merkmale eines autoritär-präventiven Sicherheitsstaats aufweisen. In einem solchen Staat dürften Rechtssicherheit und Vertrauen der Bürger allmählich verloren gehen.

Die meisten „Anti-Terror“-Gesetze sind nur wenig geeignet zur Bekämpfung des fanatisierten, religiös aufgeladenen und selbstmörderischen Terrors. Letztlich wird es nicht gelingen, die Bür­ger mit der drastischen Einschränkung von Bürgerrechten wirksam vor Terror zu schützen. Weder in einer hochtechnisierten Risikogesellschaften noch in einer liberalen und offenen Demokratie kann es einen absoluten Schutz vor Gefahren und Gewalt geben. Das Streben nach totaler Sicherheit kann zerstören, was es zu schützen vorgibt: die Freiheit.

Gegen diese Entwicklung rührt sich leider nur wenig Opposition. Lediglich Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, (links-)liberale Juristen, Politiker und Medien versuchen, die fatalen Folgen dieser „Sicherheitspolitik“ aufzuzeigen und gegenzusteuern – nachzulesen etwa im jährlich erscheinenden „Grundrechte-Report“ (Fischer TB), der die Kritik am Weg in den autoritären Sicherheitsstaat bündelt. Doch auf die verunsicherte Bevölkerung ist dieser Funke noch nicht übergesprungen, zumal immer neue Bedrohungsszenarien kursieren, Ängste geschürt werden. Möglicherweise rückt aber im Laufe des zunehmenden Widerstands gegen die Demontage des Sozialstaates auch die Aushöhlung der Bürgerrechte in den Fokus einer erstarkenden Oppositionsbewegung.

 

6) Sehen Sie eine mögliche Lobby für Muslime und sehen Sie Ansprechpartner auf Seiten der Muslime in Deutschland?

Im Kampf um elementare Freiheits- und Bürgerrechte sind Muslime hierzulande auf starke Bündnispartner angewiesen, die ihnen beistehen und behilflich sind in der Auseinandersetzung mit der Mehrheitsgesellschaft – einer Gesellschaft, die allzu oft zu Ausgrenzung und Verboten neigt und damit zur kollektiven Verdrängung von existentiellen Problemen, die unter anderem mit Migration, Globalisierung und Ungerechtigkeit zusammenhängen. Als Ansprechpartner für einzelne Muslime und für muslimische Gemeinschaften kommen einerseits die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, die Integrationsbeauftragten der Landesregierungen und aufgeschlossene Personen aus Parteien und Politik in Betracht, wie etwa der Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD) – andererseits Bürger- und Menschenrechtsgruppen sowie Friedensinitiativen. Im konkreten Konfliktfall empfiehlt sich möglicherweise der Gang zum Anwalt oder zur Anwältin.

 

7) Was raten Sie den Muslimen in Deutschland?

Da hätte ich eine ganze Reihe von Ratschlägen, auch unbequeme: Wer sich hierzulande als Muslima oder Muslim auf die Menschenrechte beruft und sie für sich und Glaubensgeschwister einfordert, hat nach meinem Verständnis auch selbst die Menschenrechte anderer zu respektieren und sich mit der menschenrechtlichen Situation in islamischen Ländern kritisch auseinander zu setzen – dort, wo Menschenrechte vielfach mit Füßen getreten werden, wie etwa im Iran. Amnesty International sieht in sämtlichen islamischen Staaten die Menschenrechte massiv verletzt. Zu den geschundenen Menschenrechten gehören unter anderem die Gleich­berech­tigung der Frau, der Minderheitenschutz, der Schutz von Anders- und Nichtgläubigen, die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Das Verhältnis des Islam und von Muslimen zu den universellen und unveräußerlichen Menschenrechten ist ebenso klärungsbedürftig, wie ihr Verhältnis, ihr Verhalten gegenüber religiösem, menschenverachtendem Fanatismus beziehungsweise Fundamentalismus, aus dem sich der „moderne“ Terror nährt.

Muslime sind ebenfalls dazu aufgerufen, sich den mehr oder weniger starken antisemitischen Tendenzen innerhalb von islamischen Gemeinschaften entgegenzustellen – Tendenzen, die sie mitunter in gefährliche Nähe zu Neonazis rücken. Es gibt keinen tolerablen Rassismus und keine tolerablen Menschenrechtsverletzungen.

Deshalb, so denke ich, ist von Muslimen in Deutschland auch zu erwarten, dass sie sich denjenigen widersetzen, die in ihren Reihen oder in muslimischen Gemeinschaften den „Heiligen Krieg“ und den „Gottesstaat“ propagieren, die im Namen des Islam und Allahs Hass, Gewalt und Terror gegen Anders- oder Nichtgläubige predigen. Abgesehen von den unmittelbaren Opfern des Terrors hat schließlich auch die übergroße Mehrheit der Muslime unter den Folgen von Terroranschlägen zu leiden. Sie sollten sich aus ihrer Opferhaltung befreien und sich mit diesen brennenden Problemen nicht nur insgeheim, sondern offen und selbstkritischer auseinandersetzen, um auch so den Teufelskreis des Generalverdachts und der Ausgrenzung durchbrechen zu helfen. Diese Auseinandersetzung wird, so bleibt zu hoffen, die Bereitschaft der Mehrheitsgesellschaft befördern, den Dialog so offen und vorurteilsfrei wie möglich zu führen. Dieses Interview sollte dazu anregen.

 

 

Reaktionen/Leserbriefe

 

Zuschriften zum Liga-Report 1-04:

Folterdebatte

Liebe Freunde, im Liga-Report 1-04 steht auf S. 4 eine Überschrift, die durch den dahinter stehenden Inhalt nicht abgedeckt wird. Ich habe mich von ihr ebenso irreführen lassen, wie zahllose Leser von Boulevardzeitungen, wo dies zur täglichen Praxis gehört. Unbeschadet der berechtigten Kritik an Daschner also bitte mehr Präzision: Niemand hat ihm den Vorwurf gemacht, Folter praktiziert oder angeordnet zu haben. Trotzdem danke für die vielfältigen Aktionen und Informationen! Mit besten Grüßen G. Sch., Berlin

Liga-Antwort

Lieber Herr Sch., in Ihrem Fax haben Sie sich an der Überschrift „Foltervorwurf“ gestört, die vom Inhalt des nachfolgenden Textes nicht abgedeckt werde. Es stimmt: In dem Artikel wird die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Polizeivizepräsident Daschner referiert, die nicht den Vorwurf der „Folter“ erhebt (auch nicht der „Aussageerpressung“), sondern auf Verleitung zur Nötigung in einem schweren Fall lautet. Insofern ist der Begriff „Foltervorwurf“ in der Überschrift tatsächlich nicht korrekt. Aber nur insofern, als er sich auf den Wortlaut der Anklage bezieht.

Zu Ihrer Feststellung, schließlich habe niemand den „Vorwurf gemacht, Folter praktiziert oder angeordnet zu haben“, möchte ich ein paar Anmerkungen machen: Tatsächlich, so der Tatvorwurf und auch die Einlassung des Angeklagten (Aktennotiz), hatte Daschner einen mitangeklagten Kriminalhauptkommissar angewiesen, dem Tatverdächtigen M.G. „nicht gekannte Schmerzen“ zuzufügen, falls dieser nicht den Aufenthaltsort des Entführungsopfers verrate. Für die Schmerzen sollte ein Polizei-Kampfsportler sorgen. Tatsächlich hat der angewiesene Polizist M.G. Schmerzen unmittelbar angedroht, weshalb die Anklage gegen ihn auf schwere Nötigung unter Missbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger lautet. M.G. hat direkt nach dieser Androhung den Fundort der Leiche des Entführungsopfers genannt und ein Geständnis abgelegt. Zumindest umgangssprachlich geht es bei der Androhung von (schweren) Schmerzen, um eine Aussage zu erzwingen, um die Androhung von Folter. Und damit also doch um einen „Foltervorwurf“.

Tatsächlich dreht sich die öffentliche Debatte von Anfang an um die Frage, ob Folter in bestimmten Fällen zulässig sei oder nicht. Daraus hat sich eine kontroverse, emotionsgeladene „Folterdebatte“ entwickelt, in der letztlich das absolute Folterverbot, wie es in den Menschenrechtskonventionen festgeschrieben ist, zur Disposition stand. Dem will die Liga mit zahlreichen anderen Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen entgegenwirken und hofft auf entsprechende Signale von Seiten des Landgerichts Frankfurt/M., um die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbots zu bekräftigen und um jeglicher Relativierung Einhalt zu gebieten. So viel zum Titel „Foltervorwurf“ und dem Vorwurf mangelnder Präzision.

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Beste Grüße  R.G.

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Sehr geehrter Herr Dr. Gössner, ich persönlich finde es schade, dass Sie Kampagnen gegen Herrn Wolfgang Daschner unterstützen. Ohne oberflächlich oder flach klingen zu wollen, aber für Opfer interessiert sich in Deutschland immer niemand und Herr Daschner war davon ausgegangen, dass der Junge noch am Leben war. Freundliche Grüße             M.C., München

 

Sehr geehrter Herr C.! Ich wollte Ihnen mitteilen, dass ich keine "Kampagnen gegen Herrn Wolfgang Daschner" unterstütze, wie von Ihnen unterstellt. Ich habe mich im Rahmen meiner Liga-Arbeit - zusammen mit anderen Bürger- und Menschenrechtsorganisationen - gegen die allmähliche Aufweichung des absoluten Folterverbots ausgesprochen - immerhin eine menschenrechtliche Norm, an deren Verwirklichung u.a. ein Rechtsstaat von einem Unrechtsstaat unterschieden werden kann. Ich gehe davon aus, dass auch Sie um den zivilisatorischen Wert dieses Verbotes wissen.

Und deshalb haben diese Organisationen auch die Anklage gegen Herrn Daschner grundsätzlich begrüßt, der sich - wie jeder andere mutmaßliche Gesetzesbrecher auch - vor Gericht verantworten sollte - nicht zuletzt, um die Machtfülle oder -begrenzung der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat zu klären. Denn wie schnell sich die Schleusen von "ein bisschen" Folter und weiter öffnen, das können Sie an der emotionsgeladenen Diskussion um das Für und Wider der Folter in der Öffentlichkeit und in der Politik ersehen.

Nun kann selbstverständlich im Verlauf des Gerichtsverfahrens auch herauskommen, dass Herr Daschner sich in einer rechtfertigenden Notstands- bzw. Nothilfesituation befunden habe, die er mit einer höchstpersönlichen und nachvollziehbaren Rechtsgüterabwägung zugunsten des Lebens des Entführungsopfers zu lösen versuchte; damit wäre er möglicherweise exkulpiert und würde straffrei ausgehen.

Dass sich in Deutschland, wie Sie schreiben,  für die Opfer von Straftaten und Gewalt niemand interessiere, stimmt so wohl nicht. Aber Sie haben insofern Recht, als die Opfer in den Strafverfahren gegen die Täter nach wie vor einen schlechten Stand haben; das betrifft auch die Betreuung nach der Tat, bei der die Opfer weitgehend allein gelassen werden. Diese Situation muss verändert werden - immerhin gibt es eine entsprechende Diskussion darum und auch dringend notwendige gesetzliche Änderungsvorschläge.

Freundliche Grüße Dr. Rolf Gössner

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Betr.: Zuschrift zu Palästinensischem Terror

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist unerträglich mit ansehen zu müssen, wie moslemische Fanatiker unschuldige Menschen für ihre Zwecke, wie den Blutbadterrorismus, missbrauchen. Wo bleibt der Aufschre, der Menschenrechtsorganisationen, wenn Kinder und Heranwachsende als Menschenbomben missbraucht werden, um sich und andere Unschuldige in den Tod zu sprengen? Wo bleibt der Protest gegen solche Gehirnwäschepraktiken, bei denen die Opfer belogen und ihnen haarsträubende Belohnungen, wie ein Jungfrauenharem im Paradies, versprochen werden? Warum lassen es Menschenrechtsorganisationen zu, dass die Palästinenser Ihre Kinder an die vorderste Front schicken um später ihren Tod den Israelischen Soldaten in die Schuhe schieben zu können? Was tun Sie gegen diesen Wahnsinn? Ich würde gerne Aktivitäten gegen diese Menschenrechtsverletzungen unterstützen. Da ich Ihr Engagement in dieser Sache nicht kenne, wäre ich Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen              W. St. 

Liga-Antwort

Sehr geehrter Herr St., Ihre Anfrage erreicht uns in einer Zeit, da die Achtung vor den Menschenrechten allenthalben Anlass zur Sorge gibt. Die „Internationale Liga für Menschenrechte“ hat in allen Jahren ihres Wirkens unmissverständlich vertreten, dass jede Form der Gewalt gegen Menschen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht vereinbar ist und gegen das gesamte System der Menschenrechte verstößt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die die Basis unseres Wirkens ist, wurde ja im Angesicht der Opfer des Naziregimes und des von Deutschland entfachten Zweiten Weltkrieges von den Vereinten Nationen proklamiert, um Gewalt als Mittel der Politik zu verbannen. Dazu gehören zu aller erst Kriege zwischen Staaten, aber auch zwischen Religionsgruppen, Ethnien etc. Dazu gehören aber auch gezielte Mordanschläge, Erschießungen, Todesstrafe und Folter.

Die Liga hat mehrfach ihre Verabscheuung von Selbstmordattentaten allgemein und gegen Zivilisten gerichtete im Besonderen ausgedrückt. Hinsichtlich des Konflikts zwischen Israel und Palästina verurteilt sie die Instrumentalisierung Minderjähriger, Jugendlicher und junger Erwachsener für Verbrechen und Terror - sowohl auf palästinensischer als auch auf israelischer Seite.

Der besondere Fokus der Liga auf diese Region ist dadurch begründet, dass jüdische Menschenrechtsaktivisten in Deutschland immer wieder die Liga um Unterstützung für ihre Positionen ersucht haben. Gegenwärtig beherbergt die Liga die im November gegründete Vereinigung "Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost", die als Sektion der "European Jews for a Just Peace" in Deutschland ihre Aufgabe darin sieht, darauf hin zu wirken, dass der israelische Staat zur Abkehr von der Besatzungs- und Ausgrenzungspolitik gegenüber Palästinensern bewegt wird.

Im Namen der Internationalen Liga für Menschenrechte und ebenso der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost versichern wir Ihnen, dass wir gegen individuelles und organisiertes Verbrechen allerorten unsere Stimme erheben. Nach Lage der Dinge sind die Verletzungen der Menschenrechte und des internationalen Rechts, die gegenwärtig von den Regierungen der USA und Israels mit Duldung der meisten EU-Regierungen, insbesondere auch der bundesdeutschen, begangen werden, geeignet, Selbstjustiz und jede andere Form von Amoralität Tür und Tor zu öffnen.

Aus unserer Sicht muss alles dazu getan werden, Bürgerrechte und Rechtsstaatlichkeit auf nationaler Ebene sowie Völkerrecht und Menschenrechte auf internationaler Ebene zu stärken. Hier setzt die Liga mit ihren Aktivitäten an. Die Liga wird alles in ihren Kräften Mögliche tun, um die Grund- und Menschenrechten zu verteidigen, auszubauen und ihnen - das scheint uns gegenwärtig vordringlich zu sein - die Autorität zu verleihen, die ihnen im Zeitalter der Globalisierung zukommen muss. Dafür wirken wir gemeinsam mit den uns befreundeten NGOs und als Teil der sozialen Bewegungen hier in Deutschland, auf der Ebene der EU und weltweit. Unter Anderem und in Unterstützung unserer Freunde in Israel und Palästina auch im Nahen Osten.

Wir hoffen Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und erlauben uns, Ihnen einige Materialien zur weiteren Information zu überlassen...

Mit den besten Grüßen

Dr. Rolf Gössner (Liga-Präsident)                 

Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin („Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“)

 

 

 

 

Termine – Veranstaltungen

 

Jeden letzten Donnerstag im Monat findet jeweils um 19 Uhr im Haus der Demokratie u. Menschenrechte Berlin, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, eine

„Republikanische Vesper“

statt – mit Wein/Wasser/Käse/Brot. Veranstalter:

Ossietzky“ , Internationale Liga für Menschenrechte, Humanistische Union

Am 26. August 2004, 19 Uhr, zum Thema:

>Abschiebehaft<
in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Berlin

Am 30. September 2004, 19 Uhr, zum Thema:

>Kiezstreifen –
welche Befugnisse haben sie?<

Am 28. Oktober 2004, 19 Uhr, vorauss. Thema:

>Aufkündigung
des absoluten Folterverbots?<

 

 

Sehenswerte Ausstellungen:

„Der 20. Juli 1944 – Vermächtnis und Erinnerung“
Die am Widerstand Beteiligten werden mit Zitaten vorgestellt, die Auskunft geben über ihre Motive und Ziele

 in den neuen Räumen der Gedenkstätte Deutscher Widerstand in der Stauffenbergstraße, Berlin. Bis 31. März 2005 (Eintritt frei)

Für Oktober ist eine Ausstellung angekündigt über den
Warschauer Aufstand der polnischen Freiheitsbewegung im August 2004

„Der Volksgerichtshof – Hitlers politisches Tribunal“
Ausstellung am Bauzaun der Topographie des Terrors, bis 30. September 2004 (tägl. 10-20 Uhr, Eintritt frei)

Veranstaltungen

30. August 2004: Bundesweiter Aktionstag gegen Abschiebehaft

05. September 2004: 1. Berliner Anti-Kriegs-Messe
im Jelena-Šantic-Friedenspark, Berlin-Hellersdorf.
Veranstalter: die Gruppe 485, eine Bürgerinitiative zur Flüchtlingshilfe in Ex-Jugoslawien
(Infos über Mail:
gruppe485@gmx.net)

12. September 2004, 12 bis 18 h: Aktionstag gegen Rassismus, Neonazismus & Krieg,  Marx-Engels-Forum, 200 m neben Rotem Rathaus, Berlin.
Tag der Erinnerung, Mahnung und Begegnung:

11 Uhr: Kundgebung vor der Topographie des Terrors mit Andreas Nachama

18.30 Uhr „Steine des Anstoßes“. Kundgebung zum Denkmal für Sinti und Roma im Tiergarten gegenüber Reichstagsgebäude (Liga)
Eröffnung des Aktionstages durch Julius Goldstein. Diskussionen mit Zeitzeugen. Kunst, Ausstellungen etc. Liga-Stand.

25. September 2004: Aktionstag gegen Krieg und Besatzung – Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel

25. Sept. 2004, 19 h 30, FriedensGala in Stuttgart, Theaterhaus Stuttgart.

 

Am 3. Oktober 2004, 11 Uhr, im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin:
Matinee zum Nationalfeiertag aus Anlass des Geburtstages von Carl-von-Ossietzky. Thema:

>Antifaschismus - unerwünscht?<

u.a. mit Ludwig Baumann, R. Strecker, E. Spoo

Veranstalter: Redaktion von „Ossietzky“ und Antifaschistischer Ausschuss der Liga

 

 1979 – 2004, 25 Jahre RAV

Recht und Rechtspolitik im Zeitalter von Globalisierung und Terrorismusbekämpfung

08.Oktober 2004 in Berlin im Theater im Palais, Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin, ab 14 Uhr

Programm (Theaterraum):

14.00 - 14.45 Uhr Begrüßung durch den RAV-Vorsitzenden, RA Wolfgang Kaleck, Berlin

14.45 - 15.30 Uhr Gründungsgeschichte des RAV
von Prof. Dr. Ingo Müller, Bremen

15.45 - 16.30 Uhr „Neue Anwälte–Neues Recht?“
von Prof. Dr. Klaus Günther, Frankfurt

16.35 - 17.20 Uhr „Konzepte innerer Sicherheit - der permanente Ausnahmezustand“ v. Christian Bommarius (Ltd. Redakteur der Berliner Zeitung, Buchautor „Wir kriminellen Deutschen“)

17.15 - 18.00 Uhr Diskussion

18.00 - 22.00 Büffet u. Getränke im Marmorsaal

 

4./5. Dezember 2004: 11. Friedensratschlag an der Kasseler Uni -  Frieden durch Krieg?

 

Literaturhinweise

Grundrechte-Report 2004: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland,

Hrsg.: T. Müller-Heidelberg, U. Finck, E. Steven, B. Rogalla, J. Micksch, W. Kaleck u. M. Kutscha; Fischer–Taschenbuch-Verlag, Ffm 2004, 222 S., 9,90 €.

„Nach jedem Terroranschlag wird der Ruf nach schärferen Gesetzen laut. Angesichts dieser Entwicklung ist es eine der großen Herausforderungen, die Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten zu bewahren.

Renommierte Nichtregierungsorganisationen dokumentieren zahlreiche Beispiele für die Missachtung der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Der Schwerpunkt liegt auf der zunehmenden Überwachung der Menschen und der Einschränkung ihrer Privatsphäre im Zuge des Antiterrorkampfs. Weitere Themen: der Aufsehen erregende Fall Daschner, das Kopftuchverbot und die Freiheitsverletzungen bei den Protesten gegen den Irakkrieg.“

Nach der Sommerpause ist die Dokumentation zur Verleihung der Ossietzky-Medaille 2003 über das Liga-Büro zu erhalten - mit der Eröffnungsrede von Rolf Gössner, der Laudatio von Eberhard Radczuweit, den Dankesreden von Gerit von Leitner sowie von Benedikt Schirge und Annemarie Friedrich für die Bürgerinitiative „Freie Heide“. Zu beziehen über das Liga-Büro.

Zuflucht gesucht – den Tod gefunden: Cemal Kemal Altun (1960-1983)“, Dokumentation der Gedenkveranstaltung aus Anlass des 20. Todestages von Cemal K. Altun (30./31.08. 2003), Hrsg.: Asyl in der Kirche e.V. Berlin, Internationale Liga für Menschenrechte, Flüchtlingsrat Berlin, PRO ASYL, Berlin, November 2003. Bezug über Liga-Büro (2,50 € + Porto).

Bielefeldt, Das Folterverbot im Rechtsstaat“; Hrsg.: Deutsches Institut für Menschenrechte, Juni 2004, Zimmerstrasse 26/27, 10969 Berlin, info@institut-fuer-menschenrechte.de, www.institut-fuer-menschenrechte.de

Chomsky, Power and Terror. US-Waffen, Menschenrechte u. Internat. Terrorismus, Hamburg 2004

Menschenrechte 2004, hrg. u.a. vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Verbindung mit amnesty international u.a., Frankfurt/M. 2003

Nagel, Das Falschwörterbuch. Krieg und Lüge am Jahrhundertbeginn, Berlin 2004

Oliver Neß

Das Menschenrecht auf Entwicklung

Sozialpolitisches Korrektiv der neoliberalen Globalisierung. Mit einleitenden Beiträgen von Franz Nuscheler und Norman Paech. LIT Verlag, Hamburg 2004, 200 S., 19,90 € (Band 110, Politikwissenschaft).

„Für Entwicklungs- und Menschenrechtstheoretiker ist dieses Buch anregend und wichtig, weil es einen Zusammenhang zwischen dem ‚Recht auf Entwicklung’ und der Globalisierungsdebatte herstellt. Die Studie von Oliver Neß argumentiert klug und überzeugend – so überzeugend, dass sie auch notorische Kritiker des ‚Rechts auf Entwicklung’ zum Überdenken ihrer Argumente auffordert“ (Prof. Dr. Franz Nuscheler, Duisburg).

„Diese Arbeit ist besonders wichtig, da sie zur Konkretisierung und Vertiefung der Globalisierungsdebatte beiträgt. Sie stellt das ‚Recht auf Entwicklung’ in den entscheidenden Zusammenhang eines gesellschaftlichen Entwicklungsentwurfs, der eine grundsätzliche Korrektur des gegenwärtigen neoliberalen Globalisierungsmodells erforderlich macht“ (Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg).

Nolte/Schreiber (Hg.), Der Mensch und seine Rechte. Grundlagen und Brennpunkte der Menschenrechte zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Göttingen 2004

Oestreich, Der Kopftuch-Streit. Das Abendland und ein Quadratmeter Islam, Berlin 2004

Heinhold, Abschiebungshaft in Deutschland; Hrsg.: PRO ASYL und RAV ; 2. überarbeitete Aufl. Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2004, Bezug über: PRO ASYL, Postfach 160624, 60069 Frankfurt/Main, Fax: 069/ 23 06 50, proasyl@proasyl.de

Book of Solidarity, Unterstützung für Menschen ohne Papiere in Deutschland, Belgien, in den Niederlanden und Großbritannien; Hrsg.: PICUM, PRO ASYL und Freudenberg Stiftung, von Loeper Literaturverlag, Karlsruhe 2004.

Anti-Diskriminierungsbüro (ADB) Berlin e.V.: Jahresbericht 2003, Zu rassistisch motivierter Diskriminierung im Jahr 2003, ADB e.V., Greifswalder Strasse 4, 10405 Berlin, Tel. und Fax: 030/ 204 25 11, ADB_Berlin@gmx.de

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen – CD-ROM: Die Chronologie umfasst Todesfälle und Verletzungen bei Grenzüberquerungen; Selbsttötungen, Selbsttötungsversuche und Verletzungen von Flüchtlingen aus Angst und auf der Flucht vor Abschiebungen; Todesfälle und Verletzungen vor, während und nach Abschiebungen. Diese Zusammenstellung umfasst Angriffe und Anschläge auf Flüchtlingssammellager Zusätzlich zum Gesamttext der auch in Heftform erscheinenden Chronologie sind auf dieser CD-ROM Einzelthemen herausgegriffen, um das Arbeiten mit dem Inhalt entsprechend der Zielthematik zu erleichtern.

Themen auf der CD-ROM: Die Grenzen, Selbsttötungen und Selbstverletzungen, Misshandlungen bei Abschiebungen, Folter nach Abschiebungen, Kurdische Flücht­linge, Togolesische Flüchtlinge, Minderjährige Flüchtlinge, Getötete und misshandelte Flüchtlinge in Flugzeugen und auf Flughäfen oder durch Betreuungs- oder Bewachungspersonal.

Die CD-ROM kostet 10 € (plus 1,60 € Porto und Verpackung). Zum gleichen Preis ist das Heft (DIN A4 – 270 Seiten; Ringbindung) erhältlich bei: Antirassistische Initiative e.V. - Yorckstr. 59 - 10965 Berlin

Komitee für Grundrechte und Demokratie/RAV (Hg.), EU-Verfassung: Die europäische Konstitution des Neoliberalismus, 140 S., 10 € (über Komitee, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln)

Komitee für Grundrechte und Demokratie (Hrsg.), Eine Politik sozialer Menschenrechte in Zeiten von Verarmung und Repression, 180 Seiten, 10,- Euro

Die aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen („Agenda 2010" und andere Reformgesetze) und ihre Auswirkungen, die das Maß an Verelendung und Ausgrenzung bei großen Teilen der Bevölkerung in die Höhe treiben werden, haben das Komitee für Grundrechte und Demokratie dazu veranlasst, vom 12. bis zum 14. September 2003 eine Tagung zu organisieren, auf der wir mit politischen Initiativen, Zeitschriftenredaktionen und engagierten Intellektuellen diese Entwicklungen unter dem thematischen Titel „Soziale Menschenrechte in Zeiten von Verarmung und Repression" analysieren, diskutieren und Perspektiven für mögliche Gegenmobilisierungen erörtern wollten. Die hier dokumentierten Tagungsbeiträge bieten in ihren verschiedenen Zugängen, Themen und Orientierungen einen guten Einstieg, sich mit dem Umbau des Sozialstaates unter menschenrechtlicher Fragestellung, mit der Wiederkehr der „sozialen Frage" und den Perspektiven sozialer Gegenmacht auseinander zusetzen.

Die Dokumentation kann für 10 € (Vorkasse) im Komitee-Sekretariat bestellt werden.

"Europäische Union: Militarisierung und Flüchtlingsabwehr", herausgegeben von Rudi Friedrich, Connection e.V., Karl Kopp, Pro Asyl, und Tobias Pflüger, Informationsstelle Militarisierung (96 Seiten, 7 Euro, Trotzdem Verlagsgenossenschaft, Grafenau).

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI)  in Tü­bingen (http://www.imi-online.de) gibt ab sofort Infoblätter zur Militarisierung der EU und speziell der geplanten EU-Verfassung heraus.

Erklärung "Gegen diese EU-Verfassung! Für ein Europa, das sich dem Krieg verweigert". Die Liste der Unterzeichner/innen findet sich unter http://www.imi-online.de/2004.php3?id=874.

 

Veröffentlichungen von und Interviews mit Rolf Gössner (Auswahl seit März 2004):

Teilweise wanzenfreie Zone. Plädoyer: Für eine Generalrevision der Sicherheits- und „Anti-Terror“-Gesetze, in: FREITAG 12.03.2004

Das V-Mann-Unwesen muss unterbunden werden. Ein Jahr nach dem NPD-Verbotsdesaster wurden immer noch keine politischen Konsequenzen gezogen, in: FRANKFURTER RUNDSCHAU v. 18.03.04.

Renaissance der Menschenwürde? Plädoyer für eine Generalrevision der Sicherheits- und "Anti-Terror"-Gesetze, in: GEHEIM 1/2004.

Security für Deutschland. Nach den Anschlägen von Madrid sollen die deutschen Sicherheitsbehörden zentralisiert und Bundeswehreinheiten im Inland eingesetzt werden, in: JUNGLE WORLD 24.3.04.

Macht Kritik gewalttätig? In: OSSIETZKY 10/2004.

Ein Polizeipräsident als Bürgerrechtler. Zum Tod von Hans Lisken, in: NEUE KRIMINALPOLITIK 2/04.

Öcalan ./. Türkei, in: OSSIETZKY 13/04.

„Brutstätte niederer Instinkte“. Zu den zweifelhaften Versuchen, das Internet zu domestizieren, in: FIfF-KOMMUNIKATION 2/2004.

Zur Militarisierung der Innenpolitik, in: FRIEDENS-JOURNAL 4/2004 (Juli), S. 8 ff.

Der Verfassungsschutz gehört aufgelöst. >ANTIFA<-Interview mit RA Dr. Rolf Gössner, in: antifa Febr./ März 2004 und JUNGE WELT (Beilage).

Der V-Mann-Fall Manfred Reich – Bremer Anwalt will Fehler des Thüringer Verfassungsschutzes nicht ausschließen, Interview in: FREIES WORT 19.7.04.

Der „Aufstand der Anständigen“ und sein Knackpunkt NPD-Verbot. Gespräch mit Dr. Rolf Gössner, in: DER RECHTE RAND, Juli/Aug. 2004.

 

 

Hinweise - Notizen

 

Unsere Liga-Website www.ilmr.de wird von Liga-Vorstandsmitglied Thomas Ulrich, dem Liga-Webmaster, schon seit einigen Monaten nach und nach aktualisiert und verbessert. Auch die Liga-Reports und -Pressemitteilungen sind dort zu finden. Eine Suchfunktion ermöglicht die Suche nach Stichworten und Namen. Besuchen Sie unsere Website www.ilmr.de

 

Impressum

Liga-Report - Informationsbrief der Internationalen Liga für Menschenrechte,

Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, Tel. 030 – 396 21 22; Fax 030 – 396 21 47;

Mail: vorstand@ilmr.org; Internet: www.ilmr.org

Redaktion 2/2004: Rolf Gössner, Kilian Stein. Mitarbeit: Yonas Endrias, Lore Kujawa, Marinanne Reiff-Hundt, Eberhard Schultz, Elke Zwinge-Makamizile,. ViSdP: Kilian Stein.

Spenden bitte an: Bank für Sozialwirtschaft, Konto 33 17 100; BLZ 100 205 00