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Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
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Januar 2004
Bundesdeutsche Geheimdienste, so wird behauptet, unterschieden sich vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR dadurch, dass sie in einer Demokratie agierten und parlamentarisch kontrollierbar wären. In seinem neuen Buch: "Geheime Informanten. V-Leute des Verfassungsschutzes: Kriminelle im Dienst des Staates" weist Gössner die Absurdität dieser Phrase von parlamentarischer Kontrolle nach. Beispielhaft legt er üble Machenschaften von Verfassungsschutzbehörden und ihren so genannten Vertrauensleuten (V-Leuten) offen. Das Buch ist insofern bemerkenswert, als es mit exakt recherchierten Fallstudien beweist, wie Rechtsextremisten und Neonazis durch den Verfassungsschutz und mit ihm wirksam werden. Da ist u.a. von einem V-Mann die Rede, der wegen versuchten Mordes vor eindeutig rechtsextremistischem Hintergrund verurteilt worden war und sich in der Haft dem Verfassungsschutz andiente. Die Verfassungsschützer bauten den Verbrecher als Spitzel auf und nutzten ihn. Bereits zwei Jahre nach der Verurteilung zu achtjähriger Haftstrafe in den offenen Vollzug übernommen, wurde ein Drittel seiner Strafe auf Bewährung ausgesetzt. Und er bekam dazu noch monatlich zwischen 1.000 und 1.500 Mark von seinen Auftraggebern im Verfassungsschutz. Mit weiteren Beispielen beschreibt Gössner wie äußerst umtriebige Rechtsextremisten und Neonazis, übelste Kriminelle fast alle, in Dienst gestellt wurden und schließlich als Ideengeber, Organisatoren, Anstifter, Aktivisten in der Szene wirkten. Seinen Fallstudien gibt Gössner eine aufschlussreiche Sammlung von Einzelbeispielen bei. Vielen Details wendet er sich zu, um zu resümieren, dass die Inanspruchnahme von V-Leuten eine der unzuverlässigsten und rechtlich fragwürdigsten Form der Nachrichtenbeschaffung darstellt. Damit
erreicht der Autor einen sensiblen Bereich. Gegenstand seines Buches ist die
Untersuchung allein des V-Mann Einsatzes durch den Verfassungsschutz im
rechtextremistischen und neonazistischen Spektrum. Das ist ohne Einschränkung
legitim. Der Leser denkt aber daran, dass das nicht alleiniges
Betätigungsfeld der Schlapphüte ist. Es gibt z.B. die Linken, die Antifaschisten,
Autonome und die Sicherheitsüberprüfungen, die Spionageabwehr und die Terrorabwehr
usw. Schließlich dürften alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens von
V-Leuten "betreut" werden. Und: Gössner untersucht einen Dienst.
Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt,
Landeskriminalämter, Staatschutzabteilungen werben ebenfalls V-Leute und bringen
Verdeckte Ermittler zum Einsatz. Alle die werden nicht Spitzel genannt, denn
dieser Begriff ist allein für Inoffizielle Mitarbeiter des MfS der DDR im
Bereich der Abwehr reserviert. Allerdings organisierten die keine
neonazistischen Exzesse und in der Regel bekamen sie keine monatlichen
Zuwendungen.
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