Theodor-Heuss-Stiftung
zur Förderung der politischen Bildung
und Kultur in Deutschland und Europa e.V.
wird den
Herausgebern
des „Grundrechte-Reports
zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“
zuerkannt, für die fundierte, detailliert belegte und an liberalen Rechtsgrundsätzen orientierte Arbeit, die sie seit 1997 mit ihrer jährlich erscheinenden Dokumentation zur Situation der Grundrechte in Deutschland leisten.
Ausgezeichnet werden
folgende Herausgeber/innen des „GRUNDRECHTE-REPORTs“: Moritz Assall / Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen;
Ulrich Engelfried / Neue Richter Vereinigung; Ulrich Finckh /
Gustav-Heinemann-Initiative; Dr. Rolf Gössner / Internationale Liga für
Menschenrechte; Wolfgang Kaleck / Republikanischer Anwältinnen- u.
Anwälteverein); Prof. Dr. Martin Kutscha / Vereinigung Demokratischer
JuristInnen; Jürgen Micksch / Pro Asyl; Dr. Till Müller-Heidelberg
/ Humanistische Union; Dr. Elke Steven / Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Der Grundrechte-Report hat sich als
"alternativer Verfassungsschutzbericht" etabliert. Als solcher
kritisiert er die Beeinträchtigungen von Grund- und Menscherechten durch
staatliche Gewalt, zeigt aber auch positive Beispiele der Verteidigung bürgerlicher
Freiheiten auf. Die neun beteiligten Organisationen - die Humanistische Union,
die Gustav Heinemann-Initiative, das Komitee für Grundrechte und Demokratie,
der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen, der Republikanische Anwältinnen-
und Anwälteverein, die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen, die
Internationale Liga für Menschenrechte, die Neue Richtervereinigung und Pro
Asyl - stellen seit Jahren eine zunehmende Kluft zwischen den Ansprüchen des
Grundgesetzes und der Realität bei der Achtung der Grundrechte in Deutschland
fest. Ihre Bestandsaufnahmen weisen auf dei immer offensichtlicher werdende
Bedrohung unserer Verfassung nicht nur durch Extremisten und Fundamentalisten,
sondern auch durch Behörden, Regierungen und Gesetzgeber in Bund und Ländern
und damit auf den schleichenden Prozess einer von den Bürgern noch zu wenig
wahrgenommenen Erosion der Grundrechte hin. Im Mittelpunkt des
Grundrechte-Reports 2008, der wie jedes Jahr zum Tag des Grundgesetzes am 23.
Mai erscheinen wird, steht die Dokumentation und rechtliche Wertung des Ausbaus
des Überwachungsstaates, der Verletzung der Pressefreiheit, der Einschränkung
des Demonstrations- und Versammlungsrechts, der Verschärfung des Ausländer- und
Flüchtlingsrechts und der zunehmenden Repression gegenüber Muslimen.
Den Herausgebern des Grundrechte-Reports
schulden wir Dank und Anerkennung für ihre scharfe Beobachtung und Analyse des
Spannungsverhältnisses zwischen den Verfassungsgrundsätzen und der
Verfassungswirklichkeit, mit der sie der demokratischen Bürgergesellschaft ein
Instrument zur Wahrung ihrer vitalen Interessen an die Hand geben.
Stuttgart,
den 12. April 2008
Ludwig Theodor Heuss, Vorstandsvorsitzender / Jutta Limbach,
Kuratoriumsvorsitzende