Fast vier Jahrzehnte andauernde ununterbrochene Beobachtung und Registrierung
durch den Verfassungsschutz

 

Von 1970 bis Ende 2008 unter Dauerbeobachtung des Inlandsgeheimdienstes

 

Rolf Gössner wurde nachweislich seit 1970, also 38 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet und registiert. 1996 hat er aufgrund eines Auskunftsantrags und eines Dossiers des BfV zum ersten Mal davon erfahren; seitdem gibt es mehrere „Sünden-Register“. 2005 hat er eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland bzw. das BfV eingereicht (Klagebegründung vom Februar 2006). Dabei geht es um eine vollständige Einsicht in die Personenakte, die seit 1970 über den Kläger geführt wird sowie um die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vier Jahrzehnte andauernden Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst

 

Kurz nach dem ersten Bekanntwerden vor zehn Jahren hatte diese Affäre erhebliche öffentliche Reaktionen hervorgerufen. Der Verband Deutscher Schriftsteller, die IG Medien, die Deutsche Journalisten-Union, Juristenorganisationen, acht Bürgerrechtsgruppen sowie zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen P.E.N.-Zentrums hatten sich damals in Offenen Briefen an das BfV gewandt und gegen die geheimdienstliche Erfassung ihres Kollegen protestiert; auch der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich mit seinem Fall befasst – allerdings ohne Ergebnis. Die Beobachtung ging jedenfalls weiter, auch unter der rot-grünen Regierungskoalition, und dauert nachweislich bis heute an. Der Vorstand der Internationalen Liga für Menschenrechte forderte im Februar 2006 das Bundesamt für Verfassungsschutz und die für den Inlandsgeheimdienst verantwortliche Bundesregierung auf, die Überwachung ihres Präsidenten unverzüglich einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfassten Daten offen zulegen. Dem schlossen sich im März 2006 die "Neue Richtervereinigung" (NRV) auf ihrer Bundesmitgliederversammlung sowie die Liga-Mitgliederversammlung an.

 

Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin im „Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland“ am 20.11.2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln am kommenden Donnerstag teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Gericht überraschend mit,

 

„... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist. Die hier zum Kläger erfassten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird – trotz ihrer Löschungsreife – insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen.“

 

Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln läuft weiter - nunmehr im fünften Jahr. Die Personenakte 1970 bis 2007 ist dem Kläger inzwischen zugänglich gemacht worden - allerdings mit zum großen Teil geschwärzten und entfernten Passagen und Seiten aufgrund einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums: Aus Gründen des Staatswohls, des Quellenschutzes und der Ausforschungsgefahr werden große Teile der Akte geheimgehalten. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht in einem geheimen "In-camera-Verfahren" die Sperrerklärung bezüglich des Aktenteils seit 2000 überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Geheimhaltung hinsichtlich der Aktenteile 2000 bis 2007 weiter aufrechterhalten werden müsse.

Informationen zur Vor- und Prozessgeschichte

Dokumente:

 

2006 ff.

 

„Internationale Liga für Menschenrechte“ protestiert gegen geheimdienstliche Überwachung ihres Präsidenten. Rolf Gössner hat gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht. Liga protestiert schärfstens gegen die bürgerrechtswidrige Überwachung und fordert von der Bundesregierung die sofortige Beendigung der Beobachtung! (21. Februar 2006)

Liga-Mitgliederversammlung 2006 protestiert gegen Überwachung des Liga-Präsidenten - Rolf Gössner erneut als Präsident der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ wiedergewählt (07.04.2006)

Presseecho

Proteste

Interviews:: Informationsbrief des RAV 4-06

Kauß, Kontakt-Extremismus. (K)ein Recht auf Auskuft beim Verfassungsschutz? In: BÜRGERRECHTE & POLIZEI (Berlin) 3/2006, S. 40 ff.

Hilbrans, Lebenslange Feindschaft? Der Fall Gössner geht weiter, in: GRUNDRECHTE-REPORT 2007, S. 35 ff.

Hilbrans, Hoheitliche Paranoia - Neues vom Fall Rolf Gössner, Grundrechte-Report 2009

Liga, Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung nach 38 Jahren eingestellt, in: DIE ROTE HILFE 1/2009, S. 36 f.

Geheimdienst stoppt Beobachtung. Nach 38 Jahren endet Dauerüberwachung von Bürgerrechtler Rolf Gössner, in: GEHEIM 1/2009, S. 5.

 

2008

Geheimdienstliche Langzeit-Beobachtung von Rolf Gössner
mit sofortiger Wirkung eingestellt!

Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechrechte vom 18.11.2008

Klage und Proteste zeigen Wirkung: Nach 38jähriger Dauerüberwachung geben
Bundesinnenministerium und Bundesamt für Verfassungsschutz endlich auf

Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin im „Klageverfahren Dr. Gössner gegen Bundesrepublik Deutschland“ am 20.11.2008 vor dem Verwaltungsgericht Köln am kommenden Donnerstag teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem Gericht überraschend mit,

 

„... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist. Die hier zum Kläger erfassten Daten werden ab sofort gesperrt. Von der Löschung der Daten wird – trotz ihrer Löschungsreife – insbesondere wegen der anhängigen Auskunftsklageverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren abgesehen.“

 

Mit dieser Mitteilung findet eine rekordverdächtige 38jährige Überwachungsgeschichte endlich ihr Ende. „Es hat den Anschein, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen wollen“, meint der Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß, der die Klage des Rechtsanwalts, Publizisten und Vizepräsidenten der „Internationalen Liga für Menschenrechte“, Rolf Gössner, gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vertritt. Mit dieser Klage verlangt Gössner Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat. Außerdem klagt er auf Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung.

Mit Erleichterung nimmt der Vorstand der „Internationalen Liga für Menschenrechte“ zur Kenntnis, dass dieses Verfahren und die vielfältigen Proteste von Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften und Schriftstellern gegen die Langzeitbeobachtung Rolf Gössners endlich zu einem positiven Ergebnis und zur Beendigung dieses bundesdeutschen Dauerskandals geführt haben – auch wenn damit die gerichtliche Auseinandersetzung um die Daten und Akten noch lange nicht ausgestanden ist. Die Liga fordert deshalb weiterhin, sämtliche Geheimdienstdaten dieses Falles offen zulegen!

„Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte während des bisherigen Gerichtsverfahrens zu keinem Zeitpunkt plausibel darzulegen oder gar beweisen, weshalb die geheimdienstliche Beobachtung von Rolf Gössner über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“, konstatiert sein Anwalt Udo Kauß. Nach Auffassung der Liga handelt es sich um eine „schwere Verletzung von Grundrechten und des Verfassungsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit, für die das Bundesamt und die politisch Verantwortlichen im Bundesinnenministerium endlich zur Rechenschaft gezogen werden müssen“.

Presseecho auf Einstellung der VS-Überwachung

 

Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie

in: NEUES DEUTSCHLAND 9.01.2009 (Debattenseite 14

 

Dokumente aus den 90er Jahren

 

·        Resolutionen, Offene Briefe, Pressemitteilungen 1997 – 1999

·        Zusammenfassende Darstellung aus „Ansprüche“ 1/1998

·        Interviews