Herzlichen Dank
für Ihre/Eure Anteilnahme und Solidarität
Mit dieser Mail
möchte ich mich ganz herzlich für die überwältigende Anteilnahme und
Solidarität bedanken, die ich anlässlich der Berufungsverhandlung gegen das
Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und nach dem
für mich positiven Urteil erfahren habe. Meinen Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß
und mich haben aus dem ganzen Land zahlreiche aufmunternde und ermutigende
Worte und Glückwünsche zum Ausgang dieses Prozesses erreicht, über die ich mich
sehr gefreut habe und die mich in meiner gerichtlichen Gegenwehr gegen diese kafkaeske
Überwachungsgeschichte bestärken.
Das
Berufungsgericht hat meine geheimdienstliche Langzeitbeobachtung erneut für
unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt und damit das Urteil erster
Instanz bestätigt. Einziger Wermutstropfen: Das OVG hat die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
zugelassen, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die Bundesregierung mit
ihrem schwarzen Sheriff und Heimatschutz-Minister Horst Seehofer (CSU) Revision
gegen das Urteil einlegen wird. Das wird sich spätestens einen Monat nach
Zustellung der Begründung des Berufungsurteils zeigen. Sollte es tatsächlich
dazu kommen, dann weiß niemand, wie lange das alles noch dauert – im Zweifel
noch mehr als ein Jahrzehnt – und wie dann das letzte Urteil aussehen wird -
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, später evtl. des
Bundesverfassungsgerichts und, falls nötig, vielleicht auch noch des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Ich hatte in
meiner Prozesserklärung vor Gericht mein Bedauern darüber zum Ausdruck
gebracht, dass durch diese unsinnige und absurde Überwachungsgeschichte –
eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof - so viel Lebenszeit und -kraft
vergeudet wurden und dass nun zwei Gerichte mit einem solch aufwändigen
Verfahren schon im zweiten Jahrzehnt damit beschäftigt werden müssen. Doch
dieser Aufwand ist leider notwendig, um wenigstens zu versuchen, ein wenig
Licht ins Dunkel zu bringen, Rehabilitierung zu erlangen und solch ausufernde
Geheimdiensttätigkeit rechtsstaatlich zu bändigen. Und dabei fühle ich mich
durch den mir zuteil gewordenen Zuspruch bestätigt und bestärkt.
Nochmals
herzlichen Dank und mit besten Grüßen
Bremen, 22.03.2018 Rolf Gössner
Pressemitteilung
des OVG zum Urteil vom 13.03.2018:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_180313/index.php
Auswahl an Medienberichten
zum Ausgang des Berufungsverfahrens