Herzlichen Dank für Ihre/Eure Anteilnahme und Solidarität  - Medienecho (Auswahl)

Mit dieser Mail möchte ich mich ganz herzlich für die überwältigende Anteilnahme und Solidarität bedanken, die ich anlässlich der Berufungsverhandlung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und nach dem für mich positiven Urteil erfahren habe. Meinen Freiburger Anwalt Dr. Udo Kauß und mich haben aus dem ganzen Land zahlreiche aufmunternde und ermutigende Worte und Glückwünsche zum Ausgang dieses Prozesses erreicht, über die ich mich sehr gefreut habe und die mich in meiner gerichtlichen Gegenwehr gegen diese kafkaeske Überwachungsgeschichte bestärken.

Das Berufungsgericht hat meine geheimdienstliche Langzeitbeobachtung erneut für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt und damit das Urteil erster Instanz bestätigt. Einziger Wermutstropfen: Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen, so dass es sehr wahrscheinlich ist, dass die Bundesregierung mit ihrem schwarzen Sheriff und Heimatschutz-Minister Horst Seehofer (CSU) Revision gegen das Urteil einlegen wird. Das wird sich spätestens einen Monat nach Zustellung der Begründung des Berufungsurteils zeigen. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dann weiß niemand, wie lange das alles noch dauert – im Zweifel noch mehr als ein Jahrzehnt – und wie dann das letzte Urteil aussehen wird - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, später evtl. des Bundesverfassungsgerichts und, falls nötig, vielleicht auch noch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Ich hatte in meiner Prozesserklärung vor Gericht mein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass durch diese unsinnige und absurde Überwachungsgeschichte – eigentlich ein Fall für den Bundesrechnungshof - so viel Lebenszeit und -kraft vergeudet wurden und dass nun zwei Gerichte mit einem solch aufwändigen Verfahren schon im zweiten Jahrzehnt damit beschäftigt werden müssen. Doch dieser Aufwand ist leider notwendig, um wenig­stens zu versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, Rehabilitierung zu erlangen und solch ausufernde Geheimdiensttätigkeit rechtsstaatlich zu bändigen. Und dabei fühle ich mich durch den mir zuteil gewordenen Zuspruch bestätigt und bestärkt.

Nochmals herzlichen Dank und mit besten Grüßen

Bremen, 22.03.2018                          Rolf Gössner

 

Pressemitteilung des OVG zum Urteil vom 13.03.2018:
http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_180313/index.php

 

Auswahl an Medienberichten zum Ausgang des Berufungsverfahrens